Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 60, Mittwoch den 12 März 1851»
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt % fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- unv Tarisfchen Verwaltungsgebietes Hfl. 1O fr. — Inserate werven vie dreispaltige Petitzeite oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Assisen. V. Krüger. Gräfin v. Walderdorff-f). — Wallm erod (Karneval).— Mainz (Mordversuch). — Karlsruhe (Das Anlehen).
— Kassel (Bayrhoffer. Die Mitglieder deS permanenten Ausschusses). — München (Beantwortung der Kolb'schen Interpellation. Die gouvernementale Presse, Defizit). — Dresden (Die dritte Kommission). — Pyrmont (Verbot der Hazardspiele). — Berlin (Vincke'S Antrag. Die Wiedereröffnung der Dresdener Konferenzen. Grenzregu- lirung zwischen Schleswig und Deutschland). — Kiel (Aufhebung der Bürgerwehr). — Wie.n (Noten fremder Mächte. Die Zollanion. Bakunin. Bruck. Wohlgemuth). Schweiz. Bern (Die Note an den Fürsten Schwarzenberg).
Frankreich. Part« (Die Budgetkommission).
Großbritannien. London (Da« Ministerium).
Neueste Nachrichten.
Sprechfaul für Stadt und Land.
Deutschland.
* Wiesbaden, 7. März. (50. Landtagssttzunq.
Schluß.) Fresenius. Meine Herren l Es ist in der Geschichte Nassaus offenbar ein wichtiger Moment, in dem wir uns befinden. Es handelt sich hier nicht darum, einen oder den andern Paragraphen in einem Gesetze zu ändern oder neu zu gestalten, welches jeden Augenblick ausgehoben werden kann, sondern eS handelt sich darum, eine Sache festzu- stellen, die für Nassau von der höchsten Wichtigkeit ist. Ich betrachte von allen Zusagen deS 5. März 1848 keine als wichtiger, als die, daß die Domänen StaatSeigenthum sind. Diese Zusage wird aber erst, dann eine vollgültige Wahrheit, wenn ihre Konsequenzen einmal rechtskräftig geworden sind, wenn wir die Zivilliste einmal wirklich vereinbart haben, wenn in dieser Beziehung der RechtSboven einmal betreten ist. So lange daS nicht der Fall ist, bleibt die Sache mehr oder weniger in der Schwebe; bleibt sie aber darin, oder kömmt es in Betreff deS fraglichen Verhältnisses zur richterlichen Entscheidung, so bin ich fest überzeugt, fällt dieß nur zum Nachtheile des Volkes aus. Man könnte erwarten, daß man zuerst über den Prinzipienstreit sich audiaffen solle, ob ein konstitutionell monarchischer Staat nicht an und für sich verpflichtet sei, eine standeSmäßige Zivilliste seinem Regenten zu bewilligen, gleichgültig, ob der Ertrag der Domänen hinlänglich ist zu ihrer Leistung oder nicht.
