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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 7S

Samstag den 28 März

1851»

Bestellungen auf das mit dem 1. April neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis­herigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.

Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumerationSpreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthumö Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl», in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2? fL lO Er. mit Inbegriff des Postaufschlags. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schenHos-Buchhandluug, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Verfügung, betreffend.die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Wiesbaden im zweiten Quartale 1851.

Nichtamtlicher Theil.

Die Dresdener Konferenzen.

Deutschland. Wiesbaden (Regierung-mittheilung. Land- tagSverhandlung). Vom Main (Die Auswanderung nach Ungarn). Von der mittleren Lahn (Seiden­zucht. Die Limburger Gewerbehalle). Vom Wester­wald (Handwerksgerichte). AuS Baden (Neckarregu- lirung). Kassel (Zustände. Dr. Gräfe). München (Die Reise des Königs. Die München-Salzburger Eisen­bahn. Kleinschrodt). Hannover (Manteuffel als Diplomat). Luxemburg (Willmar). Berlin (Die dritte französische Note. Die TyphuSwaisen. Rochow). Lübeck (Oesterr. Einquartierung. Die freie Gemeinde).

Kiel (Der 2t. März). Wien (Denkschrift. Der alte Bundestag).

Frankreich. Paris (Das Ministerium. Der Erzbischof und der Bischof von EhartreS. Ministerrath. Lavalette. Joinville. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Verfügung,

betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Wiesbaden im zweiten Quartale 1851.

Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäß­heit der Artikel 7, 8 und 11 des Strafprozeßge- setzeS:

daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe- zirks Wiesbaden im zweiten Quartale deS Jah­res 1851 Montag den 1 9. Mai, Mor­gens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzog!. Hof- und AppellationSgerichtS- Direklor, Herrn Flach dahier, zum Präsi­denten, und den Herzog!. Hof- und Appella- tionSgerichtSrath, Herrn Trepka dahier, zu deffen Stellvertreter bei diesen Assisen, und über­läßt eS dem Herzoglichen General, Staats­prokurator, Herrn Hergenhahn, diese Ver­fügung öffentlich bekannt zu machen.

So geschehen Wiesbaden den 26. März 1851.

Der Präsident des Heyogt. Nass. Caffationshofs

(L, S.) (gez.) Muffet.

Für die richtige Ausfertigung: Der Sekretär des Cassationshofs (gez.) Hofmann.

Gesehen und verkündigt.

Wiesbaden, den 27. März 1851.

Der Generalsiaatsprokurator.

Hergenhahn.

Nichtamtlicher Theil.

Die Dresdener Konferenzen.

IV.

In dem letzten Kapitel deS historischen Theils (Kap. XIII.) übersieht der Verfasser die gegenwärtige £dflt Er beweis't, daß es für Preußen nur noch Ein Heil gibt; die Rückkehr zum Bundestage; daß eS sich nicht darum handle, ein Anderes in Dres­den zu finden, sondern ein Schlimmeres zu vermei-

I den; daß Preußen noch die Wahl hat, indem, wenn | I Hr. v. Manteuffel sich auch mit dem Plan der bei- i den Kommissionen einverstanden erklärt habe, die Gegenforderung der Parität noch rechtzeitig gemacht worden ist; daß aber endlich, wenn auch daS frei­lich sehr wünschenswerthe Recht deS Kopräsiviuw.S von Oesterreich zugestanden würde, Preußen doch zum Bundestage zurückkehren müsse. Denn jenes Kopräsidium sei ohne eine nennenSwerthe, materielle Bedeutung und begründe nur ein bloßes Ehrenrecht. Wenn Oesterreich" sagt der Verfasserworan eS nur durch eine große, aber in Wien sehr erklär­liche Verblendung gehindert werden kann, jetzt diese Etiquettenfrage zustände, so würde Preußen (wenn nämlich die Anträge der Kommissionen durchdrängen) nicht nur die Majorität in der Bundesregierung verlieren, Oesterreich und den Königreichen einèn Antheil an der Regierung Preußens einräumen, son­dern auch daS Recht der Unirung sich gefährden lassen, seine innere Gesetzgebung unter den Einfluss Oesterreichs und der Königreiche stellen, und durch den Eintritt von ganz Oesterreich in den Bund sich auf die Zeit vor Friedrich dem Großen zurückweisen und in Wahrheit mediatisiren lassen. Nicht einmal einem einzigen dieser Punkte gegenüber hat die so, genannte Parität irgend einen Werth. WaS hilft scheinbareGleichsttllung neben faktischerUnterwerfung? Jede Stimme, die für Preußen durch die Unterdrückung einer Stimme der kleinen Staaten verloren geht, ist für Preußen von grö­ßerem Werthe, als das Zugeständniß eines KopräsidiumS im Bunde". (Vor­ausgesetzt immer, daß statt einfacher Rückkehr zum Bundestage die Anträge der Kommission den Sieg davon tragen. Das eben hat der Verfasser im Sinn.) Die Hoffnung ruht in den kleineren Staaten. Sie werden daran festhalten , daß jede Einbuße an lega­lem Einflüsse, den sie erleiden, Staaten zum Vor­theile gereicht, .welche daS stärkste Hinderniß einer künftigen, nationalen Einigung bilden. Auch nach dem Ablauf der vierzehn Tage werden sie ihr Nein! gegen die beabsichtigten Veränderungen einlegen. Gegen jeden revolutionären Zwang jedoch, auch ge­gen den indirekten deS offen gehaltenen Protokolls, schützt der Art. 7 der BundeSakte.

