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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 59»

Dienstag den 11» März

1851»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige PränumecationspreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtbumS Nassau, des Großherzogthum« und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern de« fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Deutschland. Wiesbaden (LandtagSverhandl. Asfisen. Das neue Wahlgesetz. Abg. Rath. Die TaunuScisenbahn).

Kassel (Henkel und Hornstein. Maßregeln gegen den landständischen Ausschuß). München (König Ludwig. Kreditanforderungcn). Hannover (Organisations­gesetze). Berlin (Diplomatische Aeußerungen. General Wrangel. Die Budgetkommission. Graf AlvenSleben. Ant­wort deS Fürsten Schwarzenberg. Die Geldforderung an Baden. Kosten der Mobilmachung). Kiel (Der Zoll­verkehr mit Schleswig. Die schleswig-holsteinische Marine).

Ratzeburg (Rückmarsch österr. Truppen). Wien (Eingetroffene Noten. Erzherzog Johann. Fürst Schwarzen­berg und Dr. Bach. Die türkisch-ägyptische Differenz. Die Depeschen aus Berlin).

Frankreich. Paris (Odilon Barrot. Plan eines Feld­zug« gegen die Kabylen. Mißhelligkeiten in Rom. General Oudinot. Herr Lavalette. Das allgemeine Stimmrecht).

Spanien. Madrid (Einziehung sämmtlicher Gesandt­schaftsposten. Da« Konkordat).

Großbritannien. London (Das Parlament. Lord Cla­rendon. O'Connell).

Neueste Nachrichten.

Deutschland.

t* Wiesbaden, 7. März. (51. LandtagSsitzunq. Fortsetzung ) v. (Srf. Ich bin für eine Zivilliste von 300,000 fl., weil ich Vie Ueberzeugung habe, daß die Domänen eine solche nicht blos für eine längere Reihe von Jahren, sondern schon für die nächsten drei Jahre ertragen können. Hierin hat mich der Bericht deS Abg. Haupt nur bestärkt. Derselbe hat den Ertrag der Domänen nach Abzug aller sonstigen Ausgaben auf 272,000 fl. ermittelt. Unter den Ausgaben führt er aber die 36,000 fl. Hofpensionen und Leibrenten auf, welche von der Kammer in der letzten Sitzung gestrichen worden sind. Nach dem Spruche des OdcrappellationSge« richlS sind diese 36,000 fl. erst nach Bestreitung der nothwendigen Ausgaben der Domänen zu be, zahlen. Zu diesen nothwendigen Ausgaben gehört aber die Zivilliste. Es bleiben nach seiner Berech­nung mithin 308,000 fl., auS welchen Vie Zivilliste zu bestreiten ist.

AlS früherer Berichterstatter über die Zivil­liste habe ich die Gründe für eine Zivilliste von 300,000 fl. angegeben. Ich füge demselben noch hinzu, daß die Deputirtenkammer deS JahreS 1831 zur Beseitigung des DomânenstreiteS den Bor- schlag gemacht hat, zur Bestreitung der Kosten der Zivilliste, der Apanagen, Witthum und Hofpensionen den vierten Theil deS RohcrtraqeSder Domänen zu bestimmen. Der damalige Rohertrag war I % Mill.; die vorgeschlagene Summe mithin375.000 fl. Erwägt man, daß die damaligen Hofpensionen weil weniger als jetzt betrugen, so wird sich die damals als Zivilliste vorgeschlagene Summe auf 300,000 fl. stellen.

Was die Bemerkungen der Regierung zu den vorgetragenen Berichten betrifft ; so akzeptire ich deren Anerkenntniß, daß ein Rechts gründ nicht vorliegt, wonach der an dem Domanialzehnlen durch das ZehntablösungSgefetz erlittene Verlust bei Be­stimmung des Betrages der Zivilliste berücksichtigt werden müßte. Billigkeitsrücksichten hierbei ob­walten zu lassen, bin ich nicht abgeneigt, wenn die Nachweise geliefert wird, daß vaS jetzige Adlö- sungSkgpital der Domanialzehnlen geringer ist, als eS von der Regierung selbst bei Einleitung der Ab­lösungen in den 1830er Jahren berechnet wurde, oder als solches sich nach den damals erlassenen AblösungSgesetzen anderer Staaten berechnet haben würde. Eine solche Nachweise wird schwerlich ge­liefert werden können.

Die 143,000 fl, welche jährlich an Rothschild zur Tilgung der älteren Domanialschuld bezahlt werden, müssen zum wenigsten so lange als noth­wendige Ausgaben der Domänen behandelt werden, bis jene Schuld sich um 2,400,000 fl. gemindert hat. Als die von der LanveSsteuerkasse an die Do- mänensteuerkasse zu entrichtende jährliche Rente von 140,000 fl. durch Uebernahme eines AnlehenS von 2,400,000 fl. auf die LanveSsteuerkasse abgelöst wurde, ist den damaligen Kammern das Versprechen gege­ben worden, mit diesem Kapital einen gleichen Be­

trag von Domanialschulden abzutragen. DieS ist jedoch nicht geschehen, indem ein großer Theil jeneS Kapitals zu anderen Zwecken verwendet wurde. Man hat dies damit gerechtfertigt, daß durch die an Roth­schild zu zahlende JahreSrente allmählig 2,400,000 fl. Domanialschulden getilgt wurden. Ein solcher Be­trag ist aber biS jetzt noch nicht getilgt.

