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Nassauische AllMcim Zeitung.

M 89» Dienstag den LS April 1831»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumecationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes S fl. 10 fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Ueber die Armenpflege in der Stadt Wiesbaden. Deutschland. Idstein (Prüfung am Seminar. Direktor Bellinger). Au« dem Maingau (Da« Postboten­wesen). Frankfurt (Graf Thun. Die Bunde«zentral- kommisfion). Kassel (Da« Ministerium der au«wärti« gen Angelegenheiten. Die Redakteure der Hornisse). Stuttgart (Einberufung der Ständeversammlung. Die Wahlen). München (Die Londoner Ausstellung. König Ludwig. Die Truppen in Kurheffen. Der päpstliche Nun- tiu«. König Otto). Dre«den (Die Bevollmächtigten, v. Pechlin). Berlin (Der Paßkartenverein. Arnim. Di« Akten der Dretdener Konferenz. Fürst Wittgenstein. Die deutsche Frage. König Otto. Huldigung in Hohen« zollern. Der Sitz der Bundestages. Vermischtet). Hamburg (Preuß. Truppen nach Rendsburg. General von Knoblauch. Kiel (Berichtigungen). Rends­burg (Die Gränzkommisston). Wien (Die italienische Armee, v. Thierry. Haynau. Die Eisenbahn von Mantua nach Verona. Fürst Schwarzenberg. Die Valuta. Baron Rothschild. Da« Defizit von 1850. Vermischtet).

Frankreich. Pari« (Da« definitive Ministierium). Großbritannien. London (Interpellation den Gesammt- eintritt betr. Die Insel Macao. Ein Reskript der deutschen Flüchtlinge).

Türkei. Konstantinopel (Die Flüchtlinglfrage. Die Differenz mit Aegypten. Ein Fälscher, v. Huber).

Neueste Nachrichten.

Ueber die Armenpflege in der Stadt Wiesbaden.

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II.

Nach der Vernunft und nach dem Gesetz lassen sich die Armen, für die gesorgt werden soll, in zwei Hauptklassen eintheilen, nämlich in solche , welche arbeiten können, und somit die Fähigkeit haben, sich zu ernähren und in solche, welche dies« nicht besitzen.

Für letztere muß offenbar, wenn sie arm und hülfloS sind, gesorgt werden.

Dahin gehören 1) alte arbeitsunfähige Leute, 2) Kinder und 3) Kranke. Es führt zur klaren Uebersicht der Gesammtarmenpflege, und erleichtert deren Verwaltung, wenn man die verschiedenen Klassen von Armen einzeln vernimmt, und damit vergleicht, waS für dieselbe durch die Behör­den und Vereine bereits geschieht, und waS etwa dabei noch fehlt und zu wünschen übrig ist.

Für Erstere, nämlich die alten Leute beiderlei Geschlechts, welche entweder allein stehen oder auch bei Kindern wohnen, die sie aber nicht ernähren und pflegen können oder auch, wie die Fälle vor- kommen, nicht wollen und sie als eine Last anschen, war bisher nicht gehörig gesorgt. Wenn auch im hiesigen Hoöpital einige Pfründnerstellen gestiftet sind, wo alte Leute in Nothfällen hingebracht wer­den, so ist dieses eineStheilS bei weitem für hiesige Stadt nicht ausreichend, und anderntheilS ist die Einrichtung im hiesigen HoSpital, welches wesentlich eine Heilanstalt ist, für den Zweck der Versorgung alter Leute nicht entsprechend.

ES ist bekannt, daß anderwärts, selbst in mehreren viel kleineren Städten unseres Landes -durch Stiftungen für alte LeutessPräbendarien) welche s. g. Präbenden für ihre Lebenszeit zum Unterhalt beziehen, bei weitem mehr gesorgt ist, als hier in der Hauptstadt des Landes. Deßhalb wird auch dieses Bedürfniß allgemein gefühlt und der Anfang eine dem entsprechende Stiftung ins Leben zu rufen, mit allgemeinem Beifall begrüßt. ES unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die beabsichtigte, oben be­reits erwähnte Stiftung in hiesiger Stadt überall Anklang sinken und gelingen wird.

Die zweite Abtheilung von arbeitsunfähigen Armen, wofür gesorgt werden muß, sind die Kinder. Diese sind entweder Waisenkinder oder Kinder armer Eltern. Für Erstere werden Vormünder bestellt, und sorgt im Uebrigen die allgemeine Waisenanstalt des Landes, welche die Waisenkinder in Familien zur entsprechenden Erziehung aus Landeskosten vrr- akkordiren läßt.

