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besserten an geschehen. Contumacialcrkenntnisse, welche innerhalb dieser Frist nicht instnuirt worden sind, sind erloschen.

§. 15. (9. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der auf Grund deS franzö- fischen Civil Processes ergangenen Con­tu m aci a l erkenn t n i s se.) Soll ein von einem deutschen Gerichte erlassenes Contumacialerkennlnlß im Sinne der Art. 156,158, 434 u. 435 der franzö fischen Civilproceßordnung*) zur Vollstreckung kom­men, so kann die Opposition dagegen bei dem die Erecution leitenden Gerichte angemeldet werden. Die Vollstreckung wird durch diese Anmeldung, wenn das Urtheil nicht der Opposition ungeachtet vollstreckbar ist, gehemmt, insofern die Opposition binnen zwanzig Tagen in der in den Art. 162 und 438 der gedachten Proceßordnung vorgeschriebenen Weise wiederholt wird. Diese Wiederholung muß durch eine Bescheinigung deS Vorsitzenden desjeni­gen Gerichts, welches daS Urtheil erlassen hat, nachgewiesen werden, widrigenfalls die Fortsetzung der Erecution verlangt werden kann.

J. 16. Wird um Vollstreckung eines Urtheils, welches in einem Landestheile , worin die franzö­sische Civilproceßordnung gilt, erlassen, und gegen welches da« Rechtsmittel der Berufung noch offen ist, angerufen, so kann die Berufung bei dem die Erecution leitenden Gerichte angemclbet werden. Sie gilt mit dem Tage dieser Anmeldung als ein­gelegt, insofern innerhalb zwanzig Tagen nach die­ser Anmeldung die wirkliche Einlegung deS Rechts­mittels- auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise er­folgt. Diese förmliche Einlegung der Berufung muß durch eine Bescheinigung deS Vorsitzenden desjenigen Gerichts, welches daS Urtheil erlassen hat, nachgewiefen werden, im Entstehungsfalle kann auf Fortsetzung der Hilfsvollstreckung angetragen werden.

§. 17. (10. Vollstreckung der Erkenntnisse nicht­deutscher Gerichte.) Die Vollstreckung der Urtheile nicht-deutscher Gerichte geschieht nach Maßgabe der bestehenden StaatSverträge. Wo solche nicht cri« stiren, muß der Kläger vor allem die Nachweise bei# bringen, daß der auswärtige Staat die Urtheile der Nass. Gerichte ebenfalls vollziehe.

8. 18. Hat sich das ausländische Gericht in einem Falle für competent erklärt, in welchem nach den in dem Herzogthum geltenden Gesetzen beur« urtheilt, die Gerichtsbarkeit gegen einen Ausländer nicht begründet gewesen sein würde, so kann hieraus die Einrede der Nullität wegen Inkompetenz herge- lcitet und bei dem Gerichte, bei welchem um Voll­streckung angerufen worden ist, geltend gemacht wer­den. Diese Einrede findet nur alSdann nicht statt, wenn sich der Beklagte auf die Klage bei dem aus, ländischen Gerichte ausdrücklich eingelassen, und durch unterlassene Vorbringung der Einrede der Jn- compelen; den Gerichtsstand prorogirt hat.

§ 19. (11. Erkennung der wirklichen HülfS- vollstreckung.) Ist nach K. 7 keine Erklärung über den Antrag auf Vollstreckung zu fordern, oder sind in der bestimmten Zeit keine Einwendungen gegen den Antrag auf Vollstreckung vorgebracht oder die vorgebrachttn ohne Weiteres als unbegründet ver­worfen worden, so ist alsbald die erforderliche An« ordnung zur wirklichen Hülfödollstreckung zu er­lassen.

Ergeht nach stattgehabter Verhandlung ein Er­kenntniß gegen den Beklagten, so ist dariit daS ge- hörig zu bezeichnende Erkenntniß für vollstreckbar zu erklären. (Forts, folgt.)

Nichtamtlicher Theil.

*) Code de procédure civile.

L Part. Procédure devant les tribunaux.

Liv. 2. De tribunaux insérieurs.

Tit. 8. Des jugemens par désaut et Oppositions.

Art. 156. Tons jugemens par défaut contre une partie qui na pas constitué davoué , seront signifiés par un huissier commis soit par le tribunal, soit par le juge du domicile du défaillant que le tribunal aura désigné ; ils seront exécutés dans le six mois de leur obtention, sinon seront réputés non avenus.