Der historische Theil war im Interesse deS Ver, ständnisseS nicht zu umgehen. ES mußten die Vor- gänge in DreSden im Zusammenhänge bargestellt werden. Wir können dadurch, in Verbindung mit dem Folgenden, von nun an die Kundgebungen in der Presse kontroliren.

Die Bedeutung deS Eilf-S tim men-Pro- jekteS war schon früher kein Geheimniß mehr. Man wußte, daß, wenn Preußen im früheren enge­ren Rathe außer der eigenen auf sieben Stimmen fast unbedingt, auf drei fernere in regelmäßigen Fällen zählen konnte, die sieben Stimmen im neuen Projekt auf zwei, die drei auf eine redn- zirt werden. Man wußte,daß in einem engeren Rathe Oesterreich mit den vier Königreichen eine fast sichere Majorität von sechs hat, Preußen mit den kleineren Staaten eine fast sichere Minorität von vier, in regelmäßigen Fällen von fünf Stimmen". Aber man wußte nicht oder doch nur in sehr unvollständiger Weise, womit unS die Vor­schläge der Kommission über die Kompetenz der Bundesbehörde, über daS UnirungSrecht und die organischen wie gemeinnützigen Anordnungen, über das VertheidigungSwesen Deutschlands u. s. w. be­drohen.

Wir waren bis zum sechsten Kapitel gelangt, zur Kompetenz der Erekutivbehörde. Die Bear­beitung der sämmtlichen Kompetenzfragen hatte be­kanntlich die zweite Kommission, die, wie die erste, überwiegend aus Vertretern Oesterreichs besteht. Bei den vorläufigen bereits mitgetheilten

Beschlüssen dieser Kommission, denen eine Arbeit deS Grafen v. AlvenSleben zu Grunde lag, zeigte sich das Uebergewicht Oesterreichs in der Vertheilung der Machtbefugnisse noch in einer milderen Weise. Die Beschlüsse gingen über eine bloße Aufzählung der in der BundeSakte und Schlußakte vorkommen­den Befugnisse der Bundesversammlung wenig hinaus. Als aber daS Eilf-Stimmen-Projekt von Preußen angenommen war, traten (wie schon er­wähnt, am 16. Januar) die erste und zweite Kom­mission zusammen, wodurch daS österreichische Ueber, gewicht in dem Stimmenverhältnisse noch verstärkt ward., DaS Bestreben, die Kompetenz der Erekulive zu erweitern, trat nun stärker hervor. Ferner wollte man dagegen im Plenum in Fällen, wo früher einfache Majorität deS engeren Rathes entschieden hatte, V,-Majoritäten, und für Fälle, in denen früher zwei Drittel Dej Plenums entschieden hatten, Majoritäten von drei Ptertheilen entscheiden lassen. Ja, eS wurden Versuche zur Ausdehnung der Stimmeneinhelligkeit gemacht. Dieß alles im Interesse Oesterreichs und der Königreiche. Denn im Plenum, auch in seiner neuen Form, ist das Uebergewicht der Stimmen Oesterreichs und der Königreiche nicht durchaus vorhanden.

Ende Januar hatten die vereinigten Kommis­sionen ihre Arbeiten abgeschlossen. Die zweite hatte nur noch in Betreff der Volksvertretung, des Ver­hältnisses der Landes- zur Bundesgesetzgebung und der Bundeskompetenz in Betreff der inneren Ver­hältnisse der Staaten Vorschläge zu machen, an welchen Subkommisfionen noch bis zu Ende Februar arbeiteten.

Der Verfasser glaubt, daß sie in allem Wesent­lichen als definitiv zu betrachten seien und nur noch in der Redaktion Veränderungen erleiden dürften. Er unternimmt nun, in den Hauptpunkten die Ab­änderungen nachzuweisen, durch welche Oesterreich und die Königreiche sich im Bunde ein unbedingtes Uebergewicht sichern, den Einfluß Preuße S und der kleinen Staaten ausschließen, ja, selbst einen festen und entscheidenden Einfluß auf Preußen selbst gewinnen wollen.

DaS neunte, zehnte und eilfte Kapitel bringen die merkwürdigsten Aufschlüsse über die Einwirkung deS Bundes auf die Einzelstaaten, die Volksvertretung beim Bunde und den Eintritt der österreichischen Gesammtmonarchie.

Die Bestimmungen deS neunten Kapitels ha­ben wir bereits miigetheilt.

Deutschland.

* Wiesbaden, 28. März. DieFreie Ztg." berichtet am Schlüsse ihrer gestrigen Nummer 74: Dem Präsidium deS Landtags ging eine Mittheilung deS Ministeriums zu, worin dasselbe erklärt, daß eS, da die Berathung deS neuen Wahlgesetzes län­gere Zeit erfordere, auf irgend eine weitere Ver­handlung mit der Kammer nicht mehr eingehen werde, bevor eS von dem Präsidium der Kammer die Zusicherung erhalten habe, daß dieselbe auch noch im Monat Apri l in beschlußfähiger Anzahl versammelt bleibe. Diese unvollständige Anzeige veranlaßt unS die erwähnte schriftliche Er- öffnung deS Herzogi. StaatSministeriums an die Ständeversammlung in Folgendem wörlich mitzu- Iheilenr

Die Erörternngen, welche in einer so eben beendigten Sitzung des Lpezial« Ausschusses für die von der Regierung vorgeschlagene Landtags­wahl-Ordnung stattgefunden haben, müssen daS StaatS, Ministerium zu folgender Mittheilung bestimmen: Nach sorgfältiger Erwägung alles desjenigen, was die Regierung nach ihren Pflichten