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Donnerstag den 27. März
1851*
Bestellungen auf das mit dem 1. April neu beginnende Quartal der „Nassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt der „Wanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.
Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.
Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthuinö Nassau, des Großherzogthums und'Kursürstenthums Hessen, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 A. IO kp. mit Inbegriff des Postaufschlags. — Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schenHof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
U e b e r/s i ch t.
Amtlicher Theil.
Gesetz und Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Die Dresdener Konferenzen.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagevcrhandlungèn). — Aus der Mitte de« Herzogthum« (Handel und Gewerbe). — Frankfurt (Geschäftsbericht über die TaunuS- Eisenbahn). — Stuttgart (Der Postvertrag). — Zwei- br â cken (Verurtheilung). — München (Eisenbahnen)
— Berlin (DaS Unterrichtsgesetz. Das Theaterwesen).— Altona (Parade). — W.se-n (Reise deS Kaisers nach Kroatien. Die Finanzvorsch.lâge. Dembinski. Annäherung des Zollverein«. Kolonisation in Siebenbürgen, v. Bruck. Fürst Metternich).
Frankreich. Paris (Odillon Barrot. Guizot. Aupick. Fürst Ney).
Türkei. Konstantipel (Abbas Pascha. Die Flüchtlinge. Amnestie).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Gesetz.
(Die Erhebung von weiteren drei und einem halben Simpel direkter Steuern für das Jahr 1851.)
Zur Bestreitung deS StaatSaufwandeS deS laufenden Jahres haben Wir mit Zustimmung Unserer Stänbeversammlung die Erhebung von weiteren drei und einem halben Simpel direkter Steuern eintreten zu lassen beschlossen, und verordnen demnach wie folgt:
8. 1. Ein Simplum Grund-, Gebäude- und Gewerbsteuer soll am 10. April l. I., ein weiteres am 20, Juni, ein drittes am 20. September und endlich ein halbes Simplum am 10. Dezember dieses Jahres erhoben werden.
§. 2. Die Rezepturbeamten haben die Erhebung nach der von Unserem StaatSministerium, Abtheilung der Finanzen, ergehenden Instruktion den bestehenden Vorschriften gemäß zu besorgen.
6. 3. Gegenwärtiger Beschluß soll durch das Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.
So gegeben W i es b ad e n, den 24. März 1851.
(L. s.) Adolph.
Wintzingerode. Ler. Haveln. Vollprachl.
Dienstnachrichten.
Die erledigte erste Lehrerstclle zu Anspach ist dem dasigen zweiten Lehrer Steinhäuser übertragen und der Lehrer Kopp von Obernhof zum zweiten Lehrer in Anspach ernannt worden.
Lehrer Küster zu Wildsachsen ist in den Ruhestand versetzt, Lehrer ClaaS von Niederhofheim zum Lehrer in Wildsachsen, der nach Seilhosen de- fignirt gewesene Lehrergehilfe Dienstbach von Gemünden zum Schulvikar in Niederhofheim ernannt und dem Schulkandidaten Keßler von Gemünden die Schulvikarstelle in Seilhofen provisorsich über, tragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Die Dresdener Konferenzen.
II.
