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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 93» Sonntag den 2« April 18SL

Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationsvreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgraf,chait Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSfchen Verwaltungsgebietes S fl. IO kr. Inserate werden vie vreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Wegen des Osterfestes erscheint morgen keine Zeitung, am zweiten Feiertage aber eine Beilage, welche um 11 Uhr Vormittags abgeholt werden kann.

Uebersicht.

Vier Monate auswärtiger Politik.

Deutschland. Wiesbaden (Entscheidung des Kriminal­senats in der Wimpf-Krügerschen Angelegenheit. Entgeg­nung. LandwirthschastlicheS). V o m L an d e (Auswan­derung). Aus dem Innern deS Herzogthum« (Eisenbahnwesen). Haiger (Gesuch um Errichtung einer Landjägerstation). Mainz (Die Gräfin Hahn- Hahn). Frankfurt (Graf Thun. Der deutsch-»sterr. Postverein). München (DönnigeS. Gen. v. Xylander. König Mar. Königin Maric. König Otto). Dessau (Vermählung Sr. Hoheit deS Herzogs). Berlin (Die deutsche Frage. Die vsterr. Note.Vier Monate auswär­tiger Politik". Der Prinz von Preußen. Das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit verworfen. Die Fortdauer der Dresdener Konferenzen. Fürst Pleß. Bülow-Cumerow. Schnellzug zwischen Berlin und Paris, v. Pleffen.) Von der Eider (Friedrichsstadt und Rendsburg). Kiel (Die Notabeln). Wien (Die Deputation unga­rischer Frauen. Das Eh-gesetz. Die Univerfität. Die Subalternoffiziere).

Schweiz. Basel (General Siegel. Piller entflohen).

Frankreich. Paris (Die spanische Frage. Das Schwur­gericht. Der Feldzug nach Kabylien. General Hautpoul. Herzog von Levi«. Die VersassungSrevifion. Ausweisungen. Der Vertrag mit Buenos-Ayres. Die Verlängerung der Präfidentschaft).

Großbritannien. London (Revolution in Portugal. Erklärung des Lord Palmerston. Sir John Franklin).

Türkei. Pera (Die Flüchtlinge).

Neueste Nachrichten.

Vier Monate auswärtiger Politik.

(Fortsetzung).

Hr. v. Manteuffel hatte die Erlaubniß , nach Vlmütz zu gehen, nur dadurch erhalten, daß er vor, stellte, wie man jedenfalls weiter unterhandeln müsse, um Zeit zu gewinnen, da die preußischen Rüstungen noch nicht vollendet seien. ES ist früher bereits ausgeführt worden, warum die Rüstungen noch nicht vollendet waren. DaS StaaiSministerium war be­reit, noch einen Schritt weiter nachzugeben; aber eS wollte doch den Frieden nicht um jeden Preis. Folgende Instruktion wurde für Hrn. v. Manteuffel festgestellt: 1) Sofortige Eröffnung der Freien Kon ferenzen an einem neutralen Orte; 2) SuSpenbirung deS Bundestags während der Konferenzen; 3) freies UnirungSrecht der Einzelstaaten, sobald die Rekon­struktion deS weitern Bundes erfolgt sei; 4) ge­meinsame Okkupation KurheffenS durch Preußen und Oesterreich ; 5) Erledigung der schleswig-Holsteinischen Frage auf den Freien Konferenzen. Unbegreiflich genug war man noch immer nicht auf den so nahe liegenden Gedanken gekommen, den Stoß deS Geg­ners durch eine Seitenwendung zu pariren und den Bundestag zu beschicken. Indeß wurde eine Ueber- einkunft auf den Basen der Instruktion abgeschlossen, Preußen hätte wenigstens mit derselben bestehen können. Hr. v. Manteuffel ließ sich wider diese In­struktion zu einer ganz andern Konvention herbei. Er wiederholte die Unterwerfungsakte vom 3. Nov., gestand die Ausführung der Bundesbeschlüsse in Hessen und Holstein zu und glaubte eine Konzession darin zu finden, daß Preußen sich an der AuSfüh. rung dieser Beschlüsse, also an der Ausführung eines ihm fremden und durch bewaffnete Drohungen auf­gezwungenen Willens, betheiligen durste. Die Ol- mützer Konvention ist in Jedermanns Gedächtniß ; dieselbe geht um Vieles weiter, als die Instruktion Hrn. von Manteuffel zu gehen gestattete. Fürst Schwarzenberg hatte alle Ursache zu triumphiren; der Vertrag von Bregenz, zur Ausführung der BundeSbeschlüsse in Hessen und Holstein 200,000 Mann aufzustetten, hatte sein Ziel erreicht. Trotz dieser enormen Zugeständnisse brachte er indeß den Fürsten Schwarzenberg nicht dahin, die Thätigkeit deS Bundestags zu fuSpendircn oder daS UnirungS- recht anzuerkennen. Nur daS erreichte er, daß die BundeStruppen in Kurhessen nicht mit diesem Namen,

