Nassauische Allgemeine Zeitung.
Ja 2S Donnerstag den LV Januar 18SL
Die Nass. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme veS LonntagS. — Der vierteljährige Prânume-ationSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfana des Herzogtkums Nassau, des Großherzogthums und KurfürstentkumS Hessen, der Landgraf, cha't Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 4 fl , in den übrigen «ändern des fürstlich Thurn- und Tarisschen VerwaltungSgebleteS 8 fl. 1O fr. — Inserate werden die vreisvalligs ’Uetil^ile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, ausivärts bei den nächst gelegenen Postämtern <u machen
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Dienftnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Petition der Stadt Limburg die Gerichtsorgani- sation betreffend.
Deutschland. Wiesbaden (RegierungSmittheilung die Zivilliste betreffend. Laudtagverhandlung). — Weilburg (Die neue Anleihe). — Frankfurt (Die Zentralgewalt).
— Karlsruhe (Der Eisenbahnvertrag). — Stuttgart (Widerruf). — München (König Ludwig). — Gotha (Ministerkonferenz). — Dresden (Die Konferenzen). — Berlin (Die österreichische Zoll- und HandelSeinigung).
— Lübeck (Der Eiderkanal). — Rendsburg (Die Stellung der Dänen). — Wien (Die Kronlandtage. Graf Svonneck. Das Ehegesetz. Dankadresse und Ehrenbürger- recht für den Fürsten Schwarzenberg).
Frankreich. Paris (Neue Ministerkrisis. Die bevorstehende Debatte).
Großbritannien. London (Die spanische Staatsschuld.
Lord Clarendon).
Griechenland. Athen (Postvertrag mit Oesterreich).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Seine Hoheit der Herzog haben höchst- ihrem Flügelabjutanten, Oberlieutenant von Bose gestattet, daS ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig verliehene Ritterkreuz deö Ordens Heinrichs des Löwen annehmen und tragen zu dürfen.
Hö ch std i eselb en haben den Justizamtmann Gieße von Hochheim und die Justizamtsverwalter: Cuntz von Runkel und Jeckel von Königstein zu HofgerichtSräthen bei dem Hof- und AppellalionS- gericht zu Wiesbaden, sowie den Substituten deS StaatSprokuratorS zu Dillenburg, Gieße zum Hof- gerichtSassessor und den Amtssekretâr Strauß von da zum Sekretär bei dem dasigen Hofgerichte zu Ernennen, benHofgerichtSra'h Stahl von Wiesbaden an daS Hof- und AppellationSgericht zu Dillenburg und den HofgerichlSassessor Horstmann von Dillenburg an daS Hof- und AppellationSgericht zu Wiesbaden zu versetzen und den Kanzlisten Zeuner zum Bonnmeistcr bei dem Hof- und AppellationS- gerichie zu Wiesbaden zu ernennen geruht.
H ö ch st d i e f e l b e n haben den Akzessisten von Massenbach unter Beibehaltung seiner Funktio- nen in der Registratur deS OberappellationSgerichtS zum AmtSsekrelär gnädigst ernannt.
Seine Hoheit der Herzog haben bm KriminalgerichtSakzessisten Moritz von Wiesbaden zum Amissekretär ernannt und denselben dem Staats- Prokurator daselbst alS zweiten Stellvertreter beigegeben, und den KreiSamlSakzessisten von Mohrenhoffen von Idstein zum Akzessisten bei dem Kriminalgerichte zu Wiesbaden ernannt.
Seine Hoheit der Herzog haben den Justizamtmann Wenkenbach von Eltville an daS Justizamt zu Hochheim versetzt, den KreiSamtSse krelâc Lautz von RüdeSheim zum JustizamlSverwal- ter in Eltville, den KreiSamtSsekreiâr Becker von Limburg zum Justizamtsverwalter in Königstein, sowie denLandoberschultheiscreiverwalter, AmlSasses- sor Usenet von Wiesbaden zum JustizamtSver- walter in Runkel ernannt und dem HofgerichlSas, sessor Westerburg zu Wiesbaden die Verwaltung der dasigen Landoberschultheiserei übertragen.
H ö ch st d i e s e l b e n haben die Justizamtssekretäre r Brunner von Braubach nach Königstein und Zimmermann von Königstein nach Braubach, sodann die Justizamtsakzessisten: Spamer von SelterS nach Wallmerod, D ü n kel b e r g von Rennerod nach SelterS, den KreiSamtSakzesststen Eberhardt von Hadamar und den JustizamtS- akzessisten Schenck zu Wehen an daS Justizamt zu Rennerod zu versetzen, sowie die geprüften RechtS- kandidaten: Adolph Schreiber von Usingen zum Akzessisten bei dem Justizamt daselbst, Joseph Horn von Limburg zum Akzessisten bei dem dasigen Justizamte und Friedrich Brinckmann von Miehlen zum Akzessisten bei dem Kriminalgerichte zu Wiesbaden zu ernennen geruht.
