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Rassâmschc Allgemeine Zciwng.

M 66

Mittwoch den IS März

1831,

Bestellungen auf das mit dem 1. April neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des Assi sen Hofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis- herigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.

Dieselbe erscheint einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und Derfreien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 1O kr. mit Inbegriff des Postaufschlags. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellend er g'schenHof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen.

Nichtamtlicher Theil.

Don Warschau nach Olmütz.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Assisen. v. Krüger).

Diez (Zollmanns Antrag). Vom Lande (DaS neue Wahlgesetz. Landwirthschaft). Kassel (Die An­schuldigung gegen Dr. Gräfe). Karlsruhe (Die bad. LandeSzeitung). Vom Haardtgebirge (Verurthei- lungen). München (Reife de« König«). Berlin (Das Preßgesetz. Die Kommission für den Strafgesetzentwurf. Die Antwort Frankreichs. Tieck). Kiel (Die Regelung der Militârverhältniffe. Die Notabeln. Dampfschifffahrt).

Wien (Perfigny. Memorandum auS Petersburg. Die Besatzung im Kirchenstaat. Der Belagerungszustand. Mel­den. Schmerling. Der 13. Mârz). Triest (Nachrichten auS Bosnien und der Herzegowina).

Großbritannien. L o n d o n (Der Kaffernkrieg. Die Titel- Bill. Oribe).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen.

(Patent auf eine neue Ofeneinrichtung zur Kannen - und Krugbäckerei.)

Dem J. Gelhardt I. Sohn zu Höhr, Herzog« lichen JustizamtS Montabaur, ist auf eine durch Modell und Beschreibung bestimmte Erfindung einer neuen Ofeneinrichtung zur Kannen - und Krug- bäckerei ein Patent auf Zehn Jahre in der Art er­theilt worden, daß binnen dieser Zeit innerhalb deS Herzogthums diese Erfindung ohne Uebereinkunft mit dem Patentträger von Dritten nicht angewendet werden darf.

Zur Beachtung wird dieses andurch öffentlich bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 21. Februar 1851.

Herzoglich Nassauisches StaatSministerium, Abtheilung deS Innern.

Schepp.

vdt. Mollier.

(Patent auf eine Vorrichtung zum Formen von steinernem Geschirr).

Dem Wilhelm Oster IV. zu Grenzhausen, Her­zoglichen JustizamtS SelterS, ist auf eine durch Zeichnung und Beschreibung bestimmte Erfindung einer neuen Vorrichtung zum Formen von steinernem Geschirr ein Patent auf Fünf Jahre in der Art er­theilt worden, daß binnen dieser Zeit innerhalb deS Herzogthums diese Erfindung ohne Uebereinkunft mit dem Patentträger von Dritten nicht angewendet werben darf.

Zur Beachtung wird dieses andurch öffentlich bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 21. Februar 1851. Herzoglich Nassauisches StaatSministerium.

Abtheilung deS Innern.

Schepp.

vdt. Mollier.

(Patent auf eine Vorrichtung zum Wafferheben.)

Dem Bauaufseher Conrad Jacob zu Wiesbaden lst auf eine durch Zeichnung und Beschreibung be- stimmte Erfindung einer neuen Vorrichtung zum Wasserheben ein Patent auf Zehn Jahre in der Art "'hellt worden, daß binnen dieser Zeit innerhalb deS Herzogthums tiefe Erfindung ohne Uebereinkunft mit dem Patentträger von Dritten nicht angewendet werden darf.

Zur Beachtung wird dieses andurch öffentlich bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 6. März 1851.

Herzoglich Nassauisches StaatSministerium, Abtheilung des Innern.

Schepp.

vdt. Grimmel.

Nichtamtlicher Theil.

Bon Warschau nach Olmütz.

(Schluß.)

Dann soll bewiesen werden, daß Preußen seit dem 2. November nicht mediatisirt sei, nicht aufge­hört habe eine Großmacht zu sein. Wie könne daS sein, da es nach dem 18. Mârz, nach dem 14. Ju- niuS das zu sein nicht aufgehörl habe. Sei denn Preußen keine Großmacht mehr gewesen, weil Fried, rich II. einmal Rußland zur Vermittelung mit Preußen aufgeforderl l Oder Joseph II. der sich in ähnlichem Fall befand! DaS Volk sei voller Un­dankbarkeit gewesen gegen den Schöpfer deS 2. No­vember , denn eS erhielt Frieden. So fei eS auch gerührt und voll Dank gewesen wegen des Baseler Friedens (daS ist zu viel bewiesen I), und ebenso sei Preußen 1806 von vielen Seiten wegen deS Krieges getadelt worden. (Mit Recht, weil er zu spät, statt 1805, 1806 unternommen ward).War Preußen 1849 mehr Großmacht alS heute, da eS mit seinen Truppen von Konstanz bis Memel stanv oder ist Oesterreich heute, weil seine militärischen Posten von Rendsburg bis Ancona reichen, wirk­lich mächtiger" ?Preußen konnte am 2. No­vember um einen Schritt zurückgehen, weil eS eine Großmacht war".Preußen hat sehr oft dem Schein nicht nachgejagt, vielleicht, wo eS klüger ge, wesen wäre der Mode des Jahrhunderts mehr zu huldigen".

