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RasMM MMmcim Zeitung.

^ 5» Dienstag Sen 7» Januar 1851.

Neues Abonnement.

Bestellungen auf das mit dem 1. Januar neu beginnende Quartal derNassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt derWanderer" werden baldigst erbeten, um die Starke der Auflage bestimmen zu können.

Die Verhandlungen des Assisenhofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bis­herigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondcnznachrichterr aus allen Theilen des Landes gebracht werden.

Durch denamtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums. '

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.

Dieselbe erscheint auch für das nächste Jahr einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumera­tionspreis ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstknthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 1O kr. mit Inbe­griff des Postaufschlags. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wies­baden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Mittheilung des Herzogl. Nassauischen Staats­ministeriums.

-Deutschland. Eltville (Gemeinderathwahl). Aus dem Maingrund (Bürgermeister Ziegler). -- AuS der Provinz (Die Besoldung der Gymnaflal-Lehrer). Herborn (Das Weihnachtsfest). Frankfurt (Lim- burg'S Verhältniß zu Deutschland). Kassel (DieGräfin Schaumburg. Erekution. Marschordre für die Bayern. Ausmittlung der Marschroute für das osterr. ErekutionS- korps nach Schleswig-Holstein). Dresden (Stand der Berathung. Thätigkeit der Bevollmächtigten). Lippe- Detmold (Fürst Leopold f). Berlin (Marschbefehl für das Preuß. Erekutionskorps. Sefeloge. Die Depesche des Fürsten Schwarzenberg. Politik der Mitrelstaate». Hr. von Manteuffel. Die Zusammenkunft des Königs mit dem Kaiser von Oesterreich. Die Kammern). Hamburg (Die bevorstehende Besetzung). Kiel (Die Kommissäre).

Rendsburg (Armeebefehl. Das letzte Gefecht). Wien (Der neue Zolltarif. DiePresse". Fürst Milosch- Wangenheims Schrift. Fürst Schwarzenberg. Schönhals). Schweiz. Aa r au (Gränzsperre. Neuenbürg. Das Dampf­schiff auf dem Langensee).

Frankreich. Paris (Der Dialog zwischen Dupin und dem Präsidenten. Bon. Mauguin. Neue Politik des Elysec)- Jtalien. Florenz (Budget). Verona (Regierungs­verordnung. Radetzky). Paler in o (Die Schwefellager am rothen Meer).

Neueste Nachrichten.

Mittheilung

des Herzogl. Nass. Staats-Ministeriums an den Berichterstatter des ständischen Ansschusses zur Vereinbarung der Zivilliste, Herrn Oberappel­lationsgerichts - Prokurator Dr. Großmann dahier.

(Fortsetzung.),

II. Güter in Zeitbestand.

Die Rente aus Domanialgütern in Zeitbestand ist bis zum gegenwärtigen Augenblick selbst in den Jahren 1848 und 1849, wo die Verkehrsverhâlt- niffe so sehr gestört waren, und obwohl der niedrige Stand der Fruchtpreise zu hohen Pachtgeboten nicht aufmunterte, fortwährend gewachsen, hauptsächlich wohl in Folge deS Steigens der Population, welche einen Aufschlag des Kauf- und Pachtmerthes der Güter während des Laufs einer Verpachtungsperiode von 12 bis 24 und mehr Jahren stets bewirkt hatte. Wollte man den Ertrag der Zeilbestandsgüter für eine Reihe künftiger Jahre richtig angeben, so müßte ein nach der bisher beobachteten Progression zu er« mitelnder höherer Stand als der damalige ange­nommen werden. In dem Kommissionöbericht vom 22. Dezember Pag. 15, 16 und 17 ist die Brutto­rente aus den Zeitbcstandsgütcrn nach der Sollein­nahme pro 1847 angegeben. Die Preise, nach welchen in dem mehr gedachten KommifsionSberichte die Fruchtpâchte von den Zeitbestandsgütern' veran­schlagt sind, erscheinen zur Ermittelung deS künf­tigen Ertrags der Letzteren wohl nicht geeignet, weil sie die nicht maßgebenden Wiesbadener Markt­preise vom 27. April 1848 sind. Zur Ermittelung künftiger Erträge werden nur Durchschnittspreise an­genommen werden können, welche unter ähnlichen Verhältnissen, wie die jetzigen, sich ergeben haben. AlS solche Preise können wohl die für die Ablösung der Zehnten gesetzlich bestimmten 18# resp. 16jâhri- gen Durchschnittspreise angesehen werden, weßhalb dieselben in der sub 2 anliegenden neuen Ertrags­

