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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Mittwoch den 8. Januar

1851

Neues Abonnement.

Bestellungen auf das mit dem 1. Januar neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Stärke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des AssisenHofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis- herigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.

Dieselbe erscheint auch sür das nächste Jahr einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumera- tionspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 1O kr. mit Jnbe griff des Postaufschlags. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wies­baden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Mittheilung des Herzog!. Nassauischen Staats­ministeriums.

Die Jirkulardepesche des Fürsten Schwarzenberg.

Deutschland. Wiesbaden (O. Klas. Toleranz. Kreis- bezirkrathSwahl). V o in W e ste r w a ld (Kremer'SApparat).

Kassel (Dar Korps des F.-M.-L. Legitisch. Zeitungs­verbot). Von der Saale (Truppenbewegungen). Dresden (Die Konferenzen). Berlin (Die Kam­mern). Hamburg (Die Kommissare). Rends­burg (Aufhebung einer Patrouille). Wien (Die Fi­nanzen. DaS lomb. - venet. Statut. Die Zwangsanleihe. Die auswärtigen Konsulate in Mailand).

Belgien. Brüssel (Diplomatische Beziehungen zu Ruß­land).

Frankreich. Paris (Die Unterredung Dupin's mit dem Präsidenten).

Italien. Turin (Nationaldenkmal für Karl Albert). Pisa (Machtentfaltung der Regierung). Rom (Repu­blikanische Abzeichen).

Neueste Nachrichten.

Mittheilu ng des Herzogl. Nass. Staats-Ministeriums an den Berichterstatter des ständischen Ausschusses zur Vereinbarung der Zivilliste, Herrn Oberappel­lationsgerichts - Prokurator Dr. Großinann dahier.

(Fortsetzung.)

VI, Grundrenten.

1) Lehengefälle. Eine Einnahme an eigent­lichen Lehengefällen, welche früher hauptsächlich in Lauvemien von MutationSfallen bestanden haben und meistens unbedeutend waren, wird für die Zu­kunft nicht in Aussicht gestellt. Der Heimfall werth- voller Lehen könnte, wenn er sich erreignen sollte, die ErtragSberechnung freilich ungemein zum Vor­theil der Kasse ahmten.

2) Zinsen vonZehnt - und Grundzins- AblösungSkapitalien. Die früheren Einnah­men auS Zehnten und Grundzinsen, welche zur Zeit der Erstattung deS KommissionSberichlS zum großen Theile noch bestanden und in diesem Berichte dem­gemäß behandelt worden sind, erscheinen nunmehr sämmtlich alS Zinsen der AdlösungSkapitalien, welche durch frühere Verträge oder nach den Gesetzen vom 24, Dezember 1848 und 14. April 1849 festgesetzt worden sind oder nach diesen Gesetzen noch werden ermittelt und bestimmt werden.

Nach dem Einnahmeelat pro 1850 sind hier­nach folgende Beträge als laufende Revenuen in Berechnung zu bringen:

1) Die Zinsen â 4 pCt. von

der Kapitalsumme ad . . 3,906,692 fl. 23 kr. welche am 1. Januar 1850 alS Schuld der Landesbank anAblösungSkapitalien bestand, mit........ 156,267 fl, 42 kr.

2) Die Zinsen â 4 pEt. von den zusammen 426,232 fl. be­tragenden Kapitalien, welche bereilS im AnfängedeS Jahres 1848 durch Verträge festgestellt, aber no$_ nicht auf die Lan­desbank übernommen waren, auch in obiger Summe von 3,906,692 fl. 23 kr. nicht ent- halten sind, mit .... 17,049 fi. 17 kr'

Transport . . . 173,316 fl. 59 kr.

Uebertrag . . . 3) Die Zinsen â 4 pCt. von den nach den vorliegenden Er- tragSübersichten zu 480,677 fl. veranschlagten AblösungSkapi- talien der zu Anfang d. J. noch nicht abgelöst gewesenen Zehnten mit...... 4) Die Zinsen â 5 pCt. von den zu 68,668 fl. sich berech­nenden der Kapitalsumme von 480,677 fl., welche dem DomânenfiSkuS als Zehntbe­rechtigten nach §. 7 deS Ab­lösungsgesetzes vom 24, Dez. 1848 aus der LanbeSkasse zu­kommen, mit..... 5) Die Zinsen â 4 pCt. von der nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 14. April 1849 approximativ auf 1,213,167 fl. 54 kr. ausgemii- telten Ablösungssumme aller am 1. Januar v. I. noch be­standenen Domanialgrundzinse mit ........

Summe aller Zinsen von Ab- lösungSkapitalien . . . . oder in runder Summe . .

Auf dieser Einnahme haf­ten keine besonderen Verwal- tungökosten.

Im Kommissionsbericht vom 22. Dezember 1848 (Seite 21 und 33) ist der Reinertrag der Zehnten und Grundzinsen zusammen aus..... ermittelt.

173,316 fl. 59 kr.

19,227 fl. 5 kr.

3,433 fl. 24 kr.

48,526 fl. 43 kr.

244,504 fl. 11 kr.

244,000 fl. fr.

302,000 fl. kr.

Die vorstehende Berechnung enthält daher in Folge des Vollzugs der Ablösungsgesetze weniger ....... 58,000 st. fr.

