ROmische Mgemeinc ZciNmg.
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Donnerstag den 27. Februar
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Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumecationspreis ik in Wiesbaden für den Umfang »es HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes « fl. IO fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen berg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen
Uebersicht.
Das Gesetz über Forstverwaltung.
Deutschland. Wiesbaden (LandtagSverhandlungen).— Von der Lahn (Das Landesarchiv). — Von der mittleren Lahn (Zuchthaus-Industrie). — Mainz (Die Kaiseridee). — Vom Rhein (Die Dampfschifffahrt). — Dresden (Die deutsche Flotte. Die Kleinstaaten. Volksvertretung beim Bunde. Die Konferenzen). — Hannover (Die Linke über die deutsche Frage. Hr. v. Neuwall). — Wien (Der Zollkongreß. Charakterzug de« Kaiser«. Graf Hartig. Truppenmärsche nach Italien. Diversionen gegen die Schweiz. Der englische und der preußische Gesandte.). Dänemark. Kopenhagen (Die gefangenen Schleswig- Holsteiner).
Frankreich. Pari« (Da« Gemeindegesetz. General Aupick
Der 24. Februar. Petition der Dezembristen. Vermischte«). Aegypten. Alexandrien (Die Verbindung mit dem rothen Meer).
Neueste Nachrichten.
Das Gesetz über Forstverwaltung.
) Aus dem Unter-Rheingau. Durch Beschluß und Abstimmung der zu Wiesbaden versammelten Dcputirten deS Landes in Sachen der Forstorgani- fation sollen nach Publikation deS Gesetzes die Oberforstämter eingehen und an ihre Stelle ein Forstkolleg treten, welches von Wiesbaden auS alle 3 Jahr durch einzelne seiner Mitglieder die verschiedenen Oberförstereien bereisen sollen.
Gegen dieS Resultat der ständischen Berathung und die Publikation eineS diesen Berathungen entsprechenden Gesetzes sollten alle OrtSbehörden und Männer, welche an der richtigen Behandlung ihres WaldeS Interesse Haden, entschieden Protest einlegen und zwar auS nachstehenden Gründen:
Die Waldungen bilden den besten Theil deS GemeindevermögenS, liefern fast die einzige und größte Einnahme der Gemeinden und müssen deßhalb auf das Sorgfältigste und Zweckmäßigste, um so mehr gepflegt werden, als von denselben schwere Steuern und Besoldungen zu ent- richten sind. Eine solche Pflege wird unter allen Verhältnissen nur einseitig auSfallen, wenn an die Stelle der Oberforstbeamten, welche mit den Oberförstern bei genauester Kenntniß der Lokalitäten über die Bewirthschaftung der Waldungen im wahren Interesse der Gemeinden zu berathen hatten — nur Oberförster treten, welche durch Vergrößerung der Bezirke, auf jeden einzeln weniger Sorgfalt verwenden können.
Die Gemeinden geben die bedeutenden Abgaben zu Steuern und Besoldungen nicht, um den Wald einseitig behandelt zu haben, sondern können mit Recht verlangen, daß für die vom Wald an den Staat zu entrichtenden Steuern dieser auch dafür Sorge trage, daß unser, wie unserer Nachkommen Interesse auf daS Pünktlichste gewahrt werde. Dies geschieht aber unserer Ansicht nach nicht durch Oberförster allein und am allerwenigsten durch lokalunkundige Männer, welche bei vor e- rücktem Alter alle 3 Jahre einmal den Wald besehen sollen, von dem sie kaum wissen, ob und wo er eri flirt (?) — sondern durch tüchtige, kenntnißreiche Oberförster, welche mit Berücksichtigung unserer Wünsche und lokalen Bedürfnisse sich mit lokalkundigen , nicht in Wiesbaden, sondern in der Nähe wohnenden Oberforstbeamten über die zweckmäßigste Behandlung deS WaldeS einigen.
Durch den Beschluß werden wir mehr denn bisher von der zufälligen Persönlichkeit deS jedesmaligen OberfösterS abhângen , waS den entschiedenen Widerwillen eines jeden rechtlich denkenden Mannes erregen muß.
Nicht ein einziger Mensch gleicht dem andern, noch weniger ein Oberförster mit seinem Charakter, Kenntnissen und Thätigkeit dem andern.
Während wir dem Einen, welcher unser Vertrauen in der Behandlung deS WaldeS und unserer Interessen besitzt, gern in seinem Thun ungehemmt wissen wollen, wollen und können wir dasselbe Zutrauen nicht in jede Person setzen, welcher die Verwaltung unserer Waldungen durch daS Ministerium anvertraut wird.
