IWwtsche Allgemeine Zeitung.
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Donnerstag den 6. Februar
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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntag«. — Der vlertelMrtge Prânumecatlonspreis ist in Wiesbaden für den Umfang »e« Herzogthum« Nassau, de« Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschall Peffen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt £ fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und Tarisschen VerwaltungSgebieteS £ fl. iO kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenderg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern tu machen
Uebersicht.
Amtl icher Theil.
Bekanntmachungen.
Nichtamtlich«! Theil.
Oesterreichs welthistorische Mission.
Deutschland. Au« einer Provinzialstadt (Volksbildung).—Vom L an d e l(Landwirthschaftliche Lesezirkel).
— Von der Dill (Zustände). — Hanau (Die Einquar- tirung). — Karl«ruhe (Schluß der Ständeversammlung).
— München (Die Volksvertretung. Neuer Begriff de« Amtsgeheimnisses). — Dre«den (v. Beust. Der Herzog von Braunschweig). — Hannover (Die provisorische Zentralgewalt). — B«r lin (Die dänische Frage. Der Verein für Schleswig-Holstein. Die Zentralbudgetkommis- fion. Der Gesetzentwurf über Ministerverantwortiichkeit. GrafSponneck). — Altona (Die Festung Rendsburg). — Kiel (Entlassung der Marineoffiziere. Der Verein zur Unterstützung). — Rendsburg (Das Kronenwerk. Die gefangenen Dänen. Die deutsche Fahne). — Wien (Rückbeförderung von Truppen nach Italien. Da« Tabakmonopol, v. Prokesch. Münch-Bellinghausen. Vermischtes).
Frankreich. Pari« (Das Okkupation-korps in Rom. Die Dotation. Der Herzog von Nemours. Die Gensdarmerie) Italien. Turin (Die Deputirtenkammer). — Rom (Die organischen Gesetze. Die Postschifffahrt).
Neueste Nachrichten.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen.
(Die Vollziehung de« Gesetze« über die Zusammensetzung der Hofgericht« und deren Abtheilung in Senate betreffend.)
Höchster Entschließung zufolge tritt vaS Gesetz vom 28. Dezember vorigen Jahres mit dem 1. Februar lausenden JahreS in Wirksamkeit. Wiesbaden, den 27. Jan. 1851.
Herzoglich Nassauisches Staatsministerin«, Abtheilung der Justiz.
Ler.
vdt. Grimm.
(Die Erhebung des LahnzollS und des Schleußengelde« auf der Lahnstrecke zwischen Nwvern und der Au«mündung der Lahn betreffend.)
Nach Maßgabe des unter dem 30. September 1845 veröffentlichten, zwischen dem Herzogthum Nassau, dem Königreich Preußen und dem Großhcrzogihum Hessen abgeschlossenen Vertrags über die Schiffbarmachung der Lahn ist für die vom 15. Oktober dieses Jahres an der Schifffahrt neu eröffnete Flußstrecke von der Lahnmündung aufwärts bis zur Schleußt bei Nievern die Erhebung des LahnzollS und SchltußengtldcS vom 15. Oktober dieses JahreS an angeordnet worden und wird der Tarif über diese Abgaben mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unterm 18. Juni 1846 bekannt gemachten Vollziehung-vorschriften wegen sEr- Hebung der LahnschiffahrrS-Abgabcn (Verordnungsblatt No. 10 vom 24. Juni 1846) auch für die Lahn- strecke zwischen der Lahnmündung und Nievern gelten.
Wiesbaden, den 20. Dez. 1850.
Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Abtheilung des Finanzen.
Ler.
vdt. Hartmann.
Tarif
der Lahnfchifffahrtöabgabrn zuNieder- lahnstein und Nievern.
ES werden erhoben:
I. Lahnzoll.
a) bei der Zollstelle zu Niederlahnste in :
Ein Kreuzer von 24 Zentnern von der L a h n m ü n d u n g bis N i e b e rl a h n st e i n; Ein Kreuzer von 24 Zetnern von Niederlahn st ein bis zur Lahnmündung; (Bis 12 Ztr. frei, mehr als 12 Ztr. bis 24 Ztr. wie 24 Ztr.)
b) bei der Zollstelle zu Nievern:
Ein K r e u z er von 6 Zentnern von Nieder- lahnstein nach Nievern; Ein Kreuzer von 6 Zentnern von Nievern nach Niederlahnstein. (Bis 3 Ztr. frei, mehr als 3 Ztr. bis 6 Ztr. wie 6 Ztr.)
