Nassauische Allgemeine Zeitung.
^N 302» Sonntag den 22. Dezember 1830,
Neues Abonnement.
Bestellungen auf das mit dem 1. Januar neu beginnende Quartal der „Nassauischen Allgem. Zeitung" und ihr Beiblatt der „Wanderer" werden baldigst erbeten, um die Starke der Auflage bestimmen zu können.
Die Verhandlungen des AssisenHofes und des Landtages werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt, und bei den bisherigen und neu eingegangenen Verbindungen Korrespondenznachrichten aus allen Theilen des Landes gebracht werden.
Durch den „amtlichen Theil" der Zeitung kommen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung, sie ist daher zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art besonders geeignet.
Dieselbe erscheint auch sür daS nächste Jahr einmal täglich in gegenwärtigem Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumera- tionspreiS ist in Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, des Großherzogthums und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrasschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl», in den übrigen Ländern des fürstssch Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 ft. 1O kr. - Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Kurhcssisches.
Deutschland. Wiesbaden (Landtag, v. Redens statistische Schrift). — A us d e m Nassauischen (Stempel- verabfolgung). —Limburg (Gemcinderathwahl) — Vom Westerwald (Hebung der Industrie). — Karlsruhe (Die Eisenbahnangelegenheit). — Kassel (Unterhandlung mit den Kommissären). — Melsungen (Vorrücken der Bundestruppen). — AuS Thüringen (Widerruf. Die Etappenstraße). — Luxemburg (Die Büdgetfrage). — Braunschweig (Antrag die Revision der Verfassung betr. Hr. Liebe).— Berlin (Hegenomie. DaS Zirkular. Die Dresdener Konferenzen. Die Kammern). — Hamburg Rückkehrende Preußen). — Wien (Die geheimen Kauseln. Graf Buol. Graf Bernstorff. Handelseinigung. Euro- pâischer Kongreß. Graf Rechberg. Schönhalz. KrauS).
Dänemark. Kopenhagen (Unruhen).
Frankreich. Paris (Der Marineminister. Die spanische Bank. Vermischtes).
Großbritanien. London (Glückwunschschreiben an Wiseman. Der Kongreß der Vereinigten-Staaten. DaS revolutionäre Zentralkomite).
Italien. Re ap el (Montomolin und Cabrera. Verurthei- lungen).
Neueste Nachrichten.
Kurheffifches.
y Don der Lahn. Die kurhessische Angenle- genheit Hat von scheinbar kleinem Anfänge ausgehend zuletzt eine so außerordentliche welthistorische Entwicklung gewonnen, daß es sich wohl der Mühe lohnt, die geschichtliche Seite dieser Begebenheit näher zu beleuchten.
Während die Nassauischen Stände eine Verweigerung des dritten StaatSsteucrsimpels auf keine Weise rechtlich begründen konnten, hat die kurhessi- sche Regierung eine Steucrverweigcrung absichtlich hervocgerufen; sie suchte Streit und eS thut ihr Inniglich Leiv, daß keine gewaltsame Erplosion bisher in Hessen stattfand. Wir fragen nach dem Grunde einer so sonderbaren Erscheinung.
