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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Sonntag den LS Juni

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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme de« Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchasl Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes S fl. 1O kr. Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Verordnung, die Abänderungen des Vereinszoll­tarifes betr.

Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen im Hofgerichtsbezirk Wiesbaden im dritten Quar­tale 1851.

Nichtamtlicher Theil.

Die Herstellung der preuß. Provinziallandtage. Der Prozeß Bocarm^.

Deutschland. Wiesbaden (Erklärung. V o m Main (Postbotendienst). Vom Lande (Die Schiedsgerichte). Ka ssel (Graf v. Rödern. Prinz Avalbert). n ch en (v. d. Pfordten). Dresden (Die deutschen Farben). Hannover (Slüve). Berlin (Zollermâsrigung. An­erkennung der früheren BundeSbeschlüsse. Die Provinzial­landstände. Die Matrikularbeitrâge. Der AuSlieferungS- verlrag mit Rußland, v. Manteuffel). Hamburg (Die

, .Ereignisse des Pfingstabends). Kiel (Bericht de« Obersten HodgeS). Wien (Vorlage für den Bundestag. Kongreß. Die Finanzfrage. Die ungarischen Flüchtlinge. Das Bör­sengesetz. Toleranz. Der Freibafen von Venedig). priest (Der Herzog von Braunschweig).

Belgien. Brüssel (Abreise de« Herzogs von Nemours nach Wien).

Frankreich. Paris (Das Clubbgesetz. Die Verfassungs- revifion. Der Konsul in Fernambuceo. Die Nationalver­sammlung. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Scnatorenerneiiming. Die CorteS. Vermischtes).

Italien. Turin (Der Freihafen von Nizza). Neapel è (Politische Untersuchung).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

(Verordnung, die Abänderungen des Vereinszolltarifes betr.)

Mit Höchster Genehmigung wird in Folge der unter den Regierungen des Zollvereins getroffenen Vereinbarung verordnet:

§. 1. Die Bestimmungen der Position 25 s. und der Anmerkung 1 zur Position 26 der zweiten Abthei­lung deS für die Jahre 1846, 1847 und 1848 er­lassenen und nach der Verordnung vom 4. Nov. 1848, vom 1. Januar 1849 an bis auf Weiteres in Kraft gebliebenen Zolltarifs, letztere soweit sich dieselbe auf daS eingehende Baumöl bezieht, werden dahin abgeändert, daß :

1) Reis und zwar:

a. geschälter dem Eingangszolle von 1 fl. 45 kr. oder 1 Thaler

b. ungeschälte dem Eingangszolle von 1 fl.

10 fr. oder 20 Silbergroschen für den Zentner Bruttogewicht, unterliegt, und

2) Baumöl, in Fässern eingehend, wenn bei der Abfertigung auf den Zentner ein Pfund Ter­pentinöl zugesetzt worden, vom Eingangszolle frei bleibt, bei der Ausfuhr dagegen einem AuSgangS- zolle von Isiebenzehn lind einem halben Kreuzer oder fünf Silbergroschen für den Zentner unter, worfen ist.

S 2 Diese Abänderungen treten mit dem 1. August d. I. in Wirksamkeit.

Wiesbaden, den 13 Juni 1851.

Herzoglich Nass. StaatSministerium.

Wintzingerode.

vdt. Ler.

(Todesfall.) Am 9. Juni ist der Pfarrer Bender zu Kirburg mit Tod abgegangen.

Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen im Hosgerichtsbezirk Wiesbaden im dritten Quartale 1851.

Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäß­heit der Artikel 7, 8 und 11 deS Strafprozeßge- setzeS:

daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe, zirkS Wiesbaden im dritten Quartale deö Jah­

res 1851 Montagden 18. August, Mor­gens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzog!. Hof- und AppellationsgerichtS« Direktor, Herrn Flach zu Wiesbaden, zum Präsidenten, und den Herzog!. Hof- und Appel- lationSgerichtsrath, Herrn Trepka daselbst, zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überläßt eS dem Herzoglichen GeneraftStaals- Prokurator, Herrn Her gen Hahn, diese Ver­fügung öffentlich bekannt zu machen.

So geschehen Wiesbaden den 10. Juni 1851.