Ganz frei vom Lahnzoll sind:
Unbehauene Steine, nämlich Mauer - und Pflastersteine, auch rohe Sandsteine, Sand, Lehm, Kie«, gemeine Erve, Torf, Dünger, Faschinen und SchiffSgeräthe.
II. Schleußengeld.
Für den Durchlaß durch jede Schleuste wird erhoben für jedes Fahrzeug, dasselbe mag beladen oder nicht beladen sein:
a) von weniger als 500 Ztr. Ladungsfähigkeit 7 fr., b) von 500 bis einschließlich 1000 Zir. 14 kr., c) von mehr als 1000 bis einschließlich 1500 Ztr. 21 kr., d) von mehr alS 1500 Ztr. 28 fr. Bei Kuppelschleußen wird der doppelte Ansatz entrichtet, e) von Flossen für daS jedesmalige Oeffnen der Schleußt 7 kr.
Nichtamtlicher Theit.
* Oesterreichs welthistorische Mission.
(Schluß.)
Wir können ibie Ansichten der gegenwärtigen Lenker des österreichischen StaateS und seine Politik nicht näher alS Andere, welche eben so fern stehen; aber fast sollte man auS einigen Thatsachen schließen, daß ähnliche Ideen ihren Handlungen zum Grunde liegen könnten, wie denn auch Preußen im Innersten die alte Idee einer politischen komerziellen Union noch gar nicht aufgegeben zu haben, sondern ebenfalls solchen Ansichten zu huldigen scheint. Die Zoll- und Handels-Interessen sind in den Vorder, gründ geschoben worden und so scheint eS, als ob man dem deutschen Volke statt unausführbarer politischer Theoricen, ausführbare materielle Vortheile bieten wolle. Offenbar aber zeigen sich auch hier wieder manche Schwierigkeiten. Die ganze Nord- küste Deutschlands, welche den sogenannten Steuer- Verein Hannovers u. f. w. umsaßt, ist auf freien Handel angewiesen. Der preußische Zollverein welcher über Mitteldeutschland sich verbreitet, ist zu anderen Grundsätzen genöthigt. WaS Oesterreich bietet ist noch zu unbestimmt, um das lange Bestehende sofort fallen zu lassen; eS werden leichter die beiden nördlichen Vereine sich verschmelzen. Geschieht dies, dann ist vielleicht mit allerlei allmähli- i gen (Übergängen auch eine gemeinsame Vereinba- I rung derselben mit dem österreichischen ZollwesenS möglich. Diese materielle Verhältnisse werden aber, mehr oder minder immer ein Abbild der politischen bleiben.
Während wir in allen neuesten Vorgängen der Politik deS Augenblicks diese unsere Ansichten und Ueberzeugungen ungestört und ungeschwächt wieder finden, kommt unS eine Druckschrift unter obigem Titel zu: „Oesterreichs welthistorische Mission in seiner Herrschaft über die mittleren Donauländer und alS Träger der christlich- germanischen Bildung »ach dem Morgenlan- de". Durch die geographisch-politische Weltlage deS mittleren DonaugebieteS mit besonderer Beziehung auf Deutschland und dessen Bedeutung für Südosteuropa und Vorderasien nachgewiesen von G. L. W. Funke. (Hannover 1851.) Leser, welche für den Gegenstand weiter sich interessiren, dürfen wir darauf verweisen und ihnen vielfache Belehrung versprechen. Wir halten den Verfasser für tinen protestantischen Geistlichen und glauben, ihm schon früher auf ähnlichen Feldern der Kulturpolitik begegnet zu sein. Der Verfasser fürchtet besonders, daß die Mächt deS SlaventhumS selbst das magyarische Element brechen und einen Theil deS westlichen Zen- tralcuropas an sich reißen könne, wenn sein Gegengewicht sich findet. In mehreren, besonders geographischen Abschnitten enwickelt er, wenn auch »ieb leicht etwaS ideal, doch auf ächt historische und keineswegs gemeine Weise Oesterreichs Verbindung mit dem mittleren Donaugebiete und seine politisch geographische Wellstellung und daraus seinen Weltberuf als Träger deS deutschen Geistes nach dem Morgenlande. Wir geben hier einige seiner eignen Worte: „Wie sämmtliche Flüsse Ungarns und der Nebenlânder keine Hauptflüsse sind, nicht das Meer
