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M I SS Sonntag den 8. Juni 1851»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem W and erer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumecationSpreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchasl Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt » fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Wegen des Pfingstfestes erscheint am ersten Feiertage kein Blatt, am zweiten Feiertage eine Beilage, welche Vormittags um 11 Uhr abgeholt werden kann.

Uebersicht.

Der Prozeß Bocarm^.

Deutschland. Wiesbaden (Abreise Seiner Hoheit des Herzogs. Verhandlung des KaffationShofeS. Assssen). AuS dem H er z o g thu m (Schulwesen). V o n der untern Lahn (Badeindustrie). Diez (Ankunft Sr. Hoheit des Herzogs). Frankfurt (Auflösung der Bun- deSzentralkommission). Karlsruhe (Dr. Kosta). Kassel (Heisen). München (Vertagung. Das Nota­riatsgesetz. v. Lerchenfeld. Der Herzog von Genna). Gotha (Beschluß die deutsche Frage betr.). Hannover

(Gäste. Prof. Zachariâ). Aachen (Graf Bocarmè soll sich vergiftet haben). Berlin (Die Kreistag. Die Warschauer Konferenz. Der Prinz von Preußen). Wien (Russische Geschenke und Dekorationen. Abschied der beiden Kaiser. Die Lloydgcsellschafl).

Dänemark. Kopenhagen (Konflikt. Einrücken in die Altstadt. Die Notabeln).

Frankreich. Paris (Rede des Präsidenten. Quästoren­wahl. Einweihung deâ Louvre. Vermischtes).

Italien. Turin (Der Zolltarif). Florenz (Der Kir­chentumult). Ancona (Agitation gegen das Tabaks­rauchen).

Türkei. Konstantinopel (Mehemed Ali. Die Flücht­linge).

Neueste Nachrichten.

Der Prozeß Bocarmv.

Die Sitzung vom 2. Juni beschäftigte sich aus­schließlich mit dem Berhöre der Zeugin Emerence Bricourt. Sie ist ganz schwarz gekleidet und so be­wegt , daß sie Anfangs keine Sprache hat. Erst nachdem man ihr ein Sessel und ein Glas Wasser gebracht, gelingt eS ihr, die Eidesformel zu sprechen. Sie ist 28 Jahre alt; am 20. November war sie vierzehn Tage im Dienste der Angeklagten. Nach ihrer Aussage war der .Graf Bocarme sehr rauh gegen seine Frau ; er sprach nur in drohendem Tone zu ihr und hatte sie an schweigende Unterwürfigkeit gewöhnt. Mit Gustav FougnieS hat sich die Zeu­gin am Morgen deS 20. Nov. über die große Un­ordnung, welche im Schlosse herrsche, unterhalten. Domestiken seien nie lange geblieben, und die Grä­fin habe deßhalb zuweilen selbst die Küche besorgen müssen. Gespeist habe man bald um 2 , bald um 3, bald um 4 Uhr. JcdeS Mal, wenn die Gräfin etwas befehlen, habe der Graf Contre Ordre gege­ben und jene sich gehütet, etwas zu erwidern. Die Kinder seien auch nach dem Willen deS Grafen be* handelt worden, und Zeugin schreibt dem ihre schwäch­liche Gesundheit zu: so habe der Graf ihnen kalten Speck zu essen geben lassen. Am 20. Nov. um die Mittagszeit habe sie Gustav FougnieS auf der Treppe gefunden, wie er sich bemüht, einen Blumenkranz, mit welchem daS jüngste der Kinder gespielt, herun­ter zu tragen; da ihn seine Krücken daran gebin­dert, so habe Zeugin ihm den Kranz tragen müssen. Bei Tische habe sie aufgewartet; Gustav FougnieS habe ihr beim Dessert, als sie ihm einschenken wollte, gesagt: Emerence, lassen Sie unS einen Au­genblick in Ruhe; wir haben von Geschäften zu reden. Während deS Diners sei eine Frau vom Lande mit einem Billet gekommen; Zeugin sei mit dem Billet zur Gräfin Hineingegangen, cS sei wegen einer Kranken gewesen, der die Gräfin alles, waS sie nöthig habe, geben zu wollen versprochen habe. Der Graf habe seiner Frau daS Bellet sehr unge­stüm, wie immer, auS den Händen gerissen und ge­sagt : DaS geht dich nichts an, waS hast du dich mit diesen Menschen einzulassen? Gustav habe dazu eine Bemerkung gemacht; er habe Miene gemacht, alS ob er gehen wolle. Von den Speisen haben Foug­nieS immer erst genommen, nachdem der Graf ge- nommen; eben so beim Wein. AlS Justine Thi­baut später erschrocken inS Kinderzimmer gekommen sei, habe sie erzählt, Gustav habe um Hülfe geru­fen (au secours!). Zeugin habe danach ein Wachs- licht angezündtt und sei gegangen, zu sehen, waS

