Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 88» Sonntag den 13» April 1831»
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem W and erer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumecationspreis ist in Wiesbaden für d-n Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschau yeffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 2 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Konzession zur Vermittlung des Transports von Auswanderern.
Dienstnachrichten.
Nicht amtlich er Theil.
Ueber das Armenwesen in der Stadt Wiesbaden. Stimmen der Presse.
Deutschland. Wiesbaden (Der zweite Bürgermeister für Wiesbaden. Kassations-Verhandlung, v. Breidbach- BürreSheim). — Offenbach (Deutsche Industrie). — Fulda (Die Anklage gegen Volkmar). — Kassel (DaS Kriegsgericht). — Stuttgart(Die Standesherrn. Römer).
— München (Die Dresdener Konferenzen. Das Londoner Komplott. Die Fideikommisse. Das Notariatsgesetz ange- uommen. Hebbels Judith, v. d. Pfordten). — Hannover (Eisenbahnen). — Köln (Hermann Becker freigesprochen).
— Berlin (Die deutsche Frage. Die Paradeangelegenheit. Arnim. Vertagung der Kammern. Deutsch-dänische Stylprobe). — Schleswig-Holstein (Die Festung Rendsburg). — Posen (Universität). — Wien (Der Bundestag. Melden. Der Belagerungszustand. Hungersnoth in Galizien. Realschulen).
Dänemark. Kopenhagen (Konflikt).
Belgien. Brüssel (Der Herzog und die Herzogin von Orleans).
Frankreich. Paris (Die Ministerkrisi«. Vertagung der Nationalversammlung, de Clerq, Leihhäuser in Algerien.
Die spanischen Papiere). — Straßburg (Eisenbahnen).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Konzession zur Vermittelung der Transportes von Auswanderern.
Dem Christian Im hâufe r zu Hachenburg, als Hauptagent des dem E. W. G e i l h a u se n zu Koblenz gehörenden Bureaus zum Schutze der Auswanderer, ast die Erlaubniß zum gewerbmâßigen Betriebe der Vermittelung des Transportes von Aus Wanderern aus dem Herzogthum unter den in der Verordnung vom 31. Januar 1849 enthaltenen näheren Bestimmungen ertheilt worden.
Wiesbaden, den 5. April 1851.
Herzogliche Mtnisterialabtheilung deS Innern.
Schepp.
vdt. Ler.
Der JustizamtSakzessist Gärtner zu Königstein ist an das Justizamt zu Idstein, und der KriminalgerichtSakzessist H eymach zu Wiesbaden als Akzesfist an das Justizamt zu Königstein und der HofgerichtSakzessist Bernhard zu Dillenburg als Akzessist an daS Kriminalgericht zu Wiesbaden versetzt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Ueber die Armenpflege in der Stadt Wiesbaden.
5 Wiesbaden, 8. April. Kürzlich fand auf bie- stgem Ralhhause eine Sitzung über die städtische Armenpflege im Allgemeinen statt. Die Versammlung bestand aus den Mitgliedern der hiesigen Stadtarmenkommission mit Zuziehung der Armenpfleger und der Bevollmächtigten der dahier bestehen den PrivatwohlthâtigkeitSvereine.
Die Gegenstände der Berathung waren, soviel unS bekannt geworden, die Armenpflege im Allgemeinen und deren Verbesserung durch mehr harmonisches Jneinanderwirken der verschiedenen Behörden und Vereine, sowie insbesondere die Gründung eines ArmenversorgungShauseS für alte Leute.
Bei dem Mangel an milden Stiftungen in der hiesigen, immer bedeutender werdenden Hauptstadt des Landes ist es eine erfreuliche Erscheinung, daß wohlgesinnte vermögendere Familien, welche warmen Antheil an der Verbesserung deS Zustandes der hier wie anderwärts sich mehr ausbreitenden Verarmung in den unteren und mittleren Klaffen
der Bevölkerung nehmen, auf Stiftungen der Art bedacht sind, und bei Sterbefällen oder sonst wichtigen Ereigniffen in den Familien Kapitalien dazu bestimmen. In gegenwärtigem Augenblicke liegt ein Fall der Art hier vor. Die Familie Z i m m e r> mann, wovon ein Mitglied vor einiger Zeit dahier gestorben, hat ein Kapital von 2000 fl. nebst MobillarauSstattung für Versorgung armer alter Leute bestimmt und die entworfenen Statuten zur Berathung und Beschlußnahme übergeben, wonach die Stiftung als eine milde PrivatversorgungSan- stalt mit zu erwerbenden Korporationsrechten kon- stituirt und von einem zu wählenden Komite von 5 Mitgliedern inS Leben geführt und deren Verwaltung geleitet werden soll.
