Nassauische Allgemeine Zeitung.
^L 70» Sonntag den 23» März 1851»
Bestellungen auf das mit dem 1. April neu beginnende Quartal der „Nassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt der „Wanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.
Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet.
Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PränumerationSpreiS ist in Wiesbaden, für den Umfang deS Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und KurfürstenthumS Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern 'M fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fL IO Dr. mit Inbegriff des Postaufschlags. — Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schenHos-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienftnachricht.
Nichtamtlicher Theil. Die LandtagSverhandlung über die Steueranforderung.
Deutschland. Wielbadeu (Asstscn. Die Steuerbewilligung. Erlaß des Hofgerichts. Erklärung). — Aus dem KreiSamtHadamar (Pauperismus). — Hachenburg (Steuereintreibung). — Mannheim (Jtzstein). — Stuttgart (Einberufung des Landtags). — Berlin (Die Erbfolge in Griechenland. Vorschlag zur Einigung Deutschlands. Vermischte«). — Greif-walde (Haffenpflug). — Kiel (General Thümen). — Olmütz (Bakunin). — Wien (Baron Andlaw. Thätigkeit im Ministerium de« Aeußern. Die deutsche Frage, Die Aufstände in den türkischen Provinzen. Der Freihafen von Skutari. Der Zolltarif). Frankreich. Pari- (Die Auflösung von Nationalgarden. Barsche. Narvaez).
Großbritannien. London (Die Titelbill. Die Ceylon- Angelegenheit. Sir CH. Napier).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Der Vikar PfarriuS zu Dörscheid ist zum Pfarrer daselbst ernannt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Die Landtagsverhandlung über die Steuern« forderung.
* Wiesbaden, 22. März. Die Grundzüge und das Resultat der LandtagSverhandlung vom 20. d. MtS. über die Sleueranforderung der Regierung haben wir bereits mitgetheilt. Wir bringen nun den ausführlichen Bericht über diese Verhandlung in Nachstehendem:
Vor Erstattung deS Berichtes über die Steueranforderung der Regierung stellt Lang den Antrag, die Beschlußfassung hierüber auSzusetzen, bis die übrigen der Kammer noch vorliegenden GefchäftS- gegenstânde erledigt seien. Verwillige die Kammer jetzt die Steuern, so könne die Regierung den Landtag schließen, und eS kämen dann die vorliegenden wichtigen Gesetze nicht zur Berathung. Die Kammer müsse den vorsichtigen Mann spielen.
Großmann erklärt sich gegen diesen Antrag. Habe die Kammer erst über die übrigen Gesetze berathen, so könne der Antragsteller und seine Freunde die Versammlung verlassen, und dieselbe dadurch zur Verwilligung von Steuern beschlußunfähig machen.
Minist.-Präs. v. Wintzingerode. Die Regierung muß darauf bestehen, daß die Berathung über die Steuern noch heute vorgenommen werde. Die zweite diesjährige Steuerhebung kann nicht über den 10. April hinauögeseht werden. Damit sie dann erfolge, müssen die Weisungen zur Erhebung alsbald an die Rezepturen erlassen werden.
Raht. Die Versammlung darf nicht den letz- lin Hebel, daS Ministerium auf die richtige Bahn zu bringen, aus Händen geben, und den nachfolgenden Landtag nicht mit gebundenen Händen dem Ministerium überliefern.
Minist. « Präs. ».Wintzingerode. In der That rede man hier wieder über Steuerverweigerung, welche höchstens als ein lustiger Gedanke erscheine.
Braun. Er verlange, daß die Kammer sich | erst über das vorgelegte Wahl-, Gemeinde- und i Kreisverwaltungsgesetz auSspreche, ehe sie sich mit der Steuerfrage befasse. Denn sonst könne die Regierung die Berathung über diese Gesetze durch eine Vertagung deS Landtages vereiteln, und sich einen Vorwand zum Oktroyiren dieser Gesetze bereiten.