Es ist anerkannt, daß diese Art der Ver­sorgung von verlassenen Waisenkindern nach der

bisherigen BehandlungSweise besonders in Städten wie Wiesbaden nicht entsprechend gefunden wird, daß vielmehr Mißbräuche eingeschlichen waren, welche den Hauptzweck, nämlich die gute Erziehung dieser Kinder total gefährdet. Die hiesige Stadtarmenbe« Hörde hat diese Ueberzeugung gewonnen, und deß­halb zur Verbesserung der Waisenversorgung in hiesiger Stadt eine besondere Kommission bestellt, welche mit diesem Gegenstand beschäftigt ist und die nöthige Abhülfe, somit eine bessere Versorgung der Waisenkinder herbeiführen wird.

Die Hülfe in diesem Zweig der Armenpflege ist in Wiesbaden sehr rrlelchtert, indem daselbst einer dafür miteingerichtete Kleinkinderbewahranstalt besteht, welche gerne solche, oft von den Pflegeeltern unverantwortlicherweise in der Erziehung ganz ver­nachlässigte Waisenkinder aufnimmt, und ihnen neben der sorgsamen bürgerlichen Pflege, eine ent­sprechende Erziehung Jür ihren künftigen Beruf zu geben bemüht ist. Diese Kleinkinderbewahranstalt gewährt nach allen Seiten hin, da, wo Kinder all­gemeine Armenpflege erschweren, und Mancherlei häufig den beßfallS zu ergreifenden Maßregeln bei armen Familien im Wege steht, eine große Er­leichterung, und nur durch sie kann man wohl sa­gen, ist eine gründliche Besserung des Zustandes der armen Familien sowohl in materieller, als in moralischer Hinsicht möglich. Deßhalb möge die Stadt diese Anstalt nicht niedrig, sondern hoch an­schlagen und die zeitweise zu deren Erhaltung und Ausdehnung je nach dem Bedürfniß der Stadt zu gewährenden, verhältnißmäßigen Geldzuschüsse nicht sowohl als ein zu bringendes Opfer, sondern viel­mehr als die zweckmäßigste Geldverwendung ansehen, welche sie zur Armenunterstützung durch die Ver­hältnisse gezwungen aufdringen muß.

Durch die Kleinkinderbewahranstalt, nach der Einrichtung, wie dieselbe dermalen besteht, und aus dem letzten, gegenwärtig auSgetheilten, Rechen­schaftsbericht pro 1849 und 1850 zu ersehen ist, kann man im Allgemeinen annehmen, daß für die armen Kinder in hiesiger Stadt soweit gesorgt wird, als man überhaupt Vorsorge treffen kann. Den armen Eltern solcher Kinder wird in jeder Bezieh­ung die Hand zu einer guten christlichen Erziehung ihrer Kinder geboten, und brauchen sie nur diese Dargebotene Hilfe anzunehmen, um eine ihrer hei­ligsten Pflichten zu erfüllen. Es gehört also nur guter Wille dazu. Denn selbst für die Abgabe, nämlich 1 Kreuzer per Tag, wird armen Eltern von den WohlthätigkeitSvereinen und von der städ­tischen Armenkommission gerne beigestanben, um nur den wichtigen Zweck Der besseren Kinderziehung zu erreichn.

Wir wollen damit nicht die Behauptung auö« sprechen, daß diese empfehlenSwerthe Anstalt ganz vollkommen bastehe, und nichts zu verbessern übrig bleibe. Nein, daS können wir nicht! Von welcher menschlichen Anstalt kann dieses gesagt werden? Aber man kann, wie wir die Ueberzeugung haben, bei dem Geist, der darin herrscht, und bei ihrer Einrichtung sich beruhigen und etwaige Verbesserun­gen der Zeit und Der Erfahrung mit Vertrauen überlassen.

In dieser Anstalt wird auch für die darin er­krankten Kinder Sorge getragen. Daneben besteht aber, wie bekannt ist, in der hiesigen Stadt für arme kranke Kinder eine besondere Anstalt, daS Elisabethenstift, von der scl. Frau Herzogin, kaiserl. Hoheit, gestiftet, welches den armen Eltern erkrank­ter Kinder sowohl die ärztliche Hilfe, als auch Die Arzneimittel unentgeldlich gewährt. Diese milde Stiftung verbindet mit der unentgeldlichen Kranken­pflege armer Kinder auch noch weiter eine Nähe­anstalt für erwachsene arme Mädchen, worin die­selben den Näheunterricht unentgeldlich erhalten und dabei zur Aufmunterung noch verschiedentlich unter­stützt und belohnt werden.

Wir können daher zur dritten Abtheilung der zu versorgenden Armen, nämlich zu den armen Er­wachsenen, welche erkranken, und also ihren Un­terhalt nicht durch Arbeit verdienen können, über* gehen.