Diese Frage ist für unsern Staat gänzlich unpraktisch , indem Jever, der sehen, Jeder, der klar urtheilen will, gar nicht zweifelhaft sein kann, daß der DurchschnittSerlrag der Domänen nicht nur hinreicht, eine Zivilliste von 300,000 fl. zu liefern, sondern daß er auch noch einen beträchtlichen Zuschuß zu den Staatseinnahmen gewährt. Ich erkläre daher nochmals, ein solcher Prinzipien- streit ist hier völlig überflüssig. Um nun die so klare Sache, daß der durchschnittliche Ertrag der Domänen mehr als hinlänglich sei, eine Zivilliste von 300,000 fl. zu liefern, zu bestreiten, Hal der Haupt-Schmidt'sche Antrag einen ganz eigenthümlichen Weg gewählt. Ich will den guten Willen nicht in Abrede stellen, weil ich am wenigsten gerne an dem guten Willen eines Menschen zweifle, daß aber der Schein gegen den vorgetragenen Berichi ist, das kann ich ebensowenig leugnen. Der Bericht nennt sich parteilos, ich finde ihn nicht so; er nennt daS Verfahren der Regierung prinziploS; ich be« zweife aber, daß irgend Jemand, der nur einigermaßen die staatlichen Verhältnisse und die Vermö- genSverwaltung der Domâncm kennt, ein Verfahren prinzipgerecht nennen wird, das (wie dieS im Haupl-Schmidl'schen Antrag der Fall) als mittleren Ertrag eines so komplizirten Vermögens Einen JahreSertrag als Norm annimmt. Die Unhaltbarkeil der einzelnen Positionen ist größtentheilS von Seiten der RegierungSbank nachgewiesen worden , ich will nur noch auf einiges Wenige aufmerksam machen. Der Wald wird gesagt, erträgt 98,000 fl. weniger alS die Regierung angenommen habe. Warum wird daS gesagt? weil das Holz im Jahr 1850 ungewöhnlich billig gewesen. Ob dieses eine richtige Schlußfolge ist, ob man bei Waldvermö- gen eine einjährige Erfahrung alS maßgebend betrachten kann, das möchte ich denn doch in der
That ^bezweifeln und kann ich daher die mit solcher Annahme gefundenen Zahlen nur als ganz unbegründete betrachten. Man sagt, von den Weinbergen sei in den nächsten 3 Jahren ein reeller Ertrag nicht zu erwarten. So gut man aber sagen kann, in den nächsten 3 Jahren sei kein Ertrag daraus zu erwarten, so gut kann man auch auSsprechen, eS sei auch in 2 oder 3 oder 4 mal 3 Jahren kein Ertrag zu erwarten, mit einem Wort, Die Weinberge ertragen überhaupt nichts. (Warum?) und eS wäre dann zweckmäßiger, wir verpachteten sie oder schenkten sie weg, denn selbst im letzten Falle würden wir einen EinnahmezuwachS von 35,000fl. erhalten, indem ja alSdann die Bebauungskosten (welche etwa so viel betragen) erspart würden. Man sieht also auS dem einen Beispiel, wie vollkommen prinziploS es ist, bei einem solchen Vermögen, wie bei Waldern, Weinbergen rc., einen ganz kurzen Zeitraum alS maßgebend zu betrachten. — Man sagt weiter, und stellt hiermit offenbar ein ganz neues staatSwirthschaftlicheS Drempel auf, bei der Schuldentilgung sind die Annuitäten, welche das Kapitalvermögen zurückbezahlen, ganz so zu betrachten wie gewöhnliche Zinsen, während doch Jedermann weiß, daß eine Schuldentilgung, sie mag nun geschehen auf welche Weise sie wolle, nicht anders zu betrachten ist, als eine Kapitalanlage. Wie leicht eS möglich ist, durch solche Rechnungsmanöver den Netto- Ertrag deS DomanialvermögenS um 100,000 ober 200,000 fl. zu steigern oder zu mindern, ersieht sich leicht, und mit welcher Sicherheit auf die Zahlen deS Haupt -Schmidt'schen Berichts zu rechnen ist, möchte namentlich auch daraus hervorgehen, daß