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RWilW AllMcmc Zeitung.

^ 191»

Samstag den LV August

mi.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtbums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä f[., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe mau in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht,

Amtlicher Theil.

Dienftnachrichten.

N icht am t l i ch er Theil.

Der evangelische Verein und die freien Gemeinden Deutschlands. W ie s b aden (Herm. Kothe. Assisenfâlle).

Idstein (Entgegnung. DaS Eisenbahncomite). Frankfurt (VerfaffnngSdebatte. Der Bundestag. Ver­mischtes). Hanau (DasFrankfurter Journal"), München .(Prinz Karl, Ministerialerlaß. Der König).

Leipzig (Die Universitätsverfassung). Dresden (Ankunft der Königs), Hannover (Der König von Preußen). Berlin (Die Uebungen der Preuß. Flotte. Graf Thun. Die Reise des Königs. Neue Wasserstraßen)

Aus Holstein (Noten. Die oberste Civilbehorde). 501 e n (Die ungarischen Flüchtlinge. Die evangelischen Professoren).

Ungarn. Pesth (Die Krone des h. Stephan).

Frankreich. Pjar is (Das Manifest der Linken. Joinville und Larochejaqueliu. Sebastiani. Pierre Bonaparte).

Spanien. Madrid (Protest der holländischen Staats- glâubiger).

Italien. Turin (Traubenkrankheit. Unterstützung der Flüchtlinge).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Seine Hoheit der Herzog haben dem zum Dom­herrn und Pfarrer zu Dietkirchen erwählten Pfarrer Rau zu Lahr die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht.

Der RechtSpracticant Daniel Raht zu Weil­burg, der HofgerichtS-Accessist Schröder zu Dil­lenburg, der RechtScandidat Ernst Ebel zu Wies­baden, der KreisamtS.Accessist Bücher zu Hachen­burg, der RechtScandidat Gustav G ö tz zu Wies­baden, der KreiSamtS-Acccfnst Schwab zu Idstein, der Justizamts - Accessist Martin zu Höchst und die KreiSamlS-Accessisten Grimm zu Hadamar und Vogler zu Höchst sind zu der im Frühjahr d. J. statlgefundenen praktischen (zweiten) Concursprüfung in den RechtS- und übrigen StaatSwissenschaften zu­gelaffen und alS in dieser Prüfung bestanden ange­nommen worden.

Karl Brück von Wiesbaden, Friedrich D o d e l von Wiesbaden, August Velde von Diez, Ernst v. Eck von Wiesbaden, Peter Joseph Göbel von Limburg, Theodor Bonhausen von Usingen, Valen­tin Birkenbihl von Sindlingen, Ferd. Dies« sie nb ach von Herborn, Christian Schlichter von Wiesbaden', Lorenz Bi ring er von Höchst, Phil. Schütz von Eltville, Friedrich The walt von Limburg, Anton Ball von Würges, Jos. Flügel von Montabaur, Philippp DAvis von Montabaur und August Lade von Wiesbaden sind in Folge der im Frühjahr d. J. stattgesundenen theoretischen Concursprüfung in den Rechts- und übrigen Staats­wissenschaften in die Zahl der geprüften Kandidaten der Rechts- und übrigen StaatSwissenschaften auf- genommen worden.

Nichtamtlicher Theil.

» Der evangelische Verein und die freien Gemeinden.

In unserem Lande machen seit einiger Zeit zwei Erscheinungen viel RedenS. Der evange­lische Verein, der bald ein Jahr alt ist, hat noch wenige Lebenszeichen von sich gegeben, im Grunde weniger, als hin und wieder vermuthet wstd, und alS seine Begründer und Mitglieder selbst wünschen. Auch von den freien Gemeinden unseres Landes wird wenig gesprochen, man hat geglaubt, die Ausweisung ihres Prediger Graf wurde manche Veranlassung zu Gesprächen und ZettungSartikeln geben, aber auch diese wilden Wasser verliefen sich. ES sollte aber bei dieser Ruhe nicht bleiben , die freien Gemeinden haben ein Le­benszeichen von sich gegeben, welches auch in den

! evangelischen Verein regeres Leben bringt. Beide, die im Grunde nichts miteinander gemein haben, erwecken große Aufmerksamkeit, seitdem sie handge­mein werden, seitdem die freien Gemeinden dem evangelischen Verein den Fehdehandschuh hingewor­fen haben, und zivar auf eine Weise, die nicht allein die Evangelischen Nassaus, sondern auch ihre Glau­bensgenossen in andern deutschen Ländern in Stau­nen und Verwunderung gesetzt hat. Wie nämlich in öffentlichen Blättern mitgetheilt wurde, hat der sogenannte Vorort der freien Ge­meinden den evangelischen Verein we­gen Mißbrauchs und Herabwürdigung der Religion angeklagt, und die Kjage ist, nachdem sie anfangs vom Justizami in Wiesbaden abgewiesen worden war, nunmehr vom Appel - lationS-Gericht daselbst angenommen, und eine Untersuchung verfügt worden.

