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Großmann, Bollmann und Habel bean# trägt: Die hohe Versammlung wolle über den An­trag deS Herrn Leisler zur Tagesordnung über, gehen, die Regierung jedoch auf daS dringendste er­suchen, baldigst eine Verwaltungsordnung für die Domäne vorzulegen, jedenfalls aber sofort eine Vorlage über die allgemeinen Normen zu machen, welche bei Ablösung von Erbleihen für die Zukunft zu befolgen ist. Der Antrag der Minorität, der Abg. Müller II. und Kürtel, lautet: die Versammlung möge beschließen, über den Antrag deS Abg. Leisler zur Tagesordnung überzugehen; sodann aber daS Ministerium zu ersuchen, den er­wähnten Gesetzentwurf der Domänendirektion und den übrigen Finanzbehörden deS Landes, sowie den KreiSbezirkSräthen zur Begutachtung mitzutheilen und demnächst einen Gesetzentwurf über zwangs­weise Ablösung der Erbleihen dem Landtage vor- zulegen.

Born meint, dir Kommission habe ihre Auf­gabe nicht gelöst; die Majorität wie die Minorität wollten Uebcrgang zur Tagesordnung; beide An­träge führten zu Nichts, die Regierung werde nicht daraufeingehen; die Kommission hätte neue Gesetzes- Vorschläge machen sollen.

Braun will unbedingt Zustimmung zu Leis­lers Antrag; er hält alle Bedenken für unerheblich!; Theilbarkeit und Freiheit deS Grundcigenthums sei verfassungsmäßig, dem stünden die Erbleihen enb gegen.

Präs. V ollpra cht widerlegt die Behauptun­gen BrannS; eine Theilbarkeit des Grundeigenthums ins Unendliche wolle gewiß die Verfassung nicht; die Grundrechte beabsichtigten durchaus nicht die Aufhebung der Erbleihen; die Vergleichung mit der Ablösung der Zehenten sei nicht-stichhaltig; die Erb, leihträger seien nicht Grundeigenthümer der Erb leihe, sie hätten nur daS vererbliche Nutzungsrecht.

(Fortsetzung folgt)

* Wiesbaden, 12. März. (Assisenverhandlung.) Johann Henrich, Friedrich und Ludwig Schrodt sind deS Versuches eines verabredeten Diebstahls schuldig erkannt. Die beiden ersten sind in Anbe­tracht, daß sie schon mehrmals gestraft wurden, zu 2 Jahren Zuchthaus, Ludwig Schrodt zu 1% Jahr KorrektionShauS verurtheilt.

Johann Philipp' Christian Berghäuser ist von den Geschwornen des Verbrechens der Maje- stätSbeleidigung schuldig erkannt. Da jedoch die Geschwornen auch die zweite über den unzurech­nungsfähigen Zustand deS Angeklagten gestellte Frage bejaht haben, so ist derselbe von der Anklage freigesprochen.

* Wiesbaden, 13. März. (Assisenverhandlung gegen Michael Bickelmeier, 40Jahre alt, Wein, gärtner von Oestrich wegen MeineidS. Nachmit- tagSsitzung.) Herrman Joseph Tritt ruf von Hallgarten wegen der in Gemeinschaft mit Anderen am 17. April 1848 verübten gewaltsamen Zerstör­ung deS der Kölner Dampfschifffahrtsgesellschaft ge­hörenden Agenturlokals zu Oestrich, verurtheilt, mel­dete gegen dieses Straf- Erkenntniß das Rechts, mittel der weiteren Vertheidigung an, und führte zu dessen Begründung mehrere Zeugen, darunter den Michael Brickmeier an. Derselbe wurde hierauf mit den anderen Zeugen am 19. März bei dem Herzog!. Justizamte zu Eltville eidlich ver, nommen.