Der Kurfürst war 1848 vorzüglich durch die Hanauer Deputation gezwungen worden, seine Sou- veränetät mit dem Volke zu theilen; eS mußte ihm natürlich die Entfernung des Hauptes dieser Deputation auS dem Ministerium eine persönliche Genugthuung sein. Weil im Lande aber Niemand diese häkliche Unternehmung durchführen mochte, und die Erinnerungen an 1848 noch zu lebendig waren, so war Haffenpflug der nothwendige Mann. Darin lag aber weder für Hassenpflug noch für den Kurfürsten ein zureichender Grund, eine Steueran- forverung ohne Vorlage deS Budgets vorzunehmen, und also eine Steuerverweigerung Hervorzurusen, um so^weniger, als Beiden die Stimmung des Militärs schon von 1847 her, als dasselbe die Huldigung nur zugleich mit der Beeidigung auf die Verfassung leisten wollte, nicht unbekannt war. Wollte man, schließen wir weiter, bloß Rache am Lande wegen der Umwälzung von 1848 nehmen, so hätte man durch die Hervorgerufene gänzliche Verwirrung seinen Zweck erreicht und konnte sich in WilhelmS- bad vergnügt die Hände reiben. Warum wollte nun der Kurfürst abdanken, bis Oesterreich erklärte, man habe dazu noch Zeit? Die Ereignisse kamen anders, als berechnet war, denn offenbar hatte der Kurfürst Etwas unternommen, wobei er nur daS Werkzeug höherer Mächte war. Man hatte Hessen zwingen wollen, von seinem musterhaften passiven Widerstande zum aktiven überzugchen, damit Bun-
deStruppen einrücken und den Kurfürsten in daS rebellische Kassel zurückführen konnten, ohne daß das den äußeren Schein liebende Preußen oder England (denn leider entscheiden die Ausländer über daS arme, unglückliche Deutschland) irgend rechtlichen Einwand dagegen erheben dursten. Keineswegs entging eS dem Scharfblicke HaffenpflugS, daß auch nach der Rückkehr des Kurfürsten, dessen Stellung auf die Dauer unhaltbar war, daß derselbe endlich abdanken müßte; eS geht dieß also über deS Kurfürsten persönliche Politik hinaus; wir erkennen die Politik HaffenpflugS, der von Oesterreich und eventuell von Rußland seine Inspirationen empfing. Hassenpflug, den der König von Preußen seit mehr als 10 Jahren auf das großmüthigste unterstützte, war durch ein Urtheil eines preußischen Gerichtshofes ein Todfeind seines Adoptivvaterlan- deS Preußen geworden und suchte, da Preußens damalige konstitutionelle Entwicklung der Union ihm Rache an dem ihn zurückstoßenden Hessen zu nehmen hinderte, seinen Schutz bei Oesterreich , dessen absolutistischen Tendenzen er schon in seiner früheren Ministerlaufbahn gehuldigt hatte, abgesehen davon, daß Schwarzenberg kühnes, charakterfestes Auftreten ihm mehr-Trost als des frömmelnden Ravoiviß schmiegsame Rhetorik versprach. So riß Haffenpflug Hessen, dessen konstitutionelles Ministerium der Union beigetreten war, mit Hilfe der Demokratie von der Union los, warf dann Hessen durch Nichtvorlage des Budgets den Fehdehandschuh ins Gesicht und erfüllte so alle Wünsche Schwarzenbergs, der auf diese Weise nicht nur den größten Staat der Union von Preußen abzog, sondern im Falle einer gehofften Empörung in Hessen auch Bunves- truppen einrücken lassen wollte, um — Preußen ein Paroli wegen der Besetzung Badens (1849) zu bieten, (offenbar soll auf ähnliche Weise daS tut» hessische Heer in Bayern oder Oesterreich gereinigt werden, wie daS badische in Preußen.) Durch Hessens Besetzung Preußens militärische Macht in 2 Hälfte zu theilen, und ohne Schwcrischlag strategisch zu überwinden, ferner Baben von Preußen zu iso- liren, die preußische Heeresmasse in Baden einzu- schließen und Hohenzollcrn den Preußen ebenso zu entwinden, wie es die Schweiz mit Neuenburg gemacht. Dabei hätte man nicht zu sehr gegen die öffentliche Meinung verstoßen, wie eS jetzt natürlich in hohem Grade der Fall ist. Daher rührte dann auch der Zorn süddeutscher Fürsten zu Bregenz und der jähe Entschluß des Kurfürsten vor der Zeit abzudanken. (Schluß folgt.)
Deutschland.
t Wiesbaden, 21. Dezember. (LandtagSver- Handlung). Ministerpräsident von Wintzingerode benachrichtigt die Kammer, daß daS Gesetz die Errichtung der Kriegsschule betreffend, die Genehmigung Sr. Hoheit deS Herzogs erhalten habe, daß dagegen diese dem Gesetz wegen Bildung eines PensionSsondS für die Lehrer nicht zu Theil wurde, weil eS nicht gebilligt werden könne, daß die Geld- mittel hierzu aus der Staatskasse, anstatt auS der Gemeindckaffe genommen werden sollen.