Da dieser Gegenstand von großem Interesse ist, so kann gewiß den Lesern dieser Blätter, die bis jetzt nur Weniges über denselben gelesen haben, eine ausführlichere Besprechung nur erwünscht sein.

Der evangelische Verein hat ein von seinen Begründern unterzeichnetes und verbreitetes Schrifl- chen *) herauSgegcben, welches auch unter Ande­rem (pag. h) die. Gefahren schildert, welche der evangelischen Landeskirche von Seiten der wider- christlichen Zeilrichtungen drohen, und denen er möglichst zu begegnen sich um so mehr zum Ziele gesetzt hat, als seit dem Jahr 1848 der Staat nach seiner Ansicht nicht mehr in der Weise wie früher ihnen begegnen kann. Die betreffende Stelle im BereinSschriftchen ist vom sogenanntenVorort der freien Gemeinden Nassaus" zur Erhebung einer Klage wider diejenigen Glieder des evangelischen Vereins, welche das Schriftchen unterzeichneten, be­nutzt worden, und zwar darum, weil darin allen freien Gemeinden", mithin auch den nassauischen der Vorwurf des WiderchristenlhumS, des Unglau­bens, Hasses, der Frechheit und Lücke gemacht sein soll.

Der evangelische Bezirksverein in Oranienstein besprach in seiner Versammlung am 12. August gelegentlich auch diese Klage, und hat dem Ref. ge­stattet, öffentlich seine Erklärung über dieselbe mit» zutheilen. Lassen wir den Bezirksverein selbst reden: WaS zuerst den Sinn der betrefsenden Stelle unseres Schriftchenö anlangt, so ist daS Treiben der sogenannten freien Gemeinden und ihrer Führer nicht allein alS antichristliche Zeiterscheinung genannt. ES werden in jener Stelle verschiedene widerchristliche Erscheinungen in steigen der Reihenfolge aufgeführt. Keineswegs sollen alle vorhergenannten Prävicate des Antichristenthumö (z. B. Haß gegen daS Evangelium, Frechheit, Tücke) auf jede einzeln genannte antichristliche Er scheinung angewenbet werden, sondern der Sinn ist der, daß alle genannten Erscheinungen unterFeind­seligkeiten und Angriffen des Antichrists" zusammen­gefaßt werden. Inwieweit nun die andern Prädi- caie auf die einzelnen .antichristlichen Erscheinungen Anwendung finden, daS ist im Schriftchen nicht auS- geführt, eS lag auch nicht in der Absicht des Ver­eins, sich darüber in diesem Schriftchen ausführlich auszusprechen. Daß aber diese Prävicate auf ein­zelne solche Erscheinungen passen, daß z. B. Haß gegen daS Evangelium^ und ein Beweis von Frech­heit und Tücke ist, wenn geheime Verbindungen sich den Zweck setzen, ihre Glieder zu persönlichen Fein­den GotteS zu machen, liegt klar vor Augen. In­wieweit diese Prädicate auch auf die sogenannten freien Gemeiuden passen, mögen diese selbst entschei den. Finden sie in der That auf die nassauischen freien Gemeinden keine Anwendung, so kann sich der evangelische Verein nur darüber freuen, daß sich dieselben im Wiberchristenthum noch nicht so weit verirrt haben.

Belangt aber der sogenannte Vorort der freien Gemeinden Nassaus den evangelischen Vereins da­rüber, daß dieser die sogenannten freien Gemeinden mit widerchristlichen Richtungen zusam­mengeworfen hat, so muß derselbe sich vor- erst dagegen verwahren, alö habe er speciell

*) Das Schriftchen ist betitelt:Der Verein für die evan­gelische Kirche im Herzogthum Nassau. Ein Wort brü­derlicher Mittheilung, und Einladung an alle Evangeli­schen im Lande. Wiesbaden, I. Ä. Stein'sche Buch- druckerei".