sondern alsvom Kurfürsten herbeigerufene Trup- Penmacht" bezeichnet wurden. Zu diesem Zwecke erklärte er die Ausführung der Bundesbeschlüsse in Hessen und Holstein nur für diegegenwärtige und augenblickliche" Erledigung dieser Fragen, dieend­liche und definitive Regulirung" derselben sollte nach k. 1 der Konventiondurch die gemeinsame Ent­scheidung aller deutschen Regierungen herbeigeführt werden". Fürst Schwarzenberg hielt sich an die Gegenwart, er wußte, daß dievorläufige" Aus­führung der BunveSbeschl ffe für diedefinitive Re, gulirung" nichts übrig lassen würde. Um nun die Kooperation der in Frankfurt vertretenen mit den übrigen Regierungen zu ermöglichen, schlug Herr v. Manteuffel vor, daß von Seiten jener Mitglieder sowie von Seiten Preußens und seiner Verbündeten je ein Kommissär ernannt würde, und glaubte da­mit erreicht zu haben, daß der Anspruch des Bun­destags auf einseitige Entscheidung der schwebenden Fragen thatsächlich aufgegeben sei. Während aber auf der einen Seite sich ein geschlossener Körper be­fand, stand Preußen ohne Verbündete da, denn die Union hatte eS aufgegeben. Die Interpretation deö Herrn von Manteuffel, daß jene Kommission die höchste Autorität" des Bundes sein sollten, hat Fürst Schwarzenberg auf keine Weise akzeptirt und Hr. v. Manteuffel hat derselben keine Geltung zu verschaffen gewußt. Er halte also von den fünf in seiner Instruktion enthaltenen Punkten nur einen erreicht, nämlich dieFreien Konferenzen auf neu­tralem Boden", und auch dies nicht einmal, denn statt derFreien KonsereM^a" wurdenMinisterial- konferenzen nach Analogie der in Wien 1818 adge, haitenen" zugestanden. Die Präsivialfrage auf der­selben regte Hr. v. Manteuffel nicht erst an, er war zufrieden, daß die Resultate der Konferenzen nicht dem Plenum deS Bundestags, sondern den einzel­nen Bundesgliedern zur Zustimmung vorgelegt wer­den sollten. Er brachte von Olmütz nichts zurück alS Freie Konferenzen, d. h. durch Oesterreichs Uebermacht unfreie Konferenzen. Um daS Erlangte in günstigerem Lichte erscheinen zu lassen, verbreite­ten beflissene Agenten die Nachricht:Hr. v. Ravo- witz habe bereits die Erekution des Bundes in Hessen zugegeben und leider habe auch Graf Brandenburg in Warschau nicht die nöthige Festigkeit besessen, um dieses Zugestândniß zu verhindern". Und zuletzt ist in einer besondern SchriftVon Olmütz nach Warschau" behauptet worden, daß die Olmützer Punktation für Preußen weit günstiger sei alS daS Abkommen" in Warschau. AuS unserer früheren Darstellung geht aber hervor, daß in Warschau gar kein Abkommen stattgefunden, und daß Graf Brandenburg dort keinen einzigen Punkt der öfter- rcichischen Forderungen zugegeben hat. Das be­kannte Programm des Hrn. v. Radowitzvom 2. Nov. ist eine Bestätigung dieser 'Thatsache.Warum Graf Brandenburg sagt der Verfasser an diesem Tage (2. Nov.) gegen Hrn. v. Rodowitz ge­stimmt hat, dürfen wir hier nicht untersuchen".

(Fortsetzung folgt)

Deutschland.

£h Wiesbaden, 18. April. AuS zuverlässiger Quelle erfahren wir soeben, daß der Kriminalsenat deS Herzogl. Hof- und AppellalionSgerichtS dahier in feiner gestrigen Sitzung den Oberlieutcnant von Krüger dahier wegen beschuldigten Versuchs der Tödtung deS Abgeordneten und Fabrikanten Fritz Wimpf von Weilburg außergerichtlicher Verfolgung gesetzt und verfügt habe, daß die Sache nunmehr korrektionell abzuurtheilen, d. h. als bloße Körperverletzung, daß mithin Verdachts- gründe für eine auf Tödtung gerichtete Absicht sich durch die Untersuchung nicht ergeben hätten. Die Entscheidung ist sonach denn doch so ausgefallen, wie sie nach dem Urtheile aller parteilosen Sach­kundigen ausfallen mußte. Derbefangene" Krimi, nalrichtcr Emmerich ist also in seiner Meinung über diese widerliche Affaire doch nicht so argbe­äugen" gewesen, wenigstens werden sich alle gleich

