RMuW Mgcmeinc Zeitung.
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Samstag den 26. April
1851»
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Lanvgeafschau yeffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes Ä fl. 1O fr. — Inserate werden oie dreispaltige Pelitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Vier Monate auswärtiger Politik.
Ueber die Armenpflege in der Stadt Wiesbaden. Deutschland. Wiesbaden (Untersuchung gegen Raht).
— Vom Taun u S (Die deutsche Nationaloper. DaS Ge- meindegeseK). — Vom Westerwald (Die nassauischen Kommissare für die Londoner Ausstellung). — Frankfurt (Kudlich'S Erklärung). — Kassel (Haffenpstug). — Rastatt (Festungsbau). —Aus dem Würtembergi- scheu (Die Wahlen). — München (Ablegung der deutschen Kokarde. Die Stadteinnehmerstelle in Kaiserslautern).
— Berlin (Die deutsche Frage. Der Bundestagsgesandte. Die Edictalcitation Haffenpflngs. Beileidsbezeugung des Königs von Hannover. Die „Eonstitutionelle Zeitung": Die österr. Antmortsnote). — S chw er i n (v. Floreneourt)
— Von der Niederelbe (Die Okkupation). — Kiel (Amnestie). — Wien (Baron Gehringer. Die Vermittelungsvorschläge Hannovers. Fürst Schwarzenberg).
Kroatien. Agram (Deputation von Seite Omer Pascha's). Frankreich. Paris (Kirchenkollekten. Der Großfürst- Thronfolger. Das Gefängnißwesen. Fallour. Kavallerie- lager. Die Auswechselungsangelegenheit. Der Aufstand iu Portugal. Vermischtes).
Türkei. Smyrna (Eintreffen preußischer Diakonissen). Neueste Nachrichten.
Vier Monate auswärtiger Politik.
(Fortsetzung).
Wir gelangen nun zur s ch l e S w i g-h o I st ei, nischen Frage, die günstiger als die hessische in der Olmützer Konvention bedacht war. Die Absendung der Kommissare sollte erst nach gepflogener Rücksprache mit den Verbündeten erfolgen, und falls die Statthalterschaft sich zu unterwerfen wei, gerte, so hatte sich Hr. v. Manteuffel in Olmütz nur zur Androhung gemeinschaftlicher Erekution, nicht zur Ausführung derselben verpflichtet. DieS war ein guter Stützpunkt für Preußen. DaS Betreten deS norddeutschen GebielS durch die Oesterreicher zu verhindern, war die Aufgabe deS Hrn. v. Manteuffel. Dit Verpflichtung, den Herzogthü- mern ein wenigstens erträgliches Schicksal zu verschaffen, war für Hrn. v. Manteuffel um so dringender, als er, abgesehen von der frühern preußi- schen Politik und Verheißungen, welche von ihm selbst unterzeichnet waren, die Statthalterschaft verhindert hatte, sich zu einer Zeit mit dem reaktivirten Bundestage in gutes Vernehmen zu fetzen, als Oesterreich an der Anerkennung Desselben auch durch die schleswig-holsteinische Regierung viel gelegen war. „Damals hatte Hr. v. Manteuffel den Statt- haltern wiederholt den Wunsch ausgesprochen, den Bundestag nicht anzuerkennen: man werde die Her- zogthümer gegen dessen Beschlüsse zu schützen wissen. Ja, Hr. v. Manteuffel war, wenn wirrecht unterrichtet sind, so weit gegangen, sogar mlitârische Hilfe in Aussicht zu stellen". Statt sich mit Den Verbündeten, wie Die Olmützer Konvention ausdrücklich verlangte, in Verbindung zu setzen, verhandelte Hr. v. Manteuffel mit dem Fürsten Schwarzenberg und Hrn. v. Prokesch über eine Proklama- tion, welche Die beiden abzuschickenden Kommissare an Die Bewohner von Holstein erlassen sollten. Dieses von Hrn. v. Manteuffel selbst entworfene Akten- stück beginnt mit den gewöhnlichen Versprechungen, die Rechte der Holsteiner zu wahren, verlangt die Entwaffnung, gibt dafür die Versicherung, daß dann der Landesherr ebenfalls seine Truppen, mit denen er Die Bewohner der Herzogthümer zu bekämpfen „genöthigt" war, zurückziehen werde, und sagte am Schlüsse: „Die Aufhebung aller zur Fortsetzung deS fruchtlosen Widerstandes getroffenen Maßregeln ist angeordnet. Die Einzahlung der Kriegssteuer unterbleib,". Das Volk von Holstein wurde also dadurch zum Ungehorsam gegen Die Regierung, Die Armee zur Insubordination, die Steuerpflichtigen zur Verweigerung der Steuern verlockt. Danach folgten die Verhandlungen über Die Instruktion für Die beiden Kommissare. Die Instruktion, welche der Bundestag für Hrn. v. Hammerstein festgestellt hatte, forderte ganz possiliv in 23 Punkten Die Herstellung deS Status quo ante bellum. Es war darin auch namentlich die Ausschließung jeder Zolllinie zwischen
