MMW Mgcmcinc Zeitung.
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Samstag den 8. März
1851»
Die Nass. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen VerwaltungSgebieteS 8 fl. 1O kr. — Inserate werden die sreiwaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e lle n b e r q' scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Republik und Monarchie.
Deutschland. Wiesbaden (LandtagSverhandl. Asfisen).
— Biebrich (Damt'sschifffahrt). — Vom Main (Die Prätentionen Bayerns). — Weilmünster (Entgegnung).
— Kassel (Die Garde du CorpS. Staatsrath Scheffer).
— Dresden (Der Staatsgerichtshof. Durchmarsch österreichischer Truppen). — Luremburg (Hr. Willmar). — Berlin (Die Dresdener Konferenzen. Die Gemeinde- ordnung. Die deutsche Flotte. Die Instruktionen für Hrn., von Uhde»). — Hamburg (Die schleswig - holsteinische Armee. Das Einrücken der Oesterreicher in Schleswig). — Breslau (Geschenke des Papstes). - Wien (Fürst Schwarzenberg).
Frankreich. Paris (General Narvaez. Die National- Versammlung. Regelung der spanischen Schuld. Wiederkehr des Creton'schen Antrages).
Großbritannien. London (Das Ministerium Ruffel bleibt).
Neueste Nachrichten.
t Republik und Monarchie
Herr v. Fallour zu Paris hat in einem Aufsatze der Revue des deux Mondes eine Umschau darüber eingestellt, wer in Frankreich der gegenwärtigen Republik mehr genützt oder geschadet habe, die sog. Republikaner oder die sog. Monarchisten. Ein ungenannter, unparteiischer und den- kender Publizist bat in der „Franks. Oberpostamts' Zeitung" Nro. 49—51 in einem sehr lesenSwerthen Aufsatze, „die Republikaner und die Monarchisten seit der Februarrevolution", die Darstellung des Herrn v. Fallour wieder gegeben und mit allerlei Zwischenre»en unv Reflexionen begleitet.
Der Schluß deS Hrn. v. Fallour lautet mit allgemeiner Anwendung folgendermaßen: „Wenn die Rpublik dem gehört, der sie vertheidigt ha', so kann Jeder mit gleichem Ansprüche und selbst mit messt Recht, als der Grüncer, darüber verfügen. Wenn man zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Vergangenheit Allen gehört, wird man wohl auch zugeben, baß die Zukunft für Niemanden Pri- vatbomâne oder Privilegium sein kann. Die Rückkehr zum Wahren und Vernünftigen ist vor allen Dingen die allgemeine Kenntniß deS Falschen und Abgeschmackten Wenn man nun anerkennen muß, daß eine Republik nicht immer fruchtbar an ausgezeichneten Republikanern ist, wird man der Mona- chle um so eher verzeihen, daß sie nicht stets große Monarchen erzeugt. Muß man zugeben, daß die Akklamation ccr Massen bei ihren Wahlen blinder sein kann, alS das Prinzip der Erblichkeit in seinen Zufälligkeiten, so wird man minder rasch ver fahren bei der Geringschätzung der Weisheit früherer Jahrhunderte. Hat man endlich bedacht, daß raS Recht der Erbfolge unS in 14 Jahrhunderten nicht einen einzigen vollkommen bösen oder grausamen Souverän gegeben, und daß daS allgemeine Wahlrecht nach weniger als 2 Jahren Frankreich unter das Joch eines RobeSpierre, Couthon, Marat gebeugt, dann muß man einsehen, daß bei dem besten WahlmoduS ein Land immer der Intelligenz und der Tugenden bedarf, und daß keine menschliche Institution die Menschheit von ihren ursprünglichen Mangeln und der Nothwendigkeit, die einzig dagegen anwendbaren Heilmittel zu benutzen, befreit; man muß auf die universellen Panaceen, die Ur# fehlbarkeit deS VolkSrechtS, verzichten; man wird das Heil mit der Leuchte der Erfahrung innerhalb der Grenzen deS gesunden Menschenverstandes suchen, und es finden, ohne daß eS eine Thräne gekostet hätte".
