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Nach der Bekanntmachung vom 7. Oktober d. I. tu der Ertra-Beilage zum Wiesbadener Wochenblatt Nr. 41 wur­den durS mehrere Mitglieder des für Unterstützung vor Branvverunglückton in Elz gebildeten KomiteS tu jedem der hiesigen zwölf Stadtviertel die freiwilligen Beiträge erhoben und in Folge besonderen Auftrags durch das Komite- Mitglied Geh. RegierungSrath Busch dahier gesammelt und an die UnterstützungSkommission in Elz in Gegenwart des KreisamtmannS, Herrn Halbey, selbst abgegeben.

Der Ertrag der hiesigen Kollekte belief sich damals auf 512 fl. 30 fr. in Geld nebst den von mehreren achtbaren Frauen hiesiger Stadt, welche sich dazu freiwillig erboten, gesammelten Kleidungsstücken, Bett- und Weißzeug und dgl. mehr, in drei ansehnlichen Korben und Ballen bestehend.

DaS Kreis-Amt Hadamar hat davon Veranlassung ge­nommen, Namens der UnterstützungSkommission in Elz die Beträchtlichkeit dieser Beisteuer unserer Mitbürger in Nr. 284 der Nassauischen Allgem. Zeitung öffentlich anzuerkeunen und seinen lebhaften Dank dafür auszusprechen.

ES stand damals noch ein Viertel hiesiger Stadt mit sei­nen Beiträgen, deren Erhebung verspätet worden, zurück, und wird nunmehr mit dem inzwischen eingegangenen Beitrag von 46 fl. 477, kr. an das Herzogl. Kreis-Amt in Hadamar nach­gesendet werden.

Wir, die Mitglieder de« Komitees, welchen die Rechnung mit Belegen über den Gesammtertrag der Kollekte vorgelegt worden, finden uns aufgefordert, sowohl unsern innigsten

Veröffentlichungen des Herzoglichen Kreis Amts zu Wiesbaden.

1360]

Das

Herzogl. Kreis-Amt zu Wiesbaden

an

die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks.

Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die gesetzlichen Bestimmungen über Verpachtung und Ausübung der Jagden nicht überall genau befolgt, daß insbesondere durch Nichtach­tung der Jagdverpachtungsvorschriften mancherlei Unzuträglich­keiten, und insbesondere Nachtheile für die Gemeindekaffen berbeigeführt werden.

Ich fordere Sie daher auf bei den Jagdverpachtungen, nach Vorschrift des §. 2 des Gesetzes nur solche Personen zu- zulaffeu, welche überhaupt gesetzlich zugelaffen werden dürfen und bei solchen, deren VermögenSverhältniffe zweifelhaft sind, nach Vorschrift deS §. 5 Caution stellen zu lassen, damit nicht, wie bisher an einigen Orten der Fall war, der Jagdpacht erst nach Jahren mühsam und im Zwangswege beigetrieben werden muß.

Nach 8. 6 des Gesetzes dürfen nicht mehr als drei Per­sonen zur gemeinsamen Pachtung eines Jagdbezirks zugelassen werden, und Afterserpachtung, sowie die Linnahme von Mit- Pächtern kann nur mit Zustimmung deS GemeinderatHS, nie­mals aber dann stattfinden, wenn die Zahl der Theilhaber

und Pächter mehr als drei betragen sollte.

Sie haben diese Vorschriften in Ihren Gemeinden, ins­besondere vor den Jagdverpachtungen nochmals bekannt zu machen, mit dem Anfügen, daß die Landjäger und Förster strenge angewiesen find, auf genaue Befolgung dieser gesetz­lichen Vorschriften und insbesondere auch darauf zu achten, daß die Jagoen nur durch Jagdwesen fähige, mit Jagdpässen versehene Personen, und im Beisein des Pächter« oder dessen als zulässig erkannten Jägers ausgeübt werden.

Zu Folge des $. 14 des Gesetzes haben Sie in die Bedin-

Dank gegen unsere Mitbürger auSzusprechen, die sich in einer für solche Erhebungen ungünstigen Zeit bereit gefunden, schwer heimgesuchten Brandverunglückten unseres engeren Vaterlan­des mit namhaften Gaben zu unterstützen und uns dadurch in Stand gesetzt haben, unsere Aufgabe ehrenvoll zu lösen, al« auch zur Benachrichtigung derer, die es interesfirt, besonders öffentlich bekannt zu machen: 1) daß der von Hrn. I. B. zu dem besonderen Zwecke: der Unterstützung desjenigen, welcher sich durch seine thätige Mithülfe entweder beim Löschen oder Retten besonders ausgezeichnet hat gegebene Beitrag von 10 fl. Pünktlich der Absicht deS Gebers gemäß verwendet worden, umsomehr als ein solcher Gemeindebürger von Elz, wie bezeichnet, noch gegenwärtig an den erlittenen Brandmalen erkrankt darnieder liegt; 2) daß die ertra gegebenen Beiträge von Fräul. v. H. mit 10 fl., von Frl. P. 1 fl., von Hrn. S. 30 kr., von Hrn. P. 5 fl. 24 fr., von Frl. B. 9 fl., von Hrn. W. 5 fl., von G. 5 fl.; sodann die in der Nassauischen Allgemeinen Zeitung Nr. 244 u. 250 erwähnten und richtig abgegebenen 3 fl. 30 fr. unter obigen Unterstützungssummen von resp. 512 fl. 30 fr. und 46 fl. 477, fr. mitbegriffen sind.