dieses von nassauischen freien Gemein­den auSgesagt. Die BezirkSversammlung in Oranienstein erklärte: Wir haben nur im Allge­meinen vomTreiben" der sogenannten freien Ge­meinden gehandelt. Unter freien Gemeinden haben wir solche verstanden, welche mit ihrem ausge­sprochenen Gegensatz gegen die bestehenden Kir­chen, und ihrer offenen Lossagung vom positiven Christenthum sich diesen Namen beilegten. Ob die nassauischen sogenannten freien Gemeinden dahin gehören, resp, sich dazu rechnen, ist Sache ihrer, nicht unsrer Selbstentscheidung. Ob wir aber ein Recht haben, diefreien Gemeinden" in Zusammen­hang zu bringen mit dem Wiberchristenthum, und inwieweit unser über die widerchristlichen Zeiterschei, nungen ausgesprochenes Urtheil auf sie Anwendung findet, möge aus einzelnen Belegen hervorgchen.

Wie in kirchlichen Blättern berichtet wird, und unseres Wissens nicht widerlegt wurde, nannte der Freigemeindler Donai in Altenburg die Ver­tröstung auf das Jenseits eine Thorheit, das Gebet eine abergläubische Verrichtung, Jesum einen Schwärmer, unpracusch, nicht einmal ein sittliches Vorbild. Die christliche Abenvmahlsfeier wird ihm zu einem gewöhnlichen Gastmahl. Auch erklärte die freie Gemeinde zu Alienburg, daß sie nach ihren Satzungen keinen Anspruch darauf mache, eine Re­ligionsgesellschaft zu sein. Das war denn doch ehrlich.

WiSlicenuS, Balzer, und andere Führer I freier Gemeinden erklärten ausdrücklich:Freie, vernünftige Menschen, die an der Autonomie und Selbstherrlichkeit (!) des Menschengeistes Hallen, ha- bin hin Recht, sich Christen zu nennen im ei­gentlichen Sinn".

Hiermit stimmt die officielle Kundgebung der in Halberstadt im October 1849 durch ihre Vertre­ter versammelten und berathenden 12 freien Ge­meinden insofern überein, als sie als ihren Zweck hinstellten:die unbedingte, durch die sittliche That sich offenbarende Freiheit, die Selbstständigkeit der Gemeinden". Wie es aber mit dieser auSsieht, da­rüber gestattet daS ein Urtheil , daß nicht einmal Glaube an Christus als den Menschensohn, nicht Glaube an einen persönlichen Gott" als das Eini- gendt gefordert wurde.

WaS sind denn aber eigentlich die freien Ge­meinden? WiSlicenuS sagt eS ehrlich ; er erklärte (kirchliche Reform) im August 1847 die freien Ge­meinden für eine allgemeine geistigeVolkâbtldungS. anstalt, eine Ari bemocratischer Academien, eine Art Lebens- und Berufsschule, eine Art popularisirten Freimaurerbundes, wo es Arbeits- ^nD Festtage gibt, aber keine Geheimnisse, und keine abgelebten Formen und Formeln".

Schünemann und Pott, andere Führer von freien Gemeinden, erklärten:Was evangelisch, oder protestantisch, oder jüdisch reformirt! sondern menschlich, sittlich, frei. DaS Chr-stenihum ruht seinem Entstehen, wie seiner Entwicklung nach noch auf der Trennung deS gejammten Menschenlebens, und auf der zerrissenen Weltanschauung jener Zeit, auf dem Gegensatz von Gott und Welt, DiesseiiS und Jenseits, Vernunft und Offenbarung. In Christi großer Seele war ka il in dann und wann die erste Ahnung von der Lösung dieser Widersprüche (!?); unsere Zeit ist zu dem einheitlichen Bewußtsein alles dessen, was da ist, erwacht; darum ist hier mehr als Christenthum, mehr als evangelisch". Sie hätten mit vollem Recht hinzusetzen können:Hier ist Antichrist".

Noch mehrere ähnliche Belege könnten beige­bracht werden; Niemand aber kann es uns übel nehmen, wenn solche Aeußerungen , die ihr Selbst- gericht in sich tragen, und aller Achtung vor dem Heiligen baar find, uns die Lust näheren Eingehens rauben. (Schluß folgt.)

D e u t f <h l a n d.

* Wiesbaden, 15. August. Der Mnemoniker oder Gedâchtnißlehr-r Dr. Hcriiiail Kothe wird dieser Tage hier eintreffen, um öffentliche Vorträge für Herren und Daiyen über sein System der Mne­monik oder Gedâchtnißlchre zu Rillen, worin der­selbe nicht allein Proben seiner eigenen Gedächtniß­stärke ablegen, sondern auch die der letzteren allein