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Rassautschc Allgemeine Zcimng.

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Freitag den 2L Februar

18SL

Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme W Sonntag«. Der vierteljährige PrânumecationSvreis ist in Wiesbaden für den Umfang deS HerzoglbumS Nassau, ve« Großherzogthums unv Kurfürstenthums Hessen, der Lanvgrafschatl Hegen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern deS fürstlich Thurn - und Tarisschen Verwaltungsgebietes « fl. io fr. Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Ech e ll e n b e r g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Der Bericht über den Gesetzentwurf die Forst­verwaltung betreffend.

Stimmen der Presse.

Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen).

Soden (Einsturz). Herborn (Die Briefe von der Dill). Vom Westerwald (Die Feldfrevelordnung). Gießen (Vereinbarung der Universitäten Marburg und Gießen). Hannover (Ellifen. RegierungSmittheilung die deutsche Frage betr. Geldanforderung). Erfurt (Der Prinz von Preußen). Berlin (Die Neuenburger Angelegenheit. Rückkehr der Hrn. Von Manteuffel nach Dresden). Hamburg (Ordensverleihungen. Gefangene SchleSwig-Holsteiner. Widerlegung). Mvln (Die Bun- destruppen). Altona (Armeebefehl). Aus H 0 l- stein (Die dänischen Zollbeamten). Kiel (Hr. v. Tillisch abberufen). Wien (Getränkesteuer. Fürst Schwarzenberg).

Frankreich. Pari« (Die französische und englische Protest­note. Graf Chambord).

Italien. Ne ap e l (Begnadigung).

Kroatien. Agram (Der bosnische Aufstand).

Neueste Nachrichten.

Sprechsaal für Stadt und Land.

Der Bericht über den Gesetzentwurf

die Forstverwaltung betreffend.

(Fortsetzung).

* III. Die Oberförster waren nach der Natur ihrer Dienststellung in der Forstorgamsation und nach der Bestimmung in §. 1 des Edikts vom 9. November 1816 zur unmittelbaren' Führung der gorsti'ttwaltung bestimmt und ihre Dieustlhâligkeit in der, dem Edikte beigefügten Instruktion für sie ziemlich auSgiebig und zweckentsprechend bestimmt.

Die Ucbelstânde in ihrer Dienststellung und ihrem Dienstkreise hingen nothwendig und unmittel­bar von der seitherigen Stellung der Obcrsorstbe« amten in der Forstorganisation, deren Eingriffen in ihren eigenthümlichen Geschäftskreis und der zu weit ausgedehnten Beaufsichtigung und Kontrolirung ab, wozu noch der Umstand kam, daß sie in Bezug auf ihre BesoldungSverhältnisse im Vergleich mit der Wichtigkeit ihrer Stellung, den Kosten, die sie auf ihre Ausbildung verwenden mußten, und im Verhältniß zu andern StaatSdienern zu schlecht ge­stellt waren, was nicht voriheilhaft auf ihre Dienst- thätigkeit einwirken konnte.

Wohl hauptsächlich, um sie in ihrer pekuniären Lage besser zu stellen, waren den meisten von ihnen große und oft ergiebige Jagden zu einem billigen Pachte überlasten, oder die Verwaltung von Jag­den gegen erhebliche Belohnungen übertragen wor­den. Aber gerade die Ausübung der Jagden durch die Oberförster wirkte außer dem, daß sie viele Zeit in Anspruch nahm und diese dem übrigen Dienste entzogen wurde, oft auch in anderen Hin­sichten sehr nachtheilig auf ihre Dienstführung, in­dem diese hin und wieder, insbesondere in Bezug auf die Forstwirihschaft, mit Rücksicht aus die Er- tragScrhöhung der Jagd geführt, und auch bei den Vorschlägen zur Besetzung der Förster- und Holz- Hauermeisterstellen häufig Rücksicht auf die Dienst­leistungen dieser Personen bei Ausübung der Jagd genommen wurde.

Dazu kam, daß nach dem früheren Systeme der übertriebenen Bevormundung der Gemeinden in der Verwaltung ihres Vermögens und gänzlichen Mißachtung ihrer auS ihrem EigenthumSrechte ent­springenden Befugnisse, die in den §§.5,6 der Oberförster-Instruktion beinahe ausdrücklich vorge- schrieben war, und bei der durch den Oberforstbe- amlen stattfindenden Leitung deS Forstwesens, welche oft eine durch deren ifolirte rein technische Stellung bedingte einseitige, lediglich auf Erhöhung der reinen Holzproduktion ohne genügende Berücksichtigung der den übrigen Bedürfnissen der Gemeinden ent­sprechenden Vermögensverwaltung im Allgemeinen gerichtete Richtung einnahm, auch die Oberförster bei ihrer Geschäftsführung in eine zu einseitige rein forstliche Richtung gerieten und sehr oft ganz billige Wünsche der Gcmcinbcbürger und der Ver­treter derselben, die sich nach ihren Dicnstvorschrif- ten, fast alS unbefugte Eingriffe in ihren Geschäfts­kreis anzusehen, sich gewöhnt hatten, unberücksich­

Stimmen der Preise.

