MffmW Allgemeine Zeitung.
M SL Samstag den L. März 1851,
Die Nass. Mg. Zeitung mit dem W anderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des sonntags. - Der vierteljährige Pränumeationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtum« Nassau, deS GroßherzogthumS und KursurstenthumS Hessen, der Landgraf, cha't veffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., ich den übrigen Ländern deS fürstlich Thurn- und Tari«,chen BerwaltungSgebiete« « fl. 1O fr. - Inserate werden die dreispaltige 'Betitele oder deren Raum mit'^ kr. berechnet. Bestellungen beliebe mau in Wiesbaden in der 8. Schellenberg ichen Hof- Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu «pchen
Uebersicht.
A»tl icher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen de« HofgerichtSbezirks Dillenburg im zweiten Quartale INM.
Nichtamtliche» Theil.
DaS St. WalpurgiSstift in Weilburg.
Deutschland. Von der Weil (Da« Gesetz über die Forst- verwaltung. Vermischtes).—Aus dem Lahnthal (Kunst und Gewerbe). — Von der mittleren Lahn (Feuerspritzen). — Karlsruhe (Deputation an den Obersten von Roggenbach). — München (Die Kammer der Abgeordneten. v. d. Pfordten. Die Londoner Ausstellung). — Hannover (Die Dresdener Konferenzen. Die Zollfrage. Erklärung der Minister). — Berlin (Die Dresdener Konferenzen. Hr. v. Manteuffel. DaS englische Kabinet. Der Antrag Simson'S). — Hamburg (Die Werbung für Brasilien von der Regierung begünstigt). — Wien (Die Ge- sammtmonarchie. Hr. von Schmerling. Armeerebuktion. Anleihe. Die Schweizerfrage).
Urankreich. Pari« (Die Amnestie. Der Ereton'scheAntrag. Die Ernennungen. Vermischte«).
Großbritannien. London (Dee Ministerkrisis). Italien. Turin (Die Forderungen Oesterreichs). Neueste Nachrichten.
Sprechfaul für Stadt und Land.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks Dillenburg im zweiten Quartale 1851.
Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäßheit der Artikel 7, 8 und 11 des Strasprozeßge- setzeS:
daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe. zirkS Dillenburg im zweiten Quart ile deS Jahres 1851 Montag den 2 8. April 1851, Morgens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzog!. AppellationSgerichtSrath Herrn Langhans, zum Präsidenten, und den Herzog!. Hof- und AppellationSgerichtSrath, Herrn von Reichenau zu Dillenburg, zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überläßt eS dem Herzoglichen General, EtaatS. Prokurator, Herrn Hergenhahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden den 24. Febr. 1851
Wer Präsident des Herzog!. Nass. Caflationshofs
(L, S.) (gez.) Muffet.
Für die richtige Ausfertigung: Wer Sekretär des Cassationshofs (gez.) Hofmann.
Gesehen und verkündigt.
Wiesbaden, den 25. Februar 1851.
Wer Gcneratsiaatsprokurator. Hergenhahn.
Nichtamtlicher Theil.
t* Das geistl St. WalpurgiSstift in Weilburg.
Bor einiger Zeit ist in der Lanz'schen Buchhandlung zu Weilburg eine Schrift deS gegenwärtigen Pfarrers zu Haiger, A. Zicken brat h, er, schienen, welche sich als eine historisch praktische Abhandlung zum Ziele gesetzt hat, daS Vermögen des geistlichen St. WalpurgiSstifteS zu Weilburg und dessen Verhältnisse zur Kirche, Schule und Staat im Lichte der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nachzuwelsen. Dieser Gegenstand ist mit gründlicher Forschung und gediegener GeschichtStnlwickclung für die größere Ocffentlichkeit dargestellt und hat als ein willkommener Beitrag zu den wichtigen Fragen der gegenwärtigen kirchlichen Verhandlungen die Aufmerksamkeit auf eine Angelegenheit gelenkt, welche sich immer fühlbarer na
mentlich den geistlichen Gliedern der nassauischen protestantischen Kirche ausdrängt. Es dürfte wohl den Lesern vorliegender Blätter nicht unerwünscht sein, so wohl mit jener Schrift näher bekannt zu werden, als auch bei diesem Anlasse einige Andeutungen über die Vermögensverhältnisse der evange lischen Kirche in Nassau zu erhalten.
