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Rassamschc AllMmic Zeimng.

M S Samstag den 11. Januar 1851.

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Neues Abonnement.

Bestellungen auf das mit dem 1. Januar neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Starke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis- Hengen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.

Dieselbe erscheint auch für das nächste Jahr einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumera- tionSpreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 st. 1O fr. mit Jnbe griff des Postaufschlags. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wies­baden in der L. Sch eilend er g'schen Hos-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zur Domänenfrage.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag). Aus dem Lande (Die Viehmârkte). Weilburg (Gemeinderath- Wahl). Von der Lahn (Viehhandelgesetz). Kassel (Zeitungsdebit. Entwaffnung). Gotha (Preßverein).

Ans Thüringen (Der Herzog von Koburg). Ber lin (Die Adreßdebatte. Das Erekutionskorps. Peucker. Sundzoll. Die erste Kammer. Erklärung des Minister- prâfidenten). Hamburg (Die Kommissare). Aus der schleswig-holsteinischen Ar mee (Stimmung).

; Wien (Der Reichsrath. Donauschifffahrt. Das neue Preßgesetz. Die Maigefangenen. Fürst Schwarzenberg. Die Eisenbahn von Prag nach Dresden vollendet. Miß­stimmung im Fiumanischen).

Frankreich. Paris (Die Ministerkrisis. Changarnier. BermischleS).

Italien. Rom (Die Londoner Ausstellung). Genua (Unruhen).

Türkei (Der bosnische Aufstand).

Neueste Nachrichten.

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* Zur Domänenfrage.

Der RegierungSmittheilung über den Stand deS Domänenvermögens dürfte sich am besten jene Erklärung anreihen, welche von den Abgeordneten Großmann, Bellinger, Bertram, Blum, v. Eck, Fresenius, Gödecke,Hey den reich, Keim, Müller I., Rau, Remy, Schlem­mer, Wirth und Zoll mann" bei Gelegenheit der Verhandlung über die Zivilliste in der 4lsten Landtagsitzung vom 21. September 1849 abgegeben wurde.

Diese Kammermitglicder stimmten damals für die Festsetzung einer Zivilliste von 300,000 fl, jähr­lich auf die Dauer der Regierung. Sie blieben in der Minorität und entwickelten die Gründe, welche sie zur Abgabe ihres Votums bestimmten, in einer besonderen Erklärung. Die genannten beiden Aktenstücke ergänzen sich wechselseitig; die Zahlen- angâben der Regierungsmittheilung rechtfertigen den Inhalt der Erklärung, während die Erklärung die gerechtfertigste Schlußfolgerung aus den Daten der RegierungSmittheilung zieht. Beide Aktenstücke wer­den dazu dienen, daS gehörige Licht über diese schwierige, aber noch immer offene Frage zu ver­breiten.

Die Erklärung lautet:

Die von der Regierung hinsichtlich der Zivil­liste zu Anfang Februar d. J. an die Kammer ge­brachte Vorlage beantragt die Bewilligung von jähr­lich 300000 fl. als Zivilliste im engeren Sinne für die Dauer von fünf Jahren; sie enthält also die beiden Fragen, wie hoch und auf wie lange dieselbe zu bestimmen sei?

WaS erstens die Größe der Zivilliste betrifft, so sind wir auS folgenden Gründen zu dem Ent­schlusse gekommen, die angeforverte Summe zu ver- willigen. Indem wir nämlich auf der einen Seite nicht verkennen, daß der angeforverte Betrag an sich groß ist, können wir auf der andern Seite auch Nicht unberücksichtigt lassen, daß in den - Domänen daS ansehnliche Privatvermögen der regierenden Familie enthalten ist, selbst diejenige Summe, welche auS dem StaalSvermögen aufgewendet werden muß, jedenfalls als eine sehr mäßige bezeichntt werden darf. Die angeforverte Summe entspricht den Be­trägen, welche von den Nassauischen Fürsten sowohl zur Zeit deS Deutschen Reichs und bis zum Jahre

