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Freitag den 7. März
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Die Nass. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer ericheinl einmal täglich mit Ausnahme »eS Sonntags. — Der vierteljährige Prânum^^itionSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogIbumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstentbumS Hessen, der Lanvgrafscha'i Hessen-Hamburg unv der freien Stadt Frankfurt Ä fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen LerwaltungSgebieteS Ä fl. 10 ft. — Inserate werden die dreispaltige 'Uetit^eile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der è. Echellenberq'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern tu machen
Uebersicht.
Die TaunnS-Eisenbah».
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandl. Asfisen).
— Wied-SelterS (Die Schützenvereinei. — Aus der Mitte deSHerzogthumS (Die dramatische Dunst). — Vom Westerwald (Gewerbeschulen). — Frankfurt (Hr. v. Peucker). - Kassel (Das kurhessssche Militär).— Karlsruhe (Die Anleihe).-Stuttgart (Das Schrei« be» des Königs). — Speier (Das Tabakmanopol). — München (Graf de Brietz). — Dresden (Die Gesetzgebung der Ein;elstaaten). — Leipzig (Die Maiange- klagteu). — Ko b l enz (Das Observationskorp« am Rhein) Berlin (Sefeloge. Hrn. von Vinkes Antrag. General Wrangel). — Schwerin (Aufhebung des Gesetzes über persönliche Freiheit). — Hamburg (v. Legeditsch. Die entlassenen schleswig-holsteinischen Offiziere). — Wien (Note von der Schweiz. Truvpenmârsche. Mosenthal. Die „GirondinS". General Melden. Das Preßgesetz. Graf Mensdorff-Pouilly).
Frankreich. Paris (Gemäldcankâufe de« Präsidenten. Sozialistische Schriften. Arbeirerbörse. Vermischtes).
Italien. Mailand (Die Londoner Ausstellung). — Rom (Äonfiftprium).
Neueste Nachrichten.
Sprechsaal für Stadt und Land.
O Die Taunus - Eisenbahn
(Schluß.)
Der VerwaltungSrath bemüht sich ebenso nutzlos, durch Zahlen aufzuweisen, daß eine begründete Veranlassung zur Aenderung deS TranSpor lariseS nicht vorliege, als er die Behauptung rechlferiigen kann, daß den Aktionären seither nur eine Kapitalrente von 47, Prozent erwachsen sei.
Die jetzige Frequenz der Bahn darf keineswegs bei der Berechnung als Norm angenommen werden, wenn eine Herabsetzung deS Tarifes statt- finden sollte und wir finden es durchaus falsch, daß die nachzuweisen versuchte Mindereinnahme in der Wirklichkeit eintrelen kann, denn eS ist ein allge- mein bekannter Erfahrungssatz, daß aller Verkehr sich da vermehrt, wo größere Billigkeit eintritt und die Einnahmen reichlicher fließen.
Der VerwaltungSrath darf sich nur an die Herabsetzung deS Gütertarifs erinnern und er wird feine eig ne Berechnung als unhaltbar v.rwerfen müssen.
Der Hauptangriff bet VerwaltungSratheS in der mehrerwähnten Denkschrift ist gegen die Auflagen gerichtet, welche der TaunuS-Eisenbahnaktien- Gesellschaft von Seite der Regierung bei der Kon- zessionirung gemacht worden sind, die in ihrer Allgemeinheit nichts weniger als beschwerend aus den Werth und den Betrieb der TaunuS-Elsenbahn ein# gewirkt haben und einwirken können. Hier hat derselbe alle ihm reichlich zu Gebote stehenden sophistischen Mittel angewendet und logische Sprünge gemacht, deren Kühnheit kaum übertroffen werden kann.
Wir unsererseits machen der Regierung den Borwurf, daß sie sich bei der Konzessionirung der TaunuS-Eisenbahn hat überholen lassen und finden die der fraglichen Gesellschaft zugestandenen Begünstigungen in vieler Beziehung dem allgemeinen Interesse, welches doch nie dem Privatinteresse untergeordnet sein dürfte, durchaus entgegen. Wir meinen unter Andern daS eingeiretene ErpropriationS- verfahren bei Erwerbung der Grundparzellen, ein Recht, welches zuvor irgend einer Privatgesellschaft niemals zugestanden war, und finden außerdem in der durch die Errichtung der Taunus Eisenbahn geopferten Steuerkrast vieler Gemeinden deS Herzog- th»mS kein Aequivalent in der ihr jährlich zu entrichten auferlegien gewö blicken StaatSsteuer.
