Nassauische Allgemeine Zeitung.
^N 48. Mittwoch den 26 Februar L8SL
Die Naff. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme »es SanntagS. — Der vierteljährige PrânumeiallonSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, veS GroßherzogthumS und Kurfürüentbums Hessen, der Landgraefcha-i aeffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt « fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisjchen Verwaltungsgebietes 8 jL IO kr. — Znserate werden oie dreispaltige Pelitgeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen he r q' schen Huf-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern gu machen
Uebersicht.
Amtlicher Theil. | D Dieustnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Der Rau'sche Prozeß.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung. AuS- fichten der Jugend. Der „Atlantic". Das GeburlSfest Ihrer Hoheit der verwittweten Frau Herjogin). — Vom Main (Kommunikation. Die Industrieschule in Flörsheim. Wühlereien). — Limburg (Auflage für die Handwerksgesellen Die barmherzigen Schwestern). — Vom Westerwald (Englischer Stahl). — München (Kammer der Abgeordneten). — Dresden (Die Konferenzen). — Berlin (Stand der Dinge. Hr. v Malzen. Die Zeitungskautionen. Das Budget). — Hamburg (HiUfSkommisston für entlassene schlesw.holst. Offiziere). — Altona (Hr. v. Tillisch. General Krogh). — Ratzeburg (v. Bardenfleth. Toast).
— Kiel (DaS holstein-lauenburgische BundeSkontingent).
— Wien (Der Zollkongreß. Der italienische Gerichtshof. Revue. Truppenmärsche. Vermischte«).
Schweiz. Zürich (Angebliche Waffenbestellung). — Bern (Eisenbahn).
Großbritannien. London (Die Ausstellung. Rücktritt des Ministeriums).
Neueste Nachrichten.
Sprechsaal für Stadt und Land.
Amtlicher Theil.
Martin Dabo von Frankfurt, Joseph An- toni, Johann Mathias, Friedrich Sterke l und Wilhelm Weimer von Limburg, Carl HaaS von Weilburg, Joseph Bonn von Oderlahnstein, Georg Schneider von Prath, Johann Wolf von Steinbach und Adam GorguS von Prath, sind nach erstandener Prüfung in Vie Zahl der geprüften Kandidaten der katholischen Theologie ausgenommen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Der Rau'sche Prozeß.
(Schluß.)
Eine interessante Zeugenaussage ist die deS Schultheisen Letsch von Zilshausen, VeS Zeugen mit dem enormen Gedächtniß, das ihm erlaubt, eine ganze Rede Rau'S in Balingen jetzt nach mehr als zwei Jahren wiederzugeben. WaS bis jetzt von En l lastu ng S z e u ge n vorgedrachl worden, ist äußerst unbedeutend; einer derselben bezeugt z. B., von Rau, dieselben Worten gehört zu haben: sie wollen billweise kommen, und so wie Kinder ihren Vater, den LandeSvater bitten. Die Verhöre in Betreff der Thätigkeit Rau'S schließen mit den Umständen bei seiner Verhaftung. AlS daS Unterneh men in Balingen scheiterte, fuhr Rau mit seinen Adjutanten Mager und Spreng nach Sulz; von hier, wo gleichfalls kein Anklang zu finden war, ging eS nach Oberndorf; hier hörten.sie, daß der Belkhi zur Verhaftung vorliege; sie reiften weiter, die Genossen entflohen, ,um eine Vergnügungsreise in die Schweiz zu machen", wie der Kellner Spreng sagt. Rau aber kehrte vom nächsten Dorfe nach Oberndorf zurück und stellte sich dem OberamtSge- richte. Vorher noch hatte er inS Sigmaring'fche sagen lassen, die Sache sei nußrathen, sie sollen zu Hause bleiben. Noch wurde Rau'S PrädikatSzeug« niß verlesen, eS lautet nicht gerade ungünstig für seinen Charakter. Sein Privatwandel wird alS ein solider geschildert , aber ein vorsichtiger, fleißiger Geschäftsmann kann er nicht genannt werden, da er immer mit seinen Plänen zu hoch hinaus wollte und über gewerblichen Träumereien und politischen Anschlägen sein Geschäft versäumte, in welchem sich denn auch eine U Verschuldung um 71500 fl. her- auSgestcUt hat. — Nach Rau kommen an die Reihe die Angeschuldigten von Schramberg, einem gewerb- samen Städtchen dicht an der badischen Gränze; Schramberg ist in politischer Beziehung vonjeher eine lebendige Stadt gewesen,- und dazumal war die vor