den beiden Herzogthümern nnd die Beibehaltung ihrer administrativen Einheit einbegriffen. Bayern, Sachsen und Hannover, Hessen-Darmstadt hatten diese Instruktion gegen den Willen Oesterreichs durchgesetzt. Indem der Bundestag die Vollmacht des Hrn. V. Hammerstein auf Oesterreich übertrug, begleitete er Die Instruktion mit dem Wunsche, dieselbe auSgeführt zu sehen. Hatte Bayern mit den Königreichen diese Instruktion am Bundestag gegen Oesterreich durchsetzen können, wie viel leichter mußte eS Hrn. v. Manteuffel sein, Oesterreich bei derselben festzuhalten. Aber auch hier wich er Dem Impulse deö Fürsten Schwarzenberg und ließ die Instruktion deS Bundestags fallen. Der Inhalt der nunmehr für Die Kommission besorgten Instruktion besagte, daß Schleswig, also der streitige Landestheil, einfach den Dänen übergeben werde, daß die landesherrliche Autorität in Holstein hergestellt, und die schleswig-holsteinische Armee entwaffnet werden solle. Diese Instruktionen wurden nach Kopenhagen mit- getheilt. „Zum preußischen Kommissar wurde der General V. Thümen ernannt, ein wackerer Mann, aber ohne jede Kenntniß der Verhältnisse. Hr. v. Manteuffel hatte ihn auSgewählt, weil derselbe dem Kaiser von Rußland persönlich bekannt und genehm war". Hr. V. Manteuffel stellte ihm folgende Vollmacht auS: „Nachdem wir mit Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich übereingekommen sind, so haben wir für unS und unsere Verbündeten den Generalmajor v, Thümen zum Kommissär ernannt".
„Herr v. Manteuffel hatte weder die Verbündeten Preußens befragt, noch ihre Zustimmung erhalten, am wenigsten eine Vollmacht von ihnen eingeholt; er befand sich außerdem bereits im Besitz eines ausdrücklichen Protestes gegen eine solche auf Grundlage der Olmützer Konvention zu ertheilende Vollmacht von Seiten Braunschweigs, Nassaus und Oldenburgs". Und diese Vollmacht wurde dem Könige zur Unterschrift vorgelegt 1 Späterhin erging ein Zirkularschreiben an Die ehemals verbündeten Regierungen, daß man von preußischer Seite angenommen habe, daß Die verbündeten Staaten mit der Mission des Herrn v. Thümen einverstanden seien, da dieselben mit der Sendung des Herrn v. Peucker nach Kassel einverstanden gewesen wären, Man erhielt Die Antwort, da Die Voraussetzung unrichtig sei, müsse auch der Schluß hinfällig werden. Die Unterhandlungen der Kommissare mit den Statthaltern begannen. Herr v. Thümen, durch Hrn. v. Manteuffel nicht recht unterrichtet, war in Verlegenheit, Die Verbündeten Preußens namhaft zu machen. Die Kommissare ertheilten endlich die Versicherung, daß ihre Vollmachten im Namen sämmtlicher deutschen Regierungen ausgefertigt seien. —
Wir wollen hier nicht in die Details jener Unterhandlungen eingehen, indem dieselben, so wie auch die darüber geführten Protokolle schon früher jur Veröffentlichung gekommen sind. ES ist auch bekannt, daß Dié Kommissare, nachdem Die Statthalter sich zu unterwerfen bereit erklärt hatten, in zwei Verhandlungen und zuletzt in ganz positiver Form die Zusage gegeben hatten: „daß jetzt, nachdem den Forderungen deS Deutschen Bundes nachgegeben sei, und wenn kein Widerstand gegen die Ausführung derselben eintrete, die kais. österreichischen und kön. preußischen Truppen nicht in Holstein einrücken.würden". Die Kommissare zogen auch ihre eigene Proklamation zurück, indem sie sich mit dem Inhalte zweier von der Statthalterschaft an daS Volk und Die Armee erlassenen Proklamationen einverstanden erklärten. In diesen Proklamationen wurde Dem Volke und der Armee gesagt, daß der Deutsche Bund die Rechte der Herzogthümer zu schlitzen übernommen habe, daß Die dänische Armee aus SüdschleSwig sich zurückziehe, die schleSwig-holsteinische hinter die Eiker zurückgehen und bis zu zwei Driltheilen beurlaubt, aber Rendsburg und Fciedrichöort mit ihren RayonS besetzt halten werde, endlich, daß keine fremDcn Truppen in Holstein einrücken würden. DieS sind Die Punkte des Vertrags, welchen Die Kommissare am 11. Januar 1851 mit der Statthalterschaft ab. geschlossen haben. General von Thümen war in Folge seiner Vollmacht berechtigt, eine solche lieber» einkunft abzuschließen, denn eS heißt in der Vollmacht : „indem wir auf unser königliches Wort versprechen, Dasjenige, waS unser genannter Kommis- sariuS auf Grund gegenwärtiger Vollmacht und in
Gemäßheit dem ihm ertheilten Instruktion verabredet und abgeschlossen haben wird, zu genehmigen". Auch diese Uebereintunft wurde von Hrn. v. Manteuffel zu Gunsten Oesterreichs und zu Ungunsten Preußens gebrochen. Der getroffenen Abrede zuwider rückte daS Legeditsch'sche Korps über Die Elbe nach Holstein. Die Angabe deS Hrn. V. Manteuffel in Der ersten Kammer, daß die BunkeSkommissare Die Protokolle, in welchen Die Unterhandlungen mit der Statthalterschaft niedergelegt waren, nicht genehmigt hätten, ist seinerzeit durch den Protokollführer jener Konferenzen, den Justizrath Schleiden, schlagend widerlegt worden. Preußische Truppen bauten den Oesterreichern den Uebergang über die Elbe r und um Dem Ganzen Die Krone aufzusetzen, überlieferte Herr v. Manteuffel, obwohl Fürst Schwarzenberg nach dem Einrücken der Oesterreicher in Holstein Den dänischen Unterhändler Grafen Sponneck an ihn verwiesen hatte, FriedrichSort, Die Außenwerke von Rendsburg, daS Kronenwerk und den Brücken, köpf über Der Eider den Dänen.