Die gemachte Vorlage über diesen Gegenstand hat, wie zu erwarten war, in der Versammlung allgemeinen Anklang gefunden. DaS Merk' ist ein fromm christliches, und besonders in jetziger Zeil ein verdienstliches. Es wurden die nöthigen Beschlüsse gefaßt, um der Sache rasche Folge zu geben.
Hierauf entspann sich eine, lebhafte Diskussion über die Verbesserung der Armenpflege im Allgemeinen. ES fehlte dabei nicht, wie leicht zu den« ken ist, an Klagen über daS Mangelhafte in dieser oder jener Branche der Armenpflege und noch weniger an Vorschlägen zu deren Verbesserung und Ergänzung der wahrgenommenen Lücken.
AuS dem Ganzen ergab sich, wie man allerseits warmen Antheil an der Sache nimmt, und wie man durch wechselseitigen Austausch der Ideen und Mittheilung der gmachten Erfahrungen den Gegenstand im Detail sich zur Klarheit und die rechten Mittel zur Abhilfe deS noch Mangelhaften in Anwendung zu bringen bemüht ist.
Obgleich bei dieser ersten Berathung wenige durchgreifende Beschlüsse zur Armenpflege im Allgemeinen gefaßt worden sind, so läßt sich dieses doch bei dem allgemein gefühlten Bedürfniß und den übereinstimmenden Gesinnungen zur Erstrebung des Besseren für die Folge mit Sicherheit erwarten. Dieses Streben verdient offenbar alle Anerkennung und Aufmunterung.
Der Reihe nach kamen zur Diskussion: die Sorge der Verhütung der immer weiter um sich greifenden Verarmung in den mittleren und unteren Klassen der Bevölkerung, sowie die gründlichere Verbesserung deS Zustandes derjenigen Familien, welche bereits verarmt sind, aber ohne Beihilfe in eine bessere, selbstständige Lage sich zu versetzen nicht vermögend sind. Hier ist mit vorübergehenoen Unterstützungen nicht geholfen. Diese werden verzehrt, und der nächstfolgende Tag bringt wieder dasselbe Bedürfniß, was von Neuem Befriedigung erheifcht.
ES wurde geltend gemacht, daß bei dieser Klasse von Armen, wobei gewöhnlich zugleich mehr ober weniger Gleichgiltigkeit gegen diese und sittliche Verkommenheit eingerissen ist, wo die Kinderzucht vernachlässigt wird, und sonst verschiedenartige Gebrechen im HauSwesen zum Vorschein kommen, unmöglich gründlich geholfen werden kann, wenn nicht ebenso wie auf materielle Verbesserung deS Zustandes solcher Familien zugleich auf deren Besserung in religiös-sittlicher Beziehung und auf bessere Kin- derzuchl hingewirkt würde.
Sodann kam die lästige Bettelei zur Sprache, welche durchaus Abhilfe erheische.
Wenn man hierunter die — oft sicherheitSge- fährliche^— Bettelei von Fremden und einheimischen erwachsenen, arbeitsscheuen Armen, sowie die sittenverderbende von Kindern, die dazu gemißbraucht werden, und die eingerissene Gewohnheitsbettelei einzelner, meistens bekannter Familien, die daneben unterstützt werden, versteht, so ist daS richtig und offenbar eine Aufgabe der Polizei, dieser Beschwerde kcö Publikums, insoweit solche begründet ist, ohne Weiteres abzuhelfen. Wenn aber unter Bettelei im Allgemeinen alles Anfordern bedrängter Armen, die oft in Häusern wöchentliche Unterstützungen von Verwandten als theilnehmenden Mitbürgern zu beziehen haben, oder die Verwendung der Armen bei WohlthätigkeitSvereinen um Unterstützung namentlich tn Zeiten der Noth, z. B. im Winter, bei Krank heilen u. dgl. mit verstanden werden sollte, so wäre dieses offenbar eine zu weit gehende Ausdehnung einer sonst so begründeten Beschwerde, welche eines Theils nicht richtig — indem daS Suppliziren um Dieses und Jenes selbst bei den Behörden unbedingt
als ein Recht der Unterthanen gestattet ist — und auch nicht ausführlich wäre, anberniheilS aber eine solche mit Strenge durchzufühende Maßregel der Polizei infolange eine unzurechtferligenve Härte gegen eine ganze Klasse von Unterthanen, die am meisten der Schonung bedarf, in sich involviren würde, als man nicht für die Bedürfnisse derselben gehörig gesorgt hat.
