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Samstag den Lâ Juni
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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthum« Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes « fl. IO kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
'Ne verficht.
Amtlicher Theil.
Höchste Entschließung die Stellung und jZusam« mensetzung des evang. Kirchensenats betr. Verordnung die Prüfung der Kandidaten der evangelischen Theologie betr.
Dienstnachrichten.
Nicht amtlicher Theil.
Der Prozeß Bocarme.
Deutschland. Wiesbaden (Angekommene). — Aus dem Herzogthum (Die lebenden Sprachen). — Vom Rhein (Die Zeltersche Liedertafel). — Mo ntab aur (Deputation an Se. Hoheit den Herzogs. Vermischtes). — Limburg (Versammlung von Beurlaubten). — Frankfurt (Der Bundestag). — Kassel (Vermählung der Tochter des Kurfürsten. Prinz Adalbert). — München (Deutschlands Organisation, v. Lerchenfeld). — Dresden (Der Großherzog von Hessen). — Anhalt-Dessau (Abreise de« Herzogs nach Creuznach). — Hannover (Der König von Preußen und der Kurfürst von Hessen. Haussuchungen). — Berlin (Die Kreistage. Festfeier für den Prof. Rauch. Die Zolleinigung).— Wien (Marinereduktion. v. Kempen, v. Bruck. Preisausschreiben für Novellen).
Dänemark. Kopenhagen (Die Notabeln).
Frankreich. Paris (Die Nationalversammlung. Die Verfassungsrevision. Das neue Ministerium. Der Feldzug gegen die Kabylen).
Italien. Turin (Zulassung der Juden zu akademischen Würden. Vermischtes). — Rom (Organische Gesetze. General Gemeau und die päpstlichen Obersten).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Höchste Entschließung die Stellung und Zusammensetzung des evangelischen Kirchen« senatS betreffend.
Nachdem bereits seit dem 1. Januar 1850 neben der mit der Wahrung der HoheitSrechte zunächst beauftragten Ministerialabtheilung des Innern die Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche in Unserm unmittelbaren Auftrage von dem evangelischen Kirchensenate geführt wird, haben Wir UnS in Betracht der vorliegenden wich- tigen kirchlichen Fragen auf Antrag des Senats bewogen gefunden, demselben, welcher bisher auS dem von Uns mit dcm Vorsitze beauftragten Ministerial- Präsidenten 'von Wintzingerode, dem evangelischen LandeSbischos Dr. Heydenreich, dem bischöflischen KommissariuS Geheime-Kirchenrath Dr. Wilhelmi, den Ministerialrâthen Schepp und Geheime - Regie- rungSrath Gieße bestanden hat , zwei weitere Mitglieder auS der Geistlichkeit beizugeben, und haben hierzu den Kirchenrath Pfarrer Dilthey zu MoSbach und den Pfarrer Eibach zu Wiesbaden ernannt, auch zu genehmigen geruht, daß das Sekretariat des evangelischen Kirchensenats dem Kaplan Köhler in Wiesbaden übertragen werde.
So gegeben Biebrich, den 4. Juni 1851.
(L. 8.) Adolph.
vdt. Wintzingerode.
(Die Prüfung der Kandidaten der evangelischen Theologie betreffend.)
Nachdem die rücksichtlich der Prüfung der Kandidaten der evangelischen Theologie bestehende Einrichtung nach den seitherigen Erfahrungen sich un, zureichend gezeigt hat, so ist eS für nothwendig erachtet worden, die bisher auf den Grund der Verordnung vom 26. Februar 1816 in Uebung gewesenen Vorschriften über die Prüfung der Kandidaten der evangelischen Theologie einer Revision zu unter, werfen.
Hiernach werden Höchster Entschließung zufolge nachstehende Vorschriften ertheilt:
S. 1. Die der Aufnahme der Kandidaten in daS evangelisch theologische Seminar vorauSgehenbe, durch die Lehrer desselben vorzunehmende Prüfung bleibt in der bisherigen Weise forthin bestehen.
-. 2. (I. Bildung einer ständigen PrüfungS- Kommission.) Zur Prüfung der Kandidaten der
evangelischen Theologie nach vollendetem Seminar- cursuS soll, gleichwie dieß bereits durch Ministerial- verordnung vom 20. Januar 1845 rücksichtlich der übrigen Fächer deS öffentlichen Dienstes verordnet ist, eine besondere ständige Prüfungskommis, sion gebildet werden, sodaß der bisher eingefühite Wechsel der Mitglieder nach einem Turnus nicht mehr statifindet.
