Generallieutenant v. Peucker und General-Feld- Marschall-Lieutenant Graf v. L e i n i n g e n find bereits vorgestern Abend nach Kurhessen abgereist. Den letzteren ersetzt als Oberbefehlshaber der ge- sammten hiesigen Garnison der öfter. General von S ch m e r l i n g.
(Vom 16.) Die ausgewiesenen drei Redakteure der „Neuen Deutschen Zeitung" haben heute unsere Stadt verlassen. *
Von der mittleren Fulda, 14. Dez. (Fr. I.) Ein tragischer Fall, der sich vorgestern Abend auf der Eisenbahn zwischen Rotenburg und Bebra ereignet, gab gestern viel zu sprechen. Ein russischer Feldjäger, der eine Depesche an den Fürsten Gortscha- koff hatte, ist, nach allen Anzeichen und Angaben von Mitreisenden, in einem Anfalle von Jrrsein, mit Zurücklassung seiner Effekten, auS dem Wagen gesprungen und ganz spurlos verschwunden. Man glaubt, daß er in den Fluthen der nahen Fulda den Tod gefunden habe.
Würzburg, 14. Dezember. Durch magistratisches Ausschreiben vom gestrigen ist der hiesige Verein zur Unterstützung der kurhessischen Offiziere geschlossen.
Gotha, 13. Dez. AIS Abgeordneter für die zu Dresden beginnenden freien Konferenzen für die thüringischen Staaten wird daS seitherige Mitglied deS provisorischen Fürstenkollegiums, StaatSralh Seebeck, genannt.
Braunschweig, 11. Dezbr. In der heutigen Sitzung der braunschweigischen Abgeordnelen-Ver- sammlung wird auf Hollandi's Antrag zuvörderst die Debatte über die Regierungsproposition, die Verpflegungskosten deS Truppenkorps im vorjährigen Feldzuge in Schleswig betreffend, wieder ausgenommen. Hollandt trägt zugleich darauf an, dem Schreiben an die Regierung hinzuzufügen, daß die Versammlung vorauSsetze, daß die den Herzog- thümern zu erstattenden Verpflegungsgelder in der Weise gezahlt würden, daß sie der Statthalterschaft und nicht etwa der dänischen Regierung zu Gute komme» würden, ein Zusatz, der bei der jetzigen Lage der Sache nicht überflüssig erscheint. Die Versammlung schließt sich dem Anträge nach kurzer Debatte an.
Hannover, 13. Dez. (Z. f. Nordd.) Der Magistrat hat den Vorschlag der Bürgervorsteher, daS Ehrenbürgerrecht, statt Herrn Stüve allein, allen Märzministern zu verleihen, wie vorauözusehen war, abgelehnt.
Erfurt, 18. Dezember. (Erf. Ztg.) Die in unserer Stadt liegenden L an d w ch rl e u te zweiten Aufgebots sind heute in ihreHeimath ent» lassen worden.
Berlin, 14. Dezember. (N. Pr. Z.) Oester- reichischer SeitS war der 30. d. Mts. als Tag der Einberufung der „freien Konferenzen", von Preußen dagegen der 25, d. M. vorgeschlagen worden. Preu
ßen wünsch le den Zusammentritt möglichst früh und Oesterreich bat sich dem augeschlvssen, so daß nunmehr der 23. d. M. alS Tag deS Zusammentritts bet „freien Konferenzen" festgesetzt worden ist. Die dahin lautenden, von Preußen und Oesterreich gemeinschaftlich unterzeichneten Einberufungsschreiben an die übrigen deutschen Regierungen sollen heute bereits abgegangen sein.
Rom, 4. Dez. Die Differenzen mit Portugal scheinen ausgeglichen zu sein ; der portugiesische Gesandte ist hier angekommen.
DaS Projekt von einer fortdauernden französischneapolitanischen Besatzung mit Ausschluß von Oesterreich soll aufgegeben fein.
Die römische Universität, welche am 26. Nov. eröffnet wurde, zählt jetzt schon 500 Hörer.
Nachschrift.
* Wiesbaden, 16. Dez. (Assisenverhandlung gegen Anna Maria Schäfer.) Die Geschwornen haben die Angeklagte deS zur Last gelegten Verbrechens überwiesen erkannt; die Zusatzfrage dagegen verneint. Das Erkenntniß deS Gerichtshofes lautet (wegen beschränkter Geisteskraft der Angeklagten) auf eine dreijährige Zuchthausstrafe und auf Ersatz der Untersuchungskosten im Betrag von 41 fl. 48 kr. Der Antrag der Staatsbehörde ging auf 5 Jahre Zuchthaus.
Verantwortlicher Redakteur: Dr. A. Boczek.
1329] Durch das Verweisungsurtheil des Anklagcsenats des Herzog!, Hof- und Appellationsgerichts dahier vom 12. Oktober d. J. ist Joseph Rudraufs von Biebrich, dermalen flüchtig, 24 Jahr alt, angeklagt der Verletzung des OffenbarungS- Eides und deS versuchten Betrugs vor die Asfisen deS vierten Quartals d. J. verwiesen und die Verhaftung desselben verfügt worden.
