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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 286 Sonntag den LS Dezember 1850»

Die Naff. Allg. Zeitung nal dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationsvreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstentbumS Hessen, der Landgrafschatt Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt *fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes 3 fl. IO kr. Jnfera te werden die dreispaltige Pelitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 2. Schellenberg'schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Dr. Leislers Finanzpläne.

Offizielle Denkschrift der preuß. Regierung.

Deutschland. Wi eSbaden (Asstsen. Die Eisenbahn über den Westerwald). AuS dem Nassauischen (Die Pflegegelder). Bon der Lahn (Die offene Vorstellung an die Stände). Vom Weste rwald (Die Krug- bäckerei). Frankfur t (Die freien Konferenzen). C o b I e n z (Abreise der Prinzessin von Preußen). Kassel ObservationSkorpS. Einquartierung. Die Kommission). Stuttgart (Der Protest gegen die Ollmützer Verein­barung). Dresden (Lehrer Thürmer. Die freien Kon­ferenzen). Au« Thüringen (Anfrage, die Stappen­straße betr.). H a n njo v e r (Anleihe. Petionen, die deutsche Frage betr.). Berlin (Reduktion der Armee. Bast« der freien Konferenzen. ZnsttmmungSadreffen. Kabinettpolitik, v. d. Heydt. WillisenS Rücktritt. Einvernehmen mit Oester­reich, v. Bodmer. General ». Grabow). Kiel (Der neue Oberbefehtthaber). Rendsburg (Verfügung. Gefechte). Wien (Eröffnung der Ostbahn).

Schweiz. Bern (Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten).

Frankreich. Pari« (Der 10. Dezember. Unterredung

des Präsidenten mit Guizot. Vermischtes).

Italien. Rom (Denkmal für den Minister Rossi. Eine Neophytin. Verwundungen in Neapel). Verona (Die

Eisenbahn nach Botzen).

Neueste Nachrichten.

Dr. Leislers Finanzpläne.

(Schluß.)

Die Beweisführung deS Herrn Verfassers in Bezug der nassauischen Wälder hätte nur allein eine sichere Basis erlangen können, wenn er dargethan hätte, daß der fruchttragende Boden die BewohnerveSLanveSnichtzuernähren im Stande fei oder ber Verkauf der A k - kerbauprodukte von den um zurottenden Wäldern m esh r rentire, als der Nach­theil auSmache, welcher sicherlich a u S einer Reduktion der Waldfläche hervor- gtng'e: so aber verliert sie jede Bedeutung und allen staatSwirthschaftlichen Sinn.

Die Schlüffe, welche der Herr Verfasser aus seiner Prämission gezogen hat, bedürfen deßhalb auch keinerlei Würdigung, wenn wir auch weniger Ursache hätten, die geringe Bekanntschaft desselben mit der Ertrags - oder Kultur - Fähigkeit unserer Walbflâche, die größtentheilâ dem Ackerbau nicht zugänglichen GebirgS-Terrain rc. angchört und nur alS Wald benutzt werden kann, hervorzuheben. Bei der RentabililäiSrechnung, welche der Herr Ver­fasser am Schluffe deS §. 10. anstellt, ist außerdem vergessen worden, die llmwandlungS -Kosten deS WaldeS in Ackerfeld; die Herabdrückung der Grund­rente, welche aus einer so bedeutenden Urbarma­chung ohne fühlbares Bedürfniß hervorgehen würde, so wie deS Umstandes zu erwähnen, daß der Ver­kauf deS HolzeS auS diesen Wäldern die Holzpreise im Allgemeinen fühlbar alteriren würde u. s. w. Wir sind deßhalb mit dem Herrn Verfasser vollkom, men einig, wenn er meint, daß nur eine ober­flächliche Betrachtung die Richtigkeit seiner Sätze zeige.

Den 8. IL, welcher der behaglichen Ruhe und Siegesfreude nach genommenem starken Anlaufe ge­widmet ist, glauben wir ohne Bemerkung übergehen zu dürfen.

Nach dieser Siesta wendet sich der Herr Ver­fasser im 8. 12 gegen die kultivirten Domanial« Lnndereicn er will einen Theil der in Zeupachl gegebenen Aecker und Wiesen verkauft wissen. Ob­schon er dabei zugibt, daß Staatsgüter zu erhalten seien, so gestattet er doch zwei Ausnahmen. Sie sollen nämlich dann verkauft werden, wenn sic zu wenig sich rcntircn und dann, wenn sie unverhält nißmäßig milSchuldenbe- laden sind.

ES ist wirklich zu beklagen, daß dabei nicht ge­sagt worden ist, wie bei dem Verkauf dieser Güter ohne größere Belastung deöVolkeS eine höhere Rente erzielt werden kann und welches das richtige Verhältniß zwi. fchrn Schulden und Vermögen bei Staats­gütern fein soll.

