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Freitag den L. Juli

1851»

Bestellungen auf das mit dem 1. Juli neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis­herigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet.

, Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogtums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 st., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fL 1O fr. mit Inbegriff des Postaufschlags. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenb erg'schenHof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

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Uebersicht. |

Die Amnestie in Kurhessen.

Deutschland. Aus dem Nassauischeu (Feuerverstche- | rung). AuS dem Amte Runkel (Die Villmarer Marmorarbeiter). Von d er Lahn (Das Wettfingen bei dem Oraniensteincr Volksfeste). Frankfurt (Bun- desarmeekorps). AuS Oberhesfen (Das mittelrhei­nische Volksfest verboten). Hannover (Emden zum Freihafen erklärt). Berlin (Die Junker. Die Kreuz- Partei. Die Erbfolge in den Herzogthümern. Die kurhes- fischen Konflikte. Die ständische Frage. Der Protest deS Herzogs von Augustenburg). Oldenburg (Die Fre­gatteErzherzog Johann"). Hamburg (Stellung des österr. Militärkommando. Das neue Preßgeseh).Rape- burg (Trennung der Justiz von der Verwaltung). Kiel (LauridS Skau und die Notabeln). Aus dem SchleSwigschen (Uebermuth der Dänen). Prag (v. Bruck nach London). Wien <Die schleswig - holstei­nische Frage. Berichtigungen. Hundesteuer. StaatSver- trag mit Bayern über Truppenverpflegung).

Belgien. Brüssel (DaS Erbsteuergesetz angenommen Graf Bocarmè).

Frankreich. Paris (Spruch des Asfisenhvfes. Die Eisen­bahn nach Avignon. Reise deS Präsidenten nach Tours. Die Nationalversammlung).

Spanien. Madrid (Die Königin Mutter. Dit Schulden­tilgungskommission).

Großbritannien. London (Die Ausstellung des Zoll­vereins).

Italien. Florenz (Unangenehme (Vorfälle. Anlehen).

Rom (Krönungsfeier. Finanzielle Lage des Kirchen­staates).

Griechenland. Athen (Kammeroppofition. Der Erb­großherzog von Oldenburg. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

Die Amnestie in Kurheffen.

Ueber die jüngst erlassene Amnestieverord­nung hat sich, wie derD. Allg. Z." auS Kassel berichtet wird, bereits das allgemeine Urtheil gebildet, daß sie nur Denjenigen Amnestie gewähre, welche gar nichts gethan haben. Und dieses Wort ist in der That nicht unwahr, denn die Anzahl der Autz- nahmefâlle läßt die Fälle kaum erkennen, auf welche die verordnete Amnestie Anwendung leidet. Es soll nämlich der kriegSgerichtichen Aburteilung ungehin- bettet Lauf gelassen werden gegen alle Diejenigen, welche a) unter Mißbrauch ihrer amtlichen Eigen­schaft in artivthätiger Weise für größere Ausdehnung deS Widerstandes und Ungehorsams gegen die durch die September-Verordnungen getroffenen Anordnun­gen, insbesondere auch durch Bedrohung, Einschüch­terung und Verfolgung öffentlicher Diener gewirkt haben (hierher gehören vor Allem die Mitglieder deS bleibenden Stände-Ausschusses und viele Mit­glieder der Gerichte), b) durch Verbot der Einforde­rung der von unmittelbarer Erhebung abhängigen Wegegelder eine Beschädigung deS SlaatSvermögenS herbeiführten (daS geht hauptsächlich gegen den Ge- Heimenrath Schotten als Direktor der HaupistaalS- kaffe), c) der von dem Oberbefehlshaber gegen sie ausgesprochenen Suspension von ihrem Amte sich widersetzt und ihre Amtsthätigkeit fortgesetzt haben (damit sind besonders gemeint der Oberbürgermeister der Residenz, Hartwig, der Bezirksdirektor v. Ben­ning, die Bürgergardenoffiziere), d) bestimmte be­sondere Befehle deS Oberbefehlshabers nicht befolgen zu wollen diesem erklärten und diesen Ungehorsam durch Rücksendung der ihnen zugegangenen Befehle bethâigten.