Der fortwährend hohe CourS der TaunuS- Eisenbahnaktien, über V» deS NominalwertheS, welcher trotz allen in der Denkschrift und in fortwährenden Zeitungsartikeln einem größeren Publikum gemachten Schilderungen der mißlichen und nach- theiligen Bahnverhältnisse nicht herabgedrückt werden konnte, spricht für die Unhalibarkeit der ver- waltungSräthlichen Deduktionen und giebt den In
habern von Aktien, welche wirklich an daS Vorhandensein beängstigender Umstände glauben sollten, die seltene Gelegenheit, ihr Kapital mit großem Vortheil zu jeder Stunde auS dem Unternehmen wieder herauSjiehen zu können.
Das Projekt der TaunuS-Eisenbahn Gesellschaft zur Ermäßigung des Tarifs wäre vor der Hand zu billigen, wenn dasselbe ohne die von dem Gouvernement unverschämter Weise abverlangten Zugeständnisse auSgesührt würde, und wenn die Klassenein- theilung der Personenwagen, wie sie jetzt besteht, auch fernerhin bestehen wird, v. h den Wagen 3ter und 4ter Klasse nach und nach durch Umbau jene Bequemlichkeit verschafft ist, wie sie an einigen Wagen dieser Klassen bereits wahrgenommen wird. —
Daß die Taunus» Eisenbahn-Verwaltung die einzelnen Tarifsätze aber nach Groschen regulirt wissen will, entbehrt allen vernünftigen Grundes und führt nur dazu die Zwischenstationen zu benack- theiligen, da mit Vermeidung von Bruchiheilen unsere Gulven- und Kreuzerrechnung eine weit genauere und wichtigere Ausgleichung gestattet.
Für die Einführung von Siehwagen wird Niemand stimmen, weil dieses MenschentranSportsystem höchst veradjcheuungöwürdig ist und am wenigsten aus einer Eisenbahn eingeführt werden sollte, auf welcher die Einrichtung eines solchen Beförderungsmittels, zugleich der Unsittlichkeit, der Tafchen- Die. erei ic. von vornherein nicht bestanden hat.
Sollte der projekrirte Transporttarif nach der unS vorliegenden Aufstellung pro 1852 wirklich inS Leben treten, dann würbe sich der eigenthümliche Umstand ergeben, daß Reisende, welche sich von Wiesbaden nach Biebrich und umgekehrt der 4ten Wagenklasse (Stehwagen) bedienten, 6 ft. bezahlen müßten, während sie seither ebenfalls in 4ter Wagen- klasse (Sitzwagen) für 6 Er. dahin gelangten.
Wir wollen nicht hoffen, daß derartige Verbesserungen auf der Biebricher Zweigbahn aufkommen werden, vielmehr von unserem Gouvernement erwarten, daß die dem allgemeinen Urtheile längst verfallene Einrichtung der Biebricher Zweigbahn eine baldige durchaus abhelfende Remedur erfahre.
Deutschland.
t* Wiesbaden, 5. März. (49. LandtagSsitzung. Forts ) Aus den Vorschlag deS Vorsitzenden verwies hierauf die Versammlung die Berichterstattung über die beiden Anträge deS Abg. Braun, dann der Abg. Naht und Wimpf wegen des Beitrags der Ge- meindekassen von ’/« Steuersimpel zu dem Wittwen und WaifenfondS Der Elementarlehrer, welche an zwei Ausschüsse gekommen waren, an Einen derselben.
Nachdem vom Vorsitzenden Wirth erklärt worden ist, daß die Anträge zu der Zivilproßorv- nung eingegangen und an Den betreffenden Ausschuß abgegeben seien, wird zur monatlichen Wahl deS Vorsitzenden geschritten. Die Wahl fällt abermals auf den Abg. Wirth mit 20 Stimmen; Gerg, n S erhält 17 Stimmen.
Hierauf erstattet der Abg. Großmann folgenden Bericht über die Regierungsvorlage, die Vereinbarung einer Zivilliste betreffend:
Nachdem durch §. 84 der Zusammenstellung deS Nassauischen StaarSrechlS festgesetzt worden war: „Die Domänen sind Staatseigenthum; ihre Verwaltung geschieht durch Die StaatSfinanzbehörde unter Kontrole deS Landtags. Auf Den Einkünften der Domänen haftet die Verbindlichkeit, Die Kosten für den stanbe-mäßigen Unterhalt deS Herzogs und Der Herzoglichen Familie, sowie Die LanbeSverwaltungSauSgaben, soweit dies möglich ist, zu bestreiten. Der Betrag der für Die Herzogliche Chatoulle und Hofhaltung (Zivilliste) zu verwendenden Summe ist Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Landtag. Die den dermali- gen Mitgliedern Der Herzoglichen Familie ausgesetzten Apanagen und Witlhum bleiben für deren Lebenszeit unverändert; über Die künftig zu gewährenden Apanagen, Witihume und Ausstattungen wird mit Dem Landtag eine feststehende Bestimmung vereinbart, welcher nochmals in den vorkommenden einzelnen Fällen nachzugehe» ist"; nachdem sodann über die bereits früher von Der Herzoglichen Regierung gemachte Gesetzesvorlage
über die Zivilliste dieser hohen Versammlung von dem zu diesem Zwecke gewählten Ausschuß Bericht erstattet worden war, hatte keiner der in der S>tz- ung vom 20. September 1849 gestellten Anträge sich einer Majorität zu erfreuen und blieb die Vereinbarung darnach unerledigt.
