Nassauische Mgmcine Zeittmg.
J« 1S4. Freitag den 8. August 1831.
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtbumS Nassau, des GroßherzagthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgraffchait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 1O ft. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
A in t I i ch c r T b e i l.
Co»cessio»l zur Vermittlung des Transports von Auswanderern.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Asfisen im Hofgerichtsbezirk Dillenburg im vierten Quartale 1951.
Nicht am tIich er T ü e i l.
Beschwerde des Herzogs von Augustenburg.
Deutschlands. Wiesbaden (Die Lurleystatne). — A u S dem Justiz a m t e Ho ch h e i m (Die Gemeindeverfassung). — Aus dem Rheingau <Die Hausirordimng) — Vvm Fuße des Taunus (Die Post- und Eisenbahnfrage). — Idstein (Gisenbahucomite). — Darmstadt (Paßcou- vention).— Oppenheim (Wassernolh). — Fulda (Die BunkeStruppetl). — Berlin (Die Provinziallandtage. Unfall des Königs. Bankcomauditen Postcangreß Der Bundestag. Tue Organisation in Hohenzollern. Milde). — Schwerin (Auswanderung). — Hamburg (Vorlagen. Milchehegesetz). — Lübeck (Das Directorium der freien Siädte). — Kiel (Reventiow-Criminil). — Wien (Fürst Metternich Gen. Meyerhofer. Gesetz über Ortographie. Verlegerkniff. Ueberschweminung in Tirol).
Schweiz. Bas^l (Predigergesellschaft. Matter. Abneigung gegen Wayenrücke).
Frankreich. Paris (Die Gäste. Prinz Joinville. Das Fest in St. Cloud. Erklärung der österreichischen Regierung. Vermischtes).
Portugal. Lissabon (Saldanha).
Großbritannien. London (Die Prorogation des Parlaments. Der Ausschuß für die Einkommensteuer).
Italien, Alessandria (Wiederherstellung der Ruhe).— Rom (Die Besatzung Italiens).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
(Eancesffon zur Vermittlung des Transportes von Auswanderern.)
Dem August Reh und Jacob Heinrich W eb e r ju Haiger, als HauptageUten deS dem F. W. Bödecker jun. zu Bremen gehörenden Auswanderer- ErpedilionS-GefchäftS, ist die Erlaubniß zum gewerb- mäßigen Betriebe der Vermittelung deS Transportes Yon Auswanderern aus dem Herzoglhum unter den in der Verordnung vom 31, Januar 1849 enthaltenen näheren Bestimmungen ertheilt worden.
Wiesbaden, den 19. Juli 1851.
Herzogliche Ministerialabtheilung deS Innern. Schepp.
— vdt. L e r.
Verfügung,
betreffend die ordentlichen Assisen im Hofgerichtsbezirk .Dillenburg im vierten Quartale 1851.
Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäßheit der Artikel 7, 8 und 11 deS Slrafprozeßgc- fc^eö:
daß die ordentlichen AMsen des Hofgerichtsbe- zirkS Dillenburg im vierten Quartale deS Jahres 1851 Montag den 2 0. October, Morgens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzog!. Hof- und AppellationS- gerichts-Direkior, Herrn Ebhardt zu Dillen- bürg, zum Präsidenten, und den Herzog!. Hof- und AppellationSgerichksraih, Herrn v. Reichenau daselbst, zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überläßt eS dem Herzoglichen General«Staatsprocurator, Herrn Hergenhahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden den 2. August 1851.
Der Präsident des Herzog!. Nasi. Laffationshofs
(L, S.) (gez.) Muffet.
Für die richtige Ausfertigung:
In Abwesenheit deS SecretärS deS Herzog!. CaffationShofS der mit dessen Geschäften beauftragte Amtssecretär
v. Maffenbach.
Gesehen und verkündigt.
Wiesbaden, den 4. August 1851.
Der Generalen atsprocurator.
Hergenhahn.
Nichtamtlicher Theil.
Beschwerde des Herzogs von Augustenburg.
(Schluß.)