Ich werde für den Antrag auf Festsetzung einer Zivilliste von 300,000 fl. für fünf Jahre, obgleich ich Vie Bestimmung derselben auf längere Zeit für politisch geboten halte, dennoch stimmen, da hier­durch eine Vereinbarung zu Stande kommt, und da ich hoffe, daß man nach drei Jahren solche Er­fahrungen gemacht hat, daß man diese Vereinbarung auf weitere Jahre erneuert. Ich hoffe, daß bann die Volksvertretung sich überzeugt haben wird, daß eine Zivilliste von 300,000 fl. ohne Benachtheili- gung der LandeSinteressen auS den Domänen bestrit­ten werben kann, sowie daß dann auf der anderen Seite die Zufriedenheit mit der Regierung und die Anhänglichkeit der Regierten höher angeschlagen werde, alS der Mehrbetrag der Zivilliste um einige Zausende, welche dann die Domäne mehr alS jetzt eintragen werden. Ich stimme für 300,000 fl. auf fünf Jahre, jedoch mit der Verwahrung, daß dar­aus und auS dem Umstande, daS in diesen Jahren der Ertrag der Domänen gering gewesen ist, die Folgerung hergeleitet werde, daß bei späterem höhe­ren Ertrage der Domänen eine höhere Zivilliste zu geben sei.

Für den Fall, daß dieser Antrag verworfen wird, stelle ich d-n Antrag, daß die Zivilliste auf 300,000 fl. für die Dauer der RegierungSzeit deS jetzt regierenden Herzogs festgesetzt werde.

Die von der Regierung dem Ausschuß gege­bene Erklärung, baß auf eine andere als die von ihr vorgeschlagene Vereinbarung nicht eingegangen tverce, kann ich ebensowenig billigen, alS den An­trag eines Mitgliedes der Kommission, daS vorge­legte Gesetz ohne weiteres zu verwerfen; da cS ge­gen daS Wesen einer Vereinbarung ist, wenn ein Theil von vorneherein erklärt, daß er sich nur auf die von ihm verlangte Weise vereinbaren werde. Die kleineren deutschen Staaten sind keine wahren vollständige Staaten. In der äußern Politik sind sie abhängig von der der größeren Staaten; ihre Gesetzgebung ist in der Regel eine Kopie der der Nachbarstaaten. Ihre LebenSihätigkeit und Fähig­keit besteht nur in der Erhaltung eines geregelten Staatshaushaltes und in dem strengen Vollzüge der gegebenen Gesetze. Hierzu ist aber Einig­keit zwischen Regierung und Volksvertretung noth­wendig. So lange die Frage über die Zivilliste nicht definitiv gelöst ist, kann deren einträch­tiges Zusammenwirken jeden Augenblick gefährdet werden; eS werden dann die besten Kräfte beider Theile, statt vereint zum Wohl deS Landes zu wirken, in verderblichen Kampfe gegen einander aufgezehrt. Eine solche zu Zerwürfnissen führende Angelegenheit scheinen mir die in der letzten Sitzung behandelten Hofpensionen zu sein. Die Regierung hat damals erklärt, daß solche nicht auS Steuerbe­trägen zu berichtigen seien; daß sie solche auch nicht auS der Domänenkaffe bezahlen werde, hat sie je- doch nicht erklärt. ES scheint mir, alS ob ihr der Gedanke vorschwebe, daß, obgleich in den Jahren 18481850 ein Defizit von 400,000 500,000 fl. in der Domänenkasse gewesen ist, sie die Hofpen­sionen dennoch auSbezahlen dürfe, weil jenes Defi­zit durch daS neue Anlehen von 1,200,000 fl. ge­deckt worden fei. Dieses Verfahren würde jedoch gegen daS Erkenntniß deS OberappellationSgerichlS sein, indem dieses die Hofpensionen auS den laufen­den Revenüen der Domänen, nicht auS auf de­ren Substanz verhppothezirten Anlehen bezahlt haben will. ES würde aber auch den Absichten der Kammer bei Aufnahme dieses Darlehens wider­streiten, indem dieselbe ihre Zustimmung zu Kon- trahirung dieser Schuld nicht gegeben hat, um der­einst dadurch die Domänenkaffe in den Stand zu setzen, die von ihr wenige Monate vorher gestriche­nen Hofpensionen und Leibrenten auSzahlen zu kön­nen. Diese leicht zu noch weiteren bedauerlichen Konflikten führende Angelegenheit kann nur durch definitive Regulirung der Zivilliste erledigt werden.