Alle an jenem Tage vernommenen Personen legten ein fürJoseph Herrmann Tritt ruf ziemlich günstiges Zeugniß ab, so daß der Verdacht entstand, als wäre von demselben auf die Zeugen Einfluß genommen worden. Auf Befragen gaben mehrere der Zeugen an, am Morgen deS 19. März mit Trittruf in Oestrich bei dem Wirth Christoph Winkel zusammengetroffen und nachdem sie dort mit einander getrunken, nach Eltville gegangen zu sein. Michael Bickelmeier läugnete diese Um­stände. Die Geschwornen haben den Angeklagten für schuldig erklärt. Der Staatsanwalt (SlaatS- prokurawr Reichmann) beantragt in Anbetracht der tonftatirkn geringen GeisteSfähigkeit deS Ange- klagten 1 Jahr KorrektionShauS als daS geringste Strafausmaß; der Vertheidiger Prokurator Wil­helmi senior wendet ein, daß derselbe nachdem einmal der Verdacht einer falschen Zeugenaussage vorlag, über die ihn gravirenden Punkte nicht mehr alS Zeuge, sondern als Angeschuldigter zu verneh­men war, daß eine zur Entkräftung der eigenen Schuld gemachte, wenn gleich unrichtige Aussage dem Schuldigen, der sich nur deS natürlichen Ber- theidigungSrechteS bedienet nicht zuzurechnen sei und beantragt die für diesen Fall vorgesehenen gesetzli­chen Folgen. (Zu bemerken ist noch, daß Bickel­meier über den eigentlichen Gegenstand der Ver­nehmung, den Herrmann Trittruf betreffend, der Wahrheit gemäß und übereinstimmend mit den üb, rigen Zeugen auSgesagt haben soll.) DaS Erkennt« niß deS Gerichtshofes lautet auf zwei Jabre Kor­rektionShauS.

* Wiesbaden, 14. März. (Assisenverhandlung gegen ThomaS Traband von Nied, 33 Jahr alt, Taglöhner und Joseph Halbig von Schwanheim,

37 Jahr alt, Bäcker, wegen Meineids und resp. Verleitung zur Ablegung deS Meineids). Joseph Haslsbssg hatte zu Anfang des v. I. den Bahnauf, jeher Ried von Höchst bei dem Herzogl. Justizamt daselbst aus Bezahlung von 10 fl. verklagt, welche dieser ihm dafür schulde, daß er !mit ihm überein, gekommen sei bei dem am l l.Scpt. 1842 erfolgten AuS- kegeln einerKuhaufdcrKegelbahndeö WirthsHilSbos zu Höchst gemeinschaftlich auf dieses Spiel für 20 fl. Loose daS Stück zu 20 kr. zu nehmen, mit der Be­dingung , daß Halbig diese Loose werfen und Gewinn und Verlust getheilt werden soll, daß er darauf die 20 fl. für die Loose bezahlt, aber die Kuh nicht gewonnen habe, weßhalb jetzt Ried die Hälfte, des Einsatzes mit 10 fl. bezahlen müsse. Ried stellte alle diese Behauptungen in Abrede. Halbig hatte hierfür den Jakob Ste­phan von Med am 26. März 1850 zum Zeugen vorgeschlagen. Dieser war aber vor seiner Abhör am 14. Mai in Folge eines ihm von dem Orgel­spieler Konrad Poppert aus Loßhausen versetzten Schlages auf den Kopf gestorben (dieser Fall wurde im vorigen Assisenquartal verhandelt) und nun brachte Halbig statt dessen den Thom. Traband von Nied als Zeugen in Vorschlag. Dieser bestä­tigte bei seiner eidlichen Vernehmung, daß die von Halbig vorgegebene Verabredung mit dem Bahnaufseher Ried wirklich stattgefunden habe. Ried macht hierauf die Anzeige, daß Traband falsches Zeugniß abgelegt habe und führte Zeugen auf, aus deren Aussage hervorgeht, daß Halbig demselben Geld und Lebensmittel für die Ablegung des falschen Zeugnisses versprochen, und daß Tra­band selbst wiederholt geäußert habe, er wisse nichts von der ganzen Sache.

Die Verhandlung leitet der Asslsen-Vizeprüsidenl Trepka, als Staatsanwalt fungirt Staatsproku- rator Reichmann, als Vertheidiger Prokurator Lang und Prokurator Wilhelmi jun.

t Wiesbaden, 11. März. In einer früher in diesen Blättern mitgetheilten Notiz haben wir be­reits eine kurze Andeutung über die Betheiligung deS HerzogthumS Nassau an der Londoner Indu­strie-Ausstellung gegeben; wir sind nunmehr in den Stand gesetzt worden, eine etwas näher eingehende Beschreibung der Nassauischen Einsendungen mitzu­theilen und damit zu belegen, daß Nassau in ent­sprechender Weise bei der Welt-Industrieausstellung detheiligt ist. Eine 127 Nummern enthaltende Zusammenstellung der Nassauischen Rohprodukte auS Bergwerken, Hüttenwerken und verwandten Indu­striezweigen besteht aus folgenden Erzen und Pro­dukten :