DieReichs-Zeitung bemerkt über die neue# sten Nachrichten aus Aegypten: Ein Kon flikt zwischen der Pforte und Aegypten ist bevorste- hend, somit die Möglichkeit einer brennenden Er­neuerung der orientalischen Frage geboten. Meh­rere sehr kategorische Forderungen, welche der Divan an den Vizekönig von Aegypten plötzlich und un» vermuthet zu stellen für gut fand, sind von Letzterem rund verweigert worden. Die sonst zögernde otto- manische Regierung chat gesprochen, Kairo antwor­tete mit einem Ausgebote von 40,000 Mann. Wir können nicht annehmen, der Divan fei mit einem Male unternehmungslustig geworden und es dränge ihn Leidenschaft zu einem unerwogenen Schritte. Man braucht kein besonderer Konjekturen -Politiker zu sein, um die Tragweite eines solchen Entschlusses zu beurtheilen. Wer sich noch deS Toastes vom vo­rigen Jahre her erinnert, welchen der Generalgou- vcrneur Ostindiens auf die Landung englischer Trup­pen in Aegypten ausbrachte; wer der Gelüste ein# gedenk ist, die sich bei mehr als einer Gelegenheit nach Monopolisirung der Straße von Suez kund­gaben, wird nicht zweifeln, von wem eigentlich der Schlag ausgegangen, und wer hinter temjenigen steht, der ihn scheinbar geführt. Noch vermögen wir die Motive des jetzigen Auftretens dieser Macht nicht ganz zu übersehen. Noch müssen wir die rechten Ausschlüsse über die Ursachen, welche ohne Geräusch und Vorbereitung eine Katastrophe unversehens so nahe rückten, adwarlen. Entscheidend dürfte die Haltung Frankreichs in dieser Frage sein. Wird Frankreich sich erinnern, daß eS im Jahre 1840 Interessen vertrat, denen jetzt durch daS diktatorische Bench, men der Pforte in der Thal empfindlich nahe ge­treten wird, während damals Aegypten siegreich war und sich bloß zu mäßigen Halle? Wird die jetzige französische Regierung ruhig zusehen können, wie die durch die Stipulationen deS Jahres 1840 im Jnleresse der Sicherheil Aegyptens als normen big befundene Macht in den Händen der Nachfolger Mehemcd Ali'S zerbrochen wird?

Deutschland.

t* Wiesbaden, 17. Febr. (43. LandtagSsitzung. Fortsetzung.) R a u. ES ist vorhin mit Recht ge­sagt worden, daß die Waldungen ein so beträcht­liches Nationalvermögen seien, und daß dieses da­her mit aller Sorgfalt beschützt werden müsse. AuS diesem Grunde erkläre ich mich für daS Institut der gorfimfpeftoren oder Oberforstâmler. Es ist frei­lich dagegen bemerkt worden , daS Volk habe im Jahre 1848 seinen lange gehegten Unwillen gegen

tigt ließen, waS an vielen Orten zu einer nicht ungerechtfertigten Mißstimmung der Gemeindebürger und mitunter zu sonst leicht zu vermeidenden Fre­veln führte.

Daß daS UnterwürfigkeitSverbältniß, in wel­chen die Oberförster zu den Forstbcamten standen, viel dazu beigetragen hat, einzelne von ihnen zu einer despotischen Behandlung ihrer Untergebenen und herrischen Auftreten gegen die Vertreter der Gemeinden zu verleiten, bedarf keiner weiteren Aus­führung, da eS in der Natur büreaukratischer Ein­richtungen liegt, daß der Untergebene die unwür­dige Behandlung, die ihm von seinem Oberen zu Theil wird, seinen Untergebenen in noch viel schlim­merem Maaße zu Theil werden läßt.

Daß trotz aller dieser mit der seitherigen Dienst­stellung der Oberförster verbundenen Unzuträglich­keiten die Dienstführung derselben im Allgemeinen wenigstens als eine genügende bezeichnet werden muß, kann nur wohl als ein erfreuliches Zeugniß ihres in Bezug auf Wissenschaftlichkeit vorgeschrit­tenen BilbungSzustandeS angesehen werden, mit welcher Behauptung wir jedoch keineswegs die Dienst­leistungen älterer unter ihnen, denen der Weg zu wissenschaftlichen Studien noch nicht so geöffnet war, wie ihren jüngeren Kollegen, in Hintergrund stellen wollen. (Schluß folgt.)