Hierauf wurde ein weiterer Gegenstand von Wichtigkeit besprochen, nämlich die Frage für Ar- beilSvervienst in gewissen Jahreszeiten z. B. während deS WinterS, wo häufig sowohl Taglöhner, als Handwerksmeistern hiesiger Stadt eS an Arbeit und folgeweise an Verdienst gebricht. Die orvent- lichen Leute dieser Klassen begehren und bitten alsdann nicht sowohl um Unterstützung als um Arbeit, nehmen aber erstere gewöhnlich gerne mit, wenn man letztere nicht gewähren kann.
ES ist klar und einleuchtend, daß man für alle arbeitsfähige Handwerker und Taglöhner, sobald eS denselben an Arbeit gebricht, ausgiebig nicht sorgen kann und eine dem entsprechende Garantie für Arbeitsverdienst auch nicht auSiprechen darf. Eine zu weit ausgedehnte Füriorge würbe zu einem unauflösbaren Räthsel führen, wie die schwärmerischen Versuche in Frankreich eS bewiesen haben, die Zut von ein paar Monaten war hinreichend, um Die Unmöglichkeit zu Lösung einer solchen Aufgabe klar varzuthun. Die erforderlichen Mittel sind - eineStheilS dazu nicht zu erschwingen und andern, [ theils führen dergleichen Einrichtungen zum mora- I lischen Verderben der Arbeiter selbst, anstatt denselben für die Dauer zu helfen. Aber dem gegenüber sich von Seiten der Armenbehörde auf den Stank- punkt zu versetzen: gar nichts für die Armen hin, sichtlich Der Fürsorge für Arbeitsverdienst thun zu wollen, ist ebenwohl ein Ertrem und gleich verwerflich. —
Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte ; und wäre nur der rechte Weg einzuschlagen, um sich dem Ziel, dem Bedürfniß der Armen in Der Einsicht so viel als eS in einer Stakt wie Wiesbaden möglich ist, Abhülfe zu leiste», zu nähern. Nicht zu Versen# nen ist es übrigens, daß diese Aufgabe unter Die schwierigsten der öffentlichen Armenpflege gehört, indem eineSlheilS jedem Menschen und Bürger daS Bewußtsein bleiben muß, sich selbst helfen zu müssen, um im Schweiß seines Angesichts sein Brod zu verdienen, waS ihm n cht abgenommen werden kann, und anberniheilS weder die einzelnen Gemeinden, noch der Staal den gestellt werdenden Anforderungen und Dem Bedürfniß vollständig abhelfen können, noch auch dürfen, da in einem Jeden als Sporn zur Thätigkeit der Stachel, sich selbst mit Anstrengung ernähren zu müssen, verbleiben muß.
Wenn wir hier Die Hauptgegenstände angedeutet zu haben glauben, welche in der stattgehabten Versammlung zur Erörterung kamen, so möge eS unS in Der Absicht, etwas beitragen zu wollen, waS in dieser eben so wichtigen alS interessanten Sache zum guten Ziele führt, nunmehr gestattet fein, eine Uebersicht über Die schwierige Aufgabe einer zweckmäßigen Armenpflege in hiesiger Stadt mit Benutzung dessen, waS vorhanden ist, zu geben und einige wohlmeinende Bemerkungen beizufügen, die vielleicht bei Vollziehung Der zunehmenden Maßregeln benutzt werden können. Hierüber in einem zweiten Artikel.
Stimmen dor Prefse.
Der 0 Korresp. der „D. A. Z." läßt sich über Den gegenwärtigen Stand der Dinge in einem Arli, sei auS Hannover vom 8. d. wie folgt vernehmen: ES ist jetzt eine Pause eingetreten, während welcher man sowohl von Seiten Preußens wie Oesterreichs die uothwcndigcn Zurüstungen zur remnächstigen Eröffnung deS BundeSiagcS trifft. Von Seiten Preußens handelt eS sich zunächst um die zu treffende Auswahl eines BunkeSgejandten, und hier sind die geeigneten Persönlichkeiten nicht so sehr im Uebcrfliiß vorhanden. Ein alter Diplomat der vor» märzlichen Sa.ule muß eS schon unter allen Um# ständen sein, und wir glauben, daß nur für Den Fall, daß Die Dresdener Konferenzen auch formell ihr Ende durch Abberufung der sämmtlichen Be, vollmächtigten finden, man auf Hrn. v. Alvensleden