Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Samstag den LL. Dezember
1850»
Die Naff. Atta. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumecationsvreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Hamburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fL IO fr. — Insera te werden die dreispaltige Petit, eile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der 8. Schellenberg'schen Hof- Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern gu machen.
Uebersicht.
Dr. Leislers Finanzplänc.
Offizielle Denkschrift der prenß. Regierung.
Deutschland.Wiesbaden lLandtagsverhandlung).—A u s dem Nassauischen (Steuerbeitreibung). — Bom Rhein (Friedrich List). — Vom Taunus (Das kirchliche Neujahr). — Hanau (Rückkehr des Kurfürsten). — Kassel (General v. d. Gräben. Die Preuß. Truppen. Die Bundesarmee. Maßregeln gegen die Presse. — München (Der Bevollmächtigte für Dresden). — Leipzig (Aufhebung deâ Blum-VereinS). — Bcrlin (Die erledigten Ministerstellen. Dresdener Konferenzen. Schlichtung der deuschen Wirren. Das Fürstenkollegium. Rüstungen. Rückberufung der preußischen Landwehrmänner. Reduktion der Armee). — Hamburg (Pension des General Willi- sen). — Au» Schleswig-Holstein (Gen. Willisen).
— Kiel (Geheime Sitzung der Landesversammlung. Vermittlung). — Brünn (Grâiizneckereien). — Wien (Krönungsstatut. Manifest. Die Kurse. Graf Schlick. Fürst Milosch. Reduktion der Armee).
Frankreich. Paris (Das Fest am 10. Dezember. Die Eisenbahn nach Lyon. Vermischtes),
Neueste Nachrichten.
Dr. Leislers Finanzpläne.
Da das Schriftchen des Herrn Dr. Leisler sen. zu manchen Mißverständnissen Veranlassung zu geben scheint, die zum Theil in der Presse schon ihren Wiederhall fanden, so sei eS uns, wenn auch etwas verspätet — gestaltet, dasselbe in diesen Blättern einer näheren Würdigung in einigen der wichtigeren Punkte zu unterwerfen.
Ueber die drei ersten Paragraphe (wie wir die Abschnitte nennen wollen), dieser Arbeit, welche nur allgemeinen patriotischen Betrachtungen gewidmet sind, hinweggehend, wenden wir uns gleich zu den Finanzen, worin der Herr Verfasser seine ganze Stärke entfaltet hat, denn zu diesen sind von den 26 Paragraphen die Hälfte — eine ominöse Zahl — verwendet worden.
Der 8.4 eröffnet die Finanzparthie mit einem, wenn auch nicht neuen, so doch ganz unhaltbaren, d. h. falschen staatswirthschafllichen Lehrsätze: indem daS Ziel aller Finanzthäligkeit nicht Vermehrung der Einnahmen undVerminderung der Ausgaben, sondern nur die Erhaltung deS Gleichgewichtes unterdenselben fein kann. Der Staat hat nämlich weder den Beruf Schätze zu sammeln noch Schulden zu machen, er soll weder ein filziger Geizhals noch ein leichtsinniger Verschwender sein. Eine Ständeversammlung, welche darnach strebte, diesen Lehrsatz zu verwirklichen , würde daS Vertrauen ihrer Kommittenten vollkommen täuschen, da eS nicht bei der Besteuerung eines Volkes darauf ankommt, die einmal vorhandene Steuerkraft möglichst wenig in Anspruch zu nehmen, s o n d e r n a l l e i n nur darauf, diese Kraft zu sch ü tzen und fortzubilden. Je stärker aber die Steuer- oder Produktionskraft einer Nation — d. h. je reicher diese ist, desto verwickelter werden auch ihre Eigenthums- und Gesitlungsverhältnisse — und desto mehr SlaatSanstalten und mit denselben Staats« auSgaben werden erforderlich, um diese zu handhaben und weiter zu entwickeln. Zur Bestreitung dieser Ausgaben muß die Steuerkraft deS Volkes in Anspruch genommen werden, wobei eS nur darauf ankommt, daß die aufgelegten Lasten die. fer Steuers rast angemessen und gerecht verthcilt sind.
Der 8. 5 enthält die Bestätigung deS oben Gesagten und wir find mit dem Herrn Verfasser vollkommen damit einverstanden, wenn er im Staatshaushalte die größte Sparsamkeit, aber nur eine wohlverstandene geübt haben will.