Die Wichtigkeit dieser Punkte entging den HH. v. Manteuffel und v. Stockhausen. Hr. v. Manteuffel war indeß mit andern Sorgen beschäftigt. Er mußte die Berichte der preußischen Polizeiagen, ten lesen, welche seit längerer Zeit in Den Herzog- lhümern stationirt waren. Der Agent Golkheim hatte Die HH. Ruge und Klapka in Holstein ge, sehen! Der Aufenthalt in Altona gefiel Herrn Goldheim und er berichtete deßhalb von Zeit zu Zeit einige wunderbare Neuigkeiten. Bald liefen noch fürchterlichere Nachrichten ein. Die Aufpasser, Die von Berlin auS in Die holsteinischen Bataillone gesandt waren, sagten auS, daß eine Militärrevolu- tion bei Gelegenheit der Armeereduktion auSbrechen werde, welche von Herrn Savoie in Paris geleitet würbe. Die Sache war so wichtig, baß man eS Hrn. V. Thümen nicht allein überließ, diese neue Revolution aufzusuchen. Ein höherer Polizeiagent, Herr Hofrichter, wurde von Berlin auS zur Unter# stützung deS Generals y. Thümen abgeschickt. Ein einsichtiger Polizeibeamter, gewahrte dieser bald genug , auS welchen Quellen Die Berichte über die HH. Klapka, Ruge und Savoie geflossen waren, und zog sich zurück, ehe er sich kompromitlirt hatte."
Die Rechte Holsteins, deren Wahrung Hr. v. Manteuffel verheißen hatte, wurden dadurch gewahrt, daß er Den Dänen daS Objekt deS Streits, daS Herzogthum Schleswig, überlieferte und daS Kronenwerk in den Kauf gab, ohne die geringste Gegenkonzession zu verlangen oder zu erlangen, und Die Herstellung deS Status quo ante bellum beginnt damit, daß die Inkorporation Schleswigs auSgeführt unv Die dänische Zolllinie bis an die Eider vorgerückt ward. Die Lage der VerkehrS- Verhältnisse gebietet jetzt fast mit zwingender Nothwendigkeit einen solchen Schritt auch für Holstein. Die Existenz der dänischen Gesammtmonarchie ist bann gesichert und Oesterreichs Ziel erreicht. Wenn sich Hr. v. Manteuffel in Der Denkschrift vom 11. Februar rühmt: „daß Alles, waS Oesterreich durch jenen imponirenben Zug an die Eider in einem Augenblick im Ansehen gewonnen habe, im nächsten Augenblicke durch die Antipathien, welche eS erwecke, wieder verloren gehen werde", so fällt diese Hoffnung dadurch zusammen, daß er wenige Zeilen 'pâier in Derselben Denkschrift erzählt: baß Fürst Schwarzenberg „den Grafen Sponneck ohne eine Antwort auf seine Vorschläge hierher (nach Berlin) sandte, an Die königliche Regierung aber eine vertrauliche Depesche richtete, in welcher er sie den Grafen Sponneck zu bescheiden ersuchte und ihre Entscheidung im voraus zu akzeptiren versprach". So wurde also die Konvention von Olmütz in der Ausführung noch bedeutend überboten. (Schluß f.)
0 Ueber die Armenpflege in der Stadt Wiesbaden.
III.
(Schluß.)
1) AIS ein weiteres Mittel zur Verbesserung deS Zustandes arbeitsfähiger Armen wird vorgefchlagen und wird nicht zu umgehen fein, daß neben der städtischen Armenbehörde oder vielmehr aus ihrer