gebe. Ueber den Korridor im oberen Stocke ge­hend, habe sie den Grafen vor der Thür seines Schlafzimmers gefunden. Er habe so gezittert, daß er seine Thür nicht habe öffnen können. Er hatte kein Licht; der Schein des Lichtes von der Hand der Zeugin sei auf ihn gefallen, wie er blaß, zitternd, blutig dagestanden. Er habe wie einen Messerstich auf der Mitte der Stirn gehabt, daS Blut daraus sei bis auf die Nase gelaufen; auch sei an der Thür Blut gewesen. Beim Anblicke seines Gesichts sei Zeugin erschrocken stehen geblieben. Sie habe gefragt, ob er Licht wolle; er habe mit geänderter Stimme geantwortet:Nein, nein! Lassen Sie mich in Ruhe, lassen Sie mich allein!" Er habe einen Paletot angehabt; als sie ihn kurz daraus unten gesehen, habe er einen alten Schlafrock ge­tragen. Wichtig für die Beurtheilung der Schuld der Gräfin ist das Zeugniß der Emerence B. gegen die Annahme, jene habe den Kutscher und die Kin­der geflissentlich fortgesandt. Die Zeugin sagt näm­lich auS: AlS ich am 20. der Gräfin beim An­kleiden Hülse leistete, empfahl sie mir, auf die Kin­der zu achten, ihnen Servietten umzubinden und sie reinlich zu halten. Ich antwortete: weil Sie mir daS empfehlen, so erlauben Sie mir auch, Ihnen zu sagen, daß ich die Kinder in der Küche nicht an ihrem Platze finde. Die Gräfin gab mir darauf Recht, und ich erklärte den Bonnen, baß die Kinder nicht mehr in der Küche zu Abend essen würden. Die Gräfin hat ihr jedoch den Auftrag gegeben, die Kinder nicht zum Dessert zu bringen. Eben so hat der Kutscher die auSscheikende Magd ohne bestimmten Auftrag dazu begleitet.

In der Sitzung vom 3. Juni wird daS Ver­hör der Emerence fortgesetzt. Sie sagt jetzt auS, sie erinnere sich nicht, wer den Befehl, die Kinder nicht zum Dessert herbeizubringen, wie es gewöhn­lich geschehen, am 20. November gegeben habe. Sie hat, wie sie in den Speisesaal gekommen ist, neben der Leiche Gustav'4 dessen Uhr und Porte­feuille liegend gefunden, ferner Pillen und ein klei­nes Taschenmesser, welches nicht geöffnet gewesen. Am andern Morgen habe der Graf sie instruirt, waS sie vor Gericht deponiren solle, und ihr fort­während vorgesagt, Gustav sei in ihren Armen ge­storben ; sie habe daS in Abrede gestellt, aber der Graf habe sich zu seiner Frau gewendet mit den Worten:Er ist in ihren Armen gestorben; die arme Emerence"! Die Zeugin deponirt ferner über die große Immoralität deS Grafen. Er hatte einst Justine Duport, die früher verhörte Zeugin, verfolgt und daS Zimmer abgeschlossen; sie hatte sich vergeblich zu den Füßen eines Crucifixes niederge- worfen, plötzlich wurde ein gewaltiges Geräusch laut, daS der Wind verursacht hatte; der Graf hatte erschrocken die Thüre geöffnet und Justine hatte die- sen Augenblick wahrgenommen und sich geflüchtet. Schließlich deponirt die Zeugin, daß der Graf nach dem Verbrechen sich nie in den Angaben über die Art, wie er seine Wunde erhalten, gleich geblieben, und nie ein Wort über Vergiftung durch die angeb­liche Nicolinflasche geäußert.

Zu Bezug auf diese Flasche vervollständigt der Graf seine früheren Angaben. Er will die Flasche mit Nicotin mehrere Wochen vorher in den Keller gebracht und in einen leeren Behälter für Wein­flaschen gestellt haben. Frau von Bocarme erklärt dagegen, daß in dem Keller, woraus man am 20. Wein geholt, dem Keller für den Bordeaux/ sich gar keine derartigen Behälter befänden.

Der siebenzehnte Zeuge ist Virginie Chevalier. Sie widerspricht der vorigen und behauptet, die Gräfin selbst habe befohlen, die Kinder nicht in der Küche essen zu lassen.