eS an den Worten: „eS möchte, eS dürfte, eS könnte, wir glauben annehmen zu dürfen, wir meinen nicht zu irren rc. wahrhaftig nicht fehlt. DaS ist der Eindruck, den der Haupt-Schmidt'sche Bericht auf mich gemacht hat, uno ich bin fest überzeugt, daß er auf den besonneneren Theil des Volks einen ganz ähnlichen machen wird. Er schließt damit, oaß er zugesteht, er wolle 250,000 fl., demnach den bei weitem größeren Theil deS Netto - Ertrages dem Herzoglichen Hause als Zivilliste hinwenden; nur 22,000 fl. wendet er dem armen nassauischen Volke zu! Hätte er den Antrag so gestellt, der Ertrag der Domänen solle die Zivilliste bilden, mit Ausnahme von 22,000 fl., so wäre es wohl möglich gewesen, daß eie Regierung auf den Antrag einge. gangen wäre. DaS kann ich aber den Herren ver- sichern, daß von dieser Seite deS HauseS einem solchen Unternehmen ober einem derartigen Anträge die Zustimmung nicht ertheilt worden wäre, und daS nassauische Volk mag daraus entnehmen, wer eS mit seinem Wohle am ehrlichsten und treuesten meint. (Gelächter auf der Linken.) Wir wollen die Domâ- nen-Einnahmen in die Staatskasse fließen lassen und die Zivilliste vereinbaren; wir wollen nicht sagen, die Domäneneinkünfte bilden die Zivilliste, wenn wir nur 22,000 fl. davon ziehen, daS wäre ein Vertrag, an dem ich mich nicht betheiligen würbe. Wenn man nun zugeben wollte, daß die Regierung bei Aufstellung ihrer Zahlen hoch gegrif- fen habe, alS sie eine Netto - Einnahme von 659,000 fl. herausbekam, so könnte man denn doch wirklich auch nicht umhin, zuzugestehen, baß ver H.-S. Bericht alle Einnahmen so niedrig wie möglich tarirt und alle Ausgaben so sehr wie möglich gesteigert habe, alS er zu seinem Netto-Ertrage I von 372,000 fl. gekommen ist, und nehmen Sie von I Den beiden Summen die arithmetische Mute, so bekommen Sie immer noch 387,000 fl. heraus und ich glaube, daß Niemand daran zweifeln wird, daß Diese Zahl weit unter dem wahren Ertrage ist.
Wenn Sie nun auch nur dieses Mittel als richtig annehmen wollten, so ergibt sich selbst rarauS mit Bestimmtheit, daß Die Ansicht alS ganz unbalt- bar zunickzuweisen ist, eS müsse noch auS Der Lan- deSsteuerkasse ein Zuschuß zur Zivilliste erfolgen, indem auch bei diesem Durchschnitte noch 87,000 fl. in die Kasse deS Staates fließen und die Lasten deS Staates erleichtern. Sie sehen, auf so unsichere Zahlen stützt man einen Antrag, Der auf keinen Fall ein gutes Resultat haben kann, ein günstiges für daS Land, der aber wohl geeignet ist, große Nachtheile herbeizuführen. Einen Moment glaube ich sodann auch nicht übergehen zn dürfen, da dasselbe nicht ganz leicht zu beseitigen sein wird. 300,000 fl. j sind bisher mit unserer Aller Wissen auS Der Staats
kasse zur Zivilliste verwendet worden. Der Herr Abgeordnete Haupt handelt vollkommen konsequent, wenn er jetzt auf 250,000 fl. anträgt, denn er hat niemals die 300,000 fl. alS Ausgabe gebilligt; er hat für den Antrag gestimmt, das Ministerium we, gen Der mehr verausgabten 50,000 fl. verantwortlich zu erklären, er hat gegen Die Steuerbewilligung gestimmt namentlich aus Dem Grunde, weil 50,000 fl. mehr verwendet worden waren, als die Kammer nach feiner Ansicht bewilligt habe. Anders ist eS aber bei denjenigen Abgeordneten (namentlich dem Abg. Schmidt, der an Dem Berichte betheiligt ist) Die bisher die Steuern nicht verweigerten, die das Ministerium nicht für verantwortlich erklärten