Art. 158. Sil est rendu contre une partie qui na pas davoué, lopposition sera recevable jusqua lexécution du jugement.

Art. 162. Lorsque le jugement aura été rendu contre une partie nayant pas davoué, lopposition pourra élre formée , soit par acte extrajudiciaire, soit par déclaration sur les commandemens, procès-verbaux de saisie ou dem- prisonnement, ou tout autre acte dexécutiou, â la Charge par lopposant de la réitérer avec Constitution davoué, par requéte, dans la huitaine; passé lequel temps, eile ne sera plus recevable, et léxecution sera continuée , sans qu il soit besoin de le faire ordonner. Si lavoué de la partie qui a obtenu le jugement est décédé , ou ne peut plus postulereile faira notifier une nouvelle Constitution d avoué au defaillant, lequel sera tenu , dans les délais ci-dessus, a compter de la signification, de réiterer son Opposition par requéte, avec Constitution davoué. Dans aucun cas les moyens dopposition fournis postérieurement a la requete n entreront en taxe.

Tit. 25. Procedure devanc les tribunaux des coni- merce.

, .. ArT 434. Si le demandeur ne se présente pas, le tribunal donnera defaut, et renverra le défendeur de la demande. Si le défendeur ne comparait pas, il sera donné defaut, et les conclusions du demendeur seront adjugées si elles se trouvent justes et bien vérifiées.

Art. 435. Aucun jugement par détaut ne pourra étre signifié que par un huissier commis â cet esset par le tri­bunal ; la signification contiendra, â peine de nullité, élec- tion de domicile dans la commune oii eile se fait, si le demandeur ny est domicilié. Le jugement sera exécutoire un jour aprés la signification et jusqua lopposition.

Art. 438. Lopposition faite s rinstant de lexécution, par declaration sur le procès-verbal de lhuissier, arrètera lexécution, â la Charge, par lopposant, de la réitérer dans le trois jours par exploit contenant assignation: passe lequel delai, eile sera censée non avenue.

nach den hierauf eingehenden Berichten und Mu­stern weiter Geeignetes verfügen und staatliche Un» tcrstützung und Beförderung eintreten lassen zu kön­nen. Es ist in unserm Herzogthum schon mehrfach der Wunsch ausgesprochen worden, daß von unserer Regierung Gleiches geschehen möge, und wir sind überzeugt, daß dieselbe ihren süddeutschen Schwe­stern nicht nachstehen werde Bei unsern Krciöäm- lern ist die dahin zielende Thätigkeit bereits vorge­sehen. Was in lankwinhschaftlicher Beziehung schon häufig in diesen Blättern gewünscht worden ist, daS tritt jetzt in Baiern inS Leben. DaS dor­tige lanbwirihschaftliche Centralblatt meldet, daß das Staatsminißerlum deS Innern für Kirchen- unv Schulangelegenheiten dem Elementarunterrichte über Naturgegenstände in der WerktagSschule eine gewisse applicative Stiftung in lanbwirthschaftlichen Beziehungen gegeben wissen will und daß in den Feieriagsschulen auf dem Lande rationelle landwirth- schaftliche Lehr- und Lesebücher ringeführt werden sollen. Den landwirthschaftlichen Unterricht an den Schullehrerseminarien will man entsprechend erwei­tern und endlich den Schullehrern, welche durch anregende Thätigkeit in landwirthschafUicher Unter­weisung sich auSzeichnen, in dienstlicher Beziehung eine geeignete Berücksichtigung angebeihen lassen. Diese Richtung auf die praktischen Bedürfnisse deS Volkslebens wird sehr wohlthätig auf den Lehrer- stand wirken, dessen Geist durch die bloße Elcmen« tarformation nicht genug beschäftigt ist. Bedenk­licher erscheint, daß eine Revision der Verordnung, die Prüfung der zum Staatsdienste adspirirenden RechtSkanbidaten betr., zu Gunsten der Aufnahme der Landwirthschaft unter die PrüfungSgegenstände eintreten soll. Hier kann doch nur ein verderbliches Stück- und Flickwerk erzeugt werden. Man formte hier nur die allgemeine wirihschastSpolilische Bil­dung, diese aber auS dem Fundament Hera, iS. Dann wird der Beamte sich leicht in alle praktischen Fra­gen des Lebens zu finden wissen. Die VolkSwirih- schafl ist von dem größten Theil der Studierenden bisher auf eine unbegreifliche Weise vernachlässigt worden, so daß jeder Oekonom, Gewerbsmann und Kaufmann gesündere Ansichten darüber halte Wenn die Herrn sich einmal mehr mit den einzelnen Fra­gen des Volkslebens beschäftigen, werden sie auch weniger über Schutzsystem und passiven Freihandel disputiren, ein großer Gewinn für uns auf dem Lande.