erreichen, sondern daS Gewässer der Donau mehren und sich deßhalb ihr «»schließen; so sollen auch sämmtliche Völker, welche im Mitteldonaugebiete zusammengeführt sind, ihrerseits den zugleich hier durchfließenden deutschen Kulturstrom in seinem weiteren Laufe nach Wien mehren. Denn nur in dem Grabe, als dies geschieht, werben sie, wenn auch nicht als bestimmende Mächte, so doch als dienende Glieder einer höhern Macht, der christlich europäischen Gesittung, ihre weltgeschichtliche Bestimmung erfüllen. Als Bannerträger deutschen Geistes wird aber Oesterreich immerdar allen diesen Völkern auf ihrem Zuge nach dem Morgenlande vorangehen müssen. Deutschland darf darum diesen seinen Bannerträger nach Osten nicht schwächen oder wohl gar in arger Verblendung von sich auöstoßen (?!); sondern eS soll, indem eS sich mit seiner ganzen Kraft hinter denselben stellt, in ihm immer mehr einen heiligen, nimmer verzagenden Muth wecken, damit er rüstig, stark, mit einer Hoffnung, welche nicht zu Schanden werden läßt, vorwärts schreite, damit denn endlich auf solchem Zuge »ach Osten von den ihm nachfolgenden Germanen im Oriente durch Aufrichtung deS Banners christlich germanischer Gesittung in ganz anderer Weise ein Heilige- Land erobert werde, alS vordem durch die Kreuzzüge geschehen ist. DaS ist der sichtbar durch die ganze Geschichte von seinem ersten Entstehen bis auf den heutigen Tag Oesterreich vorgezeichnete Welllauf; daß ist die dem deutschen Volke durch seine zentrale Stellung in Europa als Träger der christlichen Bildung verliehene Mission nach Osten"!
Deutschland.
II Aus einer Provinzialsiadt, 31. Januar. Der Staat der Neuzeit sucht nach den verschiedensten Seiten seine Aufgabe zu erfüllen, die Veredlung deS Volkes durch alle ihre zu Gebot stehenden Mittel zu fördern. Er Hal zu diesem Zweck dem Un* terrichtSwesen seine volle Aufmeiksamkeit zuge, wendet und für alle Richtungen deS Volkslebens besondere Unterricht-- und Bildung-anstalten errich, tet. Nur eine Art von Bildungsanstalten scheint unS in diesem sonst so vollkommenen ErziehungS, systeme noch zu fehlen, eine Gattung von Schulen, deren Nolhwendigkeit man nicht zu beweisen braucht, da sie überall auf Privatwegen mit oft sehr großen Opferndes Einzelnen in'S Leben gerufen worden sind, nämlich die höheren Töchterschulen, die Bürgerschulen für weibliche Zöglinge, Mädcheninstitute ober wie man sie an verschiedenen Orten auf andere Weise benennt. Daß der reichere Bürgerstand, daß die StaatSdiener für ihre Töchter einer anderen Bildung bedürfen, als sie in der gewöhnlichen Volksschule erzielt wird, lehrt überall der Augenschein. Auch in den kleineren Landstädten haben sich solche „Institute" gebildet, wo der weiblichen Jugend eine tiefere und umfassendere Bildung geboten wird, die aber von den Eltern meist sehr theuer erkauft werden muß. Daß die Frauen der höheren Stände sich mit der gewöhnlichen Elementarbildung zu begnügen hätten, wird wohl Niemand behaupten, welchem Stellung und Einfluß der Frauen in der gebildeten Gesell, schaft, d. h. in unserm Sinne nur im Familienlc, bcn, nicht unbekannt ist. Ein Familienvater nun, welcher zum Wohl seine- Volkes mehrere Töchter zu einer edleren Bildung zu erheben hat, bringt dem Staate ganz außerordentliche Opfer. Von der rohen Ansicht, daß er hierdurch seine „Waare" veredle, wird wohl Niemand auSgehen. Wir halten eS daher für Pflicht deS StaateS, welcher zweckmäßige Anstalten dieser Art leichter als der Privatmann gründen kann, hier einzugreifen und wohlor- ganisirlt Töchterschulen überall einzurichten, wo sich ein wahres Bedürfniß geltend macht. Ein höheres Schulgeld soll nicht ausgeschlossen sein. Die gesichertere Stellung der Lehrerinnen wird diese selbst in jeder Hinsicht heben. Manche krankhaften Auswüchse deS JnstitutSwesenS werden verschwinden, eine tüchtigere Frauenbildung allgemeiner werden. WaS früher die Klöster in ihrer Art geleistet, muß jetzt der Staat zu erfüllen suchen.
S Vom Lande, 30. Jan. DaS Wochenblatt der nassauischen Land- und Forstwirthc brachte neulich den zweckmäßigen Vorschlag, in jeder Gemeinde