Den Offizieren ist 8. 2 der Amnestieverordnung besonders gewidmet. Dem gerichtlichen Unters», chungS- und Strafverfahren sollen alle diejenigen Offiziere unterworfen bleiben, welche durch weiter­

greifende dienstwidrige Handlungen irgend einer Art, namentlich auch durch ungesetzliche Veranstaltung von Besprechungen, Berathungen und Verabrerun. gen zu gemeinsamen Schritten , durch Ueberredung von Kameraden zur Betheiligung oder gar durch Geltendmachung der dienstlichen Autorität sich Der' gangen und den Widerstand gegen den Vollzug der Septemberverordnungen dadurch unterstützt haben. Im dritten und letzten Paragraphen dieser merk­würdigen Amnestieverordnung wird zur Beseitigung jedes Zweifels noch ausdrücklich erklärt, daß die qe, richtliche Verfolgung gegen Alle Platz zu greifen hat, welche in die bezeichneten Kategorien gehören, gleichviel ob sie inzwischen auf Ansuchen ihren Ab­schied erhalten haben, oder in PensionSstand versetzt sind, oder noch im Dienste sich befinden. Daneben wird jedoch auch die landesherrliche WillenSmeinung dahin kundgethan, daß die allerhöchste Entschließung hinsichtlich der in Strafe Verfallenden vorbehalten bleibt, welche mit vollständigem Anerkenntniß ihrer Verschuldung die landesherrliche Gnade geziemender- weise in Anspruch nehmen werden.

WaS soll man über diese Amnestieverordnung sagen? Ich glaube, jedes Wort darüber dürfte über­flüssig sein. Hier ist sie allgemein mit großer Hei­terkeit ausgenommen worden, und die von der Am­nestie Ausgeschlossenen wünschen sich Glück dazu. In der That wäre eS auch für sie eine härtere Strafe, als durch daS Kriegsgericht verhängt werden könnte, wenn sie sich eine weder nachgesuchte, noch er, wünschte, noch verdiente Amnestie müßten aufkrin- 'gen lassen. Nach der ÄmnetiievekMvnung worden nun wohl eine ganze Reihe kriegsgerichtlicher Unter- suchungen in Gang kommen.

Wie die Amnestieverordnung, so ist auch die Verordnung wegen Abschaffung deS EiveS auf die Verfassung bei dem Militär von der Bevölkerung mit Gleichgültigkeit aufgenommen worden , da man Alles, waS von der gegenwärtig herrschenden Par- tei kommt, nur als im Provisorium, als eine noth­wendige Durchgangsstufe unserer politischen Ver­hältnisse betrachtet. Der herrschenden Partei kommt diese Gleichgültigkeit freilich nicht zugute. Be- merkenswerth ist bei dieser Verordnung, daß sie auf Veranlassung der Bundes Civilkomnussare erlassen worden ist, und daß sie hiernach einen direkten Ein­griff der Bundesversammlung in die kurhessische Verfassung enthält, der durch das BunbeSverhäliniß in keiner Weife geboten war. Dieß ist ein offen' barer Verstoß gegen das Bundesrecht. Wir be­greifen dabei nur eins nicht, daß nämlich die deut­schen Regierungen so eifrig thätlig sind, allen RechtS- boven unter sich selbst wegzuziehen. ES gehört in der That kein sehr scharfes Auge dazu, um zu er­kennen, wohin ein solches Beginnen zuletzt unauS, bleiblich führen muß.

Die Beeidigung der Offiziere auf die neue Ei, deSformel hat nun heute bereits stattgefunden. Diese Eidesformel ist die alte, in den Kriegsartikeln ent­haltene und vor 1831 angewendete. Im Herbst 1847, unmittelbar nach dem Tode deS Kurfürsten Wilhelm II., wurde schon der Versuch gemacht, diese Formel wieder an die Stelle deS VerfassungS- eideS zu setzen. Damals scheiterte der Versuch an der Haltung deS OlfizierkorpS. Heute ist er gelun­gen unter dem Schutze deS neuen Bundestages, den der alte ntchl gewähren wollte. Nach der neuen Eidesformel haben die Olfiziere gelobt, ihrem recht­mäßig angeborenen LanoeShcern treu, Hold und ge­wärtig zu sein , Allerdöchstdeffen und deS Landes Sicherheit und Vertheidigung nach allen Kräften mit Blut und Leben sich angelegen fein zu lassen, nnd in keinem Falle von der geleisteten Treue und den ertheilten allerhöchsten Befehlen abzuweichen.

