Nassauische Allgemeine Zeitung.
^L LL» Donnerstag den 20. Februar 1851*
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme »eS Sonntags. — Der vierteljährige Prânume-ationSpreiS ist in Wiesbaven für den Umfang des HerzogthumS Nassau, veS GroßherzogthumS uns KurfürüentbumS Hessen, der Lanvgraffchait yeffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O kr. — Infera te werden Die oreiipaltige Pelitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll e n b e r g'fchen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Der Bericht über den Gesetzentwurf die Forstverwaltung betreffend.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung. Molkenkur. KaltwafferKeilanstalt. Graf Mon«). — Vom Taunus (Deutsche Geschichte). — H erb o rn (Warnung).
— Wallmerod (Widerlegung). — Mannheim(Sachs).
— Au» der bayerischen Pfalz (Die Festungen. AuS- wanderungey). — Rassel (Gegenbefehl für den Fürsten von Thurn und Taris). — Dresden (Die HandelSver- hâltniffe. Die Ministerpräsidenten. Die deutsche Flotte. Plenarsitzung). — Luxemburg (Schluß der Kammer- fitzung). — Berlin (Die Debatte über den Antrag von Arnim'S. Die Kleinstaaten. Der Prinz von Preußen). — Hamburg (Erzherzog Leopold). — Kiel (Die Armee- Verhältnisse). — Wien (Saphir. Der Banus).
Frankreich. Paris (Reise des Präsidenten nach London. Einschränkung des Haushalt» im Elysee. General Her- billoa. Vermischte«).
Großbritannien. London (Die Bill gegen die Ueber- griffe deS päpstlichen Stuhles).
Spanien. Madrid (Die Eisenbahn nach Aranjuez. Das Ministerium).
Portugal. Lissabon (Von der Infantin. Die Geld- verhältnisse. Das Geschwader).
Italien. Turin (Die Deputirtciikainmer).
Griechenland. Athen. (Der König. Die Kammern).
Türkei. Konstantinopel (Der Pascha von Damaskus). Neueste Nachrichten.
Der Bericht über den Gesetzentwurf
die Forstverwaltung betreffend.
(Fortsetzung).
* II. Die nach 8. 1 und 2 deS Edikts vom 9. November 1816 creirlen 8 Oberforstbeamlen waren nach §. 1 deS Edikts dazu bestimmt, die Lokal» Verwaltung zu beaufsichtigen, indessen lag schon in der weiteren Bestimmung in demselben Paragraphen über den Geschäftskreis der Oberförster die Andeutung, daß sie hauptsächlich auch unmittelbar in der Forstverwaltung selbst arbeiten sollten, und.in der Instruktion für sie sind auch viele Arbeiten angegeben, welche unS rein Gegenstände der Verwaltung selbst und nicht bloS der Aufsicht über die Verwaltung zu betreffen scheinen. Wir rechnen namentlich hierzu die persönliche Anordnung von Kultur« und Fällungsarbeiten an Ort und Stede, die Abgabe von Nolhholz ic. nach den §§. 6, 7, 8 und 10 derselben.
Nach dieser Instruktion war der Geschäftskreis deS Oberforstbeamlen in Bezug auf die reine Forst. Verwaltung io ausgedehnt, daß er in Wahrheit fast die ganze Verwaltung an sich nehmen uno von einer nur einigermaßen selbstständigen Verwaltung der koch in dem 8> 7 deS EdiklS vom 9. November 1816 alS kunstverständige Verwalter eines besonderen Grund,igkNlhumS bezeichneten Oberförster keine Rede fein konnte.
Wir verkennen in keiner Weise, daß nach dem damaligen BildungSzustande einer großen Anzahl Oberförster, der sich bei vielen nicht über einen ungenügenden Grad roher Empyrie in der Forstwirrh- schaft erhob, eS nothwendig gewesen sein mag, den Oberforstdeamten hin und wieder die Verwaltung der Forste unmittelbar in der Weise zu übertragen, daß die Oberförster fast nur alS rein mechanische AuSführer der vom Oberforstdeamten angegebenen und sogar hin und wieder an Ort und Stelle persönlich vorgezeigten Verwaltungöhandlungen erschienen, — aber eS läßt sich doch gewiß nicht verkennen, daß eine solche Vermischung deS Geschäftskreises auch in rein technischen Angelegenheiten, ebenso wie in anderen Zweigen der Staatsverwaltung, sich nur auf so lange rechtfertigen läßt, alS sie gerade durch einen Nothstand (zu damaliger Zeit den Mangel an genügend befähigten Oberförstern) geboten erscheint. Bei StaqiSangesteUten, die einen hinreichenden Grad der Befähigung besitzen, und einen solchen können und dürfen wir jetzt bei den dermaligen Oberförstern vorauSsetzen, kann aber der Umstand, daß ihnen durch daS Eingreifen eines höher stehenden Einzelnen in ihren durch die Natur ihrer Stellung bedingten Geschäftskreis jett Selbstständigkeit entzogen wird, nur sehr niederschlagenv
und entmuthigend wirken und ihm daS Interesse und die Liebe zu seiner Stellung und seiner Dienstthätigkeit verleiden.