Der neue engere Rath sollte aus 9 Staaten -der Kurien mit 11 Stimmen bestehen: Oesterreich
und Preußen mit je 2 Stimmen, die Königreiche jedes mit 1 Stimme. Die Kurialstimmen der kleineren Staaten vertheilen sich in folgender Weise: die neunte Stimme sollte von Baden und den beiden Hessen, die zehnte von Holstein, Luxemburg, Braunschweig, Nassau, beiden Mecklenburg und Ol, denburg, die eilfte von allen übrigen Fürsten und den vier freien Städten gebildet werden. DaS Plenum sollte von 68 Stimmen auf 79 gebracht werden. Oesterreich und Preußen sollten zu ihren vier Stimmen noch je sechs, Bayern eine hinzu erhalten. Dieses unglaubliche Recht versuchte man in verschiedener Weise zu rechtfertigen. Man hatte schon mit dem Neun-Stimmen-Projekt eine Militäreinrichtung, welche in dem Eilf-Stimmen-Projekt genau vorliegt, in Verbinvung gebracht und dasselbe dadurch recht- fertigen wollen. Die zehn ersten Stimmen sollten fortwährend, auch im tiefsten Frieden, eine gewisse Anzahl Truppen, vollständig ausgerüstet, in fortwährender Marschbereitschaft und steiS unvermin- 'derter Stärke zur Verfügung des Bundes stehen haben: eine Armee des Innern,- mobile Kolonnen, um jede innerekOewegung zu unterdrücken, Oesterreich und die Königreiche machten dabei den kleinen Staatew gegenüber eine unklare Idee geltend, daß das politische Recht mit dieser Militärpräsenz in engster Verbindung stehe; kleinere Staaten feien zu solcher Militärpräsenz nicht fähig. Der Verfasser weiset die inneren Widersprüche dieser Argumentatwn nach. Die offizielle Rechtfertigung war aber, daß die bisherige Bundesverfassung bei Ertheilung der Rechte nicht die Machtverhältnisse berücksichtige, während sie dieselbe bei Vertheilung der Pflichten anerkenne. Die Bevölkerung ter kleinen Territorien betrage nicht ein Sechstel der Bevölkerung des Bundes, und habe doch über die Hälfte des Stimmrechtes. Freilich hätten dann Oesterreich und Preußen ein höheres Stimmrecht in Anspruch zu ne^ men, indessen um keinen allzu überwiegenden Einfluß zu erhalten, hätten sie darauf freiwillig verzichtet. Daß jedoch, auch nach der Volkszahl der Territorien berechnet, das neue Projekt auffallenden Mangel an innerer Begründung zeige, entwickelt die Broschüre mit schlagenden Gründen.
Der Theil umfaßt ferner die Kapitel V. und XII.: Nationale Opposition und die Plenar- Versammlung. Die kleinen Staaten waren von Anfang an in Dreöven in einer ungünstigen Steh lung, waS in sehr lebendiger Weise erzählt wird. Dazu kam, daß, während sie bei Preußen keinen Schutz fanden, sie von dem Fürsten Schwarzenberg bald eingeschüchtert, bald sehr freundlich behandelt wurden. Jetzt traten sie für Preußen ein. In der vereinigten Sitzung der ersten und zweiten Kommission am 16. Januar legten die beiden Mecklenburg eine, wahrscheinlich vom Grafen Bülow verfaßte, Erklärung vor, welche Anfangs, als nicht zur Kompetenz der vereinigten Kommission gehörig, einstimmig, also auch von Preußen, zurückgewiesen, schließlich doch eine formelle Zulassung fand. Sie lehnten bestimmt das von der Kommission schon ak- zeptirte Eilfstimmen - Projekt ab und forderten im Wesentlichen Vie Wieverherstellung der alten Sun Verfassung. Sie verlangten aber, daß die Exekutive regelmäßig auS Oesterreich und Preußen bestehe, und daß in Fällen der Uneinigkeit die Entscheidung von der Gesammtheit deS Bundes auSgehe. Im Uebrigen aber forderten sie das Fortbestehen deS engeren Rathes und deS alten Plenums, das leh« tev mit der vorgeschlagenen Stimmenerhöhung für Preußen und Oesterreich. Begreiflicher Weise erklärten sich Oesterreich und noch mehr die Königreiche entschieden gegen ein System, welches Preußens Einfluß verstärken mußte. Sie glaubten sogar (in sehr irriger Weise) den Grafen Bülow durch Preußen vorgeschoben. Preußen unterstützte
