Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Samstag den 18. Januar
18S1
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrânumscationSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, deS GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschatt Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern deS fürstlich Thurn - und Tarisfchen Verwaltungsgebietes S fl. io fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzerle oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, das Befahren des Rheines bis in die See betr.
Nichtamtlicher Theil.
Die Dresdener Konferenzen.
Deutschland. Wiesbaden (Die Zollkonferenz. Naht.
Unfall). — Stuttgart (Graf Taube). — Dresden (Das Stimmenverhâltniß. Der Dualismus. Graf Alvens- leben). — Harburg und Hildesheim (Das vsterr. ArekutionSkorpS). — Berlin (Die Zentralgewalt. Neue Niederlage. Oldenburg. Detmold. Thun. Die Kammern. Dellbrück). — Hamburg (Die Kommissäre. Der dän. Finanzminister Graf Sponneck nach Dresden und Wien).
— Kiel (Die Verhandlungen über die Vorschläge der Kommissäre). — AuS Holstein (Auflösung der LandeS- vcrsammlung). — Rendsburg (Unterwerfung. Armeebefehl. Neueste« von der Armee). — Wien (Reise des Kaisers nach Prag. Finanzvorschläge. Die Herzogthümer. SchwurgerichtSfltzung. Fürst Schwarzenberg. Die Bank. Bem'S Tod bestätigt).
Frankreich. Paris (Die Schuldklagen gegen Abgeordnete. Changarnier. LanjuinaiS'S Antrag).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Verordnung
über das Befahren des Rheines von Basel bis in die See.
Erste Abtheilung.
Allgemeine Bestimmungen für den ganze» Strom.
(Fortsetzung).
Art. 15.
7) Verhalten beim Festfahren und Ver. sinken.
1) Ist ein Schiff oder Floß irgendwo im Strome festgefahren, so hat dessen Führer an einer geeigneten, mindestens eine Stunde stromaufwärts gelegenen Stelle eine Wahrschau aufzustellen, welche andern Schiff- oder Floßführern zuruft, baß und wo ein Schiff oder Floß festgefahren ist. Diese Wahrschau muß daselbst so lange verweilen, bis sie durch eine zweite Wahrschau benachrichtigt ist, daß jenes Schiff oder Floß wieder flott geworden, oder daß, auf die, der Polizeibehörde sofort zu machende Anzeige, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist. 2) An Stellen, wo ein Schiff festgefahren oder gesunken ist, soll jedes Dampfschiff mit halber Kraft vorbeifahren. 3) An den Stellen, wo Schiffe gesunken sind, werden die erforderlichen Sicherheitszeichen durch die Ortsbehörde aufgestellt werden.
Art. 16.
Hl. Verhalten während des Stillliegens.
1) Außerhalb den Häfen dürfen am Leinpfadufer nie mehr als drei Schiffe in der Breite des Stromes nebeneinander liegen. Beim Vorbeifahren der vom Ufer aus gezogenen Schiffe muß auf still# liegenden Segelschiffen, wenn es angeht, der Mast Niedergelegt, sonst aber muß so weit vom Ufer abgelegt werden, daß daS Zugseil unter den Schis- fen durchgeführt werden kann. Bei Durchleitung des Seils muß die Bemannung des stillliegenden Schiffes behülflich sein. 2) Alle Flosse, welche am Leinpsadufer liegen, müssen mit vollständigen Seil- leitungen versehen sein. Auch dürfen diese Flosse, sofern sie nicht auf der Reise begriffen sind, nicht über 250 Fuß (78,46 Meter) weit in den Strom reichen. Der Flösser ist verbunden, die Zangen (Bindehölzer) gleichmäßig mit dem Flosse abzuschnei- den und die Anker so zu setzen, daß sie der Schifffahrt nicht hinderlich sind. Die Floßmannschaft muß die Schiffe, welche daS Floß nicht umsäumen können, an demselben vorbei fortzichen. 3) Sind Schiffe oder Flosse bei nebligem Wetter an Stellen vor Anker gegangen, an welchen dies nicht zu geschehen pflegt, so ist auf den Dampfschiffen alle fünf Minuten die Glocke anzuschlagen, von andern Schiffen und von Flossen aus eben so oft durch daö Sprach
rohr zu rufen. 4) Alle Schiffe, welche bei Nacht auf dem Strome in der Nähe des Fahrwassers, oder außerhalb der Häfen in der Nähe der Landungsbrücken für Dampfschiffe, oder an Stellen liegen, an welchen sonst keine Schiffe anzulegen pflegen, müssen mit einer hellbrennenden Laterne am Maste an der Seite deS Fahrwassers oder an einer sonstigen erhöhten Stelle und zwar dergestalt versehen sein, daß die Laternen von beiden Seiten auS, zu Berg und zu Thal , wahrgenommen werden können. In ähnlicher Weise sind zur Nachtzeit auch die Rheinmühlen und sonstige im Rheine befindlichen Anlagen mit -einer Laterne zu versehen. Wo mehrere Mühlen in einer Reihe ausgestellt sind, genügt die Anbringung einer Laterne auf den äußeren Mühlen an der, dem Fahrwasser zugekehrten Seite. Auf Flössen, welche vor Anker liegen, müssen zur Nachtzeit an jeder der beiden, dem Fahrwasser zugekehrten Ecken, auf einer hohen, weit sichtbaren Stelle, zwei Laternen neben einander aufgerichtet werden.