Die Prüfungskommission steht unter der Leitung des evangelischen KirchensenatS.
8. 3. Die Prüfungskommission besteht auS vier bis fünf Mitgliedern, welche von Seiner Ho, Heil dem Herzog auf Antrag deS evangelischen KirchensenatS ernannt werden.
8. 4. (II. Geschäftsbehandlung und Verfahren der Prüfungskommission.) Die Prüfungen sollen ConcurSprüfungen sein in der in der Ministerial- Verordnung vom 20. Januar 1845 vorgeschriebenen Weise; jedoch findet mit Rücksicht auf die bestehende Seminareinrichtung vorläufig nur eine .einmalige Prüfung der Kandidaten der evangelischen Theologie durch diese Prüfungskommission statt.
8. 5. Rücksichtlich der Geschäftsbehandlung, sowie deS Verfahrens der Prüfungskommission gel, ten im Uebrigen die Bestimmungen in 88. 2, 3, 21—27, auf welche hierdurch verwieseu wird.
8. 6. (III. Anordnung der Konkuröprüfung.) Zur KonkurSprüfung werden nur diejenigen zugelassen, welche sich durch Zeugnisse über die erforderliche Schulbildung und über daS Studium der Theologie auf der Universität, sowie dem evangelischen Seminar zu Herborn und über Fleiß und gutes Betragen ausgewiesen haben.
8. 7. Die Kandidaten der evangelischen Theologie haben sich namentlich darüber auSzuweisen, daß sie einen vollständigen Gymnasialkursus absol- virt und hiernach die MaturitätSp.aiung auf einem inländischen Gymnasium erstanden (cf. Verordnung vom 5. Januar 1830), daß sie daS Studium der Theologie während fünf Semestern auf einer Universität mit Fleiß betrieben und nach vorauögegan- gener Prüfung zwei Semester hindurch daö theolo, gische Seminar zu Herborn zu ihrer Ausbildung besucht haben. Die Gegenstände, über welche die Prüfung, theils schriftlich, theils mündlich, stattfindet, sind: Kenntniß der deutschen, lateinischen, griechischen und hebräischen Sprache; Philosophie, Geschichte, Kenntniß der heiligen Schrift, Eregese, Ethik, Dogmatik, Symbolik, Kirchen - und Dog- mengeschtchte, Kirchenrecht und kirchliche Statistik, Katechetik, Homiletik, Liturgik, Pädagogik, Kenntniß der Verfassung und Verwaltung des HerzogthumS Nassau, insbesondere der auf daS Kirchcnwesen bezüglichen Gesetze und Verordnungen. Von Den ge« gebenen Fragen werden wenigstens zwei in lateinischer Sprache bearbeitet. Mit der Prüfung wird die erforderliche Einrichtung in Verbindung gesetzt, um die Fertigkeit und Gewandtheit der Kandidaten im Predigen und Katechesiren kennen zu lernen.
8. 8. (IV. Zeit und Ort der Vornahme der Prüfung.) Die Konkursprüfung wird in der Regel jährlich einmal, in dem Monat Oktober in Wiesbaden gehalten. Sollte im einzelnen Falle ein anderer Zeitpunkt für passend erachtet werden, so wird derselbe frühzeitig im allgemeinen Jntelligenzblatte bekannt gemacht werden.
Wiesbaden, den 16. Mai 1851.
Evangelischer Kirchensenat. Wintzingerode.
vdt. L e r.
Dienstnachrichten.
Seine Hoheit der Herzog haben auf erfolgte Verleihung von Seiten Seiner Hoheit deS ältest regierenden Herzogs zu Anhalt dem Generaladju- tanten Generallieutenant a. D. von P reen die Annahme deS KommandeurkreuzeS erster Klaffe, so, wie dem Kammerherrn v. Syberg die Annahme deS KommandeurkreuzeS zweiter Klasse der Herzoglich Anhaltischen GesammthauSordenS Albrecht des Bären, sodann dem Hauptmann und Flügeladjutanten v. Nauendorf, sowie dem Oberlieutenant und Flügeladjutanten v. Bose die Annahme deS Ritterkreuzes desselben Ordens zu gestatten geruht.
Seine Hoheit der Herzog haben den StaatS- minister a. D. von Dungern zum Bundestags, gesandten zu ernennen geruht.