Wer Präsident des Herzogs. Nass. Cassationshofs

(L, 8.) (gez.) Muffet.

Für die richtige Ausfertigung: Wer Sekretär des Cassationshofs (gez.) Hofmann.

Gesehen und verkündigt.

Wiesbaden, den 11. Juni 1851.

Wer Generalssaatsprokurator.

Hergenhahn.

Nichtamtlicher Theil.

* Tie Herstellung der preußischen | Provinziallandtage.

Als alle Welt sich in Vermuthungen erschöpfte I über den eigentlichen Gegenstand der letzten Olmü- I tzer Monarchenkonferenz, da tauchte unter anderen I mehr oder minder berechtigten Voraussetzungen auch daS Gerücht auf, eS werde dort die Frage über Einberufung der österreichischen Kron- und Eiuzetu-- lanvtage ihre Erörterung und Entscheidung finden. Bei Oesterreich, daS seinen Weg kühn und gerade verfolgt und erforderlichen Falles die Verfassung vom 4. März einfach über Bord geworfen hätte, war nicht zu vermuthen, daß eS den Erfolg, den eine rasche Wegoklroyirung derselben gesichert haben würde, erst den Einzelnbestrebungen der Kronland- tage überlassen werde.

Deßhalb hörte man gleichzeitig von Verände, rung der Verfassung vom 4. März sprechen und eS schien, alS sollte mit der ZentralstaatSidee zu­gleich auch jene deS GesammteintrittS in den deut­schen Bund aufgegeben werden. Der wenn gleich auS andern Rücksichten erfolgte Rücktritt deö Han- delSministerS gab hinlänglichen Anlaß zur Erklä­rung, daß an eine Zoücinigung mit Deutschland nicht mehr gedacht werde. Der Entstehungsgrund dieser beiden letzten Angaben ist in dem unbefriedi­genden Resultat der Dresdener Konferenzen, in dem fruchtlosen Bemühen zu suchen, die bei Ent­scheidungen deS Bundestages nothwendige, den Ge- sammleiniritt Oesterreichs vereitelnde Stimmenein- Helligkeit zu beseitigen; daS erst erwähnte Gerücht aber verdankt seinen Ursprung der Ueberzeugung, daß nur die Wiederbelebung der ständischen Ele­mente am wirksamsten den hemmenden Berechtigun, gen deS konstitutionellen elftem 6 entgegentreten, und eine Abänderung der Verfassungen auf güt­lichem Wege und ohne daS Odium einer Oktroyi- rung vollbringen könne.

Eine so energische Regierung, wie Oesterreich, hat dieses Mittel als ein unzureichendes, allzu lang­sam wirkendes und in der Ueberzeugung verschmäht, daß Niemand im Ernste an ihren festen Willen, die ZentralstaatSidee aufzugeben, die Verfassung vom 4. Mai 1849 abzuwerfen, geglaubt hätte. Daß jedoch, abgesehen davon, daß dieses Gerücht, inso­fern es Oesterreich betraf, eben so schnell schwand, als eS entstanden war, die Rückkehr zum ständischen System, und dessen Benützung zur Bekämpfung deö KonstitutionaliSmuS dennoch daS Losungswort der Regierungen zu werben scheint, beweiset die bei­nahe gleichzeitig imadministrativem Wege" er- folgte Einberufung der preußischen Provinzialland« tage, die Herstellung der früheren Provinzial' und Kreisvertretungen.

Der ostensible Vorwand dieser Maßregel ist zwar die Umlegung der Einkommen- und Grund­steuer durch die alten Institute, weil die neuen Provinzial- und Kreisvertretungen noch nicht ins Leben getreten seien. Allein eS ist nicht abzusehen,

warum daS jetzige Ministerium, blos einer Steuer­umlage wegen, die es ebenso gut und nach den gesetzlichen Vorschriften provisorisch irgend einem andern Organe hätte anvertrauen dürfen, den kost­spieligen und nicht zu rechtfertigenden Aufwand einer BerfassungSverletzung macht.