Wir glauben, daß eS unS nicht übel gedeutet werden könne, wenn wir in Bezug der Finanzorga­nisationen deS Herrn Verfasser- dessen stark hervor« gehobene Volksfreundlichkeit in bescheidenen Zweifel zogen; denn diese tritt hierbei gegen seine Eigen­schaft als Finanzmann offenbar in den Hintergrund, da er im §. 9 den Pacht der Domanial- Güter im Interesse des Volkes nicht er­höht haben will und im § 12 u. 13 kei­nen Anstand nimmt, einen Kaufschilling für dieselben anzusprechen, dessen Ver­zinsung ein ErkleklicheS mehr auSmacht und doch wahrscheinlich von dem guten Volke getragen werden soll. Wie aber der Herr Verfasser als guter Patriot und VolkSfreund die Rente der urbaren Ländereien durch Verkauf derselben steigern will und gleichzeitig dieAnrot- tung einer großen Waldfläche anempseh- len mag, wodurch diese Rente offenbar nur ge­drückt werden kann, ist unS gänzlich unbegreiflich, wenn sich nicht derselbe auf einen Standpunkt ge­stellt hat, der auf subjektiven Lieblings. Ideen, die vielleicht ihre praktische Seite haben mögen, beruht. Auch können wir nicht begreifen, wie derselbe die Nothwendigkeit größerer fruchttragen­den Fläche hervor heben kann, während er über d ie Unzulänglichkeit der Grund­renten klagt. Wir müssen im allgemeinen In­teresse sehr bedauern, daß der Herr Verfasser diese Widersprüche in seinem schätzbaren Schrifrchen nicht gelöst hat.

WaS den §. 14 anlangt, jo ist es unS eben­falls unerklärlich, wie eine Schuldenlast, die die Hälfte der Netto-Einnahme absorbirt, ein Verhält­niß sein soll, das keine gute Finanzwirih- schaft rechtfertigen kann. Wir hielten we­nigstens dafür, daß jeder ehrliche Hausvater, wel­chen der Herr Verfasser im §. 15 als Muster auf« führt, unter diesen Umständen sein Gut zu er­halten suchen würde, was ihm bei Fleiß und Sparsamkeit auch nicht wohl fehlsch'.agen kann.

Mit dem Inhalte der §§. 15 und 16 sind wir im Wesentlichen einverstanden und wollen auch auö Nächstenliebe annehmen, daß der Herr Verfasser nur patriotische Phantasien in seinen Finanzplänen nie- dergclegt hat. D ie A u sfü hrung derselben können wir aber mit gutem Gewissen nicht an rathen. Auf die übrigen Punkte des SchriftchenS kommen wir vielleicht ein andermal zurück.

Offizielle Denkschrift

der preußischen Regierung zur Beurtheilung der Olmützer Punkialion vom 20. Nov. 1850.

(Schluß.)

Die Lage der Dinge ist nunmehr folgende: 1) Im Allgemeinen ist der Anspruch deS Bundes­tags auf einseitige Entscheidung deutscher Fragen thatsächlich aufgcgeben, dieser vielinehr sämmtlichen deutschen Regierungen anheimgestellt, und die Vor­bereitung derselben einer von beiden Seiten gleich­berechtigten Kommission übergeben. In dieser Kom­mission treten Preußen und seine Verbündete als eine anerkannt gleichberechtigte Gesammtheit der Gesammtheit der übrigen Regierungen, welche bis­her die Entscheidung für sich allein in Anspruch nahmen, gegenüber. Diese Entscheidung wird jetzt weder von der einen, noch von der andern, sondern nur von allen zusammen auSgehen. Mehr hat Preußen nicht gefordert, und mehr zu fordern hat eS kein Recht. Wird die Kommiision, wie eS zu erwarten steht, aus eben so tüchtigen und bedeuten­den als besonnenen Männern zusammengesetzt, so wird sie die glückliche Vermittelung für die Wah­rung aller Rechte bilden. Halten die Verbündeten Preußens treu zu letzterem, so wird ihnen dadurch die Mitwirkung bei allen wichtigen Fragen gesichert sein. DaS Bündniß Preußens mit ihnen ist von Preußen nicht aufgegeben, dessen Aufgeben auch von Oesterreich nicht gefordert, vielmehr daS Be- stehen desselben zu gemeinsamem Handeln durch die Olmützer Punkialion faktisch anerkannt. 2) In Kur- Hessen werden zunächst die von dem Landesherrn herbeigerufenen Truppen in der Ausführung der von letzterm nachgesuchten Hilfe nicht gehindert

