Einzelbild herunterladen
 

RasMW AllMcim ZMng.

M 130» Donnerstag den S Juni 1851.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthum« Hessen, der Landgraffchaii Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O ff. Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Der Prozeß Bocarm^.

Deutschland. Wiesbaden (Asstsen. Berichtigung, die Wimpf-Kriegersche Angelegenheit betr.). Vom Lande (Ackerbauschulen). Vom Rhein (Nassau in London).

AuS dem nördlichen Theile des Herzog- thumS (Der Alterthumsverein). Stuttgart (Das Kammergebet). München (Vertagung des Landtags). Dresden (Historisches Gemälde. Reise des König« nach Olmütz). Braunschweig (Mittheilung deu deutschen Bund betr.).Köln (Der Zollverein). B e r l i n (For­derung Dänemarks. Die heilige Allianz. Die beiden Groß­fürsten. Pr. Rauch. Der Schweizer Grânzkordon. Nan- werk zum Tod verurtheilt. Vermischtes). Altona (Legeditsch). Pr ag (Ankunft des Kaisers). Meran (Radetzky). Wien (Zollübereinkunft mit Bayern. Die Gebrüder Rothschild. Industrielle Gesetze).

Dänemark. Kopenhagen (MinisterReedtznach Warschau). Frankreich. Paris (Antrag auf VerfassungSrevision. Thiers. Der Feldzug gegen die Kabyien. Larochejaquelin's Antrag auf Abschaffung des Wahlgesetzes verworfen. Rede des Präsidenten in Dijon. Die Cortes in Spanien). Großbritannien. London (Bulwer. Die Cubaerpedition. Einberufung der portugiesischen CorteS).

Neueste Nachrichten.

Der Prozeß Bocarmv.

Sitzung vom 3 0. Mai.

Nach der Einführung der Angeklagten, von denen Frau von Bocarme sich niedergeschlagener, der Graf sich ruhiger und unbefangener alS je zeigt, wird daS Verhör des Zeugen Heughebaert, des Jn- struktionSrichters, fortgesetzt. Er beschäftigt sich zu­nächst mit bereits erörterten Punkten. Der Zeuge erzählt, wie der Angeklagte höchst geschickt in einen von ihm, dem JnstruktionSrichter, gelesenen und ge­nehmigten Brief heimlich ein Billet eingeschoben habe; wie der Zeuge dem Angeklagten empfohlen, den Brief dem Greffier zur Bestellung auf die Post zu übergeben. Als der Greffier eingetrelen, habe der Graf, der sonst nie irgend Jemanden gegrüßt, meh. relt Male: Guten Abend Herr Greffier, guten Abend Herr Greffier, guten Abend! gesagt. Der Zeuge spricht diese Worte sehr schnell durch die Fistel, so daß eine Heiterkeit entsteht, an welcher der Graf Theil nimmt.

Präs.: Angeklagter Bocarme! Sie sind in einer ernsten Lage, so daß sie keinen Grund haben, zu lachen.

Der Angeklagte zuckt die Schultern. DaS Billet ist von dem Greffier entdeckt worden und aus dem Anklageakt bekannt. Der Zeuge erzählt dann, wie die Mutter deS Angeklagten, Madame Ida von Bocarme, auS Neapel kommend, bei ihm erschienen, um eine Zusammenkunft mit ihrem Sohne zu er* erhalten. Zeuge habe diese gewährt, nachdem ihm der Angeklagte daS Wort gegeben, daß er in der Unterredung nichts berühren werde, waS sich auf den Grund seiner Haft beziehe, Die Zusammenkunft habe Statt gefunden, die Mutter habe ihren Sohn umarmt, zwischen dem Gefängnißwärter und ihm, dem Zeugen, stehend; da habe der Direktor eine Bewegung gemacht, wie um etwas dem Angeklag­ten auS der Hand zu reißen; dieser hâbe jedoch schnell den Gegenstand in die andere Hand genom­men und ihn, ein kleines Billet, in den Mund ge­nommen und verschluckt; Zeuge habe ihn nun ab­führen lassen, aber auf die Bitte der Mutter die Fortsetzung deS Gesprächs erlaubt, wobei sich der Angeklagte an daS eine Ende der Kammer, die Mutter an daS andere habe setzen müssen und Zeuge selbst seinen Stuhl in die Mitte gestellt.

