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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Freitag den 13» Dezember

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Die Naff. AllA. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânumecatiansvreis ist in Wiesbaden Nir den Umfang des Herzogtlmms Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstentkumS Hessen, der Landgrafschau Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 TU in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn - und Tarisfchen BerwallungSgebieteS 8 fl, 1O fr. In fera te werden die Dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberq'fchen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern pi machen.

Uebersicht.

Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Asfisen). Aus dem Nassauischen (Stempelgesetz). Vom Rhein (Der Zollverein). Vom Taunus (Hebung des Kul­tus). H a da m a r (Preußische Truppen. Prof. Schmitt's Abschied). Kassel (Die Okkupationstruppen. Haffen- pflug. WilbelmSbad oder Fulva). Stu ttgart (Die Staatsschulden). München (Einstellung der Rüstungen).

Dresden (Die renitenten Kammermitglieder). Aus Thüringen (Kriegsrüstungen). Eisenach (Rückzug der Preußen). Erfurt (Beschluß der thüringischen Re­genten). Hannover (Berufung der Kammern. Ver­bindung der norddeutschen Staaten). Braunschw e i g (Stellung des Herzogthums). Berlin (Minister und Kommissare. Der Kurfürst von Hessen. Politischer Ueber- blick. Reduktion der Armee). AuS Schleswig (Gen. von Willisen). Rendsburg (Proklamationen). Wien (Die Sendung des Hrn. von Andlaw. Die Dres­dener Konferenzen. Radetzky. Graf Westmoreland. Ver- urtheilungen. Die Armee).

Frankreich. Pari« (Persigny. Das allgemeine Wahl­recht. Der zehnte Dezember. Sammlungen für Aleppo. Mon. Die Simplonmönche. Vermischtes).

Großbritanien. Lo n don (Erklärung an Brasilien. Ueber- reichung der Londoner antipapistischen Adresse. Note der Vereinigten-Staaten. Unruhen im Kapland).

Italien. Turin (Interpellation die römische Angelegen­heit betr. Abschaffung des Zehntens. Spielhöllen). Berona (Postschifffahrt). Rom (Besatzung, Künstler- und Gelehrtenstcner).

Neueste Nachrichten.

Deutschland.

* Wiesbaden, 10. Dez. (SanMa^verb^ Fortsetzung.) Der Abg. Naht fährt fort: Wenn auch der Grundsatz gelten möge, timeo Danaos et dona ferentes , so müsse eine Volksvertretung so viel Selbstbewußtsein und Kraft haben, daß sie daS von dem Ministerium Dargebolene annehme und sich vollständige Freiheit für die Steuerverweige- rung Vorbehalte.

DaS Mandat dieser Persammlung gehe auf drei Jahre, endige also mit dem 1. Mai und so lange habe die Versammlung daS ganze Recht und die ganze Pflicht der Repräsentation auSzuüben, nicht aber daS halbe, wie Herr Braun meine; die Prüfung des Budgets sei also eine Pflicht der Kammer. ,

Nachdem der Abgeordnete Braun die Ent­gegnung der Vorredner zu widerlegen versucht hatte, nachdem der Abg. Keim die von dem Abg. Braun beschriebenen Gefahren beseitigt und der Abg. Lang dem Abg. Snell erwidert hatte, er halte für nicht anständig, jetzt der Regierung Bie Budgets unerledigt zurückzugeben, nachdem dicVer> sammlung stetS deren zeitige Vorlage von derselben verlangt habe und dieselbe diesem Verlangen jetzt zum ersten Male nachgekommen sei, bemerkt der Berichterstatter Großmann zum Schluß: Es sei seil dem 1820t Jahre eine allgemeine Klage, eine wahre LandeSbeschwerde aller Landtage gewesen, daß die Budgets über die Staaiserigenz erst im Laufe deS JahreS vorgelegt würben. Jetzt sei dieser rechten Beschwerde zum erstenmale abgeholfen worden unv man wolle, die Budgets der Regierung uner­ledigt zurückweisen, statt daS entgegenkommende Ver« fahren der Regierung dankbar anzuerkennen. Jetzt »um erstenmal sei von der Regierung der Beweis geliefert worden, daß die Budgets deS solventen JahreS schon in dem vorhergehenden vorgelegt wer­den könnten. Man kann also von jedem späteren Ministerium dasselbe verlangen und brauche sich in Zukunft nicht mehr, wie bisher durch daS Gewicht f. g. vollendeten Thatsachen keine hemmen zu lassen, welches auch alSdann nicht vermieden werde, wenn, wie der Abg. Braun vorschlage, die Budgets zu Anfang deS MonatS Januar einer neuen Der- tretunß vorgelegt würden, denn immerhin werde alsdann schon ein Theil der Bedürfnisse verwendet sein, wenn die Prüfung statifiude.

Nach de» in dem Bericht vorgeführten Ver­fassungsbestimmungen müßten die Budgets schon im vergehenden Jahre vorgelegt werden, eine Ansicht, welche allein der Ordnung im Staatshaushalte entsprächt. Auch sei bisher in der Diskussion aus­

drücklich zugegeben worden, daß schon Prüfungen ein­zelner Budgets deS kommenden JahreS in dem vor­hergehenden stattgefundcn hätten. Gefahr sei durch­aus nicht vorhanden, eineStheilS, weil unsere Ver­fassung nur einjährige Finanzperioden kenne, und anderntheilS würde Prüfung der Budgets und Verwilligung der Steuern zwei wesentlich verschie­dene, ganz selbständige, von einander unabhängige Dinge seien. Wenn gesagt werde, so gut wie der Landtag die Steuern pro 1851 ganz ober theilweise zu bewilligen berechtigt sei, so gut könne er dieselben bis 1860 verwilligen und damit die späteren Vertretungen ihres Rechtes und ihres Einflusses berauben, so sei zwar wahr, daß der jetzige Landtag alle Rechte, welche der Repräsenta­tion überhaupt verfassungsmäßig zustehen, während der ganzen Dauer seiner Wahlperiode und bis zum letztem Augenblick dc-selben habe; eine Steuerver- Willigung auf zehn Jahre sei aber geradezu gesetz- und verfassungswidrig, weil unsere Verfassung nur einjährige Finanzperioden kenne.

Auch die Bestimmung des §. 58 der Kodifika­tion, wonach der Landtag jährlich zwischen dem 1. Januar und 1. April zusammenlreten solle, und welche auS §. 3 des KonstuutionSediktS wörtlich entnommen sei, besagen nichts weiter, als daß der Landtag jährlich und daß er vordem 1. April jeden JahreS zusammentreten muß. Von der Dauer der Wahlperiode, die in anderen 88. bestimmt sei, spreche er nicht. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der Antrag des Ausschusses über den Antrag des Abg. Braun zur Tagesordnung überzugehen mit 25 gegen 10 Stimmen angenommen.

Für den Braun'schen Antrag stimmten außer ihm selbst folgende Abgeordnete: Jung l. , Ger- genS, Kalt, Habel