Zu den herzoglichen Besitzungen auf Alfen gehören über 300 Bauernhöfe, die sämmtlich coutracl- Uch verpflichtet sind, den herzoglichen Haupthöfen oder Vorwerken eine gewisse Anzahl Naluraldienste zu leisten. Den Pächtern der letzteren sind diese Dienstleistungen der Bauern in ihren Pachicontrac- ten zugesichert. Der Werth der Dienste, den jeder Bauernhof zu leisten hat, ist nach einer mäßigen Schätzung auf 26 Thlr. veranschlagt. Während deS letzten berliner Waffenstillstandes, als die Lan- deSverwaltung im Herzoglhum Schleswig, folglich auch über Alfen, regierte, hob die dänische Administration der herzoglichen Besitzungen auf Ansuchen der dortigen Bauern diese Naturaldienste auf und verwandelte dieselben in eine jährliche Geldabgabe von 17 Thlrn. perBauernhof, mithin wurden jedem Bauer auf Kosten deS Herzogs jährlich 9 Thlr. ge« schenkt, welches für 300 Bauernhöfe die Summe von 2700 Thlrn. oder die Zinsen von fast 70,000 Thlrn. auSmacht. Die Pächter der herzoglichen Vorwerke wurden theils überredet, theils gezwungen, sich diese Neuerung gefallen zu lassen, wogegen die dänische Administration ihnen eine Verlängerung ihrer Pacht zusagte und denselben versprach, auf Kosten deS Herzogs die Gebäude auf den Vorwerken zu vergrößern und zu erweitern, weil beim Wegfall der Naluraldienste die eigenen Arbeitskräfte der Vorwerke vermehrt werden muß! n. Ungeachtet der Herzog gegen einen solchen Eingriff in seine Eigen- thumSrechte bei der Landesverwaltung Protest einlegte, und dieser von der LandeSverwaltung der Administration der herzoglichen Besitzungen mit dem Auftrage mitgetheilt wurde, alle Ankommende von demselben in Kenntniß zu setzen, geschah dennoch nichts, wodurch jenes rechtswidrige Verfahren hätte sistirt werden können. Die Ablösung der Dienste fand ungestört statt.
Nicht weniger freigebig auf Kosten deS Herzogs ist die dänische Administration in Betreff Ertyeilung von Geschenken und Unterstützungen an linbeifom* mende. WaS der Herzog früher als Mildthätigkeit an HülfSbedürftige sowohl an Geld als an Holz verschenkt hat, waS nicht ganz unbedeutend war, läßt die Administration noch gegenwärtig aus der Herzog!. Casse und den Herzog!. Forsten verlheilen, gleich als hätte sie über das Vermögen deö Herzogs eigenmächtig zu verfügen. Dagegen hat sie einem großen Theile der Herzog!. Beamten und Bedienten die denselben zugesichenen Gehalte und Emolumente entzogen. Auch dem Bruder, Btm Vetter und den Cousinen deS Herzogs hat sie die denselben aus den Herzog!. Revenuen zugesicherten Apanagen nichtauS- zahlen lassen. Eben so wenig hat der Herzog seit dem April 1848 irgend eine Revenue von seinen Besitzungen auf Alfen erhalten, und ist demselben von der dänischen Regierung niemals eine Mittheilung, dieselben betreffend, geworden. Den auf Alfen gebliebenen herzoglichen Beamten und Be dienten ist ausdrücklich untersagt, mit dem Herzog zu communiciren.
BlS Ende Suli im Jahre 1850 blieb der Her« zog im Besitz seiner in Elundewitt belegenen gra- fensteinischen Güter. Kaum hatte aber um die Zeit die dänische Armee FlenSburg besetzt, als der Administrator dieser Güler, der Hr. v. Krogh, unter Androhung der Sequestration der Güter, von dem dänischen Minister Tillisch den Befehl erhielt, innerhalb 24 Stunden die rückständigen Steuern für die Güter in FlenSburg einzuzahlen. Der Hr. v. Krogh gehorchte diesem Befehle augenblicklich und lieferte den Betrag dieser Steuern mit circa 10,000 Thlrn. in FlenSburg ab. Kaum war derselbe aber von FlenSburg nach Grafenstein zurück- gekehrt, alS er des NachtS arretirt und als Kriegs, gefangener nach Kopenhagen abgeführt wurde. Nach, dem er bei seiner dortigen Ankunft nur mit Noth sein Leben vor den Insulten deö PöbelS gerettet hatte, der ihn aus dem Wagen riß, in welchem er in Begleitung eines Polizci-Officianten nach der