die Opposition der kleinen Staaten keineswegs. ES nahm eine indifferente Stellung ein. Im Jan. erreichte die erste Kommission das Ende ihrer Arbeiten, und die dem ursprünglichen Punkte entsprechenden Vorschläge erschienen mit ihrer sich selbst widersprechenden Einleitung, indem diese jedem Staate noch jede denkbare Wendung vorbehält. Nur Weimar und Frankfurt hatten in der Kommission den Vorschlägen ihre Zustimmung entschieden versagt. Die Vertreter der kleinen Staaten begannen, sich enger zu einer Opposition zu vereinigen. Am entschiedensten zeigten sich Mecklenburg und Baden. Indeß konnten sich die kleinen Staaten weniger in Betreff deS auszustellenden Gegenplanes einigen. DaS ursprüngliche mecklenburgische Projekt schien in seiner vualistischen Tendenz an dem absoluten Widerstand der Königreiche und an dem eben so wahrscheinlichen Oesterreichs scheitern zu müssen. Die beiden Mecklenburg schienen dagegen nur ihr Projekt aufgestellt zu haben, um entweder etwas Neues zu erhalten, welches nicht schlechter als das Alte fei, orer schließlich auf die alle Bundes-Verfassung zurückzukommen. Indessen schienen sich die keinen Staaten schließlich über ein Gegenprojekt geeinigt zu haben, welches sich dem ursprünglichen einigermaßen annäherte. In seinen allgemeinen Zügen ging dasselbe dahin: 1) eine Erekutive zu bilden, die auS fünf Stimmen bestehe, zwei ständigen für Oesterreich und Preußen und drei wechselnden für die übrigen Staaten; 2) einen engeren Rath von 24 Stimmen mit Bevorzugung Preußens und Oesterreichs ; 3) ein Plenum nur für die Fälle, wo Einstimmigkeit verlangt werde. Man wußte ferner, daß in der bevorstehenden Ple- narversammlung Mecklenburg ober Baden gegen die Vorschläge der Kommission einen unbedingten Protest einlegen werde Man schien die Krisis zu fühlen. Die Plenar-Versammlung, welche schon in den ersten Tagen des Februar Statt finden konnte, wurde verschoben. ES hieß, daß vie erste Kommission ihre Vorschläge noch mit Motiven begleiten müsse.
Deutschland.
t* Wiesbaden, 24. März. (58. Landtagssitzung Schluß.) Von dem bereits gestern kurz gemeldeten Beginn ter Verhandlung haben wir noch folgendes nachzutragen.
Auf ren Antrag Lang'S: Die Berathung über den Entwurf der Zivilprozeßordnung auSzu- fitzen, bis die Regierung einen Entwurf der Strafprozeßordnung und der Gerichtsorganisation vorgelegt habe, war die Kommission nur auS dem Grunve kingegangen, weil die Berathung wegen der Kürze ter Dauer des Landtages nicht mehr vorgenom- men werden kann. Die Kommission führte in ihrem Berichte auS: daß eine neue Prozeßordnung ohne gleichzeitige Erlassung eines Zivilgesetzbuches eingcführi werden könnte, daß die Strafprozeßordnung in keinem direkten Zusammenhang mit ter Zivilprozeßordnung stehe, sowie daß eine Ge- richiSorganisation die nothwendige Folge der Annahme der vorgelegten Prozeßordnung sein werde, daß daher der Mangel der vom Abg. Lang vermißten Vorlage kein Hinderniß wäre, in die Berathung über den Entwurf der Prozeßordnung einzugehen.
Ueber Lang 'S ferneren Antrag wegen gleich, zeitiger Vorlegung eines neuen Zivilgesetzbuches bemerkte HofgerichtSvirektor Flach: die Ausarbeitung eines Zivilgesetzbuches sei mit großen Schwierig« keilen verbunden. Die Annahme eines fremden Gesetzes sei mißlich; hierdurch würden neue Kontroversen hervorgerufen.
Ueber die Absicht der Kommission, einzelne Theile deS Entwurfs zur sofortigen Annahme an«