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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^L 70» Sonntag den 23» März 1851»

Bestellungen auf das mit dem 1. April neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis­herigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet.

Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PränumerationSpreiS ist in Wiesbaden, für den Umfang deS Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern 'M fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fL IO Dr. mit Inbegriff des Postaufschlags. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schenHos-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienftnachricht.

Nichtamtlicher Theil. Die LandtagSverhandlung über die Steueranfor­derung.

Deutschland. Wielbadeu (Asstscn. Die Steuerbewilli­gung. Erlaß des Hofgerichts. Erklärung). Aus dem KreiSamtHadamar (Pauperismus). Hachenburg (Steuereintreibung). Mannheim (Jtzstein). Stutt­gart (Einberufung des Landtags). Berlin (Die Erb­folge in Griechenland. Vorschlag zur Einigung Deutsch­lands. Vermischte«). Greif-walde (Haffenpflug). Kiel (General Thümen). Olmütz (Bakunin). Wien (Baron Andlaw. Thätigkeit im Ministerium de« Aeußern. Die deutsche Frage, Die Aufstände in den türki­schen Provinzen. Der Freihafen von Skutari. Der Zolltarif). Frankreich. Pari- (Die Auflösung von Nationalgarden. Barsche. Narvaez).

Großbritannien. London (Die Titelbill. Die Ceylon- Angelegenheit. Sir CH. Napier).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Der Vikar PfarriuS zu Dörscheid ist zum Pfarrer daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Die Landtagsverhandlung über die Steuern« forderung.

* Wiesbaden, 22. März. Die Grundzüge und das Resultat der LandtagSverhandlung vom 20. d. MtS. über die Sleueranforderung der Re­gierung haben wir bereits mitgetheilt. Wir brin­gen nun den ausführlichen Bericht über diese Ver­handlung in Nachstehendem:

Vor Erstattung deS Berichtes über die Steuer­anforderung der Regierung stellt Lang den An­trag, die Beschlußfassung hierüber auSzusetzen, bis die übrigen der Kammer noch vorliegenden GefchäftS- gegenstânde erledigt seien. Verwillige die Kammer jetzt die Steuern, so könne die Regierung den Land­tag schließen, und eS kämen dann die vorliegenden wichtigen Gesetze nicht zur Berathung. Die Kam­mer müsse den vorsichtigen Mann spielen.

Großmann erklärt sich gegen diesen Antrag. Habe die Kammer erst über die übrigen Gesetze be­rathen, so könne der Antragsteller und seine Freunde die Versammlung verlassen, und dieselbe dadurch zur Verwilligung von Steuern beschlußunfähig machen.

Minist.-Präs. v. Wintzingerode. Die Re­gierung muß darauf bestehen, daß die Berathung über die Steuern noch heute vorgenommen werde. Die zweite diesjährige Steuerhebung kann nicht über den 10. April hinauögeseht werden. Damit sie dann erfolge, müssen die Weisungen zur Er­hebung alsbald an die Rezepturen erlassen werden.

Raht. Die Versammlung darf nicht den letz- lin Hebel, daS Ministerium auf die richtige Bahn zu bringen, aus Händen geben, und den nachfolgenden Landtag nicht mit gebundenen Händen dem Mini­sterium überliefern.

Minist. « Präs. ».Wintzingerode. In der That rede man hier wieder über Steuerverweigerung, welche höchstens als ein lustiger Gedanke erscheine.

Braun. Er verlange, daß die Kammer sich | erst über das vorgelegte Wahl-, Gemeinde- und i Kreisverwaltungsgesetz auSspreche, ehe sie sich mit der Steuerfrage befasse. Denn sonst könne die Re­gierung die Berathung über diese Gesetze durch eine Vertagung deS Landtages vereiteln, und sich einen Vorwand zum Oktroyiren dieser Gesetze bereiten.

Minist.-Präs. v. Wintzingerode. Diese Gesetze sind von der Regierung auSgegangen; sie wünscht eine gründliche Kritik ihrer Vorlagen.