Silberhaltige Fahlerze, Bleierze. (Blei­glanz, Weiß- und Grünbleierz.) Kupfererze (Kupferkies, Kupferindig, Kupferpecherz, Malachit) (das nassauische Kupfer ist von der besten Quali­tät). Zinkerze (Zinkblende). Braunst ein, eine sehr schöne Zusammenstellung dieses Erzes, welches im Herzogtbum in unerschöpflichen Nieder­lagen vorkömmt und zu so geringen Preisen mit Vortheil gewonnen werden kann, daß Nassau und das benachbarte Darmstädtische den Weltmarkt in diesem Artikel beherrscht, nur wäre eS zu wünschen, daß die Spekulation eine Verwendung deS Braun­steins auch im Jnlande durch Errichtung von che­mischen Fabriken vermittelte, die jährliche Förderung soll in der letzten Zeit an 400,000 Zentner betra­gen haben. Eisenstein (Roth - und Braun, eisenstein, Magneteisenstein, Spatheisenstein). Die vorzügliche Qualität des nassauischen auS Roth­eisenstein mit Anwendung von Holzkohlen dargestell­ten Eisens ist allgemein anerkannt, und kann in dieser Beziehung nur daS schwedische Eisen damit überhaupt in Vergleichung treten; 1,500,000 bis 2,000,000 Zentner Eisenstein sollen jährlich im Her- zogthume gewonnen werden, wovon ungesähr die Hälfte im Jnlande geschmolzen, die andere Hälfte zur Verbesserung auswärtiger geringerer Eisensor­ten roh auSgeführt wird. Braunkohle, aus­gezeichnet durch ihre deutliche Holzstruktur, (durch neuere Versuche eine bedeutende Wichtigkeit für tech­nische Zwecke, insbesondere für die so sehr noth­wendige weitere Verarbeitung des Eisens im Jnlande versprechend). Dachschiefcr von anerkannt guter Qualität. Schwerspath, früher in nicht sehr bedeutender Quantität auSgebeutet, in neuerer Zeit aber in neuentdeckten reichhaltigen Lagerstätten aufgeschlossen. Walkererde desgleichen. Thon- und Färb erd en ; das Herzoglhum ist besonders reich in vorzüglichen Thonerden, und ob­gleich die Thonwaarenfabrikation noch einer höhern Entwicklung fähig ist, so sind die Leistungen dersel­ben doch nicht zu gering zu achten ; die vorzüglichen Eigenschaften deS nassauischen steinernen Geschirrs sind überall bekannt, und die Darstellung von meh« reren Millionen Mineralwasserkrügen ist in Bezieh­ung auf Arbeitsverdienst gewiß nicht als unbedeu­tend anzusehen, ein wesentlicher Fortschritt in der Fabrikation deS steinernen Geschirrs wird durch Einführung gefälligerer Formen zu erzielen sein. Als Nachweise der guten Eigenschaften der nassaui­schen Thonwaaren sind außer den besondern Ein­sendungen einzelner Fabrikanten, welche weiter un­ten erwähnt werden, Proben von Erzeugnissen auS

Thon der Rohproduktensammlung beigefügt werden, namentlich steinerne Röhren und anderes steinerne Geschirr, Thonpfeifen, Thonvasen, sodann ein sehr schön gearbeitetes Säulenkapitol.

Die oben beschriebene Sammlung ist durch Ver­mittlung der nassauischen Bergbehörden herPeigesch worden. Weitere Beiträge zu^dèrselben habenlge- liefert: Herr Hüttenbesitzer M. Lossen zu Mi­chelbacherhütte, Proben von Roh- und Stab­eisen zur Darstellung, der vorzüglichsten Eigenschaf­ten des nassauischen EisenS: graues und weißes Roheisen, Gußplatten mit Ornamenten, unmittelbar auS dem Hochofen gegossen, Roheisenstäbe zum Pro­biren der Festigkeit, Stabeisenstäbe, kalt gebogen, gehämmert und gelocht, ohne Risse zu zeigen, ein Stabeisenstab, woran ein rechter Winkel gestaucht und an einem Ende auSgereckt, um die sehnige Struktur zu zeigen, eine Wagenachse, kalt über einen Stahldorn gebogen, re Herr Hüitenbesitzer Ludwig Haas zu Dillenburg, Proben von Nickelmetall und Neusilber.

Die Marmorfabrik d e S Zuchthauses zu Diez, UebersichtStajel von acht der ausgezeich­netsten Marmorsorten, mit größeren und kleineren Vasen, Leuchtern rc. auS verschiedenen Marmor­arten.