ES wurde deßhalb aus den Antrag deS Herrn Abg. v. Eck ein neuer Ausschuß gewählt, welcher daS VereinbarungSwerk wieder ausnehmen und mit der Herzoglichen Regierung in Verhandlungen treten sollte. AIS dessen Berichterstatter habe ich bie Ehre in Nachstehendem Den Verlauf der Unterhandlungen vorzutragen.
In Der ersten Sitzung deS Ausschusses erklärten Die Ministerialvontänve des Innern und der Justiz, daß sie wünschen müßten, Die Verhandlungen mit Dem Ausschüsse schriftlich zu führen, da der Gegenstand derselben in die Vermögensrechte der Herzoglichen Familie tief eingreife.
Der Ausschuß richtete daher unter dem 30. Oktober 1850 an daS Herzogliche StaatSministerium daS Schreiben, welches in dieser Versammlung von mir bereits mitgetheilt wurde. — Hierauf kam mir die Mittheilung deS Herzoglichen StaaiSministcriumS von 4. Dezember 1849 ad Num. 3404 zu, welche sich gedruckt bereits seit geraumer Zeit in Ihren Händen befindet. In derselben ist eine ausführliche Nachweise deS Reinertrags deS DomanialvermögenS in sortlausender Vergleichung mit Der v. E ck'schen Zusammenstellung geliefert.
Auf Die weiteren Anträge deS Ausschusses wurde mir durch Schreiben des Herzoglichen StaatS- MinisteriumS vom 22. Januar 1850 wörtlich mit# getheilt :
„daß nach dem bisherigen Verlaufe der ganzen Domanialfrage und nach Deren Lage von Seiten der Regierung auf ihre seitherigen Aeußerungen und Anträge Bezug genommen und nur Der Wunsch gehegt wird, Deren Richtigkeit und allen Rücksichten Rechnung tragende Billiakeit möge von der Stândeversammlung aus Den Grund Der zwischenzeitlich und nunmehr erfolgten näheren Darstellung und Nachweisung der Revenüen bet DomanialvermögenS anerkannt werden.
Die gegenwärtige Rückäußerung wird alle Gesichtspunkte umfassen, welche daS Schreiben deS Herrn Abgeordneten Großmann hervor, hebt. Seine Hoheit der Herzog setzen voraus, daß Die während noch einiger Zeit in der Verwaltung zu machenden Ersahrungen wesentlich zu einer allgemein besrievigenden Lösung der in der Domanialangelegenheit noch schwebenden Differenzen beilragen werden."
In Den weiteren Sitzungen deâ Au-schusseS wurde von dem Herrn Ministerpräsidenten noch Die Erklärung abgegeben, daß Seine Hoheit Der Herzog auf eine Vereinbarung der Zivilliste aus die Dauer der Regierung-zeit im Betrage von 300,000 fl. nicht einzugehen vermöge.
Bei dieser Sachlage war der Ausschuß einstimmig der Ansicht, Dieser hohen Versammlung Die Wiiberaufnahmt und Beschlußfassung über Den von Der Regierung über Die Zivillist« vorgelegten Gesetzentwurf empfehlen zu müssen.
Derselbe lautet:
„Mit Zustimmung Unserer Landstände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:
Art. 1. Die für Die Bestreitung der Au-gaben der Herzoglichen Chatoulle und Hofhaltung aus Den Domanlai-Revcnüttt zu verwendende Summe (Zivilliste) wird vom 1. Januar 1849 an vorläufig für Die Dauer von fünf Jahren auf jährlich Dreimal« hundert und fünfzig Tausend Gulden festgesetzt, welche in vierteljährigen, vorauszahlbaren Raten auS der Staatskasse an Unsere Hofkasse zu entrichten sind. Außerdem bleiben zur HofauSstattung die in Der Anlage verzeichneten Gebäude, Grundstücke und Rechte bestimmt.
Art. 2. AuS dem bezeichneten Revenüenbetrag sind zu bestreiten: 1) Die Chatoullgelver des Herzogs, 2) die Gehalte aller Hofbeamten und Diener, sowie die Pensionen, welche Wir Denselben und ihren WittMn und Kindern bewilligen werden, 3) Der gejammte Aufwand für die Hofhaltung, Den Marstall und Die Hosjagd , sowie Die Unterhaltung Der dazu gehörigen Inventarien, 4) der Aufwand für die Unterhaltung deS gesummten Mobiliar-Ver« mögens, 5) Die Kosten Der Unterhaltung sämmtlicher,