Rau tadelt, daß die Regierung zu Anfänge deS JahreS nur ein und nicht zwei Steuersimpel angefordert habe. Er wundere sich, daß von der Linken die Aussetzung der Berathung aus dem Grunde beantragt werde, weil zu befürchten sei, die Regierung möchte sogleich nach der Steuerbewilli­gung den Landtag schließen; sei ja doch von der­selben Seite deS Hauses bisher die Besorgniß ge. äußert worden, die Regierung werde den Landtag über die gesetzliche Zeit hinaus hier behalten wol­len, Wenn doch einmal über die Sleueranforderung verhandelt werben müsse, so solle man jetzt nicht mehr die Sache aufschieben. Auch er werde für Letzteres sein, wenn dadurch auch nur 7io Steuer- simplum weniger erforderlich würde. Durch daS Ausschieben werde aber jeden Falls pichtS gewonnen. Ueberdieß habe der Landtag die Ausgaben per 1851 geprüft und festgesetzt, eS fei feine Pflicht, jetzt auch die Einnahmen, soweit jene nicht durch indirekte Steuern gedeckt würden, disponibel zu stellen. Stände dürften, nachdem sie heute noch zur Erhebung der indirekten Steuern pro 1851 ihre Zustimmung ge­geben und in voriger Sitzung dem Ministerium zur Rückzahlung eines Vorschusses an die Landesbank die hohe Summe von 1 Million anvertraut hätten, um so weniger Bedenken tragen, die erforderti chen direkten Steuern zu bewilligen.

Minist-Präs. ».Wintzingerode. Die Re- gierung setzte bei Anforderung deS ersten Simpels voraus, daß dann, wenn daS zweite nöthig würde, die Budgetsarbeiten ordnungsgemäß so weit vor­gerückt seien, der ganze JahreSbedarf an Steuern angefordert und verwilligt werden könne. Die Re­gierung beabsichtigt, den nächsten Landtag gegen Ende deS JahreS einzuberufen; sonst würde sie zwei Steuersimpel für 1851 verlangt haben.

LangS Antrag wird mit 22 gegen 15 Stim­men verworfen. Unter letzteren ist Snell, wel­cher seine Abstimmung damit motivirt, daß ihm eine Steuerverweigerung ein Aussetzen der Verwil­ligung bis zur Besserung deS MinisterumS sei. Da er nun für Steuerverweigerung sei, so habe er nicht für einen besonderen Antrag deS AuSsetzenS der Steuerverwilligung stimmen können.

v. Eck erstattet den Bericht. Danach betragen für 1851 die StaatSauSgaben 3,861,000 fl., die Einnahmen auS Domänen-, Zoll- und Steuergefâllen 2,779,000 fl. Werden 4l/a Steuersimpel im An- schlag von 1,177,650 fl. erhoben, so geht ein Ein- nahme-Ueberschuß von 95,000 fl. auS 1851 in 1852 über. Die KommissionS - Mitglieder Born und Jung I. beantragen Steuerverweigerung; v. Eck und Blum Verwilligung. Letztere erklären die Versammlung für kompetent zur Verwilligung sämmt­licher Steuern für das Jahr 1851. Die Kammer habe sich gegen den früher vom Abg. Braun ge­stellten Antrag zur Prüfung und Fortsetzung der 1851er Budgets für kompetent erklärt. Nach 8. 82 der Verfassung sollten die direkten Steuern im Voraus und zwar auf die Dauer Eines Jahrö verwilligt werben; und zu dem Ende mußten dem Landtage die Budgets des kommenden JahreS vor­gelegt werden. Eine Versammlung, die zur Prü- fung der Budgets eines bestimmten JahreS kompe­tent fei, müsse auch zur Verwilligung der Steuern für daSfele befugt fein, Verwillige sie nicht sammt«

liche für 1851 nothwendigen Steuern, so könne der folgende Landtag, von welchem Steuern verlangt würden, zu dem Ende eine nochmalige Budgetsprü­fung vornehmen. Daß aber die Budgets eines und des selben Jahres von zwei regelmäßig aufeinander folgenden Landtagen geprüft werden sollten, könne die Verfassung nicht haben vorschreiben wollen.