Der deutsche Publizist knüpft daran folgende Reflexion: „Indem wir diese HerzenSergießungen eines Staatsmannes, dessen Einsichten und rein humane, ächt patriotische Gesinnungen hell vorleuchten, mittheilen, haben wir uns gleich ihm auf einen Standpunkt gestellt, von welchem auS allein die Wahrheit und damit daS Licht für unseren Weg gefunden wird; wir haben zu keiner Partei und für alle Parteien geschrieben. Herrn v. Fallour'S Durchführung deS Satzes, daß in Frankreich die Republik nur durch die Republikaner gelitten, und
daß nur die Monarchisten sie gestützt haben, zeigt unS, einmal, daß die Republik für Viele noch der Gegenstand jugendlicher, oder vielleicht besser, kindischer Sehnsucht nach dem Tage ist, da ein höheres Gesetz unS würdig spricht und unS in den Besitz unseres AntheilS am elterlichen Vermögen einsetzt. Dabei kann man auf Fallour'S Republikaner die Worte Voltawe'S anwenven, die er von dem jungen König von Schweden sagt: Er erschien mehr begierig zu regieren, als deS Regierens werth. WaS indessen unsere Theilnehmer im höchsten Grade erregt, ist daS, waS den wahren Patrioten macht, jene Thätigkeit für daS Wohl der Vaterlandes, auch wo und wann unsere Mitarbeiter unsere Sympathieen nicht durchaus für sich haben. Und wenn wir in den Bewegungen der letzten Jahre Männer kennen ge, lernt, welche sich schweren Mühen für daS Vaterland schmählich entzogen, weil sie nicht neben Persönlichkeiten gehen wollten, die ihnen nicht zusagten, so sprechen wir hiermit gern aus, daß Herr von Fallour und seine Monarchisten die Anerkennung der wackeren Männer aller Parteien verdienen".
Deutschland.
t* Wiesbaden, 5. März. (49. Landtagssitzung. Fortsetzung.) Unsere Gründe für den Antrag der Zivilliste auf 300,000 fl. festzusetzen, sind folgende:
Von einem großen Theile dieser Versammlung ist bei früheren Berathungen über die Zivilliste stets daS Hauptgewicht auf die Frage gelegt worden, ob die Revenüen der Domäne hinreichend seien, um neben den übrigen Lasten eine Zivilliste von 300,000 fl. zu tragen. — Obgleich ww dieser Frage nicht ein gleiches Gewicht beilegen können, so glauben wir doch, in dieser Beziehung folgendes hervorheben zu müssen.
In den früheren Verhandlungen und dem Berichte deS Herrn Abgeordneten v. Eck ist bereits überzeugend nachgewiesen, daß der Ertrag der Domäne hinreicht, um eine Zivilliste von 300,000 fl. zu bewilligen und daß dabei noch ein nicht unbedeutender Ueberschuß zur Deckung der Landeöver- waltungsauSgaben übrig bleibt.
In dieser Ueberzeugung sind wir durch die Vorlagen der Regierung vom 4. Dezember 1850 noch bestärkt worden, indem durch eine Vergleichung derselben mit dem von Eck'schen Bericht hervorgeht, daß seine Angabe eher zu gering, in keinem Falle aber zu hoch gegriffen waren. Ebenso wenig kann geleugnet werden, daß die Pensionen und Leibrenten im Betrage von 90,000 fl. heimfallen müssen, und die disponiblen Revenüen der Domäe um Den- selben Betrag vermehren werden. Sodann werden aus den Revenüen der Domäne jährlich 143,000 fl. Schulden getilgt, so daß sich also daS SlaatSver- mögen jährlich um denselben Betrag erhöht. — Endlich darf aber auch nicht verkannt werden, daß die Ertragsfähigkeit der Domäne vermalen eine ganz andere, eine größere und bessere ist, als vor 20 und 30 Jahren, was denen entgegen gehalten werden muß, welche den Ertrag der Domäne nach langjährigen früheren Durchschnitten berechnen wollen. —
Diese finanzielle Seite der Frage ist für das Land aber auch von um so geringerer Bedeutung, da die ganze Differenz nur in 50 000 fl. besteht, indem nur sieben Mitglieder dieser Versammlung bei der Abstimmung vom 20. September 1849 nicht für 250,000 fl. stimmten, während bei einer Anwesenheit von 40 Mitgliedern 15 für 300,000 fl. und 18 (in Summa also 33 Mitglieder) für 250,000 gestimmt haben.
Eine bei weitem größere Bedeutung hat offenbar die staatsrechtliche und politische Seite der Frage, als ob 50,000 fl. mehr oder weniger bewilligt werden sollen.
Als Anhaltspunkte dienen andere Staaten und die früheren Verwendungen.
In dieser Beziehung ergibt eine Vergleichung mit anderen Staaten, welche in denselben oder annähernd ähnlichen Verhältnissen wie das Herzog- thum Nassau sind, daß eine Zivilliste von 300,000 fl. eine mäßige genannt werden muß, wie die Vergleichung von Oldenburg, Weimar und Dessau ergibt. So zahlt:
Oldenburg, bei H8 s^ Meilen und 280,000 Einwohnern, eine Zivilliste von 170,000 Thlrn. (297,500 fl.)
