Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 32>
Freitag den 7. Februar
1831.
Die Naff. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich mit AuSnahme r.es Sonntags. — Der vierteljährige Pränum^.-ationSpreiS ist in Wiesbaden für d-n Umfang des Her^ogthumS Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Lanvgratschaii veffen-Hamburg und der freien Stakt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen BerwaltungsgebieteS 8 fl. l<» fr. — Inserate werden die dreispaltige Leiitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen Ke r g' schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Poüamtern zu machen
Uebersicht.
Der Rau'sche Prozeß.
Deutschland. Wiesbaden (Das Hoheitsrecht über den Johannisberg). — EmS (Kleinkinderbewahranstalt).— Bon der Dill (Zustände). — Vom Neckar (Das Postregal).
— Karlsruhe (Schluß des Landtags). — München (Die Kammein. Dönniges). — Er fu r t (Die Parlamentsräumlichkeiten. von Radowitz). — Ber lin (Das Gesetz über Verantwortlichkeit der Minister. Der Strafgesetzentwurf). — Schwerin (Die österr. Truppen, v. Grabow. Beschränkung de« Vereinsrecht«). — Altona (General Baudisfln). — Kiel (Die Interimsregierung. Da« Kasinoministerium. Vermischtes). — Wien (Die Dresdener Kon- ferenjen. Die italienische Armee. Der Zollkongreß. Graf Thun. Bakunin. Graf Chambord).
Schweiz. Basel (Die Universität. Die neue Verfassung. Die Londoner Ausstellung).
Frankreich. Paris (Der Fürst von der Moskwa. Das Dotationsgesetz. Die Londoner Ausstellung. Von).
Großbritannien. Lo ndon (Das Parlament. Der neue Befehlshaber der Armee).
Italien. Genua (Die Neujahrvorfälle). — Rom (Reibungen).
Griechenland. Athen (DieFlüchtlingSklubbS. Das Konsulatwesen. Vermischtes).
Neueste Nachrichten.
Der Rausche Prozeß.
Der Kölner Zeitung wird auS Würtemberg unterm 31. Jan. folgendes über den Rau'schen Prozeß geschrieben: Zwei Wochen nun dauern schon in zwei täglichen Sitzungen die Verhandlungen deS Rottweiler Schwurgerichtes in dem grogen Rau'schen Prozesse, und doch sind von den 270 Anklage- Zeugen erst etwa 70 vernommen worden. Der Prozeß zieht sich sonach außerordentlich in die Länge. Indessen entspricht daS Interesse, daS er carbietet, keineswegs den gehegten Erwartungen, und da die wichtichsten Verhandlungen deS Rau'schen Aufstandes bere'ZS im Zeugen-Verhör abgehandelt sind, so veriprechen die komlnenbenden Wochen immer gerin- gere Ausbeute. Hauptsächlich hat man sich in einem getäuscht: in der Erwartung von Rau'S Auftreten; man erwartete ein offenes Auftreten deS Repudlika- nerS, ein Bekennen zu dem ganzen Umfange und dem Zwecke seines Unternehmens, einen stolzen Trotz gegen die Gesetze und die Verfassung deS StaateS, welche zu stürzen er vergeblich unternommen. Stall dessen zieht sich durch Rau'S ganze Haltung vor dem Rottweiler Gericht daS ängstliche Bemühen, seine ganze Unternehmung noch in daS Geleise einer ganz gesetzl chen Agitation hineinzuzwängen, und jedes Wort, jede Handlung als vollkommen erlaubt, gut gemeint, und fern von jeder Absicht der Ungesetzlichkeit, der Gewalt darzustellen. Die Verhand- luiigen, die Verhöre begannen mit einer mehrstündigen Rede des Hauptes der Angefchulbigten, welche daS bezeichnete Vertheidigungsjystem eröffnete.
Der Volkstag in Kannstait ist danach das uralte deutsche Recht, der Regierung begreiflich zu machen, daß sie andere Prinzipien annehmen, eine andere Volksvertretung einführen müsse; auf der Riesenversammlung hätte sich zeigen sollen, ob die VolkS'Souverainetât gelte, aber kein Putsch sei beabsichtigt gewesen. In dieser Richtung wird seine entscheidende Rede in der Rottweiler Volksversammlung erklärt und allen Kraftworten eine ganz bescheidene Bedeutung gegeben. Die Republik wird nicht mit Gewalt eingeführt, auch nicht prvklamirt, sondern die Frage berathen , ob daS Volk Republik oder Monorchie wolle; und wenn sich daS Volk für erstere erklärte, so werden Unterhandlungen eingeleitet, Verträge mit dem Staatsoberhaupt abgeschlossen, um etwa ein Belgien zu schaffen, und AehnlichkS; Gewalt aber liegt ganz fern, denn auch bei Weigerung deS Staatsoberhauptes hätte das Volk nicht Gewalt gebraucht, eS wäre nach Hause gegangen, es hätte die Steuern verweigert, eS hätte Schritte gethan, die eines Volkes würdig sind. So sprach Rau über den Zweck seines Unternehmens, und hieran reiht sich nun seine Interpretation einer jeden einzelnen Handlung, die ihn zu beschweren ge» eignet ist.