DaS geistliche St. WalpurgiSstift zu Weilburg ist bekanntlich eine Schöpfung deS Kaisers Conrad I. gewesen, welcher dieses nämliche Stift zu Ehren der Heil. Mutter GotteS und der Jungfrau WalpurgiS, der Nichte des großen Apo- stelS der Deutschen, BonifaziuS, in der Stadt Weilburg errichtete und mit bedeutender Dotation im Lahngau ausstattete. Die WalpurgiSstiftS- kirche bildet mit mehreren nahegelegenen Ortschaften ein Kirch'piel und hatte später eine eigene StiftSschule, während die eigentliche Stadtkirche der Bürgerschaft, die St. Martinskirche mit den ihr verbundenen übrigen Ortschaften neben jenem Stifte ihre Selbststänvigeit behauptete. Diese gesonderte Stellung verwischte sich freilich später und trat namentlich im ResormationSzeilalter zurück, nachdem Graf Philipp, welcher sich zum lutherischen Bekenntnisse wandte, im Jahr 1555 daS Stift für die evangelische Kirche deS Weildurg'schen La- deS erworben hatte. Da die friedliche Erwerbung überhaupt „ j u m Besten der Kirchen und Schulen iin Lande, in Stadt und Umgebung" geschehen war, so wurden bei dem baldigen AuSsterben der SliflSkanoiiiker die bedeutenden Fonds des Stiftes zur Aufbessirung der von demselben Grafen Philipp unter Leitung beS bek innren Syriogus gegründeten Freischule nach Aufhören jener lateinischen Schule deS Stiftes vielfach her- übergenommen, jedoch auch die einzelnen Schulen und Kirchen der Weilburg'schen Orte, und zwar nicht nur die im engeren Verbände gewesenen Stifts. Pfarreien, sondern auch die mit der genannten Mar- tinSkirche zusammenhängenden Schul- und Pfarr- systemt mit namhaften Ueberweisungen bedacht. Es soll daS Verhältniß der für die Kirchen verwandten Mittel zu dem für Schulzwecke Verbrauchten damals wie 10 : 1 gewesen sein.
ES liegt nahe, daß bei dem Vorhandensein solcher schützenden und ermunternden Verhältnisse daS Kirchen und Schulwesen in dem späteren Fürsten- thume Weilburg einen erfreulichen Aufschwung nehmen konnte Man liest gerne von der hülfreichcn und edeln Theilnahme deS Fürstenhauses an dieser Förderung und erinnert sich mit Erhebung an daS damals Gewirkte. Doch wurde dieser Aufschwung in Folge der Verwüstungen deS dreißigjährigen Krieges bald gelähmt und erlitt noch einen empfindlicheren Stoß durch eine auffallende Maßregel i m Jahre 1 740. In diesem Jahre nâmlich zog die damalige fürstliche Regierung, begünstigt durch die erlahmten und gebundenen Verhältnisse der Konsistorialverfassung, kraft der fürstlichen Ter- r torial-Souveränetät die Pfarrgüter, Zehnten und FruchtgefâUc sämmtlicher WtUburg'schen Pfarreien, namentlich jener StiftSpfarreien, bis auf die durch ihr Kollatur - Verhältniß mehr geschützten Pfarreien Allendorf und Weinbach in die Zentral - Stifts Verwaltung herüber, welche inzwischen völlig der Gewalt und dem Ermessen dieser Regierung anheimgefallen war. Man sicherte zwar zu und gab auch wohl eine gewisse Entschädigung in Baarzahlung und Fruchtlieferung aus der Frucht- kammer nebst der Vertröstung, daß bei später stei genden Einnahmen aus der Verwaltung jener entzogenen Naturalien höhere Zahlungen erfolgen soll' ten. Indessen standen jene Baarzahlungen und Berechnungen in sehr unzulänglichem Verhältnisse zu dem wirklichen Ertrage jener eingezogenen Nutznießungen und geschahen die verheißenen Erhöhungen nur sehr spärlich und erst in Folge dringlicher Bitten. Dagegen wurden die auf solchem Wege gewonnenen Stiftsgelder zu anderweitigen, minder berechtigten kirchlichen und Schulzwccken, wie zum Baue der neuen Stadtkirche in Weilburg, sodann zum Besten deS später mehr zur LanveSanstalt ausgebildeten GvmnasiumS, ja selbst zu völlig unkirch. lichen Dingen verwendet, wie denn zum Ankauf eines RaturalienkabinetS und für die Bibliothek StiftSgelder genommen worden sein sollen. So trat denn bald daS Gegentheil von den einst bei der Herübernahme in die Zentralverwaltung vorgespie
