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WWW Allgemeine Zeitung.

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Donnerstag den 7. August

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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumerationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtums Nassau, des Großherzogtums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 2 fl. W kr. Inserate werden die dreispaltige Hetitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch eilende rg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Beschwerde des Herzogs von Augustenburg.

Deutschlands. Wiesbaden (Graf Chambord. Der Postverein). Idstein (Berichtigung). Aus dem Instizamt Hochheim (Die Gewerbeordnung). Vom Main (Die Brodpreise). Mainz (Der Struwwel­peter). Homburg (Die Herzog!. Augustenburg'sche Familie in Gefahr). Heidelberg (Die Köhler 'iche Verlassenschaft). Ka ssel (Gen.-M. Schirmer, v. Kal­tenborn. Das Bundeskommissariat). MeurS (Ein Geistlicher aus Schleswig), Berlin (Die Buudescon- tingeiite. Der Vertrag zwischen Bayern und der Schweiz. Die Flüchtlinge in London). Hamburg (Hohe Besuche aus Oesterreich). Wien (Die Anleihe. Peitsche und Zuckerbrod. Der Zolltarif. Die Bahn über den Svmme- ring. Das Brünner Tuch. Die Chadisstma. Verbindung einzelner Gemeinden).

$ranfreicb. Paris (Louis Napoleons Reise nach dem Süden ungewiß. Michel, Prästdenlschaftscandidat. Minister­rath über die deutsche Frage. Prinz Joinville. Baisse).

Spanien. Madrid (Fr!. Munoz).

(Srpsbritflunicn. London (Nachrichten über Sir John Franklin).

Norwegen. Christiania (Austauf).

Italien. Genua (Der König von Sachsen). .Mai­land (Einbruch). Turin (Deforesta). Alessan­dria (Tumult). Livorno (Die britische Flotte). Neapel (Untersuchungen). Palermo (Uferbatterieen). Nom (Die französische Besatzung. Diplomatischer Ver­kehr mit Preußen. Kroemayer).

Neueste Nachrichten.

Beschwerde des Herzogs von Augustenburg.

Folgendes ist die Anfangs der verflossenen Woche von dem Bevollmächtigten deS Herzogs von Augustenburg der Bundes-Versammlung noch nach­träglich überreichte Beilage zur Beschwerde deS Her­zogs gegen die von der dänischen Regierung gegen ihn verübten Gewaltthaten:

Als die dänische Armee im Jahre 1848 in den letzten Tagen deS März die Insel Alsen besetzte, hatte eS den Anschein, alö wenn die dänischen Sol­daten daS dortige Eigenthum des Herzogs von Au­gustenburg als Kriegsbeute betrachteten. Dem dar­aus entstandenen Unfug wurde indessen durch einen Befehl des Commandeurs der Truppen gesteuert, und die Administration der herzoglichen Besitzungen auf Alsen blieb in ungestörter Thätigkeit. Unter dem 10. April desselben Jahres erließ der dänische Minister Blume an den Commandanten von Al­sen und den Amtman von Sondcrburg ein Schrei, den, in welchem eS heißt: daß, obwohl der König von Dänemark nicht für angemessen halte, das auf Alsen belegene bewegliche und unbewegliche Eigenthum deS Herzogs von Augustenburg mit Se­quester zu belegen, doch sein Wille sei, daß das­selbe unter der Controle des Commandanten von Alsen und deS Amtmannö von Sondcrburg gestellt, und daß auch nichts, welchen Namen es haben könne, Geld, Effekten, Kornwaaren rc., von dort fortgeführt oder forlgesanbt werde. Auch solle, was von jenen EigenthumS-Gegenständen zum militari# scheu oder civilen öffentlichen Gebrauche nothwendig sein möchte, auf schriftliche Requisition Beikommen- der unter Controle und gegen Quittung der Com, mandantur und deS AmlhauseS anSgeUefert werden. Dieser Befehl wurde dem herzoglichen Ober-Beamten, dem Hofrath Bahrt, zu seiner Kunde mitgeiheilt. Mehrere Wochen vergingen daraus, ohne daß man den herzoglichen Beamten die Administration der Besitzungen nahm. Indessen wurden die herzoglichen Reit- und Wagenpferde, wie auch Korn 2C. zum Militärgebrauch requirirt. Am 14. Mai wurde aber plötzlich der genannte Hofrath Bahrt alS Kriegs-Gefangener nach Fahnen transportirt, an­geblich aus militärischen Rücksichten. AuS densel, den Rücksichten wurden kurz darauf der herzogliche HardeSvogt, Hofrath Prehn, der Hofprediger Dr. Germar, die Pastoren Petersen und Schleikier, der Kandidat Bahr', Lehrer bei den Söhnen deS Her- zogS, und der Gutsv-rwalter Mathiesen, ebenfalls als Kriegsgefangene nach Fühnen abgeführt. Diese blieben mehrere Monate dort in Gefangenschaft,

i wurden demnächst von einer Kommission verhört und darauf nach Holstein entlassen, mit der Wei­sung, nicht nach Schleswig zurückzukehren, bevor die Feindseligkeiten beendigt seien. Seit der Zeit hat die dänische Regierung denselben von ihren Ga­gen und Emolumenten nichts auszahlcn lassen, weßhalb sie zum Theil mit ihren Familien darben müssen; ihre Bedienungen sind mit dänischen Beam­ten besetzt.