Hauptwache gebracht wurde, die er indessen mit Aufopferung des größten Theiles feiner Kleidungsstücke glücklich erreichte, 'wurde er in ein DiebSge« fängniß gebracht, in welchem man ihn drei Wochen sitzen lieS, bis er mit der Weisung entlassen wurde, sich nach Holstein zu begeben, Schleswig aber vor Beendigung des Kriegs nicht zu betreten. Sogleich nach der Gefangennehmung des Hrn. v. Krogh nahm der Administrator der august-nburgischen Güter die grafensteinischen Güter stillschweigend in Besitz und fing auf diesen, wie bisher auf Augustenburg, zu schalten und zu wallen an. DaS grafensteiner Schloß wurde sogleich zum Lazareth eingerichtet und während deS Krieges benutzt. Die herzoglichen Vorwerke und Pachtstücke wurden zum Theil auf 10 bis 15 Jahre aufs neue verpachtet, nachdem man einigen der bisherigen Pächter ihre Pachtung entzogen hatte. Auf verschiedenen Pachthöfen wurden auf Kosten deS Herzogs neue Gebäude aufge- führt. Die herzogliche Hof-Apotheke wurde auf 15 Jahre verpachtet, mit dem Versprechen, dem Pächter auf Kosten deS Herzogs ein neues HauS zu bauen, obwohl daS bisherige erst vor einigen Jahren vergrößert und umgebaut war. (Die Kosten dieses Neubaues, der in diesem Sommer aufgeführt werden wird, soll 9000 Mark betragen.) Nachdem daS grafensteiner Schloß nicht mehr zum Lazareth gebraucht wird, hat man mehreren unbeikommenden Familien in demselben Wohnungen eingeräumt und die Localitäten danach verändert. So sollen z. B. die Zimmer der Prinzessinnen in eine Küche ver, wandelt worden sein. Ein Theil der dortigen Herzog!. Beamten und Bedienten sind von der dänischen Administration ohne Gehalt oder Unterstützung ent, lassen und deren Stellen mit Dänen besetzt, z. B. der Schloßprediger', die Castellanin, der Hofgärtner u. s. w. Auch der Hofgärtner auf Augustenburg ist noch vor Kurzem seines Dienstes entlassen, und die Schloßgärten aüfAugustenburg und Sensenstein mit sämmtlichen Treib- und Blumenhäusern sind an Leute zur Nutznießung oder Verwaltung über* lassen, Die man aus Dänemark hat kommen lassen.
Daß eS bei einer solchen Administration nicht auf tu Conservation der Besitzungen oder auf den Vortheil deS EigenthümerS desselben abgesehen sein kann, scheint einleuchtend.
Schließlich muß noch bemerkt werderl, daß die jährlichen Revenuen der augustenburgischcn Besitzungen seit dem März 1848 und die der grafenstci. Nischen Besitzungen seit Ende Juli 1850 dem Herzoge vorenthaltkn worden sind.
Deutschland.
* Wiesbaden, 7. August. Als merkwürdiges Curiosum bringen wir folgende Mittheilung der „Kaff. Zeitung" : „Ueber daS großartige Kunstwerk, welches binnen Kurzem daS Land der Nassauer schmücken soll, habe ich zu berichten: Die Idee, eine kolossale Statue der Nymphe Lurley auf dem Lurley- selsen zu errichten, ist von dem Herzoge auSgegan« gen und vom Ministerium mit Begeisterung ausgenommen. Die Idee ist einzig, vielleicht noch einziger , alS die der Bavaria; daS wird von allen Seiten anerkannt; Alles stimmt darin überein. Aber was den Meinungsstreit verursachte, daS ist die Ausführung des großen Gedankens. Der Sage sowohl, wie Dem Kunstsinne, würde es vielleicht entsprechender sein, wenn die Nymphe in stürzender Stellung auf der Spitze deF Felsens gesehen würde; aber die politisch-symbolische (!) Seite dieser Auffassung erregt Bedenken, zumal für Diejenigen, welche dem Bilde den Namen Nassovia zu geben beabsichtigen, während Andere für Beibehaltung der poetischen Benennung Lurley sind".
Der „Zuschauer" der seit Beginn der Höchster Affaire auf Nassau gar sehr erbosten N. Pr. Zig. schlägt übrigens vor, eS möge, um diesem Meinungsstreit ein Ende zu machen, dem Höchster Justizamtmann eine Statue auf dem Lurleyfelsen errichtet werden.
-i- Aus dem Zustizamte Hochheim, 4. Aug. Schon mehr als einmal wurde die Mangelhaftigkeit unserer jetzigen Gemeindcordnung in diesen Blättern nachgewicsen, und eS ist schon jetzt soweit mit derselben gekommen, daß Biele, welche früher