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^L 299» Donnerstag den 19. Dezember 1850.
Die Naff. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrünumeraNonSyreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtbums Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstentkumS Hessen, der Landgrafscha'l yessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt « fU in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. — Jufera te werden die dreispaltige Vetitjeile oder deren Raum mit 3 ft. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellen bergischen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die heilige Allianz.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlung. Asfl- fen). — Aus dem Nassauischen (Die Rezepturbeamten). — Au S dem Maingrunde (Das Hypothekenwesen). — Herborn (Die Dillbahn. Das Seminar).— Frankfurt (Widerstand gegen den Dualismus. Die gemischte Kommission. Der Bundestag. Die Garnison). — Rotenburg (Graf Leiningen. Truppenbewegungen). — Ka ssel (Die Exekution. EntlaffungSgesuche). — Stutt- gart (Die AuSschußhândel). — Mü n chen (Die Ollmützer Punktationen. Die Dresdener Konferenzen und die Kammern). — Altenburg (Die Schuld an die Herzogthüiner Schleswig-Holstein). — Leipzig (Die ständische Initiative. 01°. Bertling).— Berlin (Die Instruktionen für Dresden. Die preuß. Gesandten. Dankadressen. Graf Dorf. Herr von Witzleben. Die nächste Zukunft). — Schleswig- Holstein (Landesversammlung). — Husum (Vorkehrungen der Dänen). — Prag (Die Maigefangenen). — Wien (Herzog von Bordeaux. Armeebefehl. Provinzial- Lanbtage. Das Landesstatut für Siebenbürgen. Metternichs Güter).
Frankreich. Paris (Die Legitimisten und Orleanisten. Waffenstillstand zwischen Haiti und Domingo).
Italien. Verona (Das Generalgouvernement). — Mailand (Fürst Schwarzenberg). — Genua (Neapolitanische Offiziere). — Rom (Der Papst).
Amerika. (Der Nicaraguakanal). — Venezuela (Gold- gräbereien).
Neueste Nachrichten.
S* Die heilige Allianz
Die heilige Allianz, daS innige Schutz- und Trutzbündniß zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen soll von Neuem errichtet werden, oder ist vielmehr, wenn nicht alle Anzeichen täuschen, auf der vielbesprochenen Konferenz zu Olmütz in seinen Grundprinzipien und wesentlichsten Bestimmungen bereits zum Abschluß gekommen. . So bringt und denn auch daS ministerielle Organ zu Berlin deutliche Hinweisungen auf dieses, wie eS meint, so glückliche Ereigniß, bemüht sich aber zugleich, die weitverbreiteten Vorurtheile dagegen nicht zu wider, legen, sondern als kindische Mâhrchen kaum beach- tenswerth und lächerlich zu finden. Wahrlich, die Reform muß glauben, noch für ein sehr kindliches Publikum zu schreiben, wenn sie hofft, die öffentliche Meinung durch solche plumpe Mittel beirren zu können! —
Ein inniges Bündniß, — das lehrt die Natur der Dinge, — vermag zwischen Menschen, wie Staaten dauernd nur zu bestehen, wenn Gleichheit der Interessen, Gleichheit des Charakters, d. h. der politischen Institutionen die nöthigen, immer wiederkehrenden Anknüpfungspunkte bieten.
Wo aber die wesentlichsten Interessen sich geradezu widersprechen, wo der eine PariSzent in der Verfassung deS andern einen stets drohenden Feind an seiner Grenze erblicken muß; da ist kein gleich- berechtigtes Bündniß möglich; da gibt eS nur Unterordnung der eigenen Interessen unter die des Verbündeten, da vermag nur die Aufhebung dieser drohenden Verfassung ein wahrhaft inniges Verhält- Niß herzustellen. ,
Wenn also Preußen, wie daS ministerielle Organ predigt, die alte heilige Allianz von Neuem eingehen will, so muß eS seine Interessen, die — das wird wohl Niemand leugnen, — denen Ruß- landS und Oesterreichs in allen Hauptpunkten wi- verstreben, diesem Bündniß zum Opfer bringen, za eS muß feine Verfassung, wenn auch uicht aufzuheben, so doch zu einem solchen wesenlosen Schein Herabzndrücken suchen, daß seine treuen Verbündeten aufhören können, ihm zu mißtrauen, sich vor Ansteckung und der propagandistischen Kraft zu furch, ten. Mit einem Worte: Preußen muß aufhören, eine selbsteigenc Politik zu verfolgen, es muß seine Bahnen wieder im Schlepptau Rußlands und Oesterreichs wandeln ; der Staat Friedrich'« deS Großen muß sich zur Magd einer feindlichen Politik ernicd- riflen. — Verlangt man noch weitere Beweise für die Wahrheit dieses SatzeS: die traurige Geschichte der letzten Jahre hat deren nur zu viele und schmerz- Uche dem deutschen und preußischen Volke gebracht l
Wir waren Zeugen mehrerer kräftiger und kühner Anläufe zum energischen Abschütteln der Fesseln, in die ein unnatürliches Bündniß den preußischen Staat geschlagen; — aber ebenso oft sahen wir in dem entscheidenden Moment ein zaghaftes Zurückweichen, ein sentimentales Bedenken vor den barschen Drohungen oder den eindringlichen Vorstellungen der befreundeten Regierungen. — Mit dem einen Fuß auf dem rechten Wege zu neuen Bündnissen und zu völliger Trennung; — aber ohne Kraft und kühnen Entschluß, den anderen rasch nachzuziehen, und frischen Muthes die neue Bahn zu betreten; ^ so stand Preußen da unter dem Einfluß der längst verwischten Grundzüge der sogenannten heiligen Allianz, um deren Erneuerung es sich nun handelt!