berechnung angewandt worden sind. Durchschnitts- preise aus noch längeren Perioden anzunehmcn, ist unzulässig, weil durch die Zunahme der Bevölke­rung die Verhältnisse inmittelst wesentlich verändert worden sind.

Zum Beweise dient, daß die niedrigsten Ge­treidepreise neuerer Jahre, welche zu vielfältigen Klagen der Oekonomen Veranlassung gegeben ha­ben, nichtsdestoweniger noch doppelt so hoch stan­den, als die geringsten Preise des Jahres 1825.

In der Anlag II., welcher als Unteranlage ein Verzeichniß der für die Zehntablösung gelten­den 17jâhrigen Durchschnittspreise beigefügt ist, sind die Gutspächter nach dem Sold von 1850 zusam« mengestellt, und die Fruchtpächter nach den genann­ten Preisen in Geld veranschlagt.

Hiernach ergibt sich ein Geldbetrag von 280,852 fl. kr.

Davon sind abzuziehen:

1) die Steuern nach dem Budget pro 1850 mit 32,395 fl. 20 fr., 2) 3 pCt. des Geldanschlags der Früchte als Schwandvergülung mit 3,689 fl., 3) die Kosten für die Unterhaltung und den Neu­bau von Gulsgebâuden nach dem Durchschnitt aus den Jahren von lk45 bis 1849 incl. mit 13,437 fl.

(In den Jahren vor 1845 wurde der Bauaufwand auf die GutSgebâude nicht abgesondert verrechnet.)

4) Sonstige Kosten höchstens

5,000 fl., zusammen .... 54,521 fl. 20 fr.

Nach Abzug dieser Ausga­

ben ergibt sich der Reinertrag mit 226,330 fl. 40 fr. oder in runder Summe . . 226,000 fl. fr. verglichen mit der Annahme im Kommissionsberichl also weniger 4,000 fl. kr.

In Beziehung auf die oben an dem Bruttoer­trag der Zeilbestandsgüter in Abzug gebrachten Kosten für Neubau und Unterhaltung der Gutsge- bâube wird bemerkt, daß dieselben zwar in Ermang­lung anderer Anhaltspunkte nach dein fünfjährigen Durchschnitte angenommen worden sind, daß darin aber Verwendungen zu wenigstens in der Folge Zins tragenden Meliorationen der Güter ei thalten sind, welche nicht die Natur von laufenden Ver­waltungskosten haben. Im Ganzen sind in vor­stehender Berechnung 6508 fl. 43 kr. mehr als Ver­waltungsausgaben an der Bruttoeinnahme in Ab­zug gebracht worben, als im Kommlssionöberichie, in welchem insbesondere die Schwandvergülung von der Fruchteinnahme bei den betreffenden Kapiteln nicht aufgerechnet worden ist. Die sämmtlichen DomanialzeiibestandSgüter haben einen Flâchenge- halt von mehr als zwei und vierzig Tausend Me­termorgen , welche zum bei weitem größten Theile in den Aemtern Diez, Hadamar, Limburg, Runkel, Weilburg, Königstein, Höchst, Hochheim und Wies­baden, mithin in den fruchtbarsten Theilen deS Lan­des gelegen sind, und nach obiger Berechnung bis jetzt nur 1 fl. 23 fr. per Morgen im Durchschnitt rein ertragen. Das Steigen der Gutöpachtreme ist hiernach unausbleiblich.