1816 zu gleichem Zwecke verwendet worden find, und ist um 170,000 fl. geringer, als die in den letzten dreißig Jahren durchschnittlich verbrauchte; sie trägt also in Berücksichtigung deS geringeren Wer­thes deS Geldes den Forderungen der Gegenwart gebührende Rechnung. Vergleicht man sovann die angeforderte Summe mit den in andern kleinen Deutschen Staaten bestehenden Zivillisten, welche so, wohl auS älterer Zeit herrühren, als nach dem März 1848 zwischen Fürsten und Ständen verein­bart wurden, z. B. in Weimar, Oldenburg unv Dessau, so kann nicht geleugnet werden, daß die unsrige verhältnißmäßig geringer ist, als jene und ebensowenig, daß sie in einem günstigeren Verhält­niß zu der Bevölkerung deS Landes steht. Hierbei darf nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß die leidigen Hofpensionen und Leibrenten in dem trau­rigen Betrage von 95,000 fl., sowie sonstige Pen­sionen für übernommene Diener und Gnavengehalle im Betrage von 22,000 fl. sich im Laufe der Zeit vermindern und in nicht aUjuferner Zukunft ganz hinwegfallen müssen. Eine fernere gerechte Berück­sichtigung verdient aber auch der Umstand, daß durch die billige Ablösung der Zehnten und Gülten die Domänen einen reinen Verlust vonjâhrlich 70,000 fl. erlitten haben, welcher den Grundeigenthümern zu Gute gekommen, rechtlicher Ansicht zufolge aber mcht zum ausschließlichen Nachtheile der regierenden Fa­milie auSsallen darf, indem dieselbe, so weit eS sich um deren Privatvermögen handelt, auch als Privat­person hätte behandelt und demgemäß ihr die ent­sprechende Entschädigung auS der Staatskasse hätte zu Theil werden müssen. Außerdem darf aber mit Zuversicht, ja mit Gewißheit für die Zukunft ein viel höherer Ertrag der Domänen erwartet werden, so baß, da dermalen unter den ungünstigen Ertrags- Verhältnissen der Gegenwart schon kein Zuschuß aus der Landessteuerkaffe nöthig ist, in Zukunft hoffent­lich 150,000 200,000 fl. auS den Mehrerträgen ^er Domänen in die LandeSstruerkaffe fließen dürsten.

Diese Hoffnung wird vergrößert zur Wahrheit, wenn man bedenkt, daß unter den auf den Domänen lastenden jährlichen Ausgaben sich der Posten von 143,000 fl. befindet, welche zur Schuldentilgung, also zur Vergrößerung deS DomanialvermögenS jährlich verwendet werden. Ein besonderes Gewicht legen wir aber auch auf folgende Betrachtung:

ES ist eine unbestrittene, von allen Sachkundi­gen anerkannte Meinung, daß, wenn in den 1830er Jahren die Zivilliste auf 500,000 fl. vereinbart worden wäre, dem Lande bis jetzt mehrere Millionen erspart und daS Kapitalvermögen bedeutend größer sein würde, eine Meinung, welche vollkommene An­wendung auf die gegenwärtige Sachlage finket, in­dem, wenn wir uns über die angeforverlen 300,000 fl. nicht vereinbaren und zu keinem friedlichen Abschluß gelangen, unS zufolge der heutigen politischen Per­spektive voraussichtlich dereinst mit Recht der Vor­wurf unpraktischer Thätigkeit und zwecklosen Eigen­sinnes treffen wird. Indem wir daS Mögliche zu retten suchen, können wir uns auch nicht verhehlen, daß daS Beschreiten deö Rechtsweges nach den für eine gerichtliche Entscheidung allein vorhandenen An­haltspunkten, nämlich deS früheren Verbrauchs, der Größe deS DomanialvermögenS und anderer Zivil­listen kleinerer Staaten kein für das Land glückliches Resultat liefern würde. Dem Vaterlanbösreuude drängt sich aber auch die weitere Befürchtung auf, daß, wenn keine Vereinbarung zu Stande kommen sollte, eine offene Wunde, ein Riß zwischen Fürst und Volk entstehen wird, der um so unheil- und gefahrvoller werden dürfte, je sicherer eine spätere, vielleicht zu späte, gerichtliche oder außergerichtliche Entscheidung eine größere Zivilliste unS bringen wird.