Die in der letzten Sitzung vom Abg. Braun gestellte Interpellation beantwortet der Ministerpräsident dahin, daß bie_ Regierung von den Gemeinden daS V» Steuersimpel für den Peusions- fondS der Relikten der Elementarlehrer und zwar ohne Bewilligung deS Landtages nachjUsuchcn, erhoben habe, weil dieser Beitrag nach §. 39 pos. 4 deS GemeinbegesetzeS als Beitrag zu den Kosten
der Elementarschulen vor den Gemeindekassen zu tragen sei, und bisher auf Grund der Regierungs, Verordnung vom 2. Nov. 1819 stets ohne Bewilligung deS Landtages erhoben wurden.
Braun. Der §. 39 deS Gemeindegesetzes erwähnt nur der ordentlichen Ausgabe. Die ange- zogene Regierungsverordnung sei nur ein General- Reskript der vormaligen Herzog!. Regierung und ohne Gesetzeskraft. Alle direkten und indirekten Abgaben seien nach der Verfassung von der Genehmigung deS Landtages abhängig. Wenn frühere Kammern eine gesetzwidrige Steuererhebung geduldet haben, so könne dieses dem Recht deS Landtages keinen Eintrag thun.
Er stellt den Antrag, die Kammer möge auS- sprechen, daß das Herzog!. Staatsministerium zur Erhebung dieser Steuer der Genehmigung der Stände bedürfe.
Die Schlußfassung über diesen Gegenstand wird vorbehalten.
Großmann erstattet den Bericht über den Antrag deS Abg. Müiler I. die Ausbezahlung einer Zulage von 6 kr. per Mann zu den Einquar- tierungSgelbern für die Ortschaften deS Amtes Höchst betreffend. — Der Ausschuß beantragt mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 17. Okt. d. J. die Willfahrung.
Braun beantragt, den Beschluß vom 17. Oktober bis heute in Vollzug zu bringen, von heute an aber die Ausbezahlung einer Zulage überhaupt einzustellen. Der Antrag wird mit großer Stimmenmehrheit angenommen.
Jung II. erstattet Bericht über den Gesetzentwurf, die Zusammensetzung der Hofgerichte und deren Abtheilung in Senate betreffend.
Bei der Abstimmung wurden folgende Abânde, rungen getroffen:
Zu §. 1. — Daß die Regierung die Stelle eines Staalsprokurator-SudstitutS in Dillenburg aufhebe und statt dessen einen Akzessisten oder Sekretär mit den Funktion beauftrage, daß dagegen in Wiesbaden neben dem Staatsprokurator und dessen Substitut noch ein weiterer Arbeiter zur Unterstützung jugeiheilt werden könne.
Bei §. 2 wurde der Antrag auf Rebuzirung der Mitglieder des AssifenhofeS verworfen und be, züglich deS HofgerichteS zu Dillenburg durch Ver, Mehrung deS RichterpcrsonalS und durch Ernennung der Justizbeamten in Herborn und Dillenburg zu ErgänzungSrichiern Vorsorge getroffen.
Bei §. 6 wird der Antrag Braun'S angenommen, dem Direktor die Ermächtigung zu ertheilen, auch Mitglieder deS KriminalsenaicS mit Revision der VormundschaftS. und KuratelStabellen, und mit Vornahme der AmtSvifitationen zu beauf, tragen.
Bei §.11 wird nach längerer Debatte über die Abänderungsvorschläge der Adg. Großmann, Raht und Braun, der Mehrheit und Minderheit deS Ausschusses — der Antrag BraunS: „ES steht dem Präsidenten (Direktor) frei, bei Fällung von Urtheilen in Zivilsachen, wo es sich um Abweichungen von der bisherigen Praxis in Rechtsfragen handelt, unter Zustimmung der Mehrheit deS Zivilsenates, beide Senate in vollem Rathe zu versammeln. — Gleiches gilt von sonstigen wichtigen Gegenständen (d. h. mit Ausnahme der Fällung von Urtheilen), die zur Kompetenz deS Hofgerichts gehören." angenommen, dagegen der PaffuS die Entscheidung in Streitfragen betreffend verworfen.
Auf Anregung deS Abgeordneten Großmann wird in diesem Anträge noch beschlossen statt der Worte „in Rechtssachen" die Worte „oder um schwierige Rechtssachen" zu setzen. —DaS ganze Gesetz wurde