III. Güter in Erbbestand. -

Die Anlage 3 weist den neuesten Stand der Erbpâchte nach. Mit Einschluß des ebenfalls nach den 18 jährigen Durchschnittspreisen ermittelten Geldwerths der Früchte und der nach 3jâhrigem Durchschnitt angenommenen Einnahme an Laude- mien beträgt der vermalige Bruttoertrag dieser

Güter in Geld...... 33,823 fl. kr.

' Davon gehen ab:

1) Steuern nach' dem Budget pro 1850, 2795 fl. 31 fr., 2) 3% von dem Anschlag der Früchte als Lchwandvergütung mit 707 fl.

3) Ständige Abgaben nach dem neuesten Stand 412 fl. 38 fr., 4) Sonstige Kosten desgleichen 271 fl. 27 fr., zusammen . . 4,186 fl. 36 fr.

Nach Abzug der Kosten re# fultirt ein Reinerirag von . . 29,636 fl. 24 fr. oder in runder Summe . . . 30,000 fl. fr. übereinstimmend mit der Berechnung im Kommis­sionsberichl.

Da die Bestânder von Domanialerbleihgütern größtenlheils zu den wohlhabendsten Landeinwohnern gehören und der Erbpacht in der Regel nur einen verhâltnißmâßig geringen Theil des Gutsertrags ausmacht, so ist auch die Einnahme an Erbpächtern eine der sichersten Domânenrevenüen.

IV. Güter in eigner Administration.

Die Rente auS diesen Gütern muß nach dem neuesten Stand derselben angenommen werden, weil zu den in eigner Verwâltung stehenden Wiesen häu­fig neue hinzukommen, andere dagegen, welche wie­der in Zeitbestand verliehen werden, davon abgehen. Seit der Erstattung des Kommissionsberichts sind unter den in Selbstverwaltung gewesenen Gütern insbesondere die vormalS von Rettbergische Rheinau und die Wiesen auf dem Biebricher Rheinwörth, welche der Hofdotation zugetheilt wurden, ausge­schieden worden. Unter den angegebenen Verhält­nissen kann auS den fraglichen Gütern ein an­derer, als der bießjâhrige Ertrag in der gegen, wattigen Ertrags-Berechnung nicht zu Grunde ge­legt werden.

Dieser Ertrag summirt sich

nach Anlage 4 dermalen auf . 16,817 fl. 22 fr.

Davon gehen nach dem dießjâhrigen Büvget an Steuern und Verwaltungskosten ab . . 3,625 fl. 1 fr. wonach als reine Rente übrig

bleiben ........ 13,192 fl. 21 fr. oder in runder Summe . . . 13,000 fl. fr. also in Vergleichung mit der im Kommissionsberichte vom 22.

Dezember 1848 pag. 19 ange­nommenen Summe .... 5,000 fl. fr. weniger.

In welchem Grade übrigens der Ertrag der Domanialwiesen durch Umbau und transitorische Selbstverwaltung gesteigert werden kann, ergibt sich auS der bisherigen Erfahrung. Da dermalen wieder beträchtliche Wicsenflâchen umgebaut werden, so ist schon im nächsten Jahre eine Erhöhung der Rente zu erwarten.

V. Weinberge.

In Beziehung auf den Ertrag der Domanl'ak- meinberge, welche nur nach mehrjährigen Durch­schnitten angenommen werden kann wird die Be­rechnung im Kommissionsbericht vom 22. Dezember 1848, Seite 19 und 20, welche einen mittleren Reinertrag von 25,000 fl. als wahrscheinlich dar- fiedt, nicht beanstandet und nur bemerkt, daß der Reinertrag, welcher im laufenden Jahre sich unter dem KapitelWeinberge" ergibt, circa 44,000 fl. beträgt. (Forts. folgt.)