Aber — so entgegnet man wohl — ein gemeinsames Interesse verbindet doch wenigstens Oesterreich, Rußland und Preußen, die Niederhaltung der Demokratie, und dieS überbietet an Wichtigkeit die übrigen alle! — Durch die heilige Allianz und ihre Folgen ist die Demokratie geboren und großgezogen worden und das neue Bündniß, welches man dem Bündnisse mit dem eigenen Volke vorzieht, sollte sie vernichten? —
Deutschland.
* Wiesbaden, 17. Dezember. (LandtagSver- Handlung. 32. Sitzung.) Präsident Ler übergibt einen Gesetzentwurf zur Tilgung der Schuld deS Staates an die Landesbank von einer Million aus den für den Biebricher Hafen-, Lahn- und Jrren- hauSbau geleisteten Vorschüßen.
Rau übergibt eine Petition der Gemeinde Elz um MleMützung und bevorwortet deren baldige Erledigung.
Braun interpellirt wegen des ausgeschriebenen Beitrages von Y» Steucrsimpels zu der Schullehrer Wittwen- und Waisenkasse.
Ler verlangt wegen Abwesenheit des Ministers deS Innern schriftliche Mittheilung der Interpellation. •
Es wir sodann zur monatlichen Wahl des Vorsitzenden geschritten, wobei 20 Stimmen auf Wirth, und 11 auf Gergens fielen.
Jung II. erstattete Bericht über daS Kapitel der a u ß e r o r d e n t l i ch e n Ausgaben de S Ministeriums deS Innern. ES werden 2772 fl. 13 fr. rückständiger Fruchtmehrbeirag vom 1. Suli 1848 I bis 31. Dez. 1849 verwilligt; dagegen die im Jahre } 1849 gestrichen, und für 1850 nochmals in Anfor- 1 deruug gebrachte Renumeration von 250 fl. an I Herrn Reichmann in Biebrich für Verwaltung der ! im Jahr 1847 angekauften Früchte, gestrichen.
(Fortsetzung folgt)
t Wiesbaden, 18. Dezember. (Assisenverhand- lung gegen Bernhard M ârz von Zeilsheim 33 I. alt, Taglöhner wegen ausgezeichneten Diebstahls) Bernhard März ist angeklagt in der Nacht vom 6. zum 7. Oktober dieses Jahres mittelst einer Leiter von Außen in daS von Adam Lorenz zu ZeilS- heim bewohnte HauS eingestiegen und daselbst fünf Mannshemden und zwei WeibShemden, ein Stück Brod und ein Stück Wurst zusammen im Werthe von 10 fl. 35 fr. gestohlen zu haben.
Bernhard M â rz ist bereits im Jahr 1846 mit 2 Jahr Zuchthaus bestraft und schon mehrmals wegen Diebstahls in Untersuchung gewesen.
Die Verhandlungen leitet der Asfisenpräsibent Trepka; als Ankläger sungirt Siaatsprvkurator Reichmann; als Vertheidiger Prokurator Wilhelmi sen.
88 Aus dem Nassauischen, 15. Dez. Dem Vernehmen nach, beabsichtigt unsere höchste Finanz- behürde den bestellten Gelderhebern auch noch An- fordcrungâgebühr zu geben. Die Belohnung der Arbeiter ist rechtlich und eS wäre sehr zu wünschen, wenn die Beträge so firirt würden, daß die Erheber ihre Dienste pünktlich und dem Gesetze gemäß vollziehen können, aber dem Lande auch nicht neue Lasten aufgeladen werden. Die seitherige Einrichtung war auch zum Erbarmen.