Bei Mangel an Vertrauen wollen wir eine Zuflucht bei dem lokalkundigen Oberforstbeamten suchen können, welcher unsere Wünsche und Ansichten durch öfteren Besuch und Untersuchung daS Wirken des Oberförsters diesem gegenüber vertritt und haben nicht daS geringste Vertrauen zu einem in^WieSbaden tagenden Forstkolleg, welches sich bei fast gänzlicher Unkenntniß der lokalen Verhältnisse auf die Berichte der Oberförster verlassen muß und unsere, dielen Berichten entgegenstehende Ansichten unberücksichtigt lassen wird.
Wenn die Gemeinden die Besoldungen der Oberförster auS ihren Waldrevenüen bestreiten, und dieselben ohne weiteres Befragen angestellt werden, so können sie vom Staate verlangen, daß er die Sicherheit gibt, daß diese Gelder auch zum Ge- meindenutzen und nicht zum Schaden angewendet werden.
Ohne Oberforstbeamten, welche die Thätigkeit der Oberförster öfters an Ort und Stelle fontroli» ren, können die Gemeinden verlangen, die Kon- trole selbst zu übernehmen und zu diesem Zweck durch eigene freie Wahl diejenigen Männer zu Oberförstern zu bc, stimmen, welche da S Vertrauen der Ortsbehörden und Gemeindebürger besitzen.
Nicht den ältesten, sondern den kenntnißreichsten Männern würden wir das große Kapital, welches in den Forsten enthalten ist, zur Verwaltung anvertrauen und wird unser Verlangen nach einer vertrauensvollen Verwaltung durch folgende einfache Rechnung gerechtfertigt.
Wenn in einer Oberförsterei jährlich gehauen werden:
1) 3000 Klafter Holz, jede durchschnittlich zu 5 fl. gerechnet, so ist dieß eine jährliche Rente von .......... 15,000 fl.
2) für Benutzung von Waldblößen zum Fruchtbau eine jährliche Pacht gezogen wird........ 3000 „
3) für 1000 Kl ft. Lohrinde â 2 fl. gelöst werden........ 2000 „
4) zirka 1000 Karren Laub n 1 fl. veranschlagt, abgegeben werden . . 1000 „ so entsteht, daS Lesholz und sonstige Nutzungen gar nicht gerechnet, eine jährliche Rente von..... 21,000 fl.
Von diesen 21,000fI. wird daS Kapital bei 3% einfachen Zinsen 700,000 fl. betragen-.
Von 50 Oberförstereien würde der Kapitalwerth der Waldungen 35,000,000 fl. betragen.
Sollte die Sorge für ein solches Kapital, welches daS Vermögen eines Landes bildet, nicht der Mühe werth sein, daß 5 oder 6 Männer, reich an Kenntniß, Erfahrung und Energie angestellt werden, welche die richtige Anlegung der einzelnen Kapital- theile überwachen und sorgen helfen, daß von diesem großen Kapital die möglichst größten und sichersten Zinsen gezogen werden?
Eine solche Ueberwachung kann aber nur an d e m Ort staltfinben, wo die Kapitalien auSgelehnt sind und nicht von Wiesbaden auS, durch eine sich alle 3 Jahr wiederholende oberflächliche Besichtigung.
Mit Recht kann daS Volk an die Stelle der in Wiesbaden wohnenden Kollegmitglieber tüchtige Oberforstbeamten verlangen, welche im Lande ver. theilt wohnen und jährlich die Waldungen ihres Bezirkes nicht einmal sondern oft bereiten und sich überzeugen, daß der Reichthum deS Landes richtig genutzt und erhalten wird, daß die Oberförster die Waldungen gut behandeln, erhalten, verbessern und ertragreich machen.
Aus eigener Erfahrung können wir behaupten, daß bereits große Fehler in der Bewirthschaftung der Waldungen gemacht sein müssen, wenn sie und alS Laien auffallen und können deßhalb mit Recht verlangen, daß Techniker, welche diese Fehler nnd und ihre Folgen im Entstehen entdecken, sie unschädlich machen und verhindern, ehe den Gemeinden Tausende verloren gehen.
Zu solchen Verlusten bedarf eS keines Zeitraumes von 3 Jahren, bis einmal ein Forstrath von Wiesbaden sich wegen Unkenntniß der Wege und Stege der Waldungen in denselben herumführen läßt und nur daS zu sehen bekommt, waS der Führer gerade für gut findet.