Nach Entfernung der herzoglichen Beamten wurde die Administration der herzoglichen Besitzun­gen der schleSwig - Holstein - lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen übertragen. Diese stellten einen dänischen Beamten, mit Nameu Hornemann, als Oberinspector und Administrator der Güler an. AlS die Kanzlei kurz darauf aufgelöst wurde, übernahm der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, der Graf Knuth, die Administration. Bei seinem Ab­gänge wurde sein Nachfolger im auswärtigen Amte, der Graf Molke, Administratar. Derselbe hat bis vor wenigen Monaten diese Administratioir fortge­führt, zu welcher Zeit sie dem Amtmann von Apen­rade, dem Kammerjunker Helsen, übertragen wurde.

Obwohl in dem angeführten Schreiben deS Mi­nisters Blume als Wille deS Königs angeführt war, daß keine Effecten irgend einer Art von den Besitzungen fortgeführt oder fortgesandl werden dürff ten, außer solchen, die zum öffentlichen Gebrauch nothwendig sein möchten, so wurden doch im Laufe deS Sommers 1848 auf Befehl deS dänischen Mi. nisteriumö alle Kostbarkeiten, darunter daS gesammte SiMtservice, von Augustenbur, nach Kopenhagen J lranSportirt. Ebenfalls wurde zur Zeil deS Ab­schlusses deS Waffenstillstandes von Malmöe durch den königliche«, Kammerherrn und Stallmeister v. Bardenfleth daS ganze herzogliche Gestül von Au­gustenburg abgeholt und nach dem königlichen Ge­stüt auf Seeland gebracht, woselbst die jungen Pferde später auf öffentlicher Audion versteigert sein sollen. Nur 10 14 junge in Training be­findliche Vollblutpferde verbliebe«, auf Augustenburg ; dieselben wurden aber im Sommer 1849 ebenfalls nach dem königlichen Gestüt auf Seeland gebracht. Letztere waren fast alle engagirl, um in den Jah­ren 1848, 1849, 1850 in verschiedenen Rennen, zu Hamburg, Düsseldorf, Celle, Braunschweig und Prag zu laufen, und der Herzog ist genöthigt ge- wesen, eine bedeutende Summe an forfaits für die­selben zu zahlen. Welches Schicksal alle diese, zum Theil sehr kostbaren Pferde gehabt haben, unter denen sich ein Vollblulhengst befand, für welchen der Herzog ein Gebot von 800 Louisd'or refusirt hatte, ist bisher unbekannt.

Schon im April 1848 wurde das Schloß Au gustenburg mit sämmtlichen Nebengebäuden in ein Lazarelh verwandelt. Ebenfalls wurden zu demsel­ben Gebrauch das im dortigen Park belegene Pa­lais, wie auch sämmtliche Gestütsgebäude, der Mar- stall und die Reithäuser eingerichtet und verwandt. Ein großer Theil deS herzoglichen Mobiliars, wie auch sämmtliche Betten und Leinenzeiig sind beim Lazareih benutzt.

Das herzogliche Schloß in Sondcrburg ist in eine Caserne und ein Waffendepot verwandelt. Wäh­rend deS ganzen Krieges trat hierin keine Verânde- rung ein und der dadurch ungerichtete Schaden wird nicht unbedeutend fein, ganz abgesehen davon, daß Schlösser und Wohnungen, die mehrere Jahre zum Lazareth dienten und in welchen viele ansteckende Krankheiten grassirt haben, für lange Zeit unbe­wohnbar bleiben.

Wie die herzoglichen Besitzungen von der däni­sche«, Administration verwaltet werden, darüber mö­gen einige Thatsachen Aufklärung geben. Während deS malmöer Waffenstillstandes kam auS Kopenha­gen der Befehl, daß in den herzoglichen Forste«, ein Theil Eichen zum Gebrauch für die dänische Flotte gehauen werden sollte. In dem augustenburger Park und den, daran stoßenden Lustholz besann sich eine große Anzahl alter schöner Eichen , die zur Zierde der Gegend dienten, zum Schiffbaue aber großen- theilö untauglich waren. Diese wurden von der dänischen Administration zu jenem Gebrauche be­stimmt. Der herzogliche Oberförster, der wußte, welchen Werth der Herzog auf diese Bäume legte, erbot sich, die geforderte Anzahl Eichen an einer anderen Stelle in den herzoglichen Forsten anzuwei­sen, jedoch umsonst. AlS der Herzog dies erfuhr,

wandte sich derselbe an den damals in den Herzog- thümern befindliche«, Reichscommissar Stedmann mit der Bitte: in Kopenhagen dieserhalb Vorstellungen zu machen, um jenen Vandalismus zu verhindern. Obwohl diese Verwendung statifand, und obwohl der Reichscommissar von Kopenhagen aus die Ant­wort empfing: es sei Befehl gegeben, die Eichen im Park nicht zu hauen, wurde«, doch daselbst 73 Eichen gefällt und nach Kopenhagen zu Schiff abge­führt. (Schluß folgt.)