dieses Institut geäußert, und die Beseitigung des­selben verlangt; die Wahrheit aber ist, daß man nicht die Entfernung der Oberforstämter , sondern die Entfernung der in der Forstverwaltung vorge, kommenen Mißbräuche dringend wünschte. Allge­mein wollte man eine größere Betheiligung des WaldeigenthümerS am Forstschutze uud an dcr Ver­waltung dieses Nationalvermögens, Beseitigung der Vielschreiberei und anderer mit der Bureaukratie verbundenen Mißbräuche. Jetzt ist eS an und, bei der Berathung der Forstorganisation all die früheren Mißbräuche zu beseitigen, soviel dieß nämlich durch gesetzliche Bestimmungen möglich ist. Wenn ich jene Mißbräuche nicht im Mindesten rechtfertige, so muß ich doch bemerken, daß dieselben von anderen Red, j nern allzu grell geschildert und in einer nicht zu

billigenden Sprache hier dargestcllt worden sind; ich wiederhole, baß auch sonst in der Bureaukratie, in dem ganzen Beamtenwesen, große Mißbräuche vorkommen.

Für Vie Beseitigung der Oberforstämter wurde insbesondere der Grund angeführt, daß ein Forst- kolleg die Waldungen bereisen und nach Selbstan­schauung urtheilen werde. DaS ist aber eine Täuschung. ES kann dieses Kolleg immerhin nur durch eine Brille schauen; denn nicht daS ganze Kolleg, sondern nur ein einzelnes Mitglied bereist den einzelnen Bezirk und daS Kolleg urtheilt nur nach dem Berichte. Dieser Bericht wird aber besser von einem Obersorstbeamttn ertheilt, der in dem Distrikte wohnt, daher ihn genauer kennen kann, als von einem in Wiesbaden wohnenden Mitgliede deS KollcgS.

Es ist behauptet worden , daß ganz gut von Frankfurt aus die obere Aufsicht über unsere Wal­dungen geführt werden könne.

Ja, meine Herrn, wenn gemalte Bäume zu untersuchen seien, aber keineswegs wenn eS sich um Bäume handelt, die im Walde, auf unsrem Grund und Boden wachsen. Gegen die Foistinspcktoren wurde noch angeführt, daß ein von der Majorität beantragtes Kollegium den einzelnen Mitgliedern mehr Selbstständigkeit gewähre und Willkühr ver­banne.

Meine Herrn! WaS gibt dem Beamten Selbst­ständigkeit? Weniger die äußere Stellung als wissenschaftliche Bildung und ein guter, fester Cha­rakter. Willkühr aber wird durch diese Einrichtung nicht beseitigt, denn wenn der Referent im Forst­wesen und der Vorstand im Ministerium deS In­nern Willkühr üben wollen, so können wir daS nicht durch ein Forstkolleg hindern.

Wir haben aber jetzt dagegen eine bessere Macht, nämlich die öffentliche Meinung. Wenn sich diese auf Wahrheit und Gerechtigkeit stützt, so ist sie unwiderstehlich. Die öffentliche Meinung hat zudem jetzt genug Organe, sich geltend zu machen, nämlich die Presse, die Gemcinderäihe, die KreiS- bezirkSrâthe und den Landtag, (Lang: und die Pfarrer.) Rau: Ja wohl, auch die Pfarrer, diese haben schon die Wahrheit öffentlich verkündet, ehe Sie daS Licht der Welt erblickten.

Ich muß noch eines Grundes erwähnen, der gegen die von der Majorität beantragte Einrichtung deS ForstkollegS spricht, ich meine nämlich den Ko­stenpunkt. Im dermaligen Forstkollcg wird nur der Referent besoldet, nach jenem Anträge sollen diesem aber noch 45 besoldete Mitglieder beigegeben werden. Mehr Kosten.verursachen auch die Ober­forstämter nicht. Die Mitglieder deS ForstkollegS würden unS aber durch ihre Inspektionsreisen sehr bedeutende Kosten verursachen und somit durch diese neue Einrichtung die Forstverwaltung theuer machen.

Da also durch daS Institut dcr Forstinspekioren die Waldungen besser und billiger beschützt werden, so erkläre ich mich für dessen Einführung nach dem MinoritâlSanlrag.

Schmidt: Daß Aufsicht stattfinde, darüber sei man einig, nur nicht wo; sie glaubten, daß In­spektion alle drei Jahre genüge, eS frage sich, ob die Fällungöpläne einer jährlichen Revision unter­worfen werden müßten, die Kontrole sei auf die Bewirlhschastung, nicht auf deren Ausführung ge­richtet ; würden Fehler gemacht, so feien sie doch nicht zu ändern. Müßte eine stete und jährliche Kon­trole stallfinden, so sei dieß mit dem Forstkolleg nicht ausführbar. Die Reisekosten würden wenigsten» 6000 fl. betragen. Die linke Seite deS HauseS