Außer der unmittelbaren Thätigkeit in Bezug auf die Forstverwaltung war den Oberforstbeamlen durch die Instruktion die genaueste, und man kann wohl und mit Recht sagen, die kleinlichste Beaufsichtigung der Oberförster und deS ForstpersonalS in Bezug auf ihre Dienstführung und nach §. 16 derselben in Verbindung mit dem Edikte vom 18. Juni 1819 über ihren Lebenswandel übertragen.
Gerade die AuSgedehniheit Dieser Beaufsichtigung , die so weit ging, daß der Oberförster beinahe keine einzige Dienslhauviung in dem nach der Natur der Sache ihm angewiesenen GeschâslSkreise unternehmen konnte, ohne vorher die Erlaubniß deS Oberforstbeamlen eingeholt zu haben, mußte je nach der Individualität des einen oder anderen von diesen dahin führen, daß sie bald zu einem deipolischen Verhältnisse (statt deS wohl beabsichtigten palriar chalischen) führte, das sich hauptsächlich in kleinlicher Tadelsucht und Rechthaberei äußerte, die von der in 8. 16 eingeräumten im Verhältnisse zu unsern übrigen Behörden abnormen Strafbefugnis} aus's Wirksamste unterstütz! wurde, bald aber auch, weil ihre genaue Ausübung in der vorgeschriebenen Ausdehnung beinahe unmöglich war, erst theilweise und dann ganz unterblieb und lediglich statt der wirksamen Kontrole an Ort und Stelle die papierene auf Grund der schriftlichen Arbeiten zur Folge hatte. Insbesondere führten Vie in §. 9 vorgefchrie- venen Konlrolirungen deS gefällten Holzes durch den Oberforstbeamlen zu vielfachen nutzlosen Zeit. Verschwendungen, sowohl von Seiten dieses, alS deS dabei anwesenden Oberförsters und häufig auch zu schädlichen Verzögerungen der oft dringenden Verwerthung und Abgabe.
Daß endlich mit der den Oberforstbeamlen übertragenen Beaufsichtigung auch noch eine Menge zeitraubender, überflüssiger und deßhalb nutzloser Schreibereien verbunden war, darf nicht unerwähnt gelassen werden.
Es war dieses sowohl eine nothwendige Folge deS Instituts der Beaufsichtigung durch den Oberforstbeamten, als der früher herrschenden Richtung unserer Staatsverwaltung, die ihr Ziel erreicht zu haben glaubte, wenn sie in den Besitz vorschriftS- gemäß geführter umständlicher Akten gelangte.
Daß diese Eingriffe in den Geschäftskreis der Oberförster und die zu weit ausgedehnte Beaufsichtigung derselben häufig zu Augendienern, oder, w«nn einmal an der Strenge nachgelassen wurde, zu Nachlässigkeiten und Irregularitäten führen mußte, konnte nur eine nothwendige Folge sein.
Schließlich glauben wir noch erwähnen zu müssen, baß durch den zu ausgedehnten Geschäftskreis der Oberforstâmler und den mit Umständlichkeiten und Weitläufigkeiten verbundenen Geschäfts- gang bei denselben, namentlich in Bezug auf die Abgabe von Notbholz und Nebennutzungen die Staatsbürger vielfach belästigt und Nothfällen nicht abgeholfen, sondern Frevel ic. veranlaßt wurden.
Diese Uebelstänke, die wir nur in allgemeinen Umrissen hingezeichnet haben, deren nähere Nachweise in Einzelnhelten wie in dem speziellen Theile zur Begründung unserer Vorschläge Nachfolgen lassen, waren ganz allgemein und hauptsächlich unter den Forstleuten anerkannt, und liegen Kritiken derselben in den Regierungsakten von Nassauischen Forstleuten und namentlich von einigen der tuet* tiefsten Oberforstbeamlen vor, welche in weit schärferen Ausdrücken, als den von uns gebrauchten, abgefaßt sind.