Als vierter Zeuge erscheint der k. Prokurator A. Hubert; seine Aussagen bestätigen nur die deS vorigen Zeugen; er fügt hinzu, daß er im Kamine im Speisesaale unter den Resten verbrannter Pa­piere auch einige mit Blutbefleckte Stücke gefunden; dann theilt er mit, daß daS Hemd, welches Gustav Fougnies bei seiner Ermordung getragen, ausge­funden worden, und daß eS mit Blut befleckt und auf der Brust und auf dem Rücken stark zerrissen gewesen. Frau von Bocarme verhüllt, als man ihr dies Kleidungsstück vorzeigt, ihr Gesicht und

scheint zu weinen. Beim Jagdhüter, fährt der Zeuge fort, habe man einen Vorrath Tabak gefun­den, den der Graf zu seinen chemischen Arbeiten ge­braucht und den er dorthin habe bringen lassen mit dem Verbot, zu sagen, wozu er diene. Auch be (tätigt der Zeuge, baß die Angeklagten in letzter Zeit Gustav FougnieS durch Geschenke an sich zu locken gesucht. ES scheine, daß sie ihm versprochen, ihn während einer Reise nach Deutschland, welche sie beabsichtigt, zu ihrem GeschäftSsührer zu machen. Der Angeklagte bemerkt dazu, diese Reise habe seine Frau ihm vorgeschlagen, damit sie nicht bei ber Heirath deS FougnieS, die ihnen unangenehm gewesen, hät­ten zugegen sein brauchen. Deßhalb habe er denn auch seine chemischen Geräihe bei Seite geschafft und seine Phiolen in den Teich auSgeleert. Frau von Bocarme sagt dagegen, dieses Reise-Projekt sei noch sehr vag gewesen. Der Angeklagte behauptet, Gu­stav FougnieS habe am 20. Nov. ihm und seiner Frau gesagt, daß er seine Heiralh aufgeschoben habe; der Präsident macht ihn aufmerksam darauf, daß er dieses Umstandes bisher nie erwähnt; der Graf Bocarme bleibt dabei. Der Zeuge gibt an, daß Hr. FranxoiS, der Onkel des Ermordeten, rote Gustav FougnieS in der That die Absicht gehabt, feine Heirath aufzuschieben. Dann spricht der Zeuge von den Blutflecken, die er in der Küche zu Büre, mont und im Speisesaat auf dem Boden entdeckt, hier aber mit Oel übergossen. ES werden eine goldene Uhr und goldne Hemdknöpfchen, welche der Ermordete am Tage deS Verbrechens getragen, den Angeklagten vorgelegt; Frau von Bocarme versuchte bei der Frage deS Präsidenten, ob sie diese Gegen- stände erkenne, sich zu erheben, doch nur mit Mühe gelingt cs ihr; sie nickt und dann fällt sie auf die Bank zurück.

Der fünfte Zeuge ist der Substitut deS Proku­rators von Tournay, von Ryckmann. Er hat im Schlafzimmer deS Angeklagten ein Portefeuille ge­funden, welches der Graf als das des Ermordeten bezeichnet. Auch hat er Blutflecken an mehreren Thürklinken bemerkt. Er hat die Kleider deS Er­mordeten und einen Paletot des Grafen, die er ge- waschen und naß auf dem Speicher hängend fand, saistrt; der Aermel deS Paletot war zerrissen, und der Angeklagte gesteht, daß dieser Riß vielleicht eine Folge deS Ringens mit Gustav sei.

Der sechste Zeuge, JaqueS Messineö, Friedens­richter zu Peruwelz, erzählt, daß er am 21. Nov. ein Billet vom Schöffen in Bury erhalten mit der Todesnachricht von FougnieS, worauf er sich nach Bitremont verfügt und vom Grafen und der Gräfin die Nachricht erhalten, daß ihr Bruder am Schlag- fluß gestorben. Der Graf habe eine sehr sichtbare Wunde an der Stirn gehabt und die Hände immer in die Taschen seines Schlafrockes versteckt. Schon im Jahre 1846 habe der Graf ihn gebeten, Gustav FougnieS von einem HeirathSplane abzubringen und ihm seine schwächliche Gesundheit ihm vorzuhalten. Er hat daS aber nicht gethan. WaS Gusta's Hei­rath mit Fräulein Dudzeele betreffe, so habe man wohl im Publikum gesagt, daß sich der Graf stark dagegen opponirt, mit Zeugen habe er aber nie dar­über gesprochen. Gustav ging selten in daS Schloß. Er klagte nur, daß seine Schwester und ihr Mann immer ohne Geld seien, und daß sie ihn dann im­mer darum quälten; beide seien Verschwender und. eS werde nicht gut mit ihnen enden.. Auch sprach er von seiner Furcht; dort vergiftet zu werden. Zeuge bestätigt, daß der Angeklagte Jemandem 30 Francs versprochen, falls er vor Gericht eine lügenhafte Aus­sage machen wolle.

Fr: Wie war die Moralität deS Grafen?

A.: Er war allgemein als ein unmoralischer Mensch im ganzen Sinne deS Wortes bekannt; eS hieß sogar, er habe eine Magd im Hause verführt; man nannte ihn allgemeinden alten Bock" (bou- quin). Seine Frau habe sich beklagt, daß sie aus Furcht vor Mißhandlungen sein Kind wie einS der ihrigen behandeln müsse.