Haben wir diesen allgemeinen Ton deS Ver- theidigungS-SystemS festgestellt, so können wir uns
einer erschöpfenden Darstellung aller AnschuldigungsPunkte und der sogleich sie begleitenden Deutungen, Entschuldigungen, AuSreden enthalten, und die Mittheilung der charakteristischen Umstände mag genügen.
Die erste Scene bilden die Vorgänge in Rottweil vor der Volksversammlung, die Einleitungen dazu, die Unterhandlungen Rau'S mit dem Stadt, schultheißen und Anderen, die Verwarnungen durch einzelne Beamte vor offenem Aufruhr. Rau war hier noch im höchsten Pathos; er schilderte den bevorstehenden Zug zum Vollstage, wo das Volk entscheidet, welche Regierungsform eS sich geben will, eS werde wohl die republikanische sein; daS Militär müsse man einladen, zum Volk überzugchen; die Zeit zum Handeln sei da, eS gelte eine allge, j meine Erhebung; am großen Volkötage müsse mit der Regierung Abrechnung getroffen werden, cs müsse gehen, und wenn man Gewalt brauche ic. So schildern die Zeugen Rau'S Worte, und damals war es, als der Oberamtsrichter Kern Rau ent« gegen!) ielt: „daS wäre ja offener Aufruhr". Rau betritt den Zeugen gegenüber den doppelten Weg: er stellt in Abrede, macht auf die lange Zwischenzeit aufmerksam, nach der erst die Zeugen auSsagen, und zweitens, er deutet seine Worte: Zwang ist nur ein moralischer; wenn daS Militär bei der Volksversammlung milhallen will, so kann man eS nicht aushalten; die „Abrechnung" betrifft die Re- ( gelung der Zivilliste und Apanagen :c.
Die zweite Scene ist Rau'S Rede vom Bal, r kon des Gasner'schen Hotels (des jetzigen Schwur- j gerichtslokalö) herab zum Volke. Man kann sich leicht den Apparat einer Rede aus jenen Tagen selbst denken; es war die Rede, welche zum Zug zum VolkSlage ermunterte und mit der Abstimmung für einen bewaffneten Zug schloß. Einer der Zeugen meinte, er habe um jaw Zeit stärkere Reden asS diese gehört; er gibt aber gleichwohl zu, daß auch er die Absicht derselben alS eine weiter gehende, als je zuvor bei anderen Reden, erkannte. Ein anderer Zeuge aber nennt die Rede geradezu eine „jesuitisch perfide", aufreizende und^ fanalisirenve. Dem Bürgcrwchrkommandanten Pfeffer, der freilich den Zug selbst milmachte, aber in die Zahl der nicht Angeklagten fällt, kam eS vor, alS ob die ganze Bewegung auf Gewalt abziele. Mehrere der Zeugen theilten nicht den Wortlaut dessen, waS sie ver ommen, sondern mehr ihr Urtheil mit, und dies veranlaßte Schober zu schützenden Bemerkungen für die Angeklagten. Bei Rau'S Frage nach bewaff- I nelem oder unbewaffnetem Zuge finden die Zeugen daS deutliche Durchblicken von Rau'S auf bewaffneten Zug gehender eigentlicher Absicht. Rau'S Verhalten diesen Zeugnissen gegenüber ist das geschilderte ; er hält die friedliche Absicht seines Wirkens fest; den Worten, die er gebraucht haben soll: „man müsse den Staatskarren umkehren", hält er spottend entgegen: das habe er nicht gesagt, Denn dann ginge derselbe ja rückwärts, und ein Reaktionär sei er, Rau, noch nie gewesen. — Eine Reibe weiterer Auftritte, Reden u. s. f., welche auf Die Volksversammlung folgten, und über welche Zeugen- Aussagen vorliegen, lassen sich füglich übergehen. Interessant aber sind die Verhöre über die schriftlichen oder gedruckten Dokumente. Auch hier finden wir eigenthümliche Erklärungen ; daS offene Schreiben an die Bürger von Reutlingen und anderen Städten: „Der ganze Schwarzwald ist in Bewegung gegen Stuttgart" u. s. w., soll kein Aufruf zum bewaffneten Erscheinen sein, sondern bloß eine Nachricht, waS der Schwarzwald thue. Die Proklamation: „Die demokratische Republik ist proklamir" u. s. f., will Rau in der Aufregung, von einer weiter gehenden Fraktion gedrängt, selbst von Wein erhitzt, von sich gegeben haben; der Staatsanwalt will aber hiervon keine Spuren zu- geben.
