Nassauische Allgemeine Zeitung.
M LS. Samstag den 22 Februar 1851»
Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags.— Der vierteljährige PrânumerationSvreis ist in Wiesbaden für den Umfang de« Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern deS fürstlich Thurn- und TariSschen VerwaltüngSgebieteS 8 fl. IO fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Echellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Der Bericht über den Gesetzentwurf die Forstverwaltung betreffend.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen).—
Aus dem Maingrund (Erzeß. Gesuch um Verlegung der Jurisdiktion). — Vom Taunus (Bundeswesen). — Vom Westerwald (Das Turnwesen). — Stuttgart (Die deutsche Kokarde). —München (Erkrankung des Königs). — Dresden (Unterhandlungen der Minister- prästoenten. Forderung Oesterreichs. Die Einstimmigkeits- beschlüffe. Graf Leiningen, v. Dalwigk). — Erfurt (General Willisen). — Berlin (Die Dresdener Konferenzen. Kosten der Mobilmachung. Temme. Ritter von Bunsen). — Wien (Die österreich. Flottille. Die Polen. Truppenkonzentrirung. Der Bonus).
Frankreich. Paris (Das Kommunalgesetz. Der Protest gegen Oesterreich. Vermischtes).
Großbritannien. London (Sir I. Franklin. Mazzini). Italien. Rom (Prinzessin Marianne. Bedinis Krieg gegen die kleinen Kutschen. Die Jahresfeier der Republik).
Marokko. M o g ad o r (Hungerinoth).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Der Kaplan Jeckeln zu Montabaur ist zum Pfarrer zu Weilmünster und der Pfarrvikar Cuntz zu Diez zum Pfarrvikar zu Klingelbach ernannt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Der Bericht über den Gesetzentwurf die Forstverwaltung betreffend.
(Schluß.)
♦ VI. Was endlich die Förster anbelangt, deren Dienftchâtigkeit sich im Wesentlichen auf den Forstschutz und die Unterstützung deS Oberförsters bei Leitung der Arbeiten im Walde erstreckt, so läßt eS sich in keiner Weise verkennen, daß gerade die eigenthümlichen Verhältnisse unseres Landes, insbesondere die in den verjchtedenen LandrStheilen vor, kommende zerstreute Lage kleiner Waldungen, die vielfache Theilung des Eigenthums des WaldarealS unter verschiedenen Waldeigenthümern und die da. durch bedingte Schwierigkeit der Ausbringung einer genügenden Förstcrbesolvung einer guten Organisation dieses Zweiges des Forstdienstes sehr hemmend im Wege standen und außerdem die jetzt beseitigte Einrichtung ter Entrichtung von Pfandgeldern für veranzeigie Frevel einen schädlichen Einfluß auSübte, indem die Dienstführung der Förster auS nahe lie» genden Ursachen sehr häufig mehr auf Erlangung vieler Pfandgelder alS aus einen wirksamen Forst- schutz gerichtet war.
DaS ForstorganisationSedikt vom 9. November 1816 versuchte diese Uebelstände theilweise dadurch zu beseitigen, daß eS im 8. 4 die Bildung von Revieren aus Domanial- und Gemeindewaldungen (unter Zusammenlegung mehrerer Gemarkungen) anordnete, offenbar in der Absicht, um eine entsprechende Försterbesoldung zu erzielen, welche auf daS Minimum von 6 Kreuzer per Morgen bestimmt wurde.
Der Vorschlag zur Besetzung der Försterstellen wurde nach 8. 9 deS EdiktS ohne irgend eine Mitwirkung der Wald besitzenden Gemeinden den Ober- forstbeamten hingewiesen, die theilweise dieses Vor- schlagSrecht ganz unmittelbar, theilweise aber auch nach Einziehung von Vorschlägen der Oberförster auSübten. Die einzige Rücksicht, die man auf daS EigemhumSrecht der Gemeinden an ihren Wäldern bei Besetzung der Försterstellen eintreten lieS, war in der Bestimmung in §. 9 enthalten, daS „zur Aufrechthaltung des Forstschutzes in Gemeindewaldungen, soweit sie zur OriSgemarkung gehören, in der Regel nur Förster aus der Mitte der Gemeinden
zu bestellen seien", — aber auch diese Bestimmung wurde in gar vielen Fällen ohne genügenden Grund unbeachtet gelassen.