Diez, 25. Juli. Der gestrige Geburtstag unseres Herzogs wurde dahier feierlich begangen. Die Caserne und daS OffizierS-Casino waren fest­lich und sehr geschmackvoll decorirt. Am Vorabend verkündeten 21 Kanonenschuß den folgenden Tag der Freude. Die Hornmusik und der Sängerbund der Unteroffiziere unseres leichten Bataillons be­wegte sich in dem Glanze der Fackeln und begleitet von einer unzählichen Menge Neugieriger vor die Wohnung deS Commandanten, deö Herrn Haupt­manns Mathi. Der Gesang war gut. Die Musik ausgezeichnet. Morgens bornierten mit Tagesan­bruch wieder die Kanonen, um 12 Uhr war große Parade, darnach Festtafel im Militärcasino, deS Nachmittags und Abends Versammlung aller Stände in dem schönen Garten des WiriheS Scheurer zu Oranienstein. Harmonie- und Tanzmusik wechselten. Der Garten war mit Kränze», Laubgewinden, Fah­nen und Transparenten geschmückt und am Abend erleuchtet. Gleichwie auf der Parade, als die Musik Heil unserm Herzog Heil" spielte, und während der Ofsizierslafe!, als die Gesundheit deS Herzogs und der Herzogin auSgebracht wurde, so feuerte man auch in dem Festgarten 21 Kanonenschuß ab, alS hier dem Herzog ein stürmisches Hoch erscholl.

München, 26. Juli. Wie man aus zuverlâ - siger Quelle vernimmt, wäre gestern an die noch in Kurhessen stehenden bayerischen Truppen der Befehl zum Rückmarsch nach Bayern ergangen.

Köln, 26. Juli. (Fr. I.) Gestern wurde der Chemiker O l t o, der bei der hiesigen Wasserheilanstalt beschäftigt ist, auf daS Polizei Bureau bestellt und, wie wir vernehmen, von einem hier aus Berlin an­wesenden Beamten verhört. Auf das Verhör folgte die Verhaftung. Die Verwendungen der Aerzte, man möge den Verhafteten der Anstalt wiedergeben, blieben erfolglos. Wie eS heißt, sollen heute noch andere Verhastungen vorgenommen worden sein.

Berlin, 26. Juli Glaubwürdigen Nachrichten zufolge, meldet dieN. Pr. 3 ", ist über die Floi» tenangeleginheit zwilchen den Cabinelen von Wien und Berlin eine Verständigung herbeigeführt. Herr v. Rabe hat sich bereits nach Homburg v. d. Höhe begeben und wird zunächst nicht wieder in Staatsdienste treten. Herr v. Bardeleben ist so­fort nach Antritt seiner Stellung in Frankfurt um seine Rückberufung eingekommen und dieselbe ihm auch gewährt worden.

In Bezug auf die beabsichtigte Erweiterung der RegierungSpolizei meldet daS C. - B., daß die Ministerialerlasse in dieser Angelegenheit bis zur Rückkehr deö Ministers des Innern zurückgelegt werden.

Deutschland.

* Wiesbaden, 29. Juli. Die Bemerkungen, welche wir über die gestrige Sonnenfinsterniß machen konnten, sind im Kurzen folgende: Die Verfinste­rung der Sonnenscheibe begann hier um 2 Uhr 46 Minuten, war um 3 Uhr 51 Minuten am bedeu­tendsten (107, Zoll auf 12) und endete um 4 Uhr 54 Minuten. Der MonveSschatten durchzog die Sonne in einer schiefen Steigung von unten nach oben, von rechts nach links. Die Abnahme deS Lichtes war besonders nach der Himmelsgegend, wo­hin der Schattenkegel deS MondeS fiel, bedeutend, glich jedoch mehr einer Morgen - als einer Abenddäm« merung. Der Thermometer, der vor der Sonnen- finsterniß gegen 30 Grade Reaumur in der Sonne und etwas über 15 Grade im Schatten zeigte, sank, und zeigte 20 Grade in der Sonne, 13 im Schatten. In dem Schatten der Bäume ließen sich die dem Sonnenbilde entsprechenden Lichtekliplen deutlich wahrnehmen. Die Vögel flogen unruhig hin und her, die Hähne krähten. Die Luft war, während der ganze Himmel heiter war, am Hori­zonte grau und nebelig. DaS Antlitz der Beob­achtenden erschien während deS CulmniationSpunkteS der Finsterniß auffallend blaß.