Der Wortlaut der für den Prozeß wichtigen Proklamation ist folgender: „Mit Gott für kaö Volk! Mitbürger, deutsche Männer! Die Stunde hat geschlagen. Der Augenblick ist gekommen, dem Volke sein uraltes Recht, seine Souverainetät wieder zu geben und daS unerträgliche Joch abzuschütteln. Mitbürger! Der Augenblick ist groß und heilig. 1) Die demokratische Republik ist prokla- mirt. 2) DaS Eigenthum ist heilig und unverletzlich. 3) Jeder Diebstahl wird mit Verbannung
bestraft. 4) Jede Gemeinde wählt einen provisorischen LicherheilS-AuSschuß. 5) VolkSverräther werden vor ein Volksgericht gestellt. 6) Alle wehrhafte Mannschaft des ganzen Landes setzt sich in Bewegung nach Stuttgart zu einem großen VolkStage auf Die Mitte dieser Woche, um feine Souveraine, tät zur Geltung zu bringen 7) Das Volk kämpft nicht gegen das würtembergische oder das deutsche Militär im Allgemeinen, den Fall Der Nothwehr ausgenommen, sondern schließt Brüderschaft mit demselben. Gott segne daS Volk! Im Namen des rep u b l i kan i sch en Au s sch usse S in Rott, weil. G. R a u".
Interessant und wirklich neu ist nun die Erklärung der Proklamation durch Nau: das Ganze sei nur ein Programm für den Kannstalter Volkslag. Der republikanische „Ausschuß" ist der republikanisch gesinnte Ausschuß, dem ganzen Programme st,ht der Grundsatz der VolkSsouveränität als oberster an der Spitze. Um kommunistische Gelüste auSzu« schließen, folgt sogleich der Satz: DaS Eigenthum ist heilig und unverletzlich. Die Bestrafung deS Diebstahls mit Verbannung ist mehr ein Vorschlag für die künftige Gesetzgebung. Die SicherheitSauS- schüsse in jeder Gemeinde findet Rau deßhalb für nöthig, weil ja überall auch Die Beamten sich seinem Zuge anschließcn. VolkSgcrichle sind Geschwornen- gerichte; die wehrhafte Mannschaft sind die Wehrund Stimmberechtigten. DaS „unerträgliche Joch" sind Die trostlosen Zustände Deutschlands, die materielle Noth des Volkes, verkehrte Handelspolitik 2C. Noch ist zur Geschichte Dieser also interpreiirten Proklamation Folgendes beizufügen. Die Proklamation, deren Druckkosten, beiläufig erzählt, noch nicht bezahlt sind, ist nicht in dem obigen ursprünglichen Wortlaut abgedruckt worden. Da der Trucker sich weigerte, änderte Rau dieWorte „ist proklamir," erst in „wird proklamir!" und dann Den ganzen Saß in Den folgenden um: „Die VolkSsouveränität ist hiermit feierlich ausgesprochen", womit nun seine Erklärung übereinstimmt, daß eS sich um diese, alS den obersten Grundsatz, gehandelt habe.
Noch möchte hervorzuheben sein, die Art, wie Rau den Beamten gegenüber auftritt; er sagte, wenn diese wirklich in seinem Thun Aufruhr sahen, so hätten sie ihn verhaften müssen, und eS liege dann eine Pflichtverletzung von ihnen vor. Gerichisaktuar Walther, einer Der Hauplzeugcn, st.llte kielen Vorwürfen entgegen, daß eine Verhaftung Rau'S ohne Blutvergießen nicht möglich gewesen wäre und die Beamten wohl wußten, daß ihn sein Schicksal doch alSbald ereilen werde. Wallher ist eS, Den Rau seinerseits verhaften wollte; derselbe hatte nämlich durch Verlesung eines Briefes auS Stuttgart, der die dortige jeder R^volutinn ganz fremde Stimmung schilderte, auf die Bürgerwehr einznwir- ken gesucht Rau erklärte sofort Walther für verhaftet, freilich ohne Wirkung, da keiner der Bürgerwehrmänner diese Verhaftung vornahm, und so blieb denn Walther „unter Der Aufsicht deS Volkes". Diese Verhaftung, oder den Versuch der Verhaftung erklärt nun Rau dahin, er habe den Walther, der „geprügelt werden sollte", vor der Volkswuth schützen wollen.
ES mag an diesen Proben auS den Verhand, langen genügen. UedrigenS fehlt eS nicht an mancherlei Vorkommnissen der verschiedensten Art: Hier sind Zeugen, welche der Staatsanwalt wegen ihres ZurückhaitenS mit Der Verhaftung wegen Meineids bedroht, andere, selbst halb becheiligt, wissen sich kaum der peinlichen Lage, in der sie stehen, zu entwinden, und wie beim ganzen Prozeß jene stürmi, sche Zeit, in der fast Icker Die Grenzlinie béfoni neuer Haltung mißkannte, nicht außer Acht gelassen werden darf, daS zeigt z. B. die Szene tödilicher Verlegenheit, in Die einer der Hauptzeugen, Stadtschultheiß Rapp gerieth, als ihm ein anderer Zeuge vorhielt, daß er, Rapp, der Volksversammlung gleichsam die Sanktion ertheilt und gesagt habe: man solle Die gefallenen inhaltsschweren Worte wohl beherzigen. — Wir haben bis daher bloß die Anklage gegen Rau ins Auge gefaßt. WaS gegen ankere der Angeklagten bis jetzt vorkam, ist nur unbedeutend.