Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Donnerstag den LS Marz
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Die Nass. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme »es Sonntags. — Der vierteljährige Prânum .iNonSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschau öessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern deS fürstlich Thurn- und Tarisschen BerwaltungSgebietes 8 fl. 1O fr. — Znserate werden die oceisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit ;* fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern <u machen
Uebersicht.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Assisen. V. Krüger. Der Raubanfall bei Hochheim). — Aus dem Herzog- thum Nassau (Kulturpolitik). — Vom Westerwald (Zur Forderung der Landwirthschafts. — Frankfurt (Rückkehr zum Bundestag). — Kassel (Einmarsch der Schützen. Verhaftung. Berichtigung). — Ko bürg (Die Königin Marie Amalie). — Berlin (Vorschlag deS Wiesbadener Zollkongresses. Abg. Harkort. Brand des Gebäudes der ersten Kammer. Die neuen Vorschläge). — Hamburg (Hilsâverein für Schleswig-Holstein. Hr. v. Tilisch. Das schleswig-holsteinische Postamt). — Altona (Tampfichiss- fahrt). — Wien (Denkschrift über die Zollangelegenheiten. Die französische Note. Vermischtes).
Schweiz. Bern (Schreiben der päplichen Nuntiatur in Luzern).
Frankreich. Vom französischen Oberrhein (Die Straßburger Nationalgarde). — Paris (Lord Normanby.
Versetzungen in der Marine. Die Präfekten),
Großbritannien. London (Die Titelbill).
Neueste Nachrichten.
Deutschland.
t* Wiesbaden. (Landtagsverhandlung. Nachtrag zu der Sitzung vom 5. März.) Abgeordneter Rau. Seit dem 5. März 1848 sind die Domänen i StaatSeigenthum und werden unter Kontrole der | Stände verwaltet. Die aus der Domäne zu bestreitende Zivilliste wird aber nicht wie ein anderer Ausgabeposten deS Staatsbudgets behandelt, sondern gemäß unserer SlaalSrechte, durch Bereinba- rung zwischen Ständen und Regierung festgesetzt. Letztere hat 300,000 fl. angesordert, und viele nennen dieß eine hohe Summe. Der Begriff von hoch oder zu hoch ist aber sehr relativ. Wenn wir einen neuen Staat in Amerika zu errichten hätten, so würde ich 100,000 fl. für eine ho!e oder zu hohe Zivilliste Hallen. In unserem Lande haben wir aber gegebene Verhältnisse, geschichtliche Thatsachen zu berücksichtigen und wohl erworbene Rechte zu achten. Wollen wir daS nicht, so wird auf unS der Satz angewendet werden: Wer die Rechte Anderer nicht achtel, dessen Rechte werden ebenfalls nicht geachtet werden. L»ut Unrecht ist von einer steigenden Reak« tion bezüglich der Zivilliste ..eredet worden. ES war gerade zur Zeit der steigenden Revolution, als der regierende Fürst von Nassau die auch jetzt angefor- derte Zivilliste verlangte. (Rahl: Oh!) ES war vor dem Kvngr.sse in Idstein. (Heiterkeit.) Die Freischaaren in Baden waren noch nicht besiegt. (Heiterkeit.) Meine Herren! Sie werden sich erinnern , daß früher unsere Domäne als außerordentlich groß geschildert wurde. Wenn nun der Herzog von Nassau zu jener Zeit 700 000 fl. angesordert hatte, um wie ein gewöhnlicher Händler mit den Ständen zu verfahren, und eine möglichst hohe Summe zu erhalten, würde er alsdann nicht eine höhere Zivilliste als 300,000 fl. erlangt haben? Verkennen Sie die Sache nicht: Die Proklamation vom 5. März ist dem Herzoge abgenölhigl worden. (Oh! oh! von der Linken.) Sie können eS nicht leugnen, eS war Revolution. E hat fein Wort gehalten und daS ist zu achten. Lassen Sie auch unS die Absicht einer Vereinbarung durch vie That beweisen Sollte eine Vereinbarung aber nicht zu Stande kommen, so wird nicht in Nassau, wie irriger Weise Abg. Rahl meint, daS letzte Gericht sein, welches die Zivilliste festgesetzt. WaS immerhin die Entscheidung sein mag, ich stimme für 300,000 fl., auS der reinsten Ueberzeugung; ich stimme dafür auS mehreren triftigen Gründen, namentlich auch deshalb, weil ich nicht das Staatsoberhaupt als einen Fremdling oder als einen Feind des Volkes betrachte, und weil ich die Ueberzeugung hege, daß in Europa mit der Monarchie die Zivilisation und die ganze Gesittung steht und fällt. Der Abg. Raht hat vorhin gesagt, auch die katholische Geistlichkeit werde kommen und im Bund mit der Re, gierung ihre Forderungen durchsetzen.--Der Redner erklärt ausführlich, daß diese Forderungen so mäßig seien, daß Herr Raht, wenn er ein Mann des Rechtes sei, sie anerkennen müsse. WaS den Bund der Geistlichkeit und Regierung betrifft , so bestehe dieser allerdings, aber nicht in Folge einer Verschwörung, sondern in Folge deS Prinzips, nach