herrschende Stimmung eine republikanische. Hecker wurde in Adressen gefeiert, zu den Führern der republikanischen Partei gehörten drei Angeklagte: der Schultheiß der OrteS, Bollinger, der Reallchrer Lang und der Schüyenwirth Jeggltn. Schramberg durfte bei der Rollweiler Versammlung nicht schien, und auf ein Einladungsschreiben hin fuhren die Schramberger mit einer rothen Fahne nach Rottweil, welche Bollinger übrigens erst unterwegs, als sie entfaltet wurde, für eine rothe erkannt haben will. Nach der Rottweiler Versammlung wurde denn in Schramberg der Auszug organisier, in stürmischer Versammlung die Mitnahme von Waffen beschlossen, wobei Schultheiß Bollinger sich zum mindesten schwach und zweideutig benahm, statt seine Autorität als OrtS- Vorsteher einzulegen, den Anderen zurief: „Thut, waâ ihr wollt"! und im klebrigen mehrfach Rau'S Ausflüchte und Erklärungen annimmt. Auch Jegg- lin, der Kommandant der Bürgerwehr, ist um eine AuSrede nicht verlegen. Er sagt, man habe auS Freude an der Bürgerwehr, die Musik voraus, bewaffnet auSmarlchiren wollen, aber hätte vor Cann- stadt die Waffen abgelegt. Dieser also erklärte Auszug der Schramberger fand am 26. Seplbr. 1848 Statt, gegen 200 Mann nahmen Theil, nachdem zuvor Alles gerüstet, Patronen auf Anordnung des GemeinberatheS angeferiigt und die Munition auf den Wagen geladen worden. Zwar hatte noch in ter Nacht vorher der OrlSvorsteher Warnungen der Behörden und die Proklamation der Regierung zu- geschickt erhalten, aber er verkündete sie blos halb und, wie ein Zeuge sagt, in einer Art, daß man wohl gesehen, daß eS ihm kein Ernst sei. Die Sturmglocke ertönte und die Schramberger zogen auS. Lang machte unterwegs den Agitator und Redner in den Orten, die sie durchzogen. Der Zug endete, wie der der Rottweiler — doch führen uns die bisher vernommenen Zeugen noch nicht so weil. Diese Zeugen, zum großen Theil selbst Anfangs in Untersuchung gezogen und in Folge der Niederschlagung frei, sind meist in ihren Angaben sehr behutsam und bemüht, so wenig alS möglich auSzusagen. Sie erklären ihre Angaben in der Voruntersuchung für unwahr, für gemacht, um desto eher der Haft zu entgehen. Der Präsident läßt eS denn an Warnungen vor Meineid nicht fehlen und findet für nöthig, barzuthun, welcher Wahnsinn es fei , zu meinen, daß eS in politischen Dingen keinen Meineid gebe, und der Staatsanwalt erklärt den Geschworenen, daß die Zeugen alS zu Gunsten der Angeklagten bearbeitet erscheinen, wofür eine freilich h$t wieder gelâugnete Stelle im UulersuchungS- Protokolle spricht, wonach Bollinger selbst den vor daS Gericht GUadenen Dtn Rath mitgegeben hätte, nichts zu gestehen. Ein Zeuge dcponirl eine Angabe , die für von Angeklagten Lang sehr beschwerend ist Derselbe ein Pfarrverweser , traf Lang beim Kugelgießen und hörte von diesem die Bemerkung: „Ich gieße Kugeln für große Herren. Wir ziehen nach Stuttgart, legen der Regierung unsere Propositionen vor, und wenn sie darauf nicht ein» geht, so proklanuren wir die provisorische Regierung". Für eine scherzhafte will Zeuge diese unter vier Augen getane Aeußerung nicht gelten lassen. — Die Sitzungen verliefen bisher mit ziemlicher Ruhe. An Rau wird ein gewisser Anstand gerühmt; nur einmal verließ ihn die Fassung bei der Angabe deS Landjägers, der ihn auf den Aöberg transpor. tirte und die Aeußerung Rau'S gehört haben will: „Man wird streng mit unS verfahren; wenn wir aber gesiegt hätten, so hätten wir eS auch so gemacht. Wir hätten die Herren bis aufs Hemd auS. gezogen, nicht einmal die Unterhofen ihnen gelassen." Diese freilich sehr unwahrscheinliche Angabe empörte Rau dermaßen, daß er behauptete hier liege ein falscher Eid vor, waS ihm eine Ordnungsstrafe von zwei Tagen Einzelhaft eintrug.