Minist.-Präs. v. Wintzingerode. Diese Gesetze sind von der Regierung auSgegangen; sie wünscht eine gründliche Kritik ihrer Vorlagen.
Rau tadelt, daß die Regierung zu Anfänge deS JahreS nur ein und nicht zwei Steuersimpel angefordert habe. Er wundere sich, daß von der Linken die Aussetzung der Berathung aus dem Grunde beantragt werde, weil zu befürchten sei, die Regierung möchte sogleich nach der Steuerbewilligung den Landtag schließen; sei ja doch von derselben Seite deS Hauses bisher die Besorgniß ge. äußert worden, die Regierung werde den Landtag über die gesetzliche Zeit hinaus hier behalten wollen, Wenn doch einmal über die Sleueranforderung verhandelt werben müsse, so solle man jetzt nicht mehr die Sache aufschieben. Auch er werde für Letzteres sein, wenn dadurch auch nur 7io Steuer- simplum weniger erforderlich würde. Durch daS Ausschieben werde aber jeden Falls pichtS gewonnen. Ueberdieß habe der Landtag die Ausgaben per 1851 geprüft und festgesetzt, eS fei feine Pflicht, jetzt auch die Einnahmen, soweit jene nicht durch indirekte Steuern gedeckt würden, disponibel zu stellen. Stände dürften, nachdem sie heute noch zur Erhebung der indirekten Steuern pro 1851 ihre Zustimmung gegeben und in voriger Sitzung dem Ministerium zur Rückzahlung eines Vorschusses an die Landesbank die hohe Summe von 1 Million anvertraut hätten, um so weniger Bedenken tragen, die erforderti chen direkten Steuern zu bewilligen.
Minist-Präs. ».Wintzingerode. Die Re- gierung setzte bei Anforderung deS ersten Simpels voraus, daß dann, wenn daS zweite nöthig würde, die Budgetsarbeiten ordnungsgemäß so weit vorgerückt seien, der ganze JahreSbedarf an Steuern angefordert und verwilligt werden könne. Die Regierung beabsichtigt, den nächsten Landtag gegen Ende deS JahreS einzuberufen; sonst würde sie zwei Steuersimpel für 1851 verlangt haben.
LangS Antrag wird mit 22 gegen 15 Stimmen verworfen. Unter letzteren ist Snell, welcher seine Abstimmung damit motivirt, daß ihm eine Steuerverweigerung ein Aussetzen der Verwilligung bis zur Besserung deS MinisterumS sei. Da er nun für Steuerverweigerung sei, so habe er nicht für einen besonderen Antrag deS AuSsetzenS der Steuerverwilligung stimmen können.
v. Eck erstattet den Bericht. Danach betragen für 1851 die StaatSauSgaben 3,861,000 fl., die Einnahmen auS Domänen-, Zoll- und Steuergefâllen 2,779,000 fl. Werden 4l/a Steuersimpel im An- schlag von 1,177,650 fl. erhoben, so geht ein Ein- nahme-Ueberschuß von 95,000 fl. auS 1851 in 1852 über. Die KommissionS - Mitglieder Born und Jung I. beantragen Steuerverweigerung; v. Eck und Blum Verwilligung. Letztere erklären die Versammlung für kompetent zur Verwilligung sämmtlicher Steuern für das Jahr 1851. Die Kammer habe sich gegen den früher vom Abg. Braun gestellten Antrag zur Prüfung und Fortsetzung der 1851er Budgets für kompetent erklärt. Nach 8. 82 der Verfassung sollten die direkten Steuern im Voraus und zwar auf die Dauer Eines Jahrö verwilligt werben; und zu dem Ende mußten dem Landtage die Budgets des kommenden JahreS vorgelegt werden. Eine Versammlung, die zur Prü- fung der Budgets eines bestimmten JahreS kompetent fei, müsse auch zur Verwilligung der Steuern für daSfele befugt fein, Verwillige sie nicht sammt«
liche für 1851 nothwendigen Steuern, so könne der folgende Landtag, von welchem Steuern verlangt würden, zu dem Ende eine nochmalige Budgetsprüfung vornehmen. Daß aber die Budgets eines und des selben Jahres von zwei regelmäßig aufeinander folgenden Landtagen geprüft werden sollten, könne die Verfassung nicht haben vorschreiben wollen.