werden. Aber die endliche und rechtliche Ent­scheidung der ganzen Angelegenheit wird nun nicht mehr in den Händen deS Bundestages liegen, sondern durch die niederzusetzende Kommission der Gesammtheit der deutschen Regierungen, alö der einzig berechtigten höchsten DunbeSautorität, zuge­wiesen werden. 3) In Holstein wird nicht mehr ein Kommissär keS Bundestags dem Lande daS Gesetz auflegen, sondern zunächst werken preußische und österreichische Kommissarien die Statthalterschaft zu der Einhaltung von Bedingungen auffordern, welche daS Bundesgebiet gegen jeden Angriff zu sichern geeignet sind, und welche in den Grundge­setzen deS Bundes und in dem Friedenstraktat vom 2. Juli ihre volle Begründung finden. ES läßt sich völkerrechtlich nicht rechtfertigen, daß, während der Bund den Frieden mit Dänemark erklärt hat, eine vom Bunde eingesetzte Behörde außerhalb der Bun« deSgrenzen Krieg führe. Auf diesen Grundsatz sind die Forderungen an die Statthalterschaft bafirt. Die Reduktion der Armee liegt im Interesse deS Landes und ist, wie dies früher oft von der Statt­halterschaft erklärt ist, unbedenklich, wenn Dänemark ebenfalls reduzirt, wozu alle Aussicht vorhanden ist. Weigert die Statthalterschaft die Annahme dieser billigen Forderungen, so werden anstatt einer einseitigen Erckution Oesterreichs oder deS Bundes­tags nur gemeinsame Maßregeln von Oesterreich und Preußen eintreten können, worüber die im §. 2 stipulirte Kommission sich zu verständigen haben wird. Darin kann keine Gefahr für Preußen oder für Holstein liegen. Die weitere Entscheidung der Frage wird ebenfalls nicht mehr von den in Frank- furt vertretenen Regierungen einseitig, sondern von sämmtlichen deutschen Regierungen auSgehen, Preu­ßen und Oesterreich werden gemeinsam die Rechte deS Bundes, wie die Rechte Holsteins wahr- nchmeu; uns die nieoerzusetzenve Kommission wird, gleichsam als ein BundeSauSschuß sämmt­licher deutschen Regierungen, die Vorbereitungen und Verhandlungen dazu in die Hand nehmen. Zu diesem gemeinsamen Handeln Oesterreichs und Preußens dürfen die Hcrzogihümer ebenso« wohl wie die auswärtigen Mächte daS volle Ver« trauen fassen, daß fein wahrhaftes Recht werde ge­kränkt werden. Preußen wid in feiner Verthei, bigung der Sache der Herzogthümer auch dem Aus­lande gegenüber nicht mehr allein stehen, und eS ist daS Mittel gefunden, die lange entbehrte Aktion deS ganzen Bundes wieder eintreten zu lassen, ohne daß Preußen seinem Standpunkt etwas vergebe. Dies ist im Allgemeinen wie in den beiden bren­nenden thatsächlichen Fragen die Basis, auf welcher die Olmützer Punktalion beruht. Auf dieser Basis glaubte die preußische Regierung den Frieden erhal­ten zu dürfen; und sie erachtet hierin die An­knüpfungspunkte gefunden, durch deren redliche und von beiden Seiten wohlwollende Ausbildung dieser Frieden gesichert, und eine heilsame Entwickelung der deutschen Verhältnisse möglich gemacht werden könne. Für letzteren Zweck sind die freien Konferen­zen bestimmt, welche in kürzester Frist zusammentre» len unv zwar, dem Wunsche Preußens gemäß, in Dresden. Es sind von vielen Seilen her die Wünsche laut geworden, daß vor dem Zusammen­tritt derseben schon die Basen festqcstcllt werden müssen, auf welchen dort die Berathung über die deutsche VcrfaffungSrcvifion sich zu bewegen habe. Daß dieS nicht durch die Olmützer Punktation ge­schehen, wird von manchen als ein Mangel der­selben bezeichnet werden. Eine besonnene Erwägung der Verhältnisse wird lehren, wie unbegründet dieser Vorwurf sein würde. Die Olmützer Zusammen­kunft, durch das Dringende deS Augenblicks auf wenige Stunden beschränkt, konnte der Natur der Sache nach nicht zum Zwecke haben, Grunbzüge für eine Verfassung festzuftellen, an deren Entwerfung Deutschland seit zwei Jahren vergebens sich ab» müht ; sie konnte nur auf die Behandlung der bren­nenden, mit augenblicklichem Konflikt drohenden Fragen, auf die Entscheidung: ob Krieg odet Frieden? gerichtet sein.

Deutschland.

* Wiesbaden, 13. Dez. (Aisifenverhandlung.) Johann Hammer aus Reifenberg ist deS ange-