Nassauische Allgemeine Zeitung.
M SO. Freitag den L. April 1851»
Bestellungen auf das mit dem 1. April neu beginnende Quartal der „Nassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt der „Wanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.
Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen «ller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.
Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden,
für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 Aj, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 ^L 1O Ek. mit Inbegriff des Postaufschlags. — Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schenHof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Schließung des Landtags.
Ntchtamtlicher Theil.
Die Dresdener Konferenzen.
Deutschland. Dillenburg (Oberbergrath HeuSlcr t).
— Hachenburg (Lichtung des Parks. Pfändungen). —
Vom Westerwald (Schützenverein). — Frankfurt (Günther). — Kassel (Die Schlägereien). — Rottweil München (MechanikuS Manhardt. Die Broschüre über die Dresdener Konferenzen). — Dresden (Die neue Erekutivgewalt. Dr. Schaffrath). — Berlin (Freihandel. Das Gesetz über den Belagerungszustand. Die ministerielle Korrespondenz und der Staatsanzeiger. Die Junkerpartei. Die Parade, v. Manteuffel. Das Preßgesetz). — Wien (Die Insurgenten, v. Bruck. Deputation ungar. Damen. Empfang deS Kaisers in Venedig. Der Fürst von Serbien).
Dänemark. Kopenhagen (Die Notabeln).
Frankreich. Paris (Zur Londoner Ausstellung. Die Studenten. Das Ministerium. Dupin. Ducour. General Dembinski. Die Flüchtlinge in England. Odilon Barrot.
Vermischtes).
Türkei. Aus Bosnien (Der Aufstand).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
(Schluß de5 Landtags.)
Nachdem eine Anzahl von Mitgliedern des am 1. Mai 1848 auf die Dauer von drei Jahren, bis zum 30. April 1851, gewählten Landtags mehrmals die Absicht an den Tag gelegt hatte, denselben zu Ende deS Monats März zu verlassen, ohne den von dem Stande der Geschäfte abhängigen Schluß der Verhandlungen von Seiten Seiner Hoheit deS Herzogs verfassangSgcmäß abzuwarten, war die Regierung am 27. März d. I. in dem Falle, folgende Eröffnung an das Präsidium der Stände- Versammlung gelangen zu lassen:
„Die Erörterungen, welche in einer soeben beendigten Sitzung des SpezialauSschnsseS für die von der Regierung vorgeschlagene Landtagswahlordnung stattgefunvrn haben, müssen das Staats- Ministerium zu folgender Mittheilung bestimmen: Nach sorgfältiger Erwägung alleS desjenigen, was die Regierung nach ihren Pflichten in Betracht zu ziehen hatte, sind von ihr die drei Gesetzentwürfe, welche sich auf die Landtagöwahlen, auf die Kreis- amtSverwaltung und auf die Gemeinden beziehen, dem Landtage vorgelegt worden. — Diese Gesetze bedürfen einer wohl vorbereiteten,sunbefangenen, in jeder Beziehung gründlichen Erörterung, sowohl der allgemeinen Prinzipien, alS der Konsequenzen derselben. — Die Regierung darf und wird zu einer ohnehin der Geschäftsordnung deS Landtags wider- streitenden Behandlung solcher wichtiger Fragen die Hand nicht bieten, weder ihrerseits dazu Mitwirken, daß die Diskussionen in den Ausschüssen und Sitzungen abgeschnitten werden, noch sich und den Landtag der Gefahr auSsetzen, daß ihn in Widerspruch mit der Landesverfassung eine Anzahl seiner Mitglieder, wie einige derselben in Aussicht stellen, durch Austritt beschlußunfähig machen und damit die Diskussion jener Gesetzentwürfe unterbrechen. — Die Regierung spricht sich daher gegen den Herrn Vorsitzenden der Ständeversammlung dahin auS, daß sie an keinerlei sonstiger Verhandlung in Ausschüssen oder öffentlicher Sitzung Theil nehmen, biS mit Entschiedenheit festgestellt sein wird, daß der Landtag im nächsten Monate durch Anwesenheit der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern beschlußfähig bleibt. Wiesbaden, den 27. März 1851".