Da dieses Urtheil, in soweit es die Haft des Angeklagten verordnet, nicht vollzogen werden konnte und nachdem dasselbe nebst der Verfügung der Staatsbehörde vom 12. ». M., wodurch der Angeklagte aufgefordert wird, sich ungesäumt bei dem Herzog!. Criminalgericht dahier zur Haft zu stellen, der Schwägerin deS Angeklagten, Ehefrau des Peter Rudrauf- zu Biebrich unterm 15. 5. M. zugestellt worden ist, wird auf den Antrag der Staatsbehörde und nach Ansicht des Artikels 204 der Strafprozeßordnung
in Erwägung:
daß nach Zustellung des oben bezeichneten VerweisungS- Urtheils mehr als zehn Tage abgelanfen sind, und der Angeklagte fich bis jetzt nicht sifiirt hat, verfügt:
daß das Vermögen des Angeklagten Joseph Rudrauff von Biebrich mit Beschlag zu belegen, ihm jede Klage bei Gericht, sowie die Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu untersagen, und diese Verfügung durch Einrückung in die Nassauische Allgemeine Zeitung und daS Jntelligenzblatt, sowie an dem Wohnfitz deS Angeklagten auf übliche Weise bekannt zu machen sey.
Wiesbaden, den 2. Dezember 1850.
Der Vorsitzende des Anklagcsenats. v. Bierbrauer.
1187] Bei Hennigs 8? Hopf in Erfurt ist erschienen und in neuester Auflage wieder vor- räthig in der Buchhandlung von C. W. Kreidel in Wieöbaden , Langgasse Nr. 25:
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Volksschule
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Freiberg bei Graz 8f Gerlach. brochirt. Preis 36 fr.
Diese Schrift enthält diejenige Auswahl der Glaubeiis- und Pflichtenlehren, welche sich für die Unterklasse, also für Kinder von 6 bis 9 Jahren, eignen, geordnet »ach der Fassungskraft und erläutert durch zweckmäßige Beispiele. Es ist in einer so gemüthlichen und kinderfreundlichen Weise geschrieben, daß Jeder, weß Standes er auch sey, mit Vergnügen darin lesen wird; und wenn überhaupt eine größere Betheiligung der Aeltern an dem ErziehungS- und Unterrichtswesen gewünscht wird, so möchte dieses Buch allen Vätern und Müttern, denen religiöse Erziehung ihrer Kinder die höchste Aufgabe ist, zu empfehlen seyn, um in stillen Stunden mit ihren Kindlein darin zu lesen und sie nach des Verfassers Art und Weise zur Religiosität zu erziehen.
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Albion und Erin. In Liedern von Th. Moore, Lord Byron, R. Burns, P. B. Shelley, Th. Campbell, I. Thomson rc. Im Versmaße der Originale übertragen von Viktor von Arentsschildt. Mit beigedrucktem Originaltext. Eleg. mit Goldschnitt geb. Preis 4 fl. 12 kr.
Hebel s, J. P., allemannische Gedichte für Freunde ländlicher Natur und Sitten. Ins hochdeutsche übertragen von R. Rei nick. Mit Bildern und Zeichnungen von Ludwig Richter. Eleg. geb. Preis 3 fl. 36 kr.
1331) Von der bei Engelhorn 8> Hochdanz in Stuttgart erscheinenden Allgemeinen Muster-Zeitung,
Album für weibliche Arbeiten und Moden.
Preis vierteljährlich 54 kr.
ist die erste Nummer des ersten Quartals für 1851 bereits ausgegeben, und werden hierauf, so wie auf die verflossenen Quartale von jeder Buchhandlung und allen Postämtern Bestellungen angenommen; namentlich von der
L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.
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Den auf Lebenszeit Versicherten wird nach ihrer Wahl ein Gewinn-Antheil von 50 Prozent oder ein Rabatt von 10 Prozent auf die Jahresprämie bewilligt.
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Die Gesellschaft übernimmt auch Kapitalien aus Leibrenten und gewährt dafür außergewöhnlich hohe Renten.
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Wiesbaden, den 24. August 1850.
Der Haupt-Agent Weychardt.
13341 Honig.
Bei Unterzeichnetem ist Westphälinger Honig, beste Qualität, â 15 Kreuzer pr, Pfund zu haben.
Biebrich, den 14, Dezember 1850,
J. Ä. Lembach.
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Festpredigten, Casualpredigten und
Casualreden,
gehalten in den Jahren 1832 bis 1849 von Dr. Carl Zimmermann, Prälat zu Darmstadt, 2 Bände (48 Bogen) in gr. 8, geh.
Preis 3 fl. 36 kr.
Verlag vonF. A. Eupel in Sondershausen.
Hierbei als Beiblatt „Der Wanderer ft
Druck und Verlag der 8. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung in Wiesbaden.