Fernere Einsendungen sind erfolgt zu den Sek­tionen der Fabrikate und Kunstprodukte : vom Herrn Fabrikanten Fried. Röhr zu Wiesbaden, Assorti­ment von 24 Proben blauen und grünen Ultra­marins , giftfrei und frei von allen andern färben­den Beimischungen; vom Herrn Fabrikanten A. Leicher u. Comp. zu Wiesbaden, Hângcvasen von sehr gleichförmig rochgebranntem Thone, und schö­nen Formen; von demselben Fabrikaten ist auch daâ obenerwähnte der Rohprodukten-Sammlung beige- fügte Säulenkapital gefertigt worden; von den Herren Gebrüder Win gen der zu Höhr, Assorti­ment von Thonpfeifen, an 180 verschiedenen For­men , die irdenen Pfeifen bilden einen wichtigen Ausfuhrartikel; vom Herrn Hofinstrumcntenmacher Heckel zu Biebrich, ein Etuis mit A, B und C Klarinetten, mit der Einrichtung , daß sämmtliche drei Klarinetten mit dem Schnabel der B Klarinette geblasen werden können; ein Etuis mit Fagott, in Gemeinschaft mit dem ausgezeichneten Musiker Al- menröder erfunden. Die von dem Einsender im Jahre 1844 nach Berlin zur Ausstellung geliefer­ten Instrumente sind damals bereits ausgezeichnet worden, während seit dieser Zeit noch wesentliche Verbesserungen angebracht worden sind.

Vom Herrn Ludwig Montag zu Wiesbaden, ein Körbchen von Büffelhorn, durchbrochen gearbei­tet, mit weißem brasilianischen Horn eingelegt, sehr schöne und fleißige Arbeit. Vom Herrn Ludwig Geiß mar u. Comp. zu Wiesbaden, ausgezeichnete Kunstarbeilen von allgemein anerkanntem Werthe, namentlich: ein Gewehrschrank mit Hirschhorn be­legt (mit Figuren auS Elfenbein, Hirsche und Hunde), 7 Fuß hoch und 4 Fuß breit, im Werthe von 600 fl.; ein Pokal von Elfenbein (Christus segnet die Kinder), 1 7a Fuß hoch, zu den PreiSan- satz von 350 fl.; ferner ein Assortiment von Bro­chen , Bracelets, Briefbeschwerer, Porte-MonnaieS, Flacons, Brieftaschen mit Elfenbeinfiguren und der zartesten durchbrochenen Arbeit. Der Gesammt- werth der von dem Herrn Ludwig Geißmar und Comp. eingesendeten Gegenstände beträgt c. 1270 fl.

Vom Herrn I. van Beesten zu Wiesbaden, ein Assortiment von Wachsobst, von außerordent­licher Naturtreue, in der Form sowohl alö auch, worin daS Hauptverdienst deS Künstlers beruht, in den Farben, wobei auch der zarte Duftübcrzug üerraschend dargestellt ist.

Es wird auS diesen Angaben hervorgehen, daß das Herzogthum Nassau in der Betheiligung an d^r, Londoner Industrieausstellung keineswegs zurückge­blieben ist. Eine stärkere Betheiligung wurde na­mentlich durch den Umstand verhindert, daß bei der Londoner Ausstellung die Verfügung getroffen ist, daß die Preise nicht angehängt werden dürfen, und dem Verkaufe in dem AuSstellungSlokale überhaupt Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, weshalb es nicht gelingen wollte, den inländischen Gewerbe- stand zu einer lebhafteren Sympathie für dieses Unternehmen anzuregen.

0 Wiesbaden, 14. März. E i n Stück Karneval ist übrig geblieben und ragt baut# scheckig in die graue Fastenzeit hinein. Ein Mit­glied deS Vereins der Verschwiegenheit scheint sich vom hiesigen Maskenzug in das Gebirge geflüchtet zu haben, und entbietet von dort durch Vermitte­lung derFreien Zeitung" in einem Briefe auS dem Gcbirg VII., ein wahrhaft böse Sieben, dem scheidenden Landtag einen AbschiedSgruß. Ich will mich jeder Kritik dieses hohlen frivolen Geschreibsels enthalten, hat doch dieFreie Zeitung" selbst dieses Amt übernommen. Durch eine eigenthümliche tref­fende Ironie deS Schicksals beginnt nämlich der auf den erwähnten Brief folgende Artikel desselben Blattes (Nr. 61) mit den Worten:Langweilig bis zum Einschlafen ist die Arbeit"ein Urtheil, daran ich kein Jota zu ändern wüßte.

* Wiesbaden, 14. März. Oberlieutcnant v. Krüger ist nunmehr auch seiner Militärhaft ent-