Deutschland.

Wiesbaden, 4. August. Wie demMainzer Journal" berichtet wird soll Graf Chamborv nun dennoch gegen Ende dieses Monats hierher kommen. Nach Zeitungsberichten aus Wien soll derselbe schon in der ersten Hälftc dieses MonaiS hier eintreffen wollen, was jedoch sehr zu bezweifeln sein möchte, da unseres Wissens für den hoben Gast noch nicht gemiethet ist.

Das Dillenburger Wochenblatt erwähnt alS Curiofum, daß das Porto eines Briefes von dem dritthalb Stunden von Frankfurt entfernten Soden nach Mecklenburg in Folge des Nichtanschlusses Nassau'S an die deutsch österreichische Postconvention 33 fr. koste, während ein solcher von Frankfurt nach Mecklenburg nur 9 fr. zahle.

© Idstein, 4. August. Der Artikel vom Tau- I nuS vom 27. Juli bezüglich der Feier des Geburts- 1 festes Sr. Hoheit deS Herzogs zu Idstein ist dahin i zu berichtigen, daß nicht blos das Kreisamtspcrfo- nal, sonder«, auch die Archivbeamten und noch andere hiesige Angestellte, soweit sie nicht in die Hauptstadt selbst gereist waren, der von dem Se­minar veranstalteten Feierlichkeit beigewohnt haben.

-j-Aus dem Justizamte Hochheim, 2. Aug. Kaum ist die neue Gewerbeordnung einigermaßen ins Leben getreten und schon hört man Klagen über dieselbe, und diese namentlich von den Wittiven von Handwerkern, weiche die Gewerbe fort betreiben wollen und größientheilS wegen ihrer Existenz fort- zubetrciben gezwungen sind. Diesen ist nämlich die Wahl belassen, entiveber das Geschäft niederzulegcn oder selbst durch einen Gesellen, welcher die Mei­sterprüfung bestanden hat, betreiben zu lassen. Eine Meisterprüfung kostet ca. 12 fl. und diese bezahlt eine Handwerkers Wittwe für einen Gesellen, wel­chem eS in kurzer Zeit einfällt, seinen Stab weiter zu setzen, und die Prüfung eines weitern Gesellen wird nöthig, welcher eben wieder fortgehcn kann, wann ihm beliebt; hierin liegt eine Härte, und eS müßten entweder die Kosten für eine solche Mei­sterprüfung in diesen, Falle vermindert, oder irgend Etwas zur Milderung dieses Verhältnisses gethan werden, intern viele Wittwen sind, welchen die Be­zahlung von einer Meisterprüfung schon schwer ge­nug fällt, geschweige denn von mehreren.

Vom Main, 3. August. Der Laib Brod 18 Kreuzer, während die jetzigen Fruchtpreise diesen hohen BrodpreiS noch keineswegs rechtfertigen, da­bei unrichtiges Gewicht und geringe Qualität deS BrodcS bei den Bäckern, sind die Klagen, welche man in der Umgegend in jedem Orte von denen hören kann, rcelche mit ihrem Brodbedarf an die Bäcker verwiesen sind, und leider sind dieselben nur allzuwahr; und der Wunsch um eine Aenderung in dieser Sache von oben herab ist allgemein. Hin­sichtlich der Qualität und deS Gewichtes stehen die Bücke, unter dem Gemcinderalh, und diese Sache wird ebenso gehandhabt, wie die sonstige Polizei, d. h. schlecht genug; und waS helfen hier alle Er­mahnungen der KreiSamtcr? Von dem Kreisamte kommt Niemand, und kann Niemand von kort kom­men , um von Zeit zu Zeit Visitation zu halten, denn sonst könnte ständig Jemand aus den Beinen sein, und ebenwohl ist es nöthig, daß diesem Uebel­stand, welcher den Armen vollends an den Bettel­stab bringt, gesteuert wird. (Sin Gesetz, welches die Brodpreise nach der Höhe der Fruchtpreise normirte, sowie die Bestellung einiger beeidigten Sachverstän­digen in jedem Amte, welche von Zeit zu Zeil Ge­wicht und Qualität deS BrodeS bei den Bäckern