Verkennt man nun nicht, daß ein großer Theil der Zivilliste wieder zum Besten deS Landes, zu Verschönerungen und Künsten, zu Unterstützungen und Almosen verwendet wird, erwägt man endlich, daß der Vortheil deS Regenten in der konstitutionel­len Monarchie nur durch einen Mißverstand von dem Vortheil des Volkes getrennt werden kann, so darf man billiger Weise auch kleinere materielle Rücksichten in den Hintergrund stellen. AuS Viesen Gründen find wir für die Verwilligung einer Zivil­liste von 300,000 fl.

Hinsichtlich veS zweiten Punktes müssen wir unsere Ueberzeugung dahin aussprechen, daß nur die Festsetzung der Zivilliste für die Dauer der Re­gierungszeit, wenn man dieselbe nicht auf ewige Zeiten bestimmen will, waS zu Unzuträglichkeiten wegen des Wechsels der Werthe führt, dem Geiste der Monarchie entspricht. Denn eS ist unbestreitbar daß die unvermelvUcke Gehäffigkeit öfterer Unter- Handlungen wegen rein materieller Interessen zwi­schen Regierung und Volk durch Fordern und Bie­len die Vereinbarung, wie leider dieser erste Versuch zeigt, entweder unmöglich ober wenigstens sehr schwierig macht. Ebenso wird die Wiederholung der Festsitzung verZivilliste stetS erneute Gelegenheit zu niedrigen Verdächtigungen, unwürdigen Verhand, hingen bieten, die politischen Leidenschaften ausrei, zen und auf daS Feld materieller Gemeinheit leiten. Am gefährlichsten aber dürfte diese wiederholte Fest, setzung der Zivilliste werben, wenn sie bei neuen LanbtagSwahlrn bas ebenso trostlose, als entschei­dende Motiv der Wahl abgeben würde. Auch ab­gesehen hiervon kann sie "dem Ansehen und der Würbe der konstitutionellen Monarchie nur schäd­lich sein, indem dadurch zwischen dem Fürsten und dem Volke ein Kampf um Geld, also um unterge­ordnete Interessen herbeigeführt und stetS erneuert mürbe. Für unsere Ansicht ist auch das Zeugniß der Geschichte, indem die Zivilliste in den meisten Staaten auf die Dauer berRegicrungSzeit festgesetzt wird und in denjenigen Staaten, in welchen sie für die jedesmalige Wahl- oder Finanzperiobe früher vereinbart wurde, wie z. B. in Baiern, die ange­führten Nachtheile ihre baldige Abänderung räthlich und nothwendig erscheinen ließen. Hiergegen ist die auf die Dauer der Regierungszeit festgesetzte Zivil- liste vollkommen geeignet, die Interessen beider Theile gleichmäßig zu wahren, zwischen Einnahmen und Ausgaben ein nothwendiges geregeltes Verhältniß herzustellen, Hoffnungen auf der einen, Befürchtun­gen auf der anderen Seite zu entfernen, und zu erwartende größere Ausgaben, welche z. B. durch eine zu hoffende Vermählung deS Regenten noth­wendig werden dürften, schon jetzt voraus zu sehen und in gerechte Berechnung zu bringen. AuS die­sen Gründen sind wir für die Festsetzung der Zivil- liste für die. Dauer der RegierungSzeit deS jeweili, gen Regenten. Indem wir auf diese Weise sowohl die Rechte veS Landes gewahrt, als für die standeS- mäßigen Bedürfnisse des Regenten ohne Kleinlichkeit und Kargheit gesorgt zu haben glauben, übergeben wir beruhigt unsere Ansichten, (welche sich keiner Majorität zu erfreuen hatten) dem Urtheil unserer Mitbürger, überzeugt, daS mögliche Weise und Gute redlich erstrebt zu haben.

Deutschland.

t* Wiesbaden, 9. Januar. (LanvtagSfitzung.) Der Herr Präsident Wirth heißt die Veriammlung willkommen und drückt den Wunsch aus, die Thätig­keit der Versammlung möge zum Heil und zur Wohlfahrt deS Vaterlandes gereichen.