welchem die Geistlichkeit in Deutschland ebenso für die Aufrechtholtung der Throne, wie in den Ver, einigten Staaten AmeukaS für die demokratischen StaatSeinrichtungen sei, um überall die wahren und höchsten Interessen der Menschen zu erhalten und gegen die zerstörenden Tendenzen der Revolution, in welcher Fo.m diese auch auftreten möge, zu schützen. Die Geistlichkeit habe keine Ursache, in Deutschland den Thronen für den Schutz der Kirche besonders dan.bar zu sein. Herr Raht habe in seiner geschichtlichen Darstellung vergessen, anzu- fuhren, daß die Kirche von den Fürsten ihrer Güter beraubt worden sei. An diesem Raube seien aber noch meh. jene Staatsmänner Schuld, die solche Grundsätze gehegt, wie sie Herr Rath habe. Diese Männer hätten die Fürsten bethört und eS endlich dahin gebracht, daß daS frühere patriarchalische Verhältniß zwischen Fürst und Volk aufgehört und durch Herbeiführung deS Absolutismus eine Scheidewand zwischen beiden entstanden sei. Die Geistlichkeit habe sich im Besitze deS Kirchengutes um daS Volk verdient gemacht und jedenfalls daS Proletariat fern gehalten. Vor dem 4. März 1848 fei die Geistlichkeit revolutionärer Gesinnung beschuldigt worden, weil sie gegen widerrechtliche Eingriffe deS StaateS opponirt habe. In den Märzlagen 1848 sei die Geistlichkeit gewiß kein bevorrechteter Stand gewesen; dennoch haben sie einmüthig nur in Folge jenes Prinzips gegen die Fürsten ihre Treue bewährt, während Andere von den Fürsten wirklich bevorzugte Stände, weder Treue, noch Muth be- wiesen hätten. „Der Herr Abg. Rahl, fährt der Redner fort, sagt, wir hätten blos für daS Staatsoberhaupt, nicht aber für den Hofadel eine Zivilliste sestzusetzen. Ich will keineswegs die Mißbräuche der Hofe in Schutz nehmen; allein eS ist doch nicht zu läugnen, daß der Furst mehr bedarf, als zum Unterhalt seiner einzelnen Person erforderlich ist. Der Fürst soll Wohlthäter deS Volkes fein , und muß sich also in der Lage befinden, Wohlthat auS- üben zu kö nen. Ohne irgend ein Lob auSzusprc- chen, darf ich eS doch nicht unerwähnt lassen, daß nicht allein die Hauptstadt unseres Landes, sondern auch arme Hütten in den fernsten Theilen deS Landes Zeuge sind von fürstlicher Wohlthätigkeit. Schließlich, meine Herren, bedenken Sie, daß wir bei allen Gesetzen, die wir hier berathen haben, die Gesetze der Nachbarstaaten belücksichtigten, warum fouen wir denn hier bei einer so wichtigen Sache nicht auch ihre Beispiele vor Augen haben. Diese haben f.tiwiUig durch die Volksvertretung ihren Fürsten Zivillisten verwiUigl, die großentheilS viel bedeutender sind, als jene, welche von unS ange- forvert wird. WaS den Ertrag unserer Domänen anbelangt, will ich nur bemerken, daß wir die Darstellung deS Herrn v. Eck als die gründlichste anerkennen. Demnach wird auch bei einer Zivilliste von 300,000 fl., die Domänen dem Lande noch immer, hin bedeutende Vortheile bringen. Allerdings wünsche ich, daß nicht bei jeder Budgelberathung diese ernste und auch leidige Sache behandelt werde und deßhalb stimme ich auch für den eventuellen Antrag v. Eck's, zunächst aber erkläre ich mich für den Antrag deS Abg Großmann, also für 300,000 fl. auf die Dauer von 5 Jahren und bedauere, daß ich in diesem Falle nicht ein Redner der Mehrheit dieser Kammer bin.
* Wiesbaden, 7. März. (51. Landtagssitzung. — Fortsetzung.) Min.-Präs. v. Wintzingerode: Die Regierung mißbillige jede Verletzung, jede Beleidigung, welche einem Abgeordneten begegne. Beleidigung fei eS aber gegen die Regierung, wenn man die gemachten Gesetzesvorlagen so charakterisire, wie daS so eben geschehen sei.
General v. Ha de In erbittet sich die gemachte Interpellation schriftlich und bemerkt, was den Punkt der Verhaftung deS OberlieuienantS. v. Krüger angehe, so sei er (Haveln) zufällig anwesend gewesen, habe sich erbeten, den Oberl. v. Krüger sogleich in'S Kriminalgefängniß zu liefern. Daß^ er die Vechaslung habe hindern wollen, wie öffentliche Blätter auSgkstreut, sei eine L ü g e. Er glaube, die Versammlung könne sich mit dem Stande der Dinge beruhigen. Der Rechtspflege werde freier Lauf gelassen.