Höch st dieselben haben den KrcisamiSakzes- sisten Busch zu Wiesbaden zum KreiSamtSsckretär befördert und den KreiSamtSakzessisten K ö n i g von Hachenburg zum KreigamlSiekrelär zu Limburg ernannt , zugleich den Justizamtsakzessisten Bücher von SelterS an daS KreiSaml zu Hachenburg versetzt.
Seine Hoheit der Herzog haben dem der Ministerialabtheilung deS Innern angeherenden Gewerbekollegium den Revisor K ü nkl er zu Wiesbaden als Mitglied be'gegeben.
Hö ch st d les e lb en haben die Probatorenr Münzel und Kob de zu Revisoren und den Kanz, listen Wack zum Probator bei der Mmisterialad- lbeilung deS Innern, sowie den RevisionSdiurnisten Ebert zum Probator bei der Ministerialabtheilung der Finanzen, sodann die Probateren: Saßmann, SachS und Grünthaler zu Revisoren und den RevisionSdiurnisten Achenbach zum Probator bei der Rechnungskammer gnädigst ernannt.
Höch st dieselben haben den Rezeptursekretär Weidenbach von Weilburg nach Montabaur, die Rezepturakzeisisten CloS von Montabaur nach Weilburg, Wack von Diez nach Herborn, Mo u- reau von Langenschwaldach nach Diez versetzt und die beiden Rezepturgehülfen Boos von Langen, schwalbach und Adolph Braubach von Hadamar zu Rezepturakzessisten zu Langeuschwalbach, sowie den Diurnisten K o ch zu Höchst zum Akzessisten bei dem Mainzollamt daselbst ernannt.
Pfarrer Trägel zu Welterod ist in den Pensionsstand versetzt und der Kandidat der evangelischen Theologie Thomä zum Pfarrvikar in Sulzbach ernannt worden.
Der als Lehrer nach Limburg dirigirte Lehrergehülfe Kopp zu Schwanheim, der nach Cadendach dirigirte Lehrer Immel zu Irmtraut, sowie der nach Irmtraut dirigirte Lehrer Prodeck von Limburg sind auf ihr Ansuchen an ihren bisherigen Stellen belassen worden, Lehrergehülfe Janger von Flörsheim ist zum Lehrer in Cadenbach er- nannt und dem zum Lehrergehülfen in Schwanheim bestimmten Schulkandidaten Jäger von Eltville die Verfehung der Lehrergehülfenschule zu Flörsheim provisorisch übertragen worden.
Lehrer Sommer von Drommershausen ist zum Lehrer in Bremberg und Lehrer Klein von da zum Lehrer in Drommershausen, Lehrergehülfen Birkenbihl zu Hadamar zum Lehrer daselbst ernannt und dem provisorischen Lchrergehülfen Gläßner zu Dernbach die dasige LehrergehülfensteUe definitiv übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Petition der Stadt Limburg die GerichtSorganisation betreffend.
Von der Redaktion deS „Nassauischen Vereins- blatteS für vaterländische Arbeit und Bildung" ist unS daS Protokoll über die Ergebnisse der am 19. d. M. in Limburg stattgehabten Bürgerversammlung und die bei vieler Gelegenheit beschlossene Petition an daS Herzoglich Nassauische SlaalSministerium, die Gcrichlöorganisanon betr., zur Veröffentlichung zugegangen. Die beiden Aktenstücke lauten:
I.
Geschehen Limburg, den 19. Januar 1851.
Heute war dahier unter Vorantrilt deS Bürgermeisters und Gemeinderaths eine so zahlreiche Bürgerversammlung, wie sie selten in hiesiger Stadt gesehen wurde.
Am verflossenen Sonntage wurde in einer eben so zahlreichen Versammlung eine Kommission gewählt, bestehend aus:
1) Fabrikant I. A. Pachten, 2) Kaufmann Heinrich Trombetla, 3) Buchhändler Ebenau, 4) Weiß, gerber HenSler, 5) Spengler Stephan Reuß, 6) Schuhmacher Georg Menges, 7) Prokurator Winter, 8) Prakurator Hilf, 9) Prokurator Verflossen.
Diese wurde beauftragt, eine Petition an den Landtag und an daS Minsterium wegen der Ge- richtSorganisativn und Verlegung eines Kreis-, Han- delS, und GewerbegerichtS nach Limburg zu ver
fassen. Diese Petitionen wurden heute verlesen, genehmigt und werden nun den Volksabgeordneten und dem Ministerium übergeben.