Nach der eigenthümlichen Stellung der Oberforstbeamten und der Oberförster , die vorhin geschildert worden ist, konnte eS nicht ausbleiben, daß gerade bei Besetzung der Försterstellen und der Festsetzung der Besoldung derselben vielfach ein oft schreiender und zur Unzufriedenheit herausfordernder Nepotismus auSgeübt wurde, und daß vielfach Försterstellen an ganz unwürdige Subjekte auö ganz ungerechtfertigten Gründen vergeben wurden.
Daß diese Uebelstände demoralisirend auf Förster und Staatsbürger einwirken mußten, lag in der Natur derselben und ist zur Genüge bekannt. Denselben wäre nur dadurch vorzubeugen gewesen, daß man (wie dieses schon seit vielen Jahren in andern deuischen Ländern geschieht) den Vertretern der Gemeinden die geeignete Mitwirkung zur Besetzung der Försterstellen eingeräumt hätte, was weiter auch auS dem Grunde um so nothwendiger gewesen wäre, weil gerade die Gemeindebehörden nach ihrer näheren Stellung zu ihren Mitbürgern und der da, durch bedingten genaueren Kenntniß ihreö Charakters und Leumunds besonders geeignet zu solchen Vorschlägen erscheinen.
Indessen dachte man in früheren Zeiten in dieser Beziehung so wenig an eine zeitgemäße Reform als in den anderen Zweigen der Forstorganisalion und übrigen Staatsverwaltung.
Nach Schilderung der seitherigen Forstorganisation und Forstverwaltung und der ihr anklebenden llebelstânde erlauben wir unS noch einige Worte über die hierdurch entstandenen Folgen hier vorzu, tragen.
“ Wenn eS nicht zu verkennen ist, daß in den Verwaltungsbezirken guter Oberförster und beten, bers da, wo gute Oberforstbeamten und gute Oberförster zusammen wirkten-, die Forstwirthschaft in einen gedeihlichen Zustand gelangte, so sind doch auf veränderen Seite wieder Verwaltungsbezirke an- zulreffkn, welche unverkennbar unzweckmäßig und nachlässig verwaltet sind. — Wir lassen hier eine der Fever eines allgemein als tüchtig anerkannten Nassauischen Forstmanns entflossene Schilderung der Nebelstände unserer seitherigen Forstverwaltung mit dem Bemerken folgen, daß ähnliche und noch stärkere Schilderungen sich in dem Gutachten vieler Forstleute befinden:
„Daß unsere Forstverwaltung in der Ausfüh- „rung eine mangelhafte war, müssen wir leider „gestehen.
„Durch Vorenthaltung von Nutzungen, durch „geschmälerte Holzfâlluugcn enstanden die fühl- „barsten Verluste für die Waldeigenthümer.
„Während das Holz in den Waldungen ver- „faulte, wurden durch zu geringe Holzfâllungen „die Holzpreise auf eine unerträgliche Weise geweigert , dagegen an anderen Orten die Wal- „düngen überhauen, die nothwendigsten Durckplân, „terungen unterbliebet), und viele lausend Klafter „kamen in halb verwestem Zustande alS Leseholz • „zur Nutzung.
„An einigen Orten wurde der Wald durch „übermäßige Saubabgabe total ruinirt, während „an anderen Orten die Abgabe konsequent ver- „weigert wurde re.
„Nirgends Einförmigkeit, nirgends ein festes „Prinzip in der Verwaltung".
Außer bieten Uebclstânden in farftwirthschaft- lieber Beziehung waren aber noch weitere in Bezug auf den Einfluß der Forstverwaltung auf die übrige SlaaiS- und Gemeindeverwaltung entstanden, und gerade die seitherige Art der Forstverwaltung war mit eine Hauptursache zu der herrschenden Unzufriedenheit mit der Staatsverwaltung. Die Verwaltung der Domanialwalbungen nach allzu rein finanziellen Rücksichten erweckte Mißtrauen und Un- Zufriedenheit, und die gänzliche Mißachtung der Rechte der Gemeinden an ihren Wäldern und die sehr häufig konsequent verweigerte Berücksichtigung selbst der billigsten Wünsche der Vertreter der Ge- meinven in Bezug auf die Forstverwaltung, sowie der fasten allen Theilen deS Landes hauptsächlich durch die Forstleute bald in höherem, bald in geringerem Grade getrieben werdende Jagdunfug und dessen nachtheiliger Einfluß auf ihre sonstige Dienstführung rief eine fast allgemeine mit großem Miß
trauen verbundene Unzufriedenheit gegen die Forst, behörden hervor, die häufig durch die gewissenlose Dienstführung aufgedrungener Förster noch geftei, gerl wurde.