Vom Taunus, 27. Juli. Am Geburtsfeste unseres Herzogs reiste ich deS Nachmittags von Limburg ab über Idstein in meine Heimath. ES drängte sich mir hierbei unwillkürlich Stoff ge­nug zu vergleichenden Betrachtungen auf. Zu Lim­burg wurde in der Domkirche ein feierliches Hoch­amt celebrirt, in dem Gasthofe zum deutschen Haus hatte sich eine sehr große und heisere Gesellschaft, bestehend auS SlaatSbienern und den angesehensten Bürgern der Stadt zu einem Festbiner zusammen­gefunden; überhaupt halten Stadt und Einwohner ein festlägigeS Aussehen. In Idstein war von dem Allen daS Gegentheil zu finden. Außer einer in jeder Beziehung würdigen und der Be­deutung deS Tages entsprechenden Feierlichkeit von Seiten des Seminars, an welcher sich übrigens die Bürgerschaft so gut wie nicht betheiligte, und zu der sich von den dortigen ziemlich zahlreichen Beam­ten nur daS Personal deS KrciSamteS eingefunden haben soll, war von Feierlichkeiten in der gesin- nungSlüchtigen Stadl Idstein auch keine Spur zu j entdecken, während wohl kaum sonst ein AmtSort i im Lande ist, in welchem nicht wenigstens die Be- | amten nach althergebrachter Sitte zu irgend welcher j Feier an jenem Tage zusammentraten.

In dieser und andern vergleichenden Beobach­tungen fand ich übrigens eine Bestätigung des in einem neulichen Artikel der Freien Zeitung über die politische Stimmung der Gegend von Idstein im Gegensatze zu jener von Limburg Mitgetheilten, indem eS allerdings Niemand entgehen kann, baß in letzterer Stadt ein eben so unfruchtbarer Boden für politische Wühlereien ist, als die Demokralie, welche gleichzeitig mit Fusel und andern Giften , von Idstein auS verbreitet wird, in den Aemtern Idstein, Usingen und Wehen fortwährend die herrlichsten Früchte treibt. Die Nutzanwendung mag sich der geneigte Leser selbst machen.

O Von dem Lande, Ende Juli. Besonders die süddeutschen Regierungen scheinen eS in neuerer Zeit mit einer wahrhaft volkSwirthschaftlichen Thä­tigkeit immer ernster nehmen zu wollen. Sie sehen ein, daß die Wirihschaftspolitik der Kern aller Po­litik ist. DaS rastlose Vorangehen der badischen Regierung in dieser Hinsicht hat in allen deutschen Ländern die verdiente Anerkennung gefunden. Auf diese Weise gelingt eS ihr, schnell die tiefen Wun­den der letzten Jahre zu heilen. Landwirthschaft und Gewerbe sucht sie gleichmäßig zu heben. Ihr Forstwesen gilt als musterhaft und in Herrichtung der Verkehrsmittel hat sie das Außerordentliche ge­leistet. Mit ihr wetteifert die würtembergische Re­gierung und Stândeversammlung , wie in diesem Punkte diese beiden Staatsgewalten meist Hand in Hand gehen werden. Wie öffentliche Blatter mel­den , gibt sich die Sorgfalt der würtembergischen Regierung besonders in einer Frage kund, aus welche man neuerdings auch in unserm Herzogthum viel­fach hingewiesen hat, nämlich in der Aufsuchung neuer Absatzquellen für die heimische Industrie im Auslande. Die Eentralstclle für Gewerbe und Han­del hat hierin eine fortgesetzte Thätigkeit entwickelt. Auch die Cenlralleitung deS WohllhäligkeilSvertinS hat auf höhere Weisung in diesem Sinne an sämmt­liche Bezirksämter und BezirkSwohllhätigkeitövcreine ein Ausschreiben erlassen, wodurch sich die höhere i Behörde darüber besonders Berichte abstatten läßt, welche Erzeugnisse deS GewerbfleißeS der ärmeren

I Klasse Aussicht auf Absatz ins Ausland geben, um