Wiesbaden, den 4. Dezember 1850.

Namens des für die Unterstützung der Brand­verunglückten in Elz gebildeten KomiteS:

Ferger. C. Busch. Wilhelmi. Fischer. Petmecky. H. Schmidt. Schultz. Weil. Süßkind.

Bekanntmachungen.

gungen bei der Jagdverpachtung ausdrücklich auszunehmen, I daß Uebertretung der Einen oder der Andern der gesetzlichen Vorschriften insbesondere aber des 8- 12, wonach das Pacht- I gelb im iten Monat des Pachtjahres im Voraus bezahlt werden muß, sofortige anderweite Verpachtung der Jagd auf Gefahr und Kosten des bisherigen Pächter« zu Folge haben

werde.

Die Protokolle über die Jagdverpachtungen werden Sie zur Einsicht alsbald hier vorlegen.

Wiesbaden, den 15. Dezember 1850. Ferger.

Für Schleswig-Holstein sind ferner bei dem Hülf«- Verein zu Wiesbaden eingegangen:

Von Herborn durch Herrn Dr. Spengler als gesammelte Wochenbeiträge: am 24. Nov. 14 ff. 36 fr., am 30 Nov. 16 fl. 8 kr., am 7. Dez. 16 ff. 28 fr., am 15 Dez. 15 ff. 34 fr., zusammen 62 fl. 46 fr. Auâ Wiesbaden: Monats­gaben per November 5 ff. 40 kr.; Wochenbeiträge des 2. Viertels 4 fl., des 3. Viertels 2 ff. 54 kr., des 5. Viertel« 10 fl., des 6. Viertels 24 fl., des 7. Viertel« 3 ff. S fr., de« 8. Viertels 5 ff. 12 fr., zusammen 54 ff. 52 kr., also au« Herborn und Wiesbaden zusammen 117 fl. 38 fr.

Die Gesammteinnahme beträgt also jetzt 5269 ff. 53 kr.

Zu dem Vorschläge, die VerpffegungSgelder für die Ein­quartierung zu Wohlthaten zu verwenden, macht ein Freund unserer Klein-Kinder-Schule den Nachtrag, daß e« den Freunden dieser Anstalt, die ihre Kosten für da» ab laufende Jahr noch nicht gedeckt hat, gefallen möge, den Ersatz für die bereit« getragenen Kosten der Ein­quartierung dieser Anstalt zuzuwenden. *

Verantwortlicher Redakteur: Dr. A. Boczek,

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1358]

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Oesterreich , 5 Metalliques . . .

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27

3 % Bankactien 0. D. . .

500 fl. Loose .....

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Bayern, 3'/, 7. Obligationen .... Berbacher-Gisenbahn-Actien . . Würtemberg, 37, 7. Obligationen . .

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Lotterie-Anl. â 50 fl. bei G. u. S.

35 fl. Loose vom Jahr 1845 . .

Darmstadt, 31/, % Obligationen . . .

4

50 fl. Loose .....

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Kurhessen, Friedr.-Wilh. -Nordbahn-Actien 40 Thlr. Loose bei Rothschild

Nassau, 3 7, 7. Obligationen bei Rothschild

5

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Fran kfurt, 3 7. Obligationen ....

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3'/

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DasMannheimer Journal" gehört zu den verbreitesten Blättern in Baden und ist als Organ der kon­stitutionellen Partei der Mitwirkung tüchtiger vaterländischer Kräfte versichert. Eine auâgebreitcte Korrespondenz bietet dem politischen Blatte täglich die neuesten und zuverlässigsten Nachrichten; während da« Unterhaltungsblatt, neben der belletri­stischen Lektüre. vornehmlich dazu bestimmt ist, dem Leser die bedeutenden Ereignisse und merkwürdigen Erscheinungen der Gegenwart so schnell als möglich nach gediegenen Quellen mitzutheilen, so daß zugleich als Spiegel unserer Zeit in jährlich vier Bänden einen angenehmen Beitrag zu Hau«- und Handbibliotheken bietet.

Für die Verhandlungen de« badischen Landtags haben wir einen eigenen Berichterstatter und bringen dieselben möglichst rasch und vollständig.

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Mannheim, Dezember 1850. Die Expedition.

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9

9

9

5

9

11

297,

55

40

35

217,

37

Silber. fl

Pap.

Geld.

727.

727,

837,

63

397,

387,

1040

1030

1517,

151

857«

847.

121

847.

847,

827,

817,

777,

777,

827,

817,

987,

977,

80

797,

5371

53

317,

307,

857,

86

897,

897,

767,

767,

277,

347,

34

307,

297,

877,

877,

1027,

1027,

257,

257,

81

80

937,

907,

90

305

303

567.

567,

337,

337,

807,

797,

337,

33

3

Gold al Marco Laubth., ganze Preuß. Thaler 5 Frankenthaler HochhaltigSilber Gering u. mitteib.

382

1

2

24

kr.

45 207, 30

Hierbei als BeiblattDer Wanderer".

Druck und Verlag der L, Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.