Braun stellt den Antrag, daß die Kammer sich zur Verwilligung von Steuern für 1851 für inkompetent erkläre. Die jetzige Versammlung ist nicht die 1851er Kammer, sondern die 1850er, die noch bis zum 31. März d. I., bis wohin nach der Verfassung die 1851er Kammer einzuberufen ist, tagen kann. Ich habe an der BudgetSberalhung auS Zweckmäßigkeitsgründen Theil genommen. Ver, willigt die Versammlung sämmtliche Steuern für 1851, so wird der 1851er Landtag gar nicht einbe« rufen werden. Interim aliquid fit. (Schmidt: deutsch!) Die Sache macht sich unterdessen. Man geht jetzt offenbar darauf aus, die Volksvertretung gen in Deutschland zu Postulatenlandragen hcrabzu- würdigen. Die Verwilligung der Steuern für daS ganze Jahr 1851 schlägt die Brücke hierzu.
Großmann. Meine Herren! Die Frage, ob die angeforverten Summen zu bewilligen sind, hängt von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab:
1) Sind wir berechtigt und verpflichtet, die an
forderten Steuern zu bewilligen;
2) liegen spezielle Gründe zu einer Weigerung vor.
WaS die erste Frage betrifft, so folgt die Berechtigung und Verpflichtung im Allgemeinen sowohl auS der konstitutionellen SlaatSverfassung überhaupt, als insbesondere auS den Bestimmungen unseres nassauischen StaatSrechtS. Der §. 57 der Zusammenstellung deS nassauischen StaatSrechtS, welcher von den Rechten deS Landtages handelt, lautet: „Dem Landtag sind folgende Rechte beigelegt: tc. 3) Alle Steuern bedürfen der Voraus» bewilligung deS Landtags". Der §. 82 , welcher von dem Staatshaushalte handelt, bestimmt ausdrücklich: „Die zu erhebenden Abgaben sind von der Zustimmung deS Landtages abhängig; sie werden im Voraus bewilligt, die direktenAbgaben für den Zeitraum eines JahreS, die indirekten nach Gulbefinden auf längere Jahre hinaus. — Die direkten Steuern sind also im Voraus und für den Zeitraum eines JahreS zu bewilligen.
Diese Grundsätze im Allgemeinen sind denn auch nie bestritten worden, und eS könnte daher nur die Frage entstehen, ob insbesondere dieser Landtag in seiner jetzigen Gestalt und noch zu dieser Zeit berechtigt sei, die Steuern pro 1851 zu bewilligen. Solche spezielle Gründe, welche diesen Landtag zur Ausübung eines der Repräsentation deS Landes überhaupt znstehenden Rechtes unfähig machen, sind aber nicht vorhanden. Nirgends ist für die Ausübung der dem Landtag zu- stehenden Rechte und Pflichten, zu einer speziellen Thätigkeit und Arbeit auf eine spezielle Zeit stritt, vielmehr hat der Landtag während der ganzen Dauer feiner Thätigkeit alle Rechte und Pflichten auSzu- üben, welche der Volksvertretung überhaupt zu- stehen. Daß dieser Landtag, welcher am 1. Mai 1848 „ auf die Dauer von drei Jahren" gewählt wurde, heute noch mit Recht tagt, ist noch niemals bestritten worden, und Ihre Gegenwart gibt wenigstens den augenscheinlichsten Beweis davon, daß wenigstens alle hier Anwesenden von der Richtigkeit dieser Ansicht durchdrungen find. Ist dieser Landtag aber heute berechtigt, zu tagen, so kann eS auch nimmermehr zweifelhaft sein, daß er alle Rechte auSzuüben hat, welche der Repräsentation deS Landes überhaupt zustehen, also auch die Steuern im Voraus für den Zeitraum eines JahreS zu bewilligen.