Man hat versucht, die Uebelstände, welche durch daS Institut der Oberforstämter, sowie eS seither bestanden, veranlaßt worden sind, hauptsächlich dem Umstande zuzuichreiben, daß bei der Besetzung derselben hin und wieder große Mißgriffe geschehen seien. Wenn eS nun auch allerdings ziemlich allgemein und insbesondere auch unter den Forstbeamten selbst anerkannt ist, und auch von der Regierung nicht in Abrede gestellt wird, daß dergleichen Mißgriffe stattgesunden und daß die Persönlichkeit einzelner Oberforstbeamlen zu besonders schreienden Uebelständen geführt hat, so läßt sich doch auf der anderen Seite nicht mit Grund in Abrede stellen, daß durch daS Institut selbst, wenn auch überall die Oberforstamtöstellen mit den tüchtigsten Per«
fönen besetzt worden wären, ein großer und wohl der größte Theil der angeregten Uebelstänke hervorgerufen wurde, und eS lag weiter in der Natur der seitherigen ForstorganisationSeinrichtung namentlich auch in Folge der oben angegebenen mangelhaften Ausübung der Oberaufsicht bei der Landesregierung, daß Mißgriffe in der Besetzung der OberforstamlSstellen stallfinden mußten, da der technische Referent an der Regierung auch bei dem besten Willen nicht die geeignetsten Persönlichkeiten unter den Oberförstern herauSsinven konnte, indem er nach feiner Stellung darauf hingewiesen war, Diese hauptsächlich nur auS ker Schilderung derselben durch Die Oberforstbeamlen kennen zu lernen und er mit Ausnahme der im Fluge stalifindenven Inspektionsreisen fast keine Gelegenheit halte, in eine unmittelbare GeschäflSberührung mit den Oberförstern zu kommen. Daß endlich eine genügende Beaufsichtigung der Oberforstbeamten statifinden sonnte, die ihn und wieder sehr nothwendig gewesen wären, brauchen wir nicht näher audeinan# der zu setzen. (Forts. folgt.)
Deutschland.
t* Wiesbaden, 17. Febr. (43. LandtagSsitzung. Fortsetzung.) K a l l: Wie sonst in Der Verwaltung möchten auch hier die Mitielstellen wegfallen. Aufsicht über Die Personen sei überflüssig und der Unfähigkeit werde durch daS Slaals-Eramen vor» gebeugt.
Iustir Von einem badischen Forstbeamten habe er vernommen, daß man dort mit dem Ge- j danken umgehe, die ForstinspeklionSsteUen aufzuhe« den, ohne jedoch näher anzugeben, wo; unS ist davon noch nichts bekannt geworden. Ja, 1848 fei Der Wunsch auf deren Beseitigung allgemein laut geworden. Nur bei Sinckuristen und ihren Knech- ien nicht. Die St.llung Der Oberförster den Ober- forstbeamten gegenüber sei unwürdig, sie seien Knechte gewesen, Die wieder geknechtet
(Die nähere Ausführung bewegte sich in diesen Redensarten fort, so daß sich, da Der Abgeordnete seinen Vortrag durch schriftliche Notizen unterstützte, unS Die Vermuthung aufkrängte, derselbe müsse theilweise einer Rede Wilderforce'S über die Abschaffung der Sklaverei entlehnt sein.) DaS ForftkoUeg muffe so gebildet werden, daß Der Naiionalre.chldum gehoben werde; kieS könne nur durch dessen Einführung geschehen.
Min.sterialraih Schepp. Die gegenwärtige I Organisation deS Forstkollegs sei nur provisorisch; I vaS technische Mitglied deS Finanzministeriums dem- { selben nicht untergeordnet. Aufgabe der Forstorganisation s.i, Die Holzprovukiion zu fördern, nicht Die Oberförster angenehm zu stellen. Nur an Ort und Stelle, nicht von Wiesbaden auS, werde ein wirksame Aufsicht auSgeüdl werden können.
D ü nk c l b e r g. Die Oderforstämter feien Sinekuren und HofverforgungSst.llen; ohne Vortheil für daS Gemeinwohl; man versah den Mann mit einer Stelle, nicht umgekehrt; man warf Die Wissenschaft weg, man drückte ihr daS Wappen auf Die Knöpfe und mehr dergleichen burleske Rede - Erercilien auS Volksversammlungen; der Würde einer Abgeord- netenversammlung aber wenig entsprechend.
Z o l l m a n n: Der Abgeordnete von Diez sagt, daß er Ihnen ein schwaches Bild der bisherigen Forstverwallung vorgeführt habe; für solches Halte er eS auch. Er (Zollmann) verlangt Gliederung in diesem Theile deS SiaatS-OrganiSmuS, wechselseitige Beraihung und Unterstützung. Man trenne Die Geschäfte deS Oberförsters von denen deS In- fpcklvrS alS Kontroleur. Auf der zweckmäßigen Bewirthschaftung beruhe bei und zum Theil daS Wohl deS StaateS und feiner Bewohner.
Wenn z. B. in einer mittleren Oberförsterei von 10,000 Morgen Wald nur 5 Kubikfuß Holz j â h r - lich mehr erzogen werden, so macht dieS jährlich 6666 fl.; und eS ist leicht zu berechnen, wie viel also auS sämmtlichen Waldungen. Im Allgemeinen müßten Die Verdienste der Forstbeamten über gute Forstwirihschaft anerkannt werken, — und so hätten sich auch Die im Sommer 1850 versammelten ausländischen Forstbcamlen und Forstwirlhe ausgesprochen. Er unterstütze den Antrag von Wirth.