In Folge dieser Mittheilung der Regierung wurde von dem Präsidium der Ständeversammlung deren nächstfolgende Sitzung zu Fortsetzung der Arbeiten nach Maßgabe der früher bestimmten Tagesordnung auf heute, Mittwoch den 2. April, anbe- räumt, und eS hat sich in dieser öffentlichen Sitzung festgestellt, daß der Landtag wegen Mangels der gesetzlich erforderlichen Anzahl von wenigstens acht und zwanzig Abgeordneten beschlußunfähig geworden ist, indem nur noch drei und zwanzig Abgeordnete ihrem Mandate Folge geben.
Die Regierung kann eS nur in hohem Maße bedauern, daß der Ständeversammlung durch die Entfernung eines Theils ihrer Mitglieder die Möglichkeit entzogen worden ist, mehrere begonnene Arbeiten im Laufe des gegenwäriigenMonatS zu Ende zu führen.
Bei dieser Sachlage hat daS StaatSministerium den Landtag in dessen heutiger Sitzung auf Grund der von Seiner Hoheit dem Herzoge ertheilten Ermächtigung geschlossen.
Wiesbaden, den 2. April 1851.
Herzoglich Nassauisches StaatSministerium.
Wintzingerode. Ler. Haveln. Vollpracht.
vdt. Grimm.
Nichtamtlicher Theil.
Di» Dresdener Konferenzen.
V.
DaS zehnte Kapitel behandelt also, wie erwähnt, die Volksvertretung im Bunde. Diese Frage ist von der zweiten Kommission verarbeitet worden. Dieselbe hat dafür eine Subkommission ernannt, welche gegen Ende Februar der Beendigung ihrer Arbeit nahe war. ES folgt eine Uebersicht der Stellung, welche die Parteien zu dieser Frage einnehmen. Oesterreich wünscht natürlich keine Volksvertretung. Fürst Schwarzenberg will schwerlich auch nur die österreichische Reichsverfassung in Ausführung bringen. Es fehlt mithin sogar die Möglichkeit, Ausschüsse des öfter- reichischen Reichstages herzustellen. „Eben so wenig wünscht man in Wien, daß auf die Bevölkerung Oesterreichs durch die weiter vorgeschrittene Kultur Deutschlands ein Einfluß auSgeübt werde, der in letzter Instanz zum Verfalle der Monarchie führen würde". Die Regierungen der Königreiche, von denen die Hannoverische allein auSzuneh- men wäre, sind nicht viel liberaler als die öfter- reichischr. Bayern hat in Hessen bewiesen, wie eS daS konstitutionelle Wesen, wo sein dynastisches Interesse in Betracht kommt, versteht. Indessen jene Regierungen suchen den konstitutionellen Schein zu bewahren, und der Schein-KonstitutionaliSmuS verdankt gerade ihnen seine Entstehung. Auf den Dresdener Konferenzen haben Bayern Und die Anderen noch mehr als seit 1848 gezeigt, wie ein wirkliches deutsches Parlament den Regierungen genehm wäre. Aber ihren Bevölkerungen gegenüber müssen sie ein Parlament fordern, wobl wissend, daß es nicht zu Stande kommt, weil eS Oesterreich nicht will, oder daß eS koch nur eine Scheinver- treiung wird. — Die kleineren Regierungen wünschen' zum überwiegenden Theile eine wirkliche Volksvertretung, theils auS freiheitlichen, theils auS nationalen Motiven, oder sie schließen sich unbedingt Preußen an. Preußen jedoch erstrebte bekanntlich eine Volksvertretung schon vor 1848. Die Union beruhte auf parlamentarischer BasiS, und cS lag im preußischen Interesse, daß der damals sogenannte