Aber, wenn Schuld da ist, so ist die Schuld des 2. November nicht bei Manteuffel. Die Ver­handlungen bis dahin lagen nicht in seiner Hand. Er war im Ministerrath der Gegner der Radowitz'- schen Politik. Bereits im Iulius machte er darauf aufmerksam,daß man sich in unhaltbarer Position befinde. Auf dem Wege der Unterhandlung mit Oesterreich werde man nichts erlangen, durch Ab­warten die Sache wahrscheinlich verschlimmern. Die Einführung der Provisorien habe nur den Mitglie­dern der.Union eine Möglichkeit geschaffen sich von ihr loszusagen. Solche Zustände seien auf die Länge nicht zu ertragen; sie kompromittiren die Regierung im In- und AuSlanve. Man müsse sich entschei­den: Aufgeben oder Festhalten, eines oder daS an­dere energisch wollen, eS offen aussprechen". Das Aufgeben jetzt (im JuliuS) sei ehrenvoller und nütz­licher, da eS sich noch als ein freies darstellen würde. Manteuffel drang nicht durch. So kam die Sache bis zur Warschauer Konferenz, bis zum 1. Novem­ber.Wer möchte behaupten, daß Hr. v. Man­teuffel die Sache bis dahin geführt habe"?

Auch in der hessischen Episode seien Versehen von der auswärtigen Politik begangen worden. Preußen hätte erklären müssen: eS werde eine Ere- kution deS Frankfurter Bundestages, auch unter Kriegsgefahr, nicht dulden, oder dem Kurfürsten an­heimgeben, sich Hülfötruppen auSzubilten von wem eS sei, nur nicht als BundcStruppen. Um waS hätte man einen schrecklichen Krieg anfangen sollen? WaS der Preis? Wollte man den Kurfürsten ent- thronen? Nein. Die Verfassung vertheidigen? Nein. (Ehrlich wenigstens gesprochen.) Das Land erobern? Nein. ES zur Union zurückführen? ES

gab keine mehr. Weßhalb aber doch am 6. Novem­ber nobilifirt? Weil die österreichischen Truppen­märsche gegen unsere Grenzen fortdauerten,weil man glauben mußte, eS sei der kaiserlichen Regie­rung vielleicht um mehr zu thun, alS um Frieden, vielleicht um einen Handstreich." Aber warum mußte denn in der Mobilistrung der Krieg liegen! Die Manteuffel'sche Politik hatnur Den Frieben, die Ordnung der deutschen Verhältnisse, die Ver­bannung der Eifersucht und Zwietracht im Auge". Der Krieg ist zweifelhaft. Aber waS hätten wir im glücklichsten Falle gewonnen? Weil wir nicht erobern wollen,weil wir gerecht sein würden", die Herstellung deS Status quo, und den Beweis, Der nicht nöthig war, baß unser Schwert gut, unser Volk tapfer ist. Aber wahrscheinlich wäre eS kein ernster Krieg geworren (welcher Blick in die Kar­ten !), nur ein Kartoffelkrieg, und durch Hin - und Hermäische im Winter, beim Mangel ordentlicher Quartiere, hätten wir mehr verloren, alS in bluti­gen Schlachten. Darum mußten wir nach Olmütz, und von Olmütz nach Dresden, denn die preußische Politik hatte, die Waffen rüstend, keinen Augenblick den Frieben auS Dem Gesicht verloren.ES ehrt ihn (den Leiter der auswärtigen Politik in Preu, ßen), daß er es war, der die Verständigung noch einmal herauSgcfordert; eS ehrt ihn, daß er unter den hochgehenven Wogen der öffentlichen Meinung Die Stimme einer ssrieblichen Nothwendigkeit nicht überhörte."Nicht alle Naturen hätten daS ge­konnt." Das, hören wir, sindschwache Naturen, welche auch im größten Moment keinen andern Maßstab als den ihrer alltäglichen kleinen Gewohn­heiten haben." Den Schluß, Die Vertheidigung der Politik gegen Holstein zu erzerpiren, erlasse man unS.

Deutschland.

* Wiesbaden, 15. März. (54. Landtagssitzung.) Minist.- Prâs. v. Wintzingerode bemerkt, daß der Beschluß beS Landtages vom 11. März über authentische Interpretation deS §. 29 deS Gesetzes vom 17. Oktober 1850 den StandeSaufwand betr. die Sanktion Seiner Hoheit nicht erhalten habe. Derselbe übergibt eine Anforderung der Re­gierung von 4000 fl. für die Gewerbeschulen deS Landes.

An der Tagesordnung ist der Bericht deSPrio« ritâtSauSschuffes über Die als dringlich zu erledi­genden Gegenstände, welcher in Abwesenheit deS Abg. Großmann von Dem Abg. Hehner vor­getragen wird.

Born verlangt Aufnahme deS Gesetzentwurfes über Die Schiedsgerichte unter die dringlichen Ge. genstânke. Nachdem Raht diesen Antrag unter­stützt, Snell dagegen gesprochen und die Errich­tung solcher Gerichte der freien Einigung der Bür­ger überlassen haben will, wobei man Den Anfang zur Abschaffung deS EideS vor Gericht machen könne, auch Hehner sich für Snell erklärt hatte, wird der Born'sche Antrag angenommen.

Schmidt verlangt Aufnahme seines früheren Antrages über die Besoldung Der Landoberschulthei- ßen unter die dringlichen, zieht aber seinen Antrag zurück, nachdem Min.-Präs. v. Wintzingerode erklärt halte, Die Sache sei bei Der Regierung in Arbeit.

Raht verlangt Strich deS ganzen Gesetzes über Die Zivil-Prozeß-Ordnung von dem Verzeichniß der dringlichen Gegenstände, was mit großer Mehr­heit verworfen wird.

Der Antrag Der Kommission wird hierauf an­genommen.

Raht rechtfertigt seinen in der vorigen Sitzung gemachten Antrag über Anstellung eines Fièkal- AnwalteS.