Diese Maßregel hat auch nicht verfehlt, einen Eindruck zu machen, wie er bei der erschlafften Spannkraft und dem wankend geworbenen RechtS- bewußtsein deS preußischen Volkes immerhin mög­lich ist. Ueber die Zweckmäßigkeit dieser Maßregel vernommene Oberpräsidenten und BezirkSräthe ha­ben sich gegen dieselben ausgesprochen^ einzelne Kreise haben sich für die Beibehaltung der alten Kreisvertretung entschieden. In der Provinz Schle­sien, im Rheinlande werden in den konservativsten Kreisen entschiedene Proteste gegen diesen Restau- rationSversuch laut.

Denn selbst nach so vielen Ueberraschungen und rettenden Thaten war man doch befremdet über eine Wiederbelo^ung von Institutionen, welche zu der jetzt in Preußen theoretisch geltenden und beschwor- nen Verfassung, wie es in,dem Leitartikel derWe­ser Zeitung" vom 11. Juni heißt in dem nämlichen Einklänge stehen, wie Armbrust und Flitzbogen zum gegenwärtigen Stande der Artillerie. Die preußische Verfassung hat, wieeS weiter lautet, den Grundsatz der ständischen Gliederung und der Standesvorrechte aufgegeben und dafür ein anderes Fundament der Volksvertretung angenommen, dessen Werth oder Unwert!) wir hier nicht erörtern wollen, welches aber jenem alten System schnurstracks entgegengesetzt ist und sich nimmermehr mit demselben aussöhnen läßt. Wenn man die Gesammtheit nach einem Prin­zipe der Zahl und deS Zensus vertreten sein läßt und dagegen die Vertretungen der kleineren Gebiete, lM Provinzen, der Kreise, der Gemeinen nach dem Systeme der ständischen Gliederung zusammensetzt, so bringt man einen verderblichen und zerstörenden Zwiespalt in das Staatsleben, einen Keim unauf­hörlicher Reibungen und Fehden zwischen dem Par­lamente und den untergeordneten Versammlungen, eine Theilung nicht bloß, sondern eine gegenseitige Lähmung der Volkskräfte. Entweder daS Eine oder das Andere muß man wählen, Beides zu vereinen ist unmöglich.

In der That hat auch das Reskript deS preu­ßischen Ministers augenscheinlich keinen anderen Zweck als den diese Einheit herbeizuführen. Die Herstel­lung der Provinzialstände, an sich eine VersassungS- widrigkeit, ist der erste Hebel den man ansetzt um die Verfassung selbst auS den Angeln zu werfen. Wenn man nicht ein so bedeutendes Zie! dabei im Sinne hätte, so würde die ganze Maßregel vollkom­men unbegreiflich sein.

Der Prozeß Boearmv.

(Fortsetzung).

Der nächste Zeuge von Belang ist Fran^ojiS Deblicquy, Taglöhner auS Bury, ehemals alS Gärtner und als Behilft bei den mechanischen Ar­beiten des Grafen in Bitremont beschäftigt. ^>Jn letzterer Eigenschaft ist er zuerst im Juli 1850 ver­wendet worden. Der Herr hat ihm gesagt, er mache Kölnisches Wasser mit Tabak. Ende Oktober oder Anfangs November sei eine zweite Operation, mehr im Großen gemacht worden ; Zeuge sei dabei zwölf Nächte und zwei Sonntage beschäftigt gewesen. DS sei ein Thermometer an einem rosenfarbenen Bande da gewesen, und Frau von Bocarme sei zuweilen gekommen selten nach 9 Uhr Abends, um zu sehen, wie viel Grad Wärme angezeigt seien. Sie habe zuweilen gefragt, ob man bald fertig sei. Auch habe sie mehrere Male dem Grafen empfohlen, ihr gUteS Kölnisches Wasser zu machen.

F r.: Sal) sie dabei zufrieden, heiter auS, wle jemand, der sich auf etwas freut? A.: Ja.

F r.: Wußte sie, daß man Tabak brauchte, um das Kölnische Wasser zu machen? A.: Ja.

Der Zeuge fügt übrigens auf dle Fragendes Vertheidigers auch hinzu, daß die Gräfin sich über den Aufwand, den diese chemischen Operationen machten, beklagt habe. DaS werde theures Kolm- scheS Wasser? habe sie gesagt.