Mit dem zweiten Passus des §. 6 sind wir dagegen nicht einverstanden, weil nur eine gerechte Vertheilung der StaatSlasten in Wirklichkeit sich anstreben läßt und die Reichen alle Mittel in Händen haben, die ungerechten Lasten von sich ab und auf die Schultern der Armen zu wälzen, ohne daß ihnen beizukoinmen ist. Man sollte fast auf den Gedanken kommen,'der Herr Verfasser habe mit
dieser abgenutzten Lehre von der Besteuerung der Reichen aufs Neue seine Volksfreundlichkeit ohne große Anstrengung in empfehlende Erinnerung bringen wollen.
In den 88 7 und 8 werden die Laufgräben in der Hauptaufgabe welche sich der Herr Verfasser als Finanzmann gestellt hat, eröffnet und in §. 9 geht er damit bis zur wirksamen Schußweite vor. Es sollen Bergwerke aufgeschlossen, ödes Land kul- tivirt und Wälder umgerottet werden um den Ertrag der Domänen angemessen zu vermehren und dadurch den Staatsfinanzen aufzuhelfen. Es begnügt sich aber der Herr Verfasser in den folgenden §§. da it, den Domanialwaldungen und sonstigen Ländereien andere Herren zu verschaffen, wobei natürlich das Volk, die Volksfreunde und die Kasse, wenn auch nicht die Domänenkasse, allesammt ge- winnnen.
Um feinen Finanzplänen eine reelle Unterlage ' zu geben, werden im §. 10 statistische Nach- I Weisungen geliefert, deren Richtigkeit wir in so fern I sie dem Staatshandbuche für Nassau (1847?) entnommen sind, gerne anerkennen. Auch wollen wir die Angaben welche sich auf andere Staaten beziehen nicht bestreiten. Dagegen können wir und aber nicht damit einverstanden erklären, daß statt der im nassauischen Staatshandbuche aufgeführten 736,000 Morgen Waldungen die runde Summe von 800,000 genommen wird; wodurch dieselben um die Kleinigkeit von 6 4,000 Morgen erhöht ivorden sind.
Auch können wir nicht anerkennen, daß in Nassau ein großes Mißverhâltniß zwischen der Wald- fläche und dem bebauten Lande bestehe, der sich sehr leicht nachweisen läßt, daß trotz der dichten Bevölkerung ein Ueber schuß an Ackerbauprodukten erzielt wird, während unsere Wälder für den Brennmaterial- bedarf nicht au Sreichen. Eine dichte Bevölkerung wird nämlich immer mehr Brennmaterial bedürfen wie eine dünne — und da der Herr Verfasser sich nur an sehr allgemeinen und relativen Vergleichen gehalten hat, so glauben wir zu seiner Widerlegung unS auch nicht weiter auf diesen Punkt einlassen zu müssen und machen nur darauf aufmerksam, daß in Nassau nicht allein jährlich ein bedeutendes Quantum Braunkohlen (gegen 1 Million Zentner) verbraucht, sondern auch viele Steinkohlen auf dem Rhein und der Lahn zugeführt werden, ohne deS vielen Bauholzes zu gedenken, welches in Stämmen, Brettern und Pfählen eingesübrt wird, wogegen aus der Main- und mittleren Lahn- gegend bedeutende Quantitäten Früchte zum Erport kommen. (Schluß folgt.)
Offizielle Denkschrift der preußischen Regierung zur Beurtheilung der Olmützer Punktation vom 20. Nov. 1850.
Berlin, 3. Dez. Der Gedanke, welcher der Olmützer Punktation auf preußischer Seite zu Grunde liegt, ist der:
Preußens politische Stellung fordert daSAner- kenntniß, daß keine deutsche Frage ohne seine Theilnahme entschieden, daß also weder die kurhessische, noch die holsteinische Frage von den in Frankfurt versammelten Regierungen einseitig im Namen des Bundes definitiv erledigt werden können, Preußens militärische Stellung fordert, daß weder zwilchen den beiden Theilen der Monarchie, noch im Rücken derselben eine fremde Truppenmacht aufgestellt werde, ohne eine entsprechende Entfaltung seiner eigenen Truppenmacht an diesem Orte selbst. Wird ihm Beide» oder auch nur eins von Beiden geweigert, so muß es Krieg machen, und die Opfer eines solchen Krieges werden vor dem Lande, der Krieg selbst vor Europa gerechtfertigt sein.
Wird ihm dagegen Beides gewährt; wird jenes Anerkenntniß ihm nicht nur im Prinzipe, sondern thatsächlich verbürgt, wird die Zurückziehung seiner Truppenmacht nicht gefordert; so liegt in dem augenblicklichen Gewährenlassen einer von dem LandeS- Herrn Hercingerufenen fremden Truppenmacht in Hessen keine Konzession mehr, welche Preußens Ehre gefährdet, und keine Gefahr, welche einen Krieg vor dem Lande und vor Europa rechtfertigte. Dies
ist durch die Olmützer Konferenz erreicht. Der 8.1 enthält das prinzipielle Anerkenntniß.