Mehrere andere Zeugen deponiren über den üblen Leumund deS Angeklagten; darunter erregt ein ehrlicher Hufschmied große Heiierkeit. Auch ihm ist, wie er mit der Rechnung gekommen, die Zug­brücke vor der Nase aufgezogen worden.

Deutschland.

* Wiesbaden, 6. Juni. II. HH. der Herzog und die Herzogin sind gestern in Begleitung deS Ministerpräsidenten v. Wintzingerode von Bieb­rich abgereist, um eine Reise durch daS Land zu machen und u. A. auch die Stadt Weilburg mit dem gnädigst zugesicherten Besuch zu erfreuen. Diese Reise dürfte acht bis zehn Tage in Anspruch nehmen.

* Wiesbaden, 6. Juni. (Assisenverhandlung über die Anklage gegen Friedrich S ch r o b t, Georg Henrich, Joh. Henrich, Adam Henrich, An­dreas Luhn, sämmtlich von Cronberg, und Konrad Usinger von Altenhain.)

Die Geschwornen haben sämmtliche Angeklagte für schuldig erkannt.

DaS Urtheil lautet gegen Friedrich Schrodt auf eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren 4 Mona­ten, gegen die Uebrigen auf eine solche von 5 Jah­ren, verschärft für den Friedr. Schrodt und Adam Henrich durch Beschränkung der Kost während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres. Fer­ner sind sämmtliche Angeklagte noch durch drei Jahre nach verbüßter Strafe unter polizeilicher Aufsicht zu halten.

Die gemeinschaftlich und solidarisch zu bezah­lenden Untersuchungskosten betragen 361 fl.

* Wiesbaden, 7. Juni. Die letzte Assifsen- Verhandlung des II. Quartals betrifft die Anklage gegen Reinhard Wolf, Landmann von Norden- stadt, 60 Jahre alt, wegen Schrisifâlschung.) Rein­hard Wolf, Schafmeister in Nordenstadt, hat am 27. Mai 1850 für eine Schaswâfche im Erbenhei- mer Bach 30 fr. an die dortige Armenkasse für die Nordstadter Schafhalter bezahlt Zu Anfang h. J. brachte Wolf die Rechnung über seine Voraus­lagen dem Gcmeindcrechner Nicol, um sich dieselben erstatten zu lassen. U. a. legte er auch über seine Auslagen bei der Schafwäsche eine Quittung deS Erbenheimer Bürgermeisters über 30 fr. vor.

Diese Quittung fiel dem Rechner Nicol auf, weil nicht über einen Gulden, sondern über 60 Kreuzer quittirt sei, er bemerkte dieses dem Wolf. Auch schien eS dem Nicol, als wenn in der Zahl 60 eine Veränderung statt gefunden habe. Der Rechner machte auch noch wegen anderer Quittun­gen Anstände und erfolgte eine Abrechnung nicht. Nach einigen Wochen erschien Wolf wieder und legte eine andere, diesmal von einer andern Hand geschriebene Quittung vor, folgenden Inhalts:Die Schäferei von Nordenstadt zahlt vor daS Schaf­waschen an der Erbenheimerbach in die Armenkasse in Erbenheim 1 fl., wo ich den Empfang beschei­nige. Erbenheim , den 27. Mai 1850. Ullrich, Bürgermeister". Der Bürgermeister von Norden­stadt sendete die Quittung nach Erbenheim und er­hielt die Nachricht, daß solche falsch, sei. Rein­hard Wolf, hat im Jahre 1828 wegen DiebstahlS schon einmal eine dreimonatliche KorrektionShauS« strafe erlitten

Die Verhandlung leitet Assisenprâsident Flach; als Staatsanwalt fungirt StaatSprokurator-Sub- stitut Moritz, als Vertheidiger Dr. Leisler sen.

Der Gerichtshof verurtheilt denselben nach Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Gefängniß- strafe von 4 Wochen.

© Wiesbaden, 6. Juni. Die durch Urtheil deS AssisenhofS zu Dillenburg wegen-Brandstiftung zu einer 10jährigen Zuchthausstrafe verurteilte Wittwe deS Georg Schardt von Frickhofen hat gegen jenen StrafauS'pruch bei Herzog!. KaffationS, Hof die Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Zur öffent­lichen Verhandlung der Sache hat jener Gerichts­hof Termin auf Mittwoch den 18. Juni, Vormit­tags 9 Ubr, anberaumt. Die Sitzung findet im Sitzungölokale des Herzog!. OberappellationSgerich, teS statt.

tf AuS dem Herzogthum Nassau, 4. Juni. Alle tiefer blickenden Freunde deS deutschen Schul,