Die Kasseler Zeitung bemüht sich heute, die neuen Verordnungen in daS rechte Licht zu stellen. Sie weiß viel zu sagen von dem landesväterlichen Herzen, das so gern da Gnade und Milde übt, wo

die landesherrlichen Pflichten eS erlauben. Sie macht auch Aussicht, daß nun, da der Landesherr wieder völliger Herr seines HeereS fei , die Bun- dèSlruppen bald überflüssig werden würden.

Deutschland.

tt Aus dem Nassauischen, Anfang Juli. Vor einigen Tagen hat der Verein für Forst- und Land­wirthe an alle seine VereinSmitglieder Einladungen gehen lassen wegen Betheiligung an der Münch- Aachener - Mobiliar- FeuerversicherungS - Gesellschaft. Die Zwecke sind löblich und fast überall gut aus­genommen worden. Warum bildet sich aber im Herzogtum nicht eine Versicherungs-Gesellschaft;? daS ist vielen ein Räthsel. Der Verein müßte von der Regierung beaufsichtigt werden, eine Kommis­sion könnte ihn verwalten, die Recepturen müßten die Beiträge unentgeldlich, wie bei den Gefällen der Landesbank, erheben, und der Verein wäre ge­sichert, bestände, daS Geld blieb im Lanke und et­waige Überschüsse müßten für diesen Verein wieder im Lande angebracht werden. Die VerwaliungS- AuSgaben müssen bei solchen Vereinen soviel immer# hin thunlich erspart oder vermindert werden. Aus­führbar ist diese Sache jedenfalls, gerak, wie auch die Brandversicherungs - Anstalt im Nassauischen, nur mehren sich bei derselben in der letzteren Zeit die VerwallungSkosten außerordentlich. Die vielen Bränoe und großen Brandsteverbeilräg« erfordern es, diesen Gegenstand einer allseitigen Würdigung und Besprechung zu unterziehen.

Aus dem Amte Ruukel, 2 Juli. ES freut unS von Herzen, daß Ihr geehrtes Blatt an­gefangen hat, die Ausmerkmmkeit deS Landes end­lich mehr auf unser interessantes Villmar mit feinen tüchtigen Marmorarbeitern zu lenken. Wohl ver­dienen diese braven Meister jede Ermunterung, wo­ran es ihnen bisher so stark gefehlt hat. Sobald man die Gemarkung dieser Gemeinde betritt, finket man schon Spuren von dem der Schönheit zuge- wanvien Sinne ihrer Bewohner. Wir meinen die aus Marmor gehauenen Reliefbilder von Christus, welche sich zahlreich über die gesegneten Gefilde er­heben und daS Herz der Gemeindeglieder erinnern sollen, bei dem irdischen Segen den himmlischen nicht zu vergessen. Das wollte der alte Meister Leonhard, der angesehenste und geachtetste unter den Marmor- arbeitern, mit seinen Christusbildern sagen, welche er dem frst-n Gesteine ausgeprägt. In dem Orte selbst überraschen die hohen, stolzen Brun­nen, welche auS mächtigen Marmorblöcken auf das Feinste und Geschmackvollste auSaemeiselt sind. In den Werkstätten der Meister findet man die neuen geschmackvollen Vorlagen deS Münchener Kunst-Vereins, welcher die Gewerbe zu höherer Bedeutung zu erheben sucht. In den meisten dieser Werkstätten sieht man jetzt mächtige Säulen liegen, welche für die griechische Kapelle zu Wiesbaden be­stimmt sind; aber außerdem auch Grabsteine von mannichsacher Gestalt und allerlei Gerâthschaften deS Lebens. Wenn ihre Arbeiten nur mehr be­kannt wären, würden sie gewiß auch angemessenen Absatz finden. Wohlthätig für die Marmorarbeiter wird der überall wachsende größere Kunstsinn deS Volkes wirken. An öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen ist so viel auSjuschmücken! ES kommt nur darauf an, daß dem öffentlichen Geiste die rechte Richtung gegeben wird. Wohlhabende Privatleute werden dann diesem Beispiele folgen. Die Söhne der Villmarer Marmorarbeiter erstreben bereits schon eine höhere Kunstbildung als ihre- ter und sehen sich zu diesem Zwecke in der Fremde um. DaS allgemeine Streben der Zeit, daS Handl werk wieder mit der Kunst zu verbinden, komm'-