Höchstdieselben haben die Hauptleute Weber, Keller und Frensch auf Ansuchen mit Pension, und den Oberlieutenant Schreiner auf Ansuchen entlassen ; sodann die Oberlieutenants C he l ius III., Schwab, Keim und Göbel zu Hauptleuten in der Infanterie ernannt; den früher im Herzoglichen zweiten Regiment als Unterlieutenant gestandenen Karl v. Reichenau als linterlieutenant in der Infanterie wieder angestellt, und Den bisherigen Major â la suite Roth in die Aktive versetzt.
Seine Hoheit der Herzog haben den KreiS- amlSaccesisten Snell von Höchst als Accessist an daS Justizamt Königstein zu ve setzen geruht.
Seine Hoheit der Herzog haben als Mitglieder der ungeordneten Kommission zur Prüfung der Kandidaten der evangelischen Theologie zu ernennen geruht, den bischöflichen KommissariuS Geheime- Kirchenrath Dr. Wilhelmi zu Wiesbaden mit dem Vorsitze, Kirchenrath Schultz daselbst, Dekan Senfft zu Usingen, Dekan K l e i n zu Oberneisen, Dekanatsverwalter Pfarrer Rinck zu BergeberSbach und Konrektor Dietz zu Wiesbaden.
Der von des Herrn Fürsten von Thurn und Taris Durchlaucht erfolgten Präsentation deS Kauf, mannS Gerhard Blümlein zu Winkel zu der Post, erpeditorstelle daselbst ist die landesherrliche höchste Bestätigung ertheilt worden.
(Berichtigung.) Zu der im Verordnungsblatt vom 28. Januar l. I. (Nr. 25 der „Nass. Allg. Zig.") enthaltenen Dienstnachricht über Pen« sionirung deS Pfarrers Träg el zu Welterod wird nachträglich ergänzend bemerkt, daß derselbe auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt worden ist.
Todesfälle. Am 10. März ist der Steuer- kommissär Rath Cäsar zu Langenschwalbach, am 15. Mai Der SalzmagazinSverwalter Groß zu Hadamar und am 20. Mai der Oberforstrath Huth zu Wiesbaden mit Tod abgegangen.
Nichtamtlicher Theil.
Der Prozeß Boearm^.
Die Sitzung vom 9. Juni wird unter gewaltigem Zuvrange Neugieriger, da Markttag ist, eröffnet. Zu Anfang derselben gibt der Angeklagte auf die Fragen des Präsidenten an, daß er die Flasche, welche das Nieotin enthalten, mit einem gewöhnlichen Korkstöpsel verschlossen, daß die Flüssigkeit eine gelbliche Farbe gehabt, und daß er sie vielleicht mit etwas Aether gemischt habe; gewonnen habe er die Quantität — eine Weinflasche voll — in drei verschiedenen Operationen, im Mai, Juni und August 1850; der dazu verwendete Tabak sei amerikanischer gewesen, welchen er im Jahre 1844 in seinem Garten gewonnen.
Danach geht der Präsident zur Vernehmung deS neunzigsten Zeugen, deS Herrn Jean Servais StaS, Professor- der Chemie an der Militärschule, über, dem die chemische Analyse der Eingeweide deS Ermordeten ausgeiragen war. Der Zeuge berichtet mit klarer Ausführlichkeit den ganzen Gang seiner Untersuchungen, in deren Detail ihm zu folgen jedoch ohne Sachkenntniß eben so schwierig alS unerquicklich sein würde. Nach vielen fruchtlosen Versuchen, die nur zur Entdeckung der Essigsäure führten, ist ihm endlich rein zufällig der Gedanke gekommen, Potasche auf den Gegenstand seiner Untersuchungen zu schütten, und durch die Wirkung ward er auf daS Vorhandensein entweder von Aconitine oder von Nicotine geleitet. Er hat nun in Folge zwei Monate langer Untersuchungen vom Vor« handensein des letzteren sich überzeugt und auS Dem Magen Gustav Fougnie'S eine bedeutende Quantität dieser Materie gewonnen, welche hell wie Wasser ist, einen schwachen Geruch im Anfang hat, bald aber einen immer stärkeren, beinahe erstickenden Dust verbreitet; eine ganz kleine Dosis verursacht ein Stechen auf der Zunge, während eine Nadelspitze voll ein Brennen hervorbringt, daS den ganzen Mund erfüllt; er habe, gibt der Zeuge an, durch Zufall eine Quantät auf die Zunge bekommen; daS Brennen fei so stark gewesen, daß er auf der Zungenspitze alles Gefühl verloren, so zwar, daß er glu.