Die Verhandlungen sind nun wegen Krankheit eines Geschwornen bis zur nächsten Woche ausgesetzt. Wir wollen einstweilen nur noch zwei verschiedene Ansichten Preis geben über Reaktion, wie sie aus Veranlassung einer gelegentlichen Aeußerung Rau'S am 5. Febr. im Schwurgerichtssaale zu Rottweil geltend gemacht wurden. ES mag dann Jeder wählen. Der Präsident bezeichnet den Geschwornen die Reaktionäre alS diejenigen Leute, welche zwar die bestehenden Verhältnisse nicht durchaus billigen, indessen nur auf gesetzlichem
Wege diejenigen Einrichtungen herbeigeführt wünschen, welche sie alS dem Bedürfnisse des VolkeS entiprechend erkennen. Der Vertheid.ger Schoder aber versteht unter Reaktionären diejenigen, welche, nachdem auf gesetzliche Weise ein n.uer Zustand der Dinge herbeigeführt worden, auf ungesetzliche Weise diesen Zustand wieder entfernen wolliN.
Deutschland.
ff* Wiesbaden, 19. Febr. (45. Landtagssitzung, Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfes die Forstverwaltung betr.)
Til. II. 1. Kap. Allgemeine Vorschriften über die Verwaltung der Waldungen.
§. 28. Der Antrag der Kommission, daß bei Meinungsverschiedenheit zwi'chen Den Gemeinden und dem Oberförster der K r e i S b e z i rk S r a t h den Betriebsplan festsetzen — und daß Der Waldeigen, thümer Die Kosten der von ihm veranlaßten Abänderung in Dem Wirthschaftöplane allein tragen soll, wird angenommen.
8. 31. Nach Dem KommisfionSantrage werden die Lärchen von 45 Jahren unv Die Niederwaldun- gen von weichen Hölzern im 12. Jahre für haubar erklärt. Der Antrag von Schmidt, daß auf begründeten Antrag deS WaldcigenihümerS oder Oberförsters daS Ministerium deS Innern Abänderungen j in Den Bestimmungen über die Abtriebzeit einzelner Waldstücke gestatten könne, wird angenommen.
8 33. Der Kommissionsantrag, daß der Wald- eigenthümer Die Durchforstung eines 30jährigen WaldbestandeS verlangen kann, wird in daS Gesetz ausgenommen. Ebenso bei 8. 34, daß die Durchforstung deS Nadelholzes in jeder Jahreszeit geschehen könne.
Bei 8- 43 verlangte Gergen S die Aufnahme der Bestimmung, daß daS Sammeln der Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren Jedermann gestaltet sei, waS angenommen wird. Auch Die Kommissionsanträge zu den 88 43—44 werden angenommen.
Bei 8. 50 wird Der KommissionSantraq mit dem von Hehner beantragten Striche der Worte: „in Gebirgen bis Jahrgängen" gut geheißen und Dem Oberförster Recht und Pflicht zugewiesen, die Fristen für Räumung Der Holzschläge zu verlängern. Die KommissionSanträge zu Den 8$. 51—53 erhalten Die Billigung Der Versammlung — und wird Die Hierherzichung deS 8 121 hinter §• 53 gut geheißen. Auch der $. 54 erleidet nach Dem Anträge Der Kommission einige unwesentliche Veränderungen. Dasselbe findet bei § 56 statt, wo jedoch der erstere Antrag der Kommission gestrichen wird.
Bei 8. 62 wird nach dem KommisfionSantrage angenommen, daß daS Grasen in den Hochwalbungen nach dem 15. Jahre, in Niederwaldungen von hartem Holze nach Dem 10., bei weichen Hölzern nach Dem 5. Jahre gestattet werde — und nach Hehne r' S Eintrag, daß der Oberförster eS schon früher erlauben könne.
Der 8. 64, welcher von Laubnutzungen aus dem Walde handelt, veranlaßte eine lange Verhandlung.
Rau fordert größere Benutzung von Ctreu- laub, wenn die Gemeinde eS zur Aufrechthallung Der Landwirihschaft verlangt und zeigt, wie nöthig daS in der Gegend seines Wohnortes fei. Raht unterstützt und erweitert den Antrag, welcher jedoch adgelchnl wird.
Born beantragt: „InNiederwaldungen, wenn fie 15 Jahre alt sind — bis zu 20 Jahren — darf ohne besondere Einwilligung deS Oberförsters die Laubabgabt nicht in zwei auf einander folgende Jahren Statt finden" , — waS nicht gutgeheißen wurde, —
Von Gilsa macht den Vorschlag : die Laubabgaben in Beständen von ^0—60 Jahren alle 5 Jahre ein Mal, in älteren Beständen alle 3 Jahre ein Mal biS 5 Jahre vor natürlicher Verjüngung; , in Niederwaldungen, welche in den nächsten 3 Jahren zum Hieb kommen, jährlich zu gestalten Hehner nimmt Den Antrag auf; bei der Abstimmung wird j doch nur der letzte Satz, im llebrigen der Kommissionsantrag angenommen.
Hinter dem angenommenen §. 65 wird ein Zusatzparagraph nach Antrag der Kommission ange-