Wie hemmend gerade dieses Mißtrauen in Bezug auf die Fortschritte der Walvbcwirihschastung und insbesondere auf die Anlage und Ausführung von Kultureu in vielen Theilen des Landes gewirkt hat, ist fast allgemein, namentlich aber den Forstleuten selbst, bekannt.--
Die Einleitung deS Berichtes schließt mit der Entstehungsgeschichte deS nun zur Berathung vorliegenden Gesetzentwurfes.
Deutschland.
^Wiesbaden, 18. Febr. (44. LandtagSsitzuna. Schmidt übergibt ein Gesuch von EmS wegen Anlage eines Kanals.
Auf ie gestrige Interpellation deS Abg. Rau antwortet Ministerialrath Schepp folgende-:
Der Herr Abg. Rau hat gestern angefragt, wann die Vie, welche die Staatskasse nach dem Zehntablösungsgesetz vom Jahre 1848 an die Zehnt« berechtigten zu entrichten hat, auSgezahlt, resp, wann die Schuldscheine dafür ausgestellt würden. Die Sache ist in Bearbeitung, die Finanzabtbeilung hat die Zusammenstellung gemacht, und darnach betragen die Vie, soweit sie an Privaten und FondS zu entrichten sind, 207,608 fl. Es ist nun zugleich be- schlossen worden, daß alle Beträge unter 100 fl. baat auSgezahlt werden und für die Beträge von 100 fl. und darüber Schuldscheine, zu 5 Prozent verzinslich, den Berechtigten auSgefertigt werden sollen. Die Verzeichnisse fino ausgestellt, sind nochmals an die Rezepturen zurück.egangen, um sie zu vergleichen mit den ZehmablösungS-Katastern und die Verzeichnisse vollständig richtig zu stellen. Die Sache wird in der Kürze vollständig erledigt werden.
Fortsetzung derVerhandlungenüber die Forstverwaltung.
Die Anträge der Mehrheit deS Ausschusses zu 8. 2 wurden angenommen und da 8. 3 gestrichen worden, zu den 88. 4 und 5 übergegangen.
Müller II. beantragt statt 58 Oberförstereien zu fetzen 48—54, weil eS nicht zweckmäßig sei, nach Wegfall der Inspektionen die Verwaltungsbezirke zu I vergrößern, die bisherigen Bezirke zu viel zu zer- I reißen und weil die Grenze deS Bezirks nicht über 2 Stunden vom Wohnsitz deS Oberförsters entfernt fein dürfe, wenn dieser mit Erfolg sein Amt führen I solle.
Schmidt. Er halte eS auch für zweckmäßig, eine bestimmte Zahl der Oderförstereien nicht fest# zusetzen, der vorgeschlagene Spielraum sei aber zu groß und beantrage er 48 bis 52 ; die Mitwirkung der KreiSbezirkSrâthe bei der Bildung der Ober- sörstereibezirke halte er für überflüssig, habe jedoch nichts dagegen, wenn die Entwürfe zur Eintheilung denselben zur Begutachtung mitgetheill würden.
W i m p f beantragt 48 biS 50 Oberförstereien.
Raht will 48 Oberförstereibezirke beibehalten und dadurch die Regierung zwingen, die Bezirke zweckmäßig zu bilden.
Mm.-Rach Schepp. Obgleich in andern Lân, dern durchschnittlich ein Verwaltungsbezirk nur 8000 Morgen umfasse, seien dieselben bei uns bereits 12,000 Morgen groß. Eine noch bedeutendere Vergrößerung werde daher nicht anzucalhen sein; auch fei zu berücksichtigen, daß 5 standeSherrliche Oberförstereien eristir-ten, die nur mit Einstimmung derselben untergetbrilt werden könnten.
Hehn er will die bisherigen Bezirke nicht zerrissen haben und werde mit Müller II. stimmen. WaS die Standesherrn anbelange, so sei davon in dem Gesetzentwurf keine Rede und solle deren Prâ- sentationSrecht gerade durch dieses Gesetz aufgehoben werden.
Born. Durch den Wegfall der Jagd hätten die Oberförster so viel Zeit gewonnen, daß die Vergrößerung der Bezirke ganz gut ausführbar sei.
Raht eifert gegen die den Grundrechten widerstreitende Behauptung: die StandeSherren hätten ein Präsentalionsrecht bei Besetzung der Oberförstereien; alle Vorrechte seien abgeschafft; eS sei daS