Nach der Moralität der Dame befragt, sagt der Zeuge, ihr sei nichts vorzuwerfen. Sie hat ihren Vater auf daS treueste in langwieriger Krank­heit gepflegt AIS Mädchen war ihr Ruf makellos und ebenso als Frau. Kleine^ Bosheiten, die man hie und da gegen sie auöstreute, habe ich nie geglaubt und glaube sie noch nicht.

Der siebente Zeuge, Olivier Cherquefosse, Notar

in Tournay, erzählt: Am 21. November kam ich unerwartet in Bitremont an. Der Graf frug mich um Rath wegen eines Bisses an der Hand; er wollte wissen, ob er die Hände immer verstecken sollte, um sich nicht zu kompromittiren. Ich sagte, daß dieser Umstand eine Hauptsache für ihn werben könne, »et* mled aber, einen bestimmten Rath zu ertheilen. Ich frug den Grafen, wie lange Zeit zwischen Gustav'S Rus:Aie! Aiel Hypolite! und dem Eintritt deS Bedienten verflossen, erhielt aber keine Antwort. Ich wurde dadurch gegen den Grafen eingenommen, die Gräfin hielt ich aber wegen ihrer unerschütter- ten Ruhe für vollkommen unschuldig.

Fr.: WaS gab denn der Angeklagte alS Ur­sache seiner Fingerwunve an?

A. : Er sagte, Gustav habe ihn im Fallen umgerissen und da sei sein Finger in dessen Mund gekommen; auch habe er sich an der zerbrochenen Krücke verletzt.

Dann erzählt ter Zeuge, daß er einen Kontrakt hat auffetzen sollen wegen einem Jmmobilienwechsel zwischen den Geschwistern Fougnies. Herr und Frau von Bocarme wollten Gustav'S HauS in Peruwelz künftig bewohnen und Gustav daS Schloß Grandmetz.

Fr.: Wollten Herr und Frau von Bocarme daS HauS mit ihrem Onkel Francois bewohnen?

A.: Ja.

Fr.: Geschah das nicht, um seiner Nachlassen­schaft desto sicherer zu sein?

A.: Ich vermuthete. Dann theilte der Zeuge mit, daß er Gustav'S HeiralhSkontrakt auf­gesetzt, und zwar besonders eilig, weil Gustav ge­glaubt, er zögere absichtlich damit im Interesse seiner Geschwister. Samstag den 16. November wurde der Kontrakt bestellt und gefertigt. DaS Ehepaar Bo­carme hatte den Notar indirekt gegen diesen Auf­trag einzunehmen gesucht. Frau von Bocarme gab alS Ursache ihres Widerwillens an, daß Gustav in dieser Ehe unglücklich werde. Der Graf nannte keinen Grund, und es erschien dem Notar nur al- gewöhnlicher Eigennutz.

Befragt um seine Meinung von deS Ange, klagten Charakter sagt er: In ihm ist Zweierlei- Ein gebildeter Mensch und ein Wilder. Er reizt abwechselnd den Haß und daS Mitleid. In Gesell­schaft z. B. schneuzte er sich nur, indem er den Hut vorhielt (Gelächter), und bei anderen Gelegen­heiten beweist er die entgegengesetzten Gefühle. Er liebt außerordentlich die Kinder, versucht ihr Essen, ja, bereitet es sogar manchmal selbst, und dann ist er im Stande, einen Dienstboten fortzujagen, weil er nicht gut gekleidet ist.

Fr. Wie viel schuldet Ihnen daS Ehepaar? A. 20,000 Fr.

I Der Präsident theilt dem Zeugen mit, daß Fr. I v. Bocarme als einen Hauptgrund ihrer Abneigung gegen die Heiralh ihres Bruders die Notizen ange­führt, die sie von dem Zeugen über die Braut ihres Bruders erhalten. Der Zeuge widerspricht dem und bezeigt dem Charakter deS Frl. v. Dudzeele seine Achtung.

Die Sitzung wird aufgehoben um 2 Uhr.

Deutschland.

* Wiesbaden, 4. Juni. (Assisenverhandlung, die Anklage gegen Johann Melchior Vatter we­gen Töbtung betr.) Johann Melchior Vatter ist von den Geschwornen der zur Last gelegten Tödtung resp, der Überschreitung der gesetzlichen Nothwehr nicht schuldig befunden und sohin von der An­klage sreigespro chen. Dem gestrigen Bericht wäre nachzutragen, daß nach dem ärztlichen Gut­achten der Getöbtete vermöge seiner Lebensweise und Trunksucht, die erschlaffend auf die GehirnS- verven gewirkt haben, mochten zu einem, (im gegen­wärtigen Falle allerdings durch die erlittene Miß­handlung verursagten) Schlagfliiß besonders ge- neigt war.

* Wiesbaden, 4. Juni. (Assissenverhandlung gegen Conrad Steier von Altenhain, 25 Jahr alt, Brunnenmacher, wegen Entweichung auS dem Gefängniß und Beschädigung fremden Eigenthums.) Conrad Steier ist angeklagt die im Art. 197 u. 420 des St.-G.-B. vorgesehenen Verbrechen der