3) Entschädigungsrenten. Diese Renten betragen zusammen 168 fl. 8 fr. und sind durch An­käufe und Heimfall von Lehen erworben worden. Da Lie Domänenrevenüen evident erhalten werden müssen, so kann der vorerwähnte Betrag nicht ohne Weiteres im Soll gelöscht werden.^

4) Schäferei und Weidrechte. DiePächtc auS diesen Gerechtsamen, soweit dieselben für sich allein verpachtet sind, betragen nach dem dießjâhri- gen Einnahmeetal zusammen 1685 fl. 45 fr., an welcher Einnahme besondere Verwaltungskosten nicht in Abzug zu bringen sind. Im Kommissionsberichte ist die Einnahme auS diesen Berechtigungen, nach dem damaligen Stand der Pâchte, um 164 fl. höher

angenommen.

VII. Bade-Anstalten.

AuS dem Ertrag der Domanialbade-Anstalten kann ein vieljahriger Durchschnitt nicht gezogen wer­den, weil zu diesen Besitzungen biS in'die neueste Zeil Erwerbungen gemacht, Bauten ausgeführt und Einrichtungen darin getroffen worden sind, durch welche die frühere Ertragsfähigkeit allzusehr verän­dert und bedeutend gesteigert worden ist. Ein werth- volles Mobiliar ist nach und nach in die Badeanstalt angeschafl worden und die Kosten dafür erscheinen unter den laufenden Verwaltungsausgaben. Da die Jahre 1848 und 1849 in Beziehung auf den Ertrag der Badeanstalten und der Domänen über. Haupt abnorm in keiner Weise maßgebend sind, so sind, um den Gegenstand anschaulicher zu machen, in Anlage 5 die Einnahmen auS den Badeanstalten

und in Anlage 6 die darauf verwendeten Kosten nach dem Durchschnitt auS den Jahren 1842 bis incl. 1847 und weiter in der Anlage 7 die Ein­nahmen aus dem laufenden Jahre besonders aus- gemiltelt worden.

Die Einnahmen betragen hiernach im 6jährigen Durch­schnitt ......... 73,051 fl. 49 fr.

und die Ausgaben .... 35,486 fl. 8 kr.

mithin der Nettoertrag . 37,565 fl. 41 kr.

Im laufenden Jahre betragt die Nettoeinnahme auS den Badeanstalten wenigstens 50,000 fl. Der künftige mittlere Ertrag der Badeanstalten muß jedenfalls höher als zu 37,565 fl. 41 fr. angenom­men werden, weil bei der Ausmittelung dieser Summe die ganzen JahreSauSgaben unabgekürzt in Berechnung gebracht worden sind, obgleich sich darunter viele und bedeutende Posten befinden, welche keineswegs als laufende Verwaltungsko­sten gelten können, sondern wie z. B. die Kosten der Anlagen neuèr Reservoirs, der Aufstellung von Damvfapparaten zur Erwärmung des BadewafferS, die Verwendung zur Vermehrung und Vergröße, rung deS Inventars rc. k. , lediglich als Kapital- Anlagen zu betrachten sind. In dem Kommissions­berichte ist dieses in cin-m besonderen Fall bereits zugegeben (Pag. 24). Der Reinertrag der Bade- Anstalten wird demungeachtet darin nach unsichern Prämissen nur zu 36,500 fl. veranschlagt. Der mittlere Nettoertrag der Bade-Anstalten in ihrem dermaligen wesentlich verbesserten Zustande muß aber zu wenigstens 40,000 fl. angenommen werden, also nur 3500 fl. höher, als derselbe im Kommis- sionSberichte veranschlagt worden ist. (Forts, f.)

Die Zirkulardepesche des Fürsten Schwarzenberg.

Die gestern erwähnte, vomJournal des De- bats" veröffentlichte Zirkular-Depesche deS Fürsten Schwarzenberg, vom 7. Dezember 1850, welche nur den bedeutendsten Legationen deS Kai­serreichs mitgetheilt worden ist, lautet wie folgt:

Durch meine Depesche vom 27. vor. Monats sind Sie davon in Kenntniß gesetzt worden, daß der Freiherr v. Manteuffel mich in dringendster Weise um eine Zusammenkunft gebeten, und daß einige Stunden später , nachdem mit dieses Verlangen $u» gekommen war, mich auf telegraphischem Wege hatte wissen lassen, daß er auf die bestimmten Befehle deS Königs von Preußen ohne meine Antwort ab» zuwarlen, bis DLuft^ reisen werde. Se. Kaiserliche Majestät haben es alS ihre Pflicht erachtet, dem so lebhaft ausgesprochenen Wunsche deS Königs ent* gegenzukommen. Ich erhielt die Weisung, mich nach Olmütz zu begeben, woselbst ich am 27. und 29. vorigen MonatS mit dem Minister von Manteuffel mich besprach. ES mußten große Schwierigkeiten überwunden werden, damit ein VcrständigungSver- such in jenem Augenblicke zu einem Ereignisse füh­ren könne. Wir haben aber keinen Augenblick außer Acht gelassen, wie viele Interessen in der gegen­wärtigen Lage von Europa auf dem Spiele standen, wenn ein Konflikt zwischen Oesterreich und Preußen nicht beschworen würde, und haben vollkommen er­kannt, wie günstig die Verhältnisse eS gefügt, bei dieser Veranlassung mit den aufrichtigen Bemühun­gen deS entschiedensten Vertreters der Friedenöpartet in Preußen zusammenzutreffen- Unser aufrichtiger Wunsch war, diese Bemühungen zu unterstützen und nach Möglichkeit dazu beilragen, ihnen über un-