gelten wohlthätigen Folgen hervor. Man hatte jene Einziehung damit zu rechtfertigen gesucht, daß man den Geistlichen die störenden Landbausorgen abnehmen und dieselben vor unangenehmen Berührungen mit den KirchipielSangkhörigen bewahren wolle. In der Wirklichkeit jedoch waren die Pfarreinkünste um ein Bedeutendes verkürzt und die Pfarrer, welche man auf HauS, Garten, einen Morgen Ackerland, den Holzbezug und a f jene Baarbezahlung und berechnete Fruchtlieferung eingeschränkt hatte, um jenen Betrag, der die fürstliche StifiSkoffe jährlich bereicherte, ärmer gewacht worden. Wir gewahren darum zu Ende reS vorigen Jahrhunderts daS klägliche und demüthigende Schau« spiel, daß jene verkürzen und bedrängten SiifiS, Pfarrer in klagereichen Bittschriften mühsam, während der Superintendent die Ungnade deS Fürstin und die Erbitterung der RegierungSherren üb r diese gerechten Bitten fürchtet, mehrere Zulagen erringen , da bei den gesteigerten Bedürfnissen und dem gefallenen Grldwerihe die frühere Festsetzung zur Deckung der bedrängten Pfarrfamilien nicht mehr auSreichte. Wie bedeuicnb aber auch jene Verluste für die Pfarrsysteme waren, mag nur aus dem einen Falle der Pfarrei Altenkirchen entnommen werden. Nach der mitgeiheilken genauen Rechnung würde diese Pfarrei, ohne jene Maßregel deS Jah- reS 1740, dermalen über 1500 fl. Ertrag jährlich aus ihren Stiftungen auSwerfen, während sie jetzt durch jeneS Verschlungensein in die StiftSverwal- tung kaum auf jährliche 800 fl. veranschlagt werden kann *)
Diese Verkürzung der großen Anzahl von StiftSpfarreien durch das Verfahren der fürstlichen Regierung jener Zeil, daS ungerechtfertigte Herübernehmen eines großen Theils jenes SliftsvcrmögtnS zu bloß allgemeinen Unterrichlö- zwecken, namentlich die spätere völlige Auflösung deS W a lp u r g t s st i fteS im Jahre 1817, wo nur eine gewisse Anzahl von Kapitalien an die Kirchen und Schulen des Weilburgschen San deS, jedoch hierbei auch an solche, welche in keinem St flS- verbande gestanden hatten, herauSgegeben wurde, während daS Uebrige in den Zentralstudienfond, also nunmehr die allgemeine Staatskasse, an welcher alle StabtSbürger, mithin auch Nichtevangelifche, Juden, Seklirer rc. Theil nehmen, geflossen ist: — diese widerrechtliche Verwaltung und Zerir mmerung jenes kirchlichen Fonds bat zur öffentlichen Bespre» chung der Schicksale und der Bedeutung deS Wal- purgiSstifteS den entscheidenden Anlaß gegeben. Der rüstige Geschichtsschreiber dieses EtiftSvermögenS weist auf Grund genauer Erforschung über 80,000 fl. nach, welche der Verlust und die Einziehung der Lokalkirchen- und PfarrfondS jener StiftSpfarreien und deS evangelischen ZentralkirchenfondS allein während der 30 Jahre von 1818 — 1848 betèâgt.
Deutschland.
$ Von der Weil. Wenn der Abgeordnete Snell, den sich bekanntlich der Wahlbezirk, in welchem die Haupt' und Residenzstadt den Ausschlag gibt, mit anerkennungSwerlher Bescheidenheit auS unserm stillen Thale verschrieben, während seiner parlamentarischen Laufbahn je ein wahres Wort gesprochen hat, so war eS gewiß jenes über die Zweckmäßigkeit, die Kammer - Verhandlungen zu schließen.
Wem noch ein Zweifel darüber inne wohnt, dem wirb solcher gewiß durch die neuesten Verhanv-
*) Einst im Refonnaiionsjeitalter erbat sich der Rektor der lateinischen Schule zu Weilburg, Jakob Charistu«, vorder auch Hofmeister der jungen Grafen, von Graf Philipp die Gnade au«, auf eie Pfarrei Altenkirchen versetzt zu werden, und war glücklich, daß sein gnädiger Herr ihm die Bitte gewährte. Der jetzige Direktor deS Weilburger GpmuasiuS, im Besitz einer Besoldung von 1800 fl., wird nicht mehr in die Versuchung kommen, da« R-klorat der lateinischen Schule zu Weilburg mit der zu einer Anfangsstelle herabqesunkenen Pfarrei Altenkirchen mit jährlich 756 fl Besoldung vertauschen zu wollen und solchen Wunich als Gnade von seinem Lan- desherrn zu erflehen. Denn ein Rektor der lateinlichen Schule zur Zeit der Reformation bezog als jährliche Besoldung 40 fl. und außerdem als Hofmeister der beiden jungen Grafen die Kost am gräflichen Hofe und ein neue« Sommerkleid. Welche Veränderung in Stellung und Gehalt seit 300 Jahren"! —