Blicken wir auf die Ursachen davon, daß diese Lebensfrage für daS Herzogthum Nassau noch nicht geschlichtet ist, so kann nicht geleugnet werden, daß

weder die Kammer, noch die Regierung die Lösung dieser Aufgabe mit dem Eifer und der Kraft ange­griffen hat, wie es nothwendig war. Der Landtag hat sich nach seinem Zusammentritt im Jahr 1848 mit weniger wichtigen Angelegenheiten, z. B. dem Zehnten, beschäftigt; die Regierung hat demselben keinen Aufschluß über daS Verhältniß der Domänen gegeben, sondern demselben eS überlassen, sich Auf­klärung hierüber selbst zu verschaffen. Nachdem dieß mit vieler Mühe und Zeitaufwand geschehen war, ist endlich nach vielfachem Dringen deS Land­tags daS Gesetz über die Zivilliste vorgelegt wor­den. Dieselbe ist dann liegen geblieben, weil man zum Theil vermittelst der erwarteten Re­volution günstigere Bedingungen zu erlangen hoffte. Jetzt stehen wir an einem andern Wendepunkt, und eS ist Zeit, die Regierung zu warnen, sich davor zu hüten, daß sie nicht in dem entgegenge­setzten Fehler falle, die Vereinbarung über die Zivil­liste jetzt nicht zu fördern, weil der zunehmenden Reaktion später ein günstigerer Abschluß zu er# warten stehe. Die Regierung möge wohl bedenken, ob je in der Nassauischen Geschichte wieder ein so günstiger Moment erscheinen werde, diese Frage für immer zu lösen, alS jetzt. Die jetzige Kammer ist hervorgegangen auS dem Geiste der VersöhnUch- keit der im Nassauischen Volke im Jahr 1848 in Folge der Zugeständnisse seiner gerechten Forderun­gen von Seiten der Regierung herrschte. Treu diesem Geiste der Versöhnlichkeit hat die Kammer mit der Regierung die wichtigsten Gesetze vereinbart, und die Grundlage für ein neues Staatsleben ge­legt. Die Vereinbarung über die Zivilliste bildet den Schlußstein deS Werkes. Setzen wir ihn nicht auf, so bedenke die Regierung, ob ihr auS den nächsten Wahlen ein solcher Geist der Versöhnlich­keit entgegen kommen werde. Sollte ihm aber durch äußeren Einfluß ein ander« zusammengesetzte Kammer gegeben werden; so bedenke sie wohl, daß ein mit dieser vereinbarten Zivilliste von dem Nas­sauischen Volke wohl schwerlich als rechtsbeständig anerkannt wird.

Präs. Vollpracht berichtigt die Behauptun­gen Raht'S und Snell'S. Die Frage, ob Mittel zur Bestreitung der Hofpensionen vorhanden seien, könne nicht im Allgemeinen, sie müßte in jedem einzelnen Falle erörtert werden. Daß, wie Rahl sage, die Domänen am 5. März alS Staatsgut anerkannt worden, sei richtig; eS sei aber von demselben (Raht) ein sehr irriger Schluß daraus gezogen worden; die Begründung der Behauptung, daß die Regelung der Kasscnverhältnisse in 1836 falsch sei, erwarte er noch. Seit 1815 habe in dem Domänen- oder Kam­mergute keine gewaltsame Veränderung stattgefun, den. AuS der Proklamation vom 5. März gehe nicht hervor, daß die Volksvertretung allein über die Domänen zu verfügen habe. Statt des Mo- nopolisirenS wovon vorhin die Rede gewesen, hätte man praktische Vorschläge machen sollen., Die Ueber# zeugung, auf welche Herr Snell sich berufen, ehre er; allein um in solchen staatsrechtlichen Fra­gen zu einer sichern Ueberzeugung zu gelangen, müsse man staatsrechtliche Studien gemacht und sta­tistische Uebersichten vor sich haben.

GergenS entwickelt, weßhalb er Raht'S Antrag auf 200,000 ff. nicht beiftimme. Er habe früher den Antrag auf 250,000 fl. gestellt, die Kam­mer habe denselben angenommen. Der Ertrag der Güter habe sich zwar so vermindert, daß er bloS auS diesen Gründen Raht beistimmen mußte. Er nehme aber auf die allgemeinen Verhältnisse Rück­sicht, hoffe auch wieder Vermehrung deS Ertrages und stimme mit für 250,000 fl.

Raht: Diejenigen, welche gegen feinen frühe­ren Antrag auf Anklage deS Ministeriums wegen Auszahlung von 300,000 fl. Zivilliste gewesen seien, hätten nicht für diese gestimmt. AuS Mangel an Energie hätten sie ihm nicht beigestimmt. Der Herr RegierungS-Kommissär (Pollpracht) wolle ihn beim Worte nehmen. Allerdings habe er gesagt, daß am 5. März daS Bestandene bestätigt worden fei. ES fei aber noch etwas hinzugekommen, ein^RevoiutionS- element, die Kammer, die hier daS jüngste Ge­richt sei. Man wolle die Sache friedlich lösen, da eine Reichsverfassung, die der Kleinstaaterei abhelfe, nlchl da sei. _

Präs. Vollpracht. Er halte eS nicht für gut, daß man die Verhandlungen deS Landtages