weitere Bund keine Volksvertretung habe. Daher ließ man in Warschau mit Recht Oesterreich den Eintritt in den Bund mit seiner gejammten Monarchie und daS Einverftândniß zugeben, daß keine Volksvertretung im Bunde Statt finde Jetzt, bei vollständiger Aenderung der Verhältnisse, mußte eine Vertretung am Bunde, wenn nicht direkt erstrebt, doch ihre Aufgebung wenigstens als eine große Konzession behandelt werden, welche Gegen Konzessionen fordere. Am 3. November waltete die umgekehrte Absicht vor, aber sie ward damals noch bekämpft. Später ward indessen thatsächlich die Volksvertretung aufgegeben und der Gesammtein- tritt ohne Gegen.Konzesfion zugegeben. (Man weiß, daß jetzt die Parität als genügende Gegen-Konzession dargestellt wird. Dieselbe ist aber bis jetzt nur gefordert.) AlS Graf von Alvens- leben an den Vorbereitungen zu den freien Konferenzen Theil zu nehmen begann, ward nun folgendes System adoptirt: Man habe gegen Volksvertretung , welche Abgeordnete der österreichischen Gesammtmonarchie in sich aufnehmen würde, allerdings zu wirken, sich aber hierbei auf den Wunsch Oesterreichs zu beziehen. Hingegen wolle man eine solche Volksvertretung zugeben, ja erstreben, welche aus den Abgeordneten der übrigen, oder auch nur anderer deutscher Staaten zu bilden sei. Der Verfasser erklärt die letztere Position für entschieden wichtig, die erstere dagegen sieht er wenigstens zum Theil als solche an. Er glaubt (dieser Punkt ist indessen fraglich, und können wir ihm für unseren Theil nicht beistimmen), selbst eine Volksvertretung, an der die sämmtlichen österreichischen Provinzen Theil nehmen, könne kaum etwas Gefährliches haben. „Wenn sich Oesterreich sollte einfallen lassen, auf das Erperiment einzugehen, so würde sich dasselbe durch die Verbindung der deutschen Abgeordneten, mit denen der nur durch die rohe Gewalt an Oesterreich festgehaltenen Provinzen sehr bald zu einer erwünschten Lösung führen lassen". Entschieden beipflichten kann man aber nur dem Verfasser, wenn er weiterhin es ausspricht, daß Preußen entweder geradeaus erklären mußte, es wünsche eie Volksvertretung, oder eS werte sie nicht zugeben. ES durfte sich aber nicht hinter Oesterreich verstecken! — Um Mitte Januar kam in der ersten Kom, Mission die Frage wegen einer Volksvertretung zur Behandlung. Die Königreiche forderten eine solche neben den Bunkesbehörben. Dieselbe sollte nach ihrer Ansicht auS Ausschüssen der Stândever, sammlungen bestehen. Bayern wollte sie für Zoll- und Handelssachen kompetent wissen. Oesterreich, das sich seit Warschau mit großer Bestimmtheit gegen Die Vertretung ausgesprochen hatte, erklärte jetzt nur, daß eS Bedenken trage. Preußen sprach sich dahin auS, daß, weil Oesterreich keine VolkSvertre- tung wolle, eS demnach auch gegen dieselbe sei. In Dresden wird seitdem die Sache so behandelt, alS wenn Oesterreich die Volksvertretung noch gar nicht definitiv abgelehnt habe, als ob eS nur mit Rück- sicht auf Preußen sie nicht wünsche. Der österreichische Bevollmächtigte scheint hierauf einzugehen, und Preußen wird von Hrn. v. d. Pforbten zum Sündenbocke dafür gemacht, daß die Nation der Vertretung verlustig gehe. Jedoch die oben erwähnte Subkommission, der von der zweiten Kommission der Bericht aufgetragen ist, erklärt sich dahin : „Allerdings sei eine Versammlung von Ausschüssen auS den Ständeversammlungen wünschenSwerth, aber nur dann, wenn sich ihre Kompetenz dahin beschränke, daß sie nach Erledigung im Plenum nachträglich ihre Zustimmung nur zu solchen,allgemeinen Einrichtungen und Gesetzen (gemeinnützigen Anordnungen) gebe, welche nicht unmittelbare Ko nsequenzenderGrunvgesetzedeS Bundes sind". Der Verfasser schließt daraus so sar-