Weimar, bei 67 Q teilen und 260,000 Einwohnern, eine Zivilliste von 250,000 Thlrn. (437,500 fl.)
Dessau, bei 17 HI Meilen und 70,000 Einwohnern, eine Zivilliste von 120,000 Thlrn. (210.000 fl )
Diese Zivillisten sind nach dem Jahr 1848 vereinbart worden.
Weit höher stellen sich die früher vereinbarten Zivillisten der kleinern deutschen Staaten.
WaS die früheren Verwendungen im Herzog- thum betrifft , so ist konstatirl, daß die zu Anfang dieses Jahrhunderts und noch zur Zeit des Bestehens des deutschen Reichs an den Höfen zu Biebrich und Weilburg für die Hofhaltung gemachten Verwendungen schon die Summe von 300,000 fl. beinahe erreicht haben, ohne die Kosten deS Hofs zu Saarbrücken, und den Umstand mit in Berechnung und Anschlag zu bringen, daß damals außerdem viele NaluraUieferungen statifanden, während in den letzten 30 Jahren durchschnittlich 474,000 fl. zu gleichen Zwecken verwendet worden sind.
Erwägt man noch, daß das ansehnliche Patri- monial-Vermögen der Herzoglichen Familie in den Domänen enthalten ist, so muß jedenfalls die Summe, welche aus dem StaaiSvermögen aufzuwenden ist, alS eine um w mäßigere betrachtet werden, als auch der Werth des Geldes feit 50 Jahren bedeutend gesunken ist. — Da eine Zivilliste von 350,000 fl. angcsordert worden ist, durch die Herzoglichen Kommissarien aber zuZrich die Erklärung abgegeben worden ist:
„daß, wiewohl Seine Hoheit der Herzog den Betrag von 350,000 fl. theils mit Rücksicht auf den durchschnittlichen Ertrag des DomanialvermögenS, theils mit Rücksicht auf die von Seinen Vorfahren bezogenen Revenüen für mäßig hielten, Höchfi- dieselben dennoch in Betracht der finanziellen Verhältnisse deS LanreS und in der Voraussetzung, daß dieser Gegenstand rasch zu einer befriedigen, den Lösung gebracht werde, geneigt seien, den Betrag der Zivilliste auf 300,000 fl. zu mindern," so ist von jener Seite das Ziel der Vereinbarung damit gegeben und darf auch nach den Erklärungen der RegierungS - Kommissarien ein weiteres Herabgehen nicht gehofft werten. Steht die Anforderung nun mit unseren finanziellen Kräften, sowie mit der Größe und Einwohnerzahl unseres HerzogthumS und den Zivillisten anderer Staaten in keinem Miß- verhälintß, so erübrigt unS nur noch, die Nachtheile anzudeuten, welche dem Lande erwachen können, wenn diese obschwebende wichtige Frage nicht gelöst wirb.
Ein Beschreiten deS Rechtsweges dürfte für daS Land ein ungünstigeres Resultat haben, indem die für eine richterliche Entscheidung allein vorhandenen Anhaltspunkte, nämlich des früheren Verbrauchs, der Größe des DomanialvermögenS und seiner Revenüen, so wie der Zivillisten anderer Staaten deS, selben NmfangS keinen glücklichen AuSgang erwarten lassen.
Abgesehen hiervon darf aber auch nicht verkannt werden, daß so lange die Zivilliste nicht vereinbart ist, auch die damit in enger Verbindung stehende Domänensrage selbst als nicht definitiv gelöst b-, trachtet werden kann, während durch die endgültige Festsetzung der Zivilliste ein RechtSdoden in jeder Beziehung gewonnen wird, welcher nach unserer Ueberzeugung höher anzuschlagen ist, als eine Mehrober Wenigerausgabe von 50,000 fl.
Wenn die angesorverte Größe der Zivilliste auch keine Berechtigung in den Revenüen der Domänen fände, so ist sie, waS uns die Hauptsache dünkt, doch eine den finanziellen und politischen Verhältnissen deS HerzogthumS entsprechende hcrvorge- gangen auS der Rücksicht, daß daS Land sich selbst durch eine würdige Stellung seines Fürsten ehrt. Bei dem täglich rücksichtsloseren Auftreten der unbeschränkten Monarchie in den größeren Staaten Deutschlands drängt das wohlverstandene Interesse der Fürsten und Völker in den kleineren Staaten wahrlich nicht noch Zerwürfniß, sondern nach Ver- ständniß. Und cS dürfte in der That wenig poli- tische Weisheit verrathen, einen Fürsten, der sich so geneigt gezeigt hat, mit dieser Vesammlung in gu-