Braun stellt den Antrag, daß die Kammer sich zur Verwilligung von Steuern für 1851 für inkompetent erkläre. Die jetzige Versammlung ist nicht die 1851er Kammer, sondern die 1850er, die noch bis zum 31. März d. I., bis wohin nach der Verfassung die 1851er Kammer einzuberufen ist, tagen kann. Ich habe an der BudgetSberalhung auS Zweckmäßigkeitsgründen Theil genommen. Ver, willigt die Versammlung sämmtliche Steuern für 1851, so wird der 1851er Landtag gar nicht einbe« rufen werden. Interim aliquid fit. (Schmidt: deutsch!) Die Sache macht sich unterdessen. Man geht jetzt offenbar darauf aus, die Volksvertretung gen in Deutschland zu Postulatenlandragen hcrabzu- würdigen. Die Verwilligung der Steuern für daS ganze Jahr 1851 schlägt die Brücke hierzu.

Großmann. Meine Herren! Die Frage, ob die angeforverten Summen zu bewilligen sind, hängt von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab:

1) Sind wir berechtigt und verpflichtet, die an­

forderten Steuern zu bewilligen;

2) liegen spezielle Gründe zu einer Weigerung vor.

WaS die erste Frage betrifft, so folgt die Be­rechtigung und Verpflichtung im Allgemeinen sowohl auS der konstitutionellen SlaatSverfassung überhaupt, als insbesondere auS den Bestimmungen unseres nassauischen StaatSrechtS. Der §. 57 der Zusammenstellung deS nassauischen StaatSrechtS, welcher von den Rechten deS Landtages handelt, lautet:Dem Landtag sind folgende Rechte beigelegt: tc. 3) Alle Steuern bedürfen der Voraus» bewilligung deS Landtags". Der §. 82 , welcher von dem Staatshaushalte handelt, bestimmt aus­drücklich:Die zu erhebenden Abgaben sind von der Zustimmung deS Landtages abhängig; sie werden im Voraus bewilligt, die direktenAbgaben für den Zeitraum eines JahreS, die indirekten nach Gulbefinden auf längere Jahre hinaus. Die direkten Steuern sind also im Voraus und für den Zeitraum eines JahreS zu bewilligen.

Diese Grundsätze im Allgemeinen sind denn auch nie bestritten worden, und eS könnte daher nur die Frage entstehen, ob insbesondere dieser Landtag in seiner jetzigen Gestalt und noch zu dieser Zeit berechtigt sei, die Steuern pro 1851 zu bewilligen. Solche spezielle Gründe, welche diesen Landtag zur Ausübung eines der Repräsen­tation deS Landes überhaupt znstehenden Rechtes unfähig machen, sind aber nicht vorhanden. Nir­gends ist für die Ausübung der dem Landtag zu- stehenden Rechte und Pflichten, zu einer speziellen Thätigkeit und Arbeit auf eine spezielle Zeit stritt, vielmehr hat der Landtag während der ganzen Dauer feiner Thätigkeit alle Rechte und Pflichten auSzu- üben, welche der Volksvertretung überhaupt zu- stehen. Daß dieser Landtag, welcher am 1. Mai 1848 auf die Dauer von drei Jahren" gewählt wurde, heute noch mit Recht tagt, ist noch niemals bestritten worden, und Ihre Gegen­wart gibt wenigstens den augenscheinlichsten Beweis davon, daß wenigstens alle hier Anwesenden von der Richtigkeit dieser Ansicht durchdrungen find. Ist dieser Landtag aber heute berechtigt, zu tagen, so kann eS auch nimmermehr zweifelhaft sein, daß er alle Rechte auSzuüben hat, welche der Repräsenta­tion deS Landes überhaupt zustehen, also auch die Steuern im Voraus für den Zeitraum eines JahreS zu bewilligen.