Raht. Mit der Erklärung deS JustizministerS fei er nicht zufrieden. DaS Militärgericht habe in <
den Gang der Untersuchung einbegriffen. ES fei hier ein Konflikt der Gewalten. StandeSvorurtheile müssen beseitigt werden. Eine meuchelmörderische Handlung nur mißbilligen, sei eine sonderbare Aeußerung deS Ministerpräsidenten. Nicht ein sondern acht Olfiziere batten den Wimpf angegriffen. Die Art und Weise der Behandlung im Ministerium beweise, daß eS seinen Wohlgefallen daran habe. Es sei keine Justiz, wenn man sich den Gefanq-nen entgehen lasse. Herr LeiSler habe mit Tiraden ton Spartanern Die Sache zu verwischen und zu verwässern gesucht.
Prâs. Ler. Er habe einfach zu erwidern, die Behauptung, daß das Untersuchungsgericht Den An- geschuldigten zurückverlangt habe, sei unwahr.
Auf Die Fragen Lang' ö antwortet daS Ministerium :
ad 1) Krüger ist so lange nicht in der Zelle gewesen, bis der Kriminal-Senat entschieden hatte, ob Die Verhaftung zu billigen sei.
ad 2) Die Requisition fei von dem Militärgerichte ausgegangen.
ad 3) Die Abgabe ist erfolgt auf^Befehl deS Kriminalgerichts.
ad 4) Dafür ist daS Militärgericht verantwortlich.
Braun. Er habe erwartet, daß daS Ministerium Dieser Versammlung in Der ersten Sitzung erklärt hätte, was in der Sache geschehen sei. Die Interpellation habe er im Interesse des Ministeriums gestellt. Denn Wimpf sei angegriffen wordin, weil er zur Opposition gehöre und für Striche am Mi« lilär-Budgel gestimmt habe. DaS Ministerium solle daher für die Interpellation dankbar sein, weil sie ihm Gelegenheit gebe, daS Richtige zu erklären. Es freue ihn übrigens vernommen zu haben, daß Der Kriegsminister sich der B rhaflung nicht widersetzt habe. — DaS Militär sei nicht über den Staat, sondern ein Theil desselben. Gewaltsame Befreiung eines Gefangenen verfalle unter daS Strafgesetzbuch.
Min.-Präs. v. Wintzingerode. Bestrafungen fallen dem Gesetze anheim. DaS KriegSmini- fterium könne nichts weiter thun, als solche Vorfälle verhindern. llebriaenS habe er hier zum ersten, male gehört, daß Wimpf wegen seiner Abstimmung über das Militärbudget beleidigt worden sei. Man sehe hieraus wie schwer eS sei, die Wahrheit der Thatsachen festzustellen.
LeiSler (gegen Raht). Er werde sich die vorhin erhaltene Lektion merken und sich bemühen in Zukunft so kurz und unwässerig zu sprechen wie Herr Raht. (Große Heiterkeit).
Raht wünscht, Herr LeiSler möge die Sache so ernst behandeln, wie er, (Heydenreich: Ein schönes Selbstlod) und wiederholt was er schon mehrmals von Haft, Kriminalgericht, Untersuchung ge, sagt. Er selbst habe erfahren, wie eS bei Verhaftung gehe. Im Jahr 1849 habe man ihn in eine Zelle eingesperrt; er verlange kein Privilegium für sich; aber ein HofgerichtSprâsikenl könne doch ver, langen, was ein Oberlieulenant. DaS Vergehen sei ein gemeines und da sei eine Auszeichnung unstatthaft.
Gen. v. Hadeln: Krüger sitze in scharfem Arreste unter Verantwortlichkeit deS wachthabenden Offiziers; Niemand dürfe zu ihm kommen, außer auf schriftliche Erlaubniß deS KriegSkommando'S. Später beantwortet derselbe die Braun'sche Jnier, pellation und bemerkt vorher: ES sei behauptet worden, Militärgerichte seien keine Gerichte. DaS fei sehr irrig. Militärgerichte erkennen Strafen vom einfachen Arreste bis zu Todesstrafe.
Die Interpellation betr., bemerkt derselbe zu l: Der Kri gSminister hat sogleich eine DiSziplinar- untersnchung gegen den Angeschuldigten eingelcitet, daS Ende erfolgt nach KriegSrecht. 2 und 3 seien schon beantwortet. Zu 4. Die Militärbehörde hat den Angeschuldigten nicht der Haft entzogen, sondern von der kompetenten Behörde requirirl mit der Zusage, ibn jeder Zeit zur Disposition zu stellen. Zu 5. Die Untersuchung deS Militärgerichts habe nicht aufgeschoben werden können. Es seien zwei Gegenstände, welche dieser Untersuchung unterliegen, a. Mißbrauch der Dienstwaffe. b. Die Frage, ob sich der Oifizier feiner Ebre gemäß benommen. Diese Fragen müssen klar gestellt werden, besonder- wegen der Pensionsberechtigung.