Alle Bürger hiesiger Stadt, welcher politischen Partei sie auch angehören mögen, sind erregt über daS Projekt, Bezirksgerichte nur nach Dillenburg und Wiesbaden zu verlegen. Die an daS Ministerium adressirte Petition ist hier unten abgedruckt. In der Kürze wird wegen dieses wichtigen Gegenstandes für die Aemter Limburg, Diez, Hadamar, Wallmerod, Runkel, Weilburg und Mantabauer eine große Versammlung unter Zuziehung der VolkS- abgeordnetcn ausgeschrieben. Der Tag wird noch bekannt gemacht werden. Der angeregte Gegenstand ist für das ganze Land von der größten Wichtigkeit.
II.
An daS Herzoglich Nassauische StaatS- Ministerium in Wiesbaden.
Gehorsamste Vorstellung der unterzeichneten Bürger von Limburg.
Die Gerichtsorganisation im Herzogthum Nassau, insbesondere die Errichtung eines Bezirks-, Handels- und Gewerbegerichts in hiesiger Stadt betr.
Dem Vernehmen nach soll noch während dieses Landtages von der Versammlung der Abgeordneten der Entwurf der Prozeßordnung und des Gesetzes über die GerichtSorganisalion für daS Herzogihum Nassau in Berathung genommen, und die Errichtung von zwei Bezirksgerichten in Dillenburg und Wiesbaden mit 38 Amtsgerichten beschlossen werden.
Der von dem HofgerichtSdirektor Flach in Wiesbaden verfaßte Entwurf der Prozeßordnung I soll den deßsaUsigen Debatten zu Grund gelegt werden. Die öffentliche Meinung deS Landes ist über diese wichtige legislatorische Arbeit nicht im Ge» rinasten aufgeklärt und eS wird noch eine geraume Zeit hlngehen, bis sie nach und nach im Klaren ist. ES kann nicht im Entferntesten in der Absicht der Unterzeichneten liegen, diesen Entwurf im Einzelnen einer Kritik zu unterwerfen, allein über die Kompetenzfrage stellen diese im Interesse des Landes einige in untenstehender Weise motivrrten Anträge. Daß die seitherige Justizverwaltung manche Gebrechen in ihrem Gefolge hatte, ist unleugbar wahr. Wenn sie auch seit der Trennung der Justiz von der Ver, waltung einigermaßen gemindert wurden, so scheint dennoch eine Umgestaltung deS Gerichtswesens im Wege der Gesetzgebung, im Interesse der Rechtspflege ein dringendes Bedürfniß, weil nur bei Kollegialgerichten eine gründliche Rechtsprechung er, wartet werden kann, waS bei Einzelrichtern, welche die Bagatellsachen zu entscheiden haben, sehr häufig nicht der Fall ist, abgesehen davon, baß eine raschere Beendigung de- Rechtsstrciiigkeiten in sie» len Fällen vermißt wird. Bei dem vorliegenden Entwürfe muß man sich vor allem die Frage beant- worten, ob durch die darin enthaltenen Vorschriften eine sichere, schnelle, für die Parteien bequeme und minder kostspielige Rechtspflege erreicht werden kann. WünschenSwerlh ist die Errichtung von Kollegial- gerichten, weil nur bei ihnen eine wahrhaft zuverlässige Rechtspflege nach dem Urtheile aller Sachkenner möglich ist; um jedoch möglichst vollständige Garantiern für die Rechtsprechung zu gewinnen, so erscheint die Theilnahme von Geschwornen auS dem Volke hierbei, sodann die Rezeption eines tüchtigen Gesetzbuches, etwa deS Code Napoleon oder deS österreichischen Gesetzbuches nach vorgängiger Revision und Umarbeitung nach den örtlichen legislatorischen Bedürfnissen bringend geboten. Hierdurch wird der Weg gebahnt, daS aus dem Volke fast gänzlich gewichene Rechlbewußlsein nach und nach wieder berzustellen, und die Rechtssprechung der öffentlichen Meinung unterwürfig zu machen. Bei den Amtsgerichten scheint die Herabsetzung der Kempetenzsumme von 100 fl. au? 50 fl., im In- "reffe der Rechtsuchendeir zu liegen, weil eS die Erfahrung lehrt, daß die meisten Prozesse über Ge- genstände unter 100 fl. von Bürgern geführt werden, welche insbesondere um eine gründliche Rechtsprechung interessirt sind, namentlich von solchen auS dem Mittelstände. Daß die Rechtsprechung bei einem Amtsrichter eine ebenso gediegene, wie bei einem Kollegialgericht ist, kann und darf nicht be-