ihmBefangenen" jetzt stark versucht fühlen zu glauben, daß seine und ihre angebliche Befangenheit lediglich darin bestanden habe, daß sie sich nicht gleich dem großen Haufen derUnbefangenen" durch demokratischen Dunst und Nebel Sinne und Ver, stand verwirren und theils aus Urtheils-, theils aus Muthlosigkeit zu Urtheilen und Handlungen verleiten ließen, deren sich zu schämen sie jetzt einige Ursache haben dürsten. Mindestens scheint eS eine höchst unschädliche Sorte vonBefangenheit" zu sein, womit Herr Emmerich behaftet gewesen sein soll, da er nicht ungeachtet, sondern durch dieselbe ganz zu dem nämlichen Resultate gelangte, wie gerade der Gerichtshof, welcher ihm wegen Befangenheit die Fortführung der Untersuchung un­tersagt, und ihn dadurch der ganzen demokratischen Meute, und AllemwaS drum und dran hängt", preisgegeben hat.

Wenn nun auch Herr Emmerich schon in dieser thatsächlichen Entwicklung, eingedenk deS Satzes : Facta loquuntur ! eine glänzende Genug­thuung für die ihm im reichsten Maße zu Theil gewordene Verdächtigungen und Kränkungen finden muß; so kann und muß doch er sowohl, wie jeder Andere, dem eS nicht gleichgültig ist, ob pflichtge­treue Beamte schutzlos niedrigem Parteigetriebe preisgegeben werden, erwarten, daß ihm auf seine Beschwerde wegen des Verfahrens des Kriminalse- natS gegen ihn baldigst eine weitere und aus­drückliche Satisfaktion zu Theil werde.

t* Wiesbaden , 18. April. In Nro. 91 der Freien Zeitung zieht der Ritter mit den gekreuzten Schwertern gegen den in der Nassauischen Allge­meinen Zeitung gebrauchten Ausdruck:die Wimpf- Krüger'sche Angelegenheit" zu Felde. Er hält ihn für einen Euphemismus und rügt, obgleich derselbe Ausdruck wiederholt in den Berichten derFreien Zeitung" über die Landtagssitzung vom 7. März (Nro. 57 u. ff.) gebraucht ist, mit der ganzen ihm zu Gebote stehenden sittlichen Entrüstung, daß der Mordversuch des Oberlieuienanls v. Krüger" nicht auch von der Nassauischen Allg. Ztg. alS solcher bezeichnet wèrde. Hr. v. Krüger ist, wie bekannt, blos wegen Versuchs der Tödtung (!) zur Un t er­such ung gezogen. Ich werde der Redaktion der Nassauischen Allg. Ztg. daher nicht zumuthen, die unpassende und v e r lâu m d er isch e Bezeichnung der Freien Ztg. anzunehmen, möchte ihr jedoch drin­gend rathen, auf daß sie endlich diesen vernichtenden Angriffen entgehe , eine andere Bezeichnung dieses Gegenstandes (sit venia verbo) zu wählen. ES gibt ja deren weit passendere, wie z. B. Wimpf'S Märtyrerthum die mißhandelte und endlich doch triumphirende Unschuld oder, um beide Gegner kurz und treffend zu bezeichnen,Topf und Schwert". So dürfte den Anforderungen der demokratischen Presse entsprochen werden, die sonderbarer Weise genug erst später zu der köstlichen Entdeckung ge­langte , daß derbedauerliche Vorfall", wie er in Nro. 56 der Freien Ztg. genannt wurde, zu einem Attentâtchen ü la Fie S ch i und die bedeutende Verwundung des W i m pf - Lo u i S - P h ili pp auf einen kleinen Mordversuch hinaufgeschraubt werden könnte. Auch den rechtskundigen Freunden des Verwundeten fiel nicht im entferntesten ein, daß der Fall so aufgefaßt werden könnte, wie ihn daS Kriminalgericht nachher beurtheilte. Sie hiel­ten stets nur an der Körperverletzung fest und forsch, ten und frugen auf daS emsigste, ob denn die Wunde nicht lebensgefährlich sei, aber hörten immer zu ihrer großen Beruhigung, wie sich das von selbst versteht, daß die Verletzung nicht bedeutend sei. Sie beklagten daS Unglück, welches über Israel hereingebrochen, verhüllten ihr Haupt und ergaben sich stummer Trauer. Nur Einer weinte am Schmer­zenslager deS OpferS mandatorio nomine einige Thränen über daSarme deutsche Vaterland". Da erscheint der Haftbefehl deS Kriminalgerichtes Krüger deS Versuchs der Tödtung beschuldigt ! nach dem Kriminalgericht abgeführt! Skandal, glänzende Kammerreden, Interpellationen, öffentliches Verfahren, Assisenspektakel in Aussicht! alles in schönster Ordnung! Und nun begann der Tanz.