In diesem Paragraph wird dem gedachten Prinzipe sogleich die thatsächliche Anwendung gegeben, durch die Niedersetzung einer gemeinschaftlichen Kommission, in welcher Preußen mit seinen Verbündeten einerseits, den in Frankfurt versammelten Regierungen andererseits, ganz gleichberechtigt in voller Parität gegenübersteht.
In §. 3 ist der Durchzug durch die Etappenstraße gestaltet, in Folge ausdrücklicher Garantien von Oesterreich und feinen Verbündeten, und unter der Voraussetzung, daß die Etappenstraßen selbst von Preußen fortwährend besetzt gehalten swerben, so lange die Sicherung seiner militärischen Interessen dies erfordert. Dazu kommt die gemeinsame Besetzung der Hauptstadt, unter Zustimmung des Landesherrn, ohne welche eine solche Maßregel eine direkte Verletzung seiner Souveränetät wäre.
Dagegen fonjeOirt Preußen, daß die von dem Landesherrn herbeigerufene Truppenmacht, für den Augenblick und ohne Präjudiz für die künftige Entscheidung, die Autorität desselben Herstelle, welche, wie wohl schwerlich von irgend einer Seite mit Grund geleugnet werden kann, faktisch vernichtet war. Sie wird faktisch hergestellt und die rechtliche Entscheidung vorbehalten.
Diese rechtliche Entscheidung hatte bisher der sogenannte Bundestag in Frankfurt in Anspruch genommen, und jede Mitwirkung Preußens anders, als unter bunveSläglichen Formen, abge« wiesen.
Ebenso in der holsteinischen Frage, in welcher der Bundestag allein mit Dänemark unterhandeln und die Entscheidung über dessen Vorschläge im Namen deS Bundes in Frankfurt aussprechen wollte.
Preußen hatte dagegen gefordert, daß in beiden Fragen die Entscheidung durch eine von beiden Seiten, von den Frankfurter Regierungen einerseits, und von Preußen und seinen Verbündeten anderer- seils zu ernennende Kommission vorbereitet und durch die Genehmigung aller deutschen Regierungen rechtskräftig werden sollte. Es hat dieß in Bezug auf Kurhessen schon im September, in Bezug auf die Herzogtümer wiederholt und noch zuletzt am 17. Oktober förmlich vorgeschlagen. Damals wurde diese Forderung abgelegt; jetzt ist sie im §. 2 der Olmützer Punktationen zugestanden. Es ist also jetzt Dasjenige erlangt, was im Sept, und Okt. gefordert und verweigert wurde.
Diesem Zugestândniß gegenüber handelt eS sich um die Frage, ob um deS augenblicklichen Vorgehens der vom Kurfürsten herbeigerufenen Truppen willen der Krieg entbrennen sollte? ein Krieg, dessen Folgen nicht zu berechnen waren, ein Krieg, der Deutsche gegen Deutsche in den Kampf führte — ein Krieg, der freilich im günstigen Falle Preußen an die Spitze Deutschlands führen konnte, der aber in jedem Falle Deutschland schwächen und zerrütten , der auf deutschen Feldern geführt werden mußte, der daS Aufgeven jeder Hoffnung auf eine friedliche Lösung der deutschen VerfassungSfrage in sich schloß, während eine solche friedliche Lösung eben in Aussicht stand.
Die königl. preuß. Regierung hat die Verantwortung für einen solchen Krieg, nachdem ihr jene Bürgschaften für ihre politische und militärische Stellung gegeben waren, nicht auf sich nehmen wollen; sie glaubt vielmehr, in dem Frieden Alles erhalten zu haben, was die Ehre und die Macht Preußens forderten. (Schluß folgt.)
Deutschland.
* Wiesbaden, 11. Dezember. (Landtagssitzung vom 10. Dezember. Schluß,) Zweite Lesung der F eldfrevelordnung. Berichterstatter Kalt trägt Namens der Kommission den Bericht vor, in welchem auf einige Abänderungen deS Gesetzes, wie es auS der ersten Lesung hervorgegangen ist, angetragen wird. Wir heben hier nur Die wesentlichsten veränderten Bestimmungen hervor.
GergenS beantragt die Feldfrevler im drit- t e n BetrelungSfallc .urch gerichtlichen Spruch unter polizeiliche Aufsicht zu stellen, — welches verwor, fen wird. — Der Kommifsionöantrag, die Bewej-