ES war und ist Sitte bei allen Rezepturen, daß diese Behörden bei den gräflichen, sreiherrlichen,
fürstlichen Verwaltungen und sonstigen StandeS- Herrschaften, die Steuern, Stempelgelder und Konfir, mationslaren, direkt erhoben und davon die Prozente behielten, dafür auch nur für 50 bis 100 fl. eine Quittung schrieben, dagegen alle kleine Beträge von 8, 14 und 20 fr. den Untererhebern Hinweisen. Die Rezepturen zogen und ziehen noch den Rahm von der Milch weg, wogegen der Unterherber für 50 fl. in lauter Beträgen von 14 und 20 fr. an 150 bis 300 Quittungen schreiben und ehe er das Geld bei den vielen armen Schuldnern bekommt, ein paar Schuhe verlaufen muß. Von den Amtsstempelgelder erhalten die Rendanten 3% und die Untererheber mit Gunst — gar Nichts. Die Erhebung der Zinsen und sonstigen Gesälle für alle milde Fonds alS: evangelischen CentralkirchensondS, katholischen CenlralkirchenfondS, CentralstudienfondS, Pfarrwitt« wenfondS, SchullehrerwittwenfondS, Civilwittwen« fondS, Schulblattfonds, UnleroffizierSwittwenfonks, LandwirlbschaftskassenfondS, BrandkaffefondS erfolgt durch die Untererheber, sie erhalten aber dafür an Belohnung — Nichts, und die Rendanten? sie lassen sich aus diesen FondS 2% Hebgebühren bezahlen. Das Rezepturpersonal hat ja doch nach dem Rezepturnormal fire Besoldung und wozu noch diese besondere Belohnung? fast alle eben genannte Kaffen bekommen Zuschüsse auS der Landeskasse, eS bezieht also daS Rezepturpersonal vom Lande doppelte Besoldung, einmal direkt als Besoldung, daS anderemal indirekt unter Vermittelung der Fonds« Verwaltung in der Rubrik Hebgebühr.
Ist dieses Verhältniß dann unseren Herren LandeSdeputirten noch nicht klar vor Augen gekommen? Wenn den Steuer- oder Untererbebern die Prozente gegeben werden, welche die Kassen seither und noch jetzt entrichten, so besorgen sie Ansordern und Erheben und machen auf Zusatz keinen Anspruch, sie finden in dieser Belohnung vollkommen ihren Verdienst und die Landeskasse kann die Anforderungsgebühr sparen. Klagen über den hier gerügten Mißbrauch, hört man sehr häufig, aber sein Untererbebet will sich mit seinem Rentmeister verfeinden oder wie er sagt, einem Nachfolger in der Erhebung nicht das Belt warm und weich machen.
Wenn Herzog!. Staalsministerium Nachforschungen I anstcllte was die Untererheber alS solche verdienen, I alS solche bekommen und imS sie nicht bekommen, aber doch von den milden Fonds bezahlt wird, oder vielmehr die Landeskasse indirekt bezahlen muß, dann wird diese allgerechte Oberbehörde, welche feine Verdunkelung dulden wird, unzweifelhaft manche Mißbräuche erfahren und zum Wohle der Erheber sowie Unterthanen schnelle Abhilfe schaffen. DaS ist der Wunsch und die Ansicht eines ächt konstitutionellen Bürgers, denn wenn dieser hohen Behörde die Angelegenheiten im rechten Licht und Geist vorgetragen werden, findet jeder ge- und bedrückte Unterthan sein Recht und zwar weit eher, wie bei einem Unter- und Loialbeamien, wovon sich gar Mancher wieder vormärzlich und Paschamäßig gebärdet.
t i Aus dem Maingrunde, 12. Dezember. (Einige Worte ü b e r d a s N a s f a u i s ch e Hy- p o t h e k e n w e s e n.) Die Hypolhekenbücher werden bekanntlich von den Feldgerichten geführt und von Landobcrschulihcißcn jährlich einmal vifitirt; eS fragt sich indessen, ob eS dem Landoberschultheißen möglich ist, bei dieser Visitation die Hauptgebrechen dieser Bücher zu entdecken? Diese Frage muß unbedingt mit Nein beantwortet werden. Die Visitation geschieht nämlich, da auch die Landoberschul- «heißen dafür keine Gebühr anzusprechen haben, in der Art, daß die Felkhzerichte angeben, welche Hypotheken gelöscht und zedirt worden sind, und findet sich in dieser Beziehung kein Formfehler und sind die seit der letzten Visitation gemachten Einträge richtig, so ist die Sache für ein ganzes Jahr abgethan. Wie sieht eS indessen an vielen Orten mit der Löschung älterer und schon längst abgetragener Hypotheken ans, welche Nachtheile können durch eine solche Unordnung entstehen, und wie wäre diesem Uebel vorzubeugen?
Wein von Fach ist nicht bekannt, 1) daß Leute, welche eine Hypothese abgetragen haben, öfters, um die 30 fr. zu sparen, ten Eintrag im Hypotheken- buch ungelöscht lassen, und raß hierdurch Güler durch Erbschaft schon in die zweite und dritte Hand übergegangeir sind und sich noch ungelöscht im Hy-