Die Behauptung, daß daS Institut der Ober
forstbeamten dem Volke verbaßt fei , ist eine gänzlich irrige, und müssen verhaßte Personen wohl von der Stelle getrennt werden, welche durch Besetzung mit einer andern Persönlichkeit auch anders wirken wird. Wir glauben, daß der eingebildete Haß gegen diese Stellen zum großen Theil von Personen herrührt, welche alS Oberförster selbst Oberforstbeamten spielen wollen, welche eine Kontrole zu fürchten haben und deßhalb am meisten bedürfen, sich selbst aber irriger Weise für daS Volk halten.
Wenn ein Kranker durch einen Arzt falsch behandelt wird und deßhalb kein Zutrauen besitzt, so nimmt er sich einen andern Arzt und läßt die Verordnungen deS erstem unbeachtet. Sollen unsere Wälder gleich dem Kranken gefunden und erhalten werden, so muß im Interesse der Gemeinden verlangt werden, da der Wald nicht selbst gegen eine solche Behandlung protestiren kann und unS sowohl, wie den fern vom Wald tagenden Forsträthen eine solche nicht eher augenfällig wird, bis der Kranke todt, resp, der Wald ruinirt ist, — daß für unser, der Gemeinden und deS SlaateS Interesse die Behandlungsart des Arztes, reip. deS Oberförsters, eine dritte Person öfters und gründlich nachsieht und deßhalb genau mit den Oertlutkeiten bekannt ist, was von Kollegmitgliedern in Wiesbaden nicht zu erwarten ist.
Gegen diese Kardinalfrage deS Gesetzes über die Beibehaltung einer Anzahl Oberforstbeamten treten die andern mehr in den Hintergrund. Schließlich erlauben wir unS als Erwiderung auf den in der Kammer über daS Verhältniß der Oberförster zu den Gemeindebehörden, so wie bei den zu dem Oberforstamt staitgehabten bedauerlichen Verhandlungen und Reden einzelner Abgeordneten, welche von Knechtschaft ic. Phantasie! haben, hier öffentlich auszusprechen, daß daS hier in der Gegend beste, htnde Verhältniß zwischen den Vertretern der Ge, meinden, den Oberförstern und Oberforstbeamten nichts zu wünschen übrig läßt und nur zu bedauern wäre, wenn durch einen ständischen Beschluß dieses Verhältniß irgend welche Störung erlitt.
Den Herrn Abgeordneten können wir in wahrer Würdigung deS Gemeinde - Interesses bei der zweiten Lesung deS Gesetzes über die Forstorganisa, tion die unbedingte Annahme deS RegicrungS-Ent, wurfeS empfehlen und versichern, daß daS Volk in diesem Entwurf die zur Erhaltung seiner Waldungen nöthigen Garantieeb findet; im Gegentheil entschieden gegen die Annahme eines Gesetzes protestiren wird, welches, wie daS von den Ständen vorgeschlagene, der Willkür und Nachlässigkeit Thore und Thüre öffnet.
Deutschland.
t* Wiesbaden, 25. Febr. (47. Landtagssitzung.) Tagesordnung: 1) Bericht über daS Budget deS LandcSgestüteS. Berichterstatter H a u p t. Indem Berichte werden die Gründe, welche gegen die Pferdezucht in dem Hcrzogihume vorgebracht werden, Mangel an tauglichen Weiden und Mangel an tüchtigen Zuchtstuten widerlegt. Ebenso die Gründe gegen ein LandeSgestükt, welche daraus Hergeleitel worden sind, daß die Kosten desselben zu bedeutend, seien, und daß die Vortheile nur wenigen reichen Gutsbesitzern zu Statten kämen.
Nachdem die Vorschläge, welche daS Direktorium deS landwirthschaftlichen Vereines zur Verbesserung deS Gestütes gemacht hat, namentlich die Beziehung eines technischen BeiratheS an daS Ministerium des Innern, der Ankauf nicht von englischen, sondern von norddeutschen Hengsten, Anlage von Tummelplätzen , Verminderung deS BeschâlgeldeS von der Kommission gebilligt worden sind, trägt sie darauf an, den bisherigen provisorischen Zustand deS LanbeS- gestüteâ in einen definitiven zu verwandeln, und die nöthigen weiteren Hengste anzukaufen.
Für diesen Zweck werden 6000 fl. als erforderlich begutachtet.
Zollmann: Die Zuziehung eines Beiraths für daS Gestütwesen ist nach dem Bericht zugestanden ; der Zustand unserer Pferdezucht ist indessen etwaS zu blühend därgestellt; eS werden keine Pferde im Lande gezogen, welche 30—40 LouiSdor Werth hätten.