Wer die Thätigkeit deS hiesigen löbl. Frauen- Vereins, von besten Vorstand eine besondere Abthei­lung ausschließlich mit der Pflege erwachsener Kranken beschäftigt ist, in diesem Zweig der Armenpflege einschließlich der Pflege armer Wöchnerinnen Gele­

genheit hatte, kennen zu lernen, sodann weiß, wie bereitwillig die städtische Armenkommissiou auf Die Vorlage der in der ganzen Stadt nach 12 Vierteln verbreiteten Armenvfleger, nicht weniger der hiesige BonifaciuSunterstützungSverein, sobald derselbe Kennt­niß von solchen Fällen erhält, Der Noth abzuhelsen und Vorsorge für ärztlichen Beistand und sonst nöthige Hilfe Den erkrankten Armen zu gewähren trachtet, der wird eingestehen müssen, daß hier daS Mögliche geschieht, und ist jeder Menschenfreund aufgefordert, Fälle der Art, die etwa nicht zur Kenntniß Der städtischen Behörde oder der Vereine gelangen, anzuzeigen, Damit Die nöthige Hilfe von irgend einer Seite her eintrete.

Auf diesem Punkt angelangt, wo man, wie unS dâucht, sagen kann, eS werde für die arbeits­unfähigen Armen in hiesiger Stadt nach Mög­lichkeit gesorgt, bleibt unS nur noch die Klasse er­wachsener Armen und daS, waS für dieselbe gethan wird, zu erörtern übrig, welche arbeitsfähig und gesund sind, um sich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge selbst helfen und durch eigenen Ar­beitsverdienst sich und ihre Familie ernähren zu können.

Diese Erörterung und die Lösung der Aufgabe, was für diese Klasse von Armen beim Mangel an gewöhnlichen Verdienst z. B. in der ungünstigen Jahreszeit oder bei eintretenden besondern UnglückS- fällen oder auch sonst zeitweise, nur vorübergehend geschehen kann und soll, scheint unS die allerschwie- I rigste Aufgabe bei der Gesammtarmenpflege sowohl j in Hinsicht der großen Anzahl von Familien, die darunter begriffen sind, als auch in Hknsicht der Art und Weise nicht zu viel und nicht zu wenig wie geholfen werden kann und soll?

Hierüber und über Verbesserung der Armen­pflege in hiesiger Stadt im Allgemeinen in einem dritten Artikel.

Deutschland.

V Idstein, 12. April. Die Prüfung am Schullehrerseminare bracht uns in diesem Jahre, wie gewöhnlich, zum Schluffe einen sogenannten AktuS. ES ist sehr erfreulich, zu sehen, bis zu welcher erstaunlichen Fertigkeit seS die jungen Leute unter der tüchtigen Leitung ihres für die Anstalt schwer zu ersetzenden MusiklehrerS Fepe im Auf­führen selbst sehr komplizirter Gesang« und Musik­stücke bringen. Wohl Niemand, der in der Kunst Der Musik nicht ganz uneingeweiht ist, wird den Saal unbefriedigt verlassen haben. Auch in dekla­matorischer Beziehung leisteten Die Seminarzöglinge recht Schönes; die Auswahl Der Stücke war ganz entsprechend. Einer der Abiturienten (Pauli auS Hadamar), hielt eine recht hübsche AbschiedSrede. Zum Schluffe hörten wir dann auch noch eine Rede deS Seminardirektors Bellinger, dem beiläufig gesagt Die Lehrer deS Landes recht viel Dank schuldig sind. Ich weiß zwar, daß solche Reden nicht wohl in ein politisches Blatt paffen; allein Einiges glaube ich, eben weil eS gerade das Gebiet der Politik berührte, nicht mit Stillschweigen über­gehen zu dürfen.

Nachdem der Redner daS Verhältniß der Schule zu Staat, Kirche und Gemeinde auseinander gesetzt hatte derselbe führte mehre Stellen auS einem Buche deS von so vielen Lehrern deS Landes noch immer innigst verehrten ehemaligen Seminardirek« tors und OberschulratHS Gauner rühmend an fuhr er etwa so fort:DaS innige Zusammen­wirken Der erziehenden Mächte: Kirche und Schule, ist besonders in unserer Zeit nothwendig; in einer Zeit, wo Gemeinde und Staat gegen einander in Kampf getreten, wo der erhaltenden Kräfte im Le­ben deS Staates immer weniger, Der zerstörenden und auflösenden immer mehr geworden sind, in un­serer Zeit, wo eine flache Verstandesbildung eben so rasch als sicher alles Bestehende in Staat und Kirche zernagt und Die menschliche Gesellschaft Der Barbarei, ihrem Zerfalle entgegenzuführen sucht. In einer solchen Zeit müssen die erhaltenden Kräfte aller Sphären Der menschlichen Gesellschaft, insbesondere der Kirche und Der Schule zusammenwirken, um großes Un­heil von der Menschheit abzuhalten. Durch sie vor, zugSweise müssen Die Tugenden, auf welchen allein daS StaatSgebäud« sicher ruht, nämlich Liebe, Treue,