wegen dieser 50,000 fl. Hr. Schmidt und seine Genossen haben also faklich die Ausgabe von 300,000 fl. gebilligt. (Widerspruch.) Denn wenn sie anderer Ansicht gewesen wären, dann hätten sie ja wohl auch in den übrigen Fragen mit denjenigen Herren gestimmt, denen sie sich jetzt angeschlossen haben. Ich bin recht begierig, Die Auseinandersetzungen zu hören, die diese Thatsachen erklären werden. WaS die Aeußerungen deS Herrn Abgeordneten Enell anlangt, daß unsere Ansichten sich änderten mit dem politischen Winde, und daß wir im Jahre 1848 ganz andere Ansichten über die Größe der Zivilliste gehabt hatten, so kann ich dieselben nur als ganz unwürdige Verdächtigungen zurückweisen. Wenn Herr Snell am 4. März hier gewesen wäre und man hätte proklamirt, statt Der 500,000 ober 550,000 fl., Die früher zur Hofhaltung verwendet worden sind, künftig nur 300,000 fl. verwenden zu wollen, daS Domanial-Vermögen unter die Kontrole Der Stände zu stellen und mit der Differenz von 200,000 fl. die Steuerlast des Landes zu erleichtern, so würde der Hr. Adg. Snell Gelegenheit gehabt haben, sich zu überzeugen, daß das damalige Volk, welches noch in reiner Begeisterung war und nickt verblendet durch Hunderte von Mitteln, daß dieses eine solche Proklamation mit Begeisterung ausgenommen haben würde. (Gelächter aus der Linken.) AuS der Ferne ist gut reden. (Die Rede deS Abgeord. Rau folgt morgen.)
Ferner war in der Morgensitzung nach der letzten Rede deS Adg. Raht Schluß der Diskussion benantragt und angenommen worden. Rau erhielt nur noch zu einer persönlichen Bemerkung daS Wort, und erklärte, Die vagen Beschuldigungen Rahl'S würden durch Thatsachen widerlegt, insbesondere I sei eS eine Unwahrheit, daß die Geistlichen durch I Abhaltung eines Te Deum an der Revolution sich betheiligt hätten; diese Feierlichkeit fei wegen der erlangten kirchlichen Freiheit angeordnet worden. An der Fortsetzung wurde Der Abgeordnete durch Die Erklärung deS Vorsitzenden, sowie durch Rufen: Schluß der Diskussion, das ist keine periönliche Bemerkung! gehindert.
f* Wiesbaden, 5. März. (50. LandtagSfitzung. Nachmittags 4 Uhr.) Nach Wiedereröffnung Der Sitzung bemerkt Min. Prâs. v. Wintzingerode in Bezug auf Die in der VormitlaqSfitzung vorgr- kommenen Interpellationen in der Wimpf-Krü- g er'fchen Angelegenheit, Der Gen. v. HadeIn habe bei Dem Kriminalgerichte Erkundigung eingezogen über Die That Krü gerS, sich aber nicht in Den Gang des Gerichtes eingemischt.
Braun fragt, ob es wahr sei, daß Krüger auS der gewöhnlichen Haft entlassen worden sei.
v. Wintzingerode: Wegen einer gleichzeitigen Disziplinaruntersuchung bei Dem Militärgericht fei Krüger aus Requisition auS dem Kriminalgerichte dahin abgegeben worden unter Dem Vorbehalte sofortiger Rücklieferung auf Requisition.
Raht meint, daS sei gegen den GerichtSgang. DaS Kriminalverdrechen fei daS größere, welchem daS andere sich unterordnen müsse.
Braun glaubt, das Militärgericht habe mit der That deS v. Krüger nichts zu thun. Der Angeklagte müsse auf daS Urtheil deS Gerichts in dessen Gewahrsam gehalten werden, und beantragt, daß in der nächsten Sitzung Der Kriegsminister und Der Justizminister erscheinen möchten, um auf eine Interpellation zu antworten, welche er in der Wimpf- schen Angelegenheit an sie. stellen werde.
Leisler schließt sich Dem Anträge BraunS an.
».Wintzingerode erklärt, daß der vorgetragene Wunsch berücksichtigt werden solle.