Art. 17.
IV. Bestimmungen in Betreff der fliegenden Brücken, Gierponten und sonstigen Anlagen. -
1) Bei der Bestimmung deS Ufers, an welchem fliegende Brücken oder Gierponten zur Nachtzett ihren Landungsplatz haben sollen, ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß ihre Anker- und Buchtnachen nebst der Gierkette oder dem Seile nicht das Fahrwasser versperren. 2) Zur Nachtzeit ist auf den fliegenden Brücken und Gierponten an einer erhabenen Stelle, desgleichen auf dem ersten Ankernachen eine hell- brennende Laterne vom Inhaber zu halten. 3) Sollten besondere Umstände zur Nachtzeit es erforderlich machen, daß fliegende Brücken oder Gierponten an einem andern als dem für sie vorgeschriebenen Landungsplätze liegen, so muß bei Annäherung eines Dampfschiffes die Glocke auf der Brücke oder Ponte so lange dauernd geläutet werden, bis vom Dampfschiffe auS durch Glockenschläge die Wahrnehmung zu erkennen gegeben und die Geschwindigkeit deS Dampfschiffes vermindert ist. Die Brücke oder Ponte muß dann sogleich daS Fahrwasser frei machen. 4) Am Leinpfaduser befindliche Badeanstalten oder sonstige Anlagen oder Gegenstände, welche den Leinzug hindern, müssen von den Inhabern mit vollständigen Seilleilungen versehen werden.
(Fortsetzung folgt)
Nichtamtlicher Theil.
•§* Die Dresdener Konferenzen.
Die große Mehrzahl, sowohl in unserem engeren, als im weiteren Vaterlande hat, wie als erwiesen angenommen werden kann, keine demokratische UmwälzungSgelüste. Sie wird daher freudig und willig ein Regierungssystem billigen und stützen, welches geregelte innere Zustände ohne engherzige Hemmung der in der ganzen Zeitrichtung liegenden geistigen Entwickelung und ein größeres Ansehen deS GesammtvaleUanveS nach Außen in Aussicht stellt. Letzteres verlangt das Nationalgefühl, und wir sind der Ansicht, daß eine Befriedigung dessel, den in dieser Hinsicht von höchst vortheilhaften Folgen für die herrschenden Gewalten sein wird. Außerdem möchte ein Hauptaugenmerk aufdieHebung und Förderung deS Handels, alS der Hauptquelle und Grundlage gewerblicher Thätigkeit und ausgedehnteren Wohlstandes, zu richten sein. Werden hierzu, vermittelst aller zu Gebote stehenden Mittel ernstlich umfassende Veranstaltungen getroffen, so mögen wir friedliche Zustände zu hoffen haben.
Die Hauptstütze der modernen Revolution ist die Armuth. Wo Wohlstand, ist Frieden, wo Mangel an Beschäftigung oder an Lebensbedürfnissen, Unfriede. Daß aber den gesteigerten Anforderungen der Gegenwart gegenüber, der Wohlstand, und durch die Vermehrung der Produktionskräfte die Beschäftigung bei unS vermindert erscheint, wird schwerlich bezweifelt werden. Es bedarf daher, wenn die Bedürfnisse dieser Generation nicht zu vermin, dern, wenn man die Völker nicht auf andere Bahnen alS die bisherigen zu führen weiß, die Hebung deS Handels, mit dessen Hilfe allein den müßigen
Kräften Beschäftigung und jedem strebsamen Kopf ein erreichbares, lockendes Ziel geboten werden kann,seiner nicht genug hervorzuheb-nden Berücksichtigung der obersten Staatsgewalten. Die unermeßlichen Schwierigkeiten der Aufgabe verkennen wir nicht, aber sie dürfen nicht zurückschrecken.
Werden aber nun die in Dresden versammelten Diplomaten diesen Bedürfnissen die gebührende Wichtigkeit beilegen? oder werden sie vor Allem die Rechte der Dynastieen zu wahren und zu sichern bestrebt sein und so die Staatsgewalten, was unleugbar noch thut, einstweilen wieder kräftigen, aber den Samen deS Unkrauts zu künftigem Unheil fortwuchern lassen?
Man befürchtet nur zu sehr daS Letztere. Man befürchtet, sagen wir — und sieht mit ängstlicher Spannung nach DreSden, ohne Etwas zu sehen als — Diplomaten. Wir wollen das Beste hoffen und sind überzeugt, daß, wenn nur halbwegs günstige Resultate jener weltgeschichtlichen Versammlung laut werden, die s. g. Demokratie mit ihren schwärmerischen Weltverbesserungsplänen alSbald aufhören wird, eine Macht in Deutschland zu sein.
Vorerst neigen Viele sonst wohlgesinnte Männer, hier und wie wir sehen auch an andern Orten, scheinbar mehr zu der demokratischen Richtung hin und zwar eben darum weil ihre Hoffnungen immer tiefer sinken und der Glaube Raum gewinnt, als sei endlich doch nur von ihr Heil zu erwarten. So sehr dieß nun auch von Kurzsichtigkeit zeigen mag, so ist es doch der Beachtung werth. Gerade die Kurzsichtigkeit der Menge ist die kräftigste Stütze für die Pläne unserer modernen VolkSmänner, denn sie läßt daS in die liebliche Himmelsbläue der nächsten Zukunft gebaute lockende Luftschloß deS sich je nach den Individualitäten ausbildenden Traumes von unendlicher Volksfreiheit, Souveränität und materiellem Wohle, jedem entweder ganz oder doch theilweise erreichbar scheinen. Wie unsere jüngeren und älteren VolkSführer und Volksfreunde — gerade die kurzsichtigen Schüler der vielgeschmähten unpraktischen Professoren sind, so sind die niederen Volksschichten wieder die leider zu empfänglichen Lehrlinge dieser zum Theil ganz ebelsinnigen Schwärmer und Theoretiker. Sie jagen nach Idealen, die groß fein mögen aber unendlich ferne liegen, statt Zielen nachzustreben, die erreichbar und von den Klügeren als wirklich gut anerkannt werden. Sie kennen sich selbst nicht und nicht die Menschen, überschätzen in unglaublicher Selbstliebe ihre Kräfte, und ihre Systeme stützen sich auf eine Menge irriger Voraussetzungen. Möchte man in Dresden nicht in denselben Fehler verfallen!
Nur materielles Wohlergehen wird die moderne Demokratie zur Ruhe bringen und den Staat für die Folge vor ihren wiederholten Rettungsversuchen, die voraussichtlich mißglücken, mögen die Schwärmer siegen oder besiegt werden, bewahren.
Deutschland.
§§ Wiesbaden, 16. Jan. Ein Artikel in Nr. 13 der Nass. Allg. Z. enthält Mittheilungen über den Wiederzusammentritt der Zoll-Konferenz, welche nun genau sind.
Als in den ersten Tagen des MonatS November 1850 die Vertagung der Zoll-Konferenz zu Kassel zur Sprache kam, mußte auch darüber Abrede genommen werden, wann und wo die Verhandlungen fortzusetzen sein. AlS Termin wurde der 4. Jan. 1851 bezeichnet und rücksichtlich deS OrleS von mehreren Seilen bemerkt, daß eS sich, wenn bei dem Herannahen deS verabredeten Termins dem Zusammentrcten der General-Konferenz in Kassel etwa Hindernisse im Wege stehen sollten, empfehlen möchte, die abgebrochenen Verhandlungen in Wiesbaden forlzusetzen.
Bei dem Herannahen deS verabredeten Termins kam eS bezüglich deS OrteS zunächst auf die Erklärung der Kurhessischen Regierung an, und nachdem diese dem Wiederzusammeutritte der Zoll-Konferenz in Wiesbaden zustimmte, lag eS sehr nahe, daß sich die Mehrzahl der übrigen VereinS-Regierungen auch für daS im Voraus empfohlene Wiesbaden aussprach. *)
*) Nach unserer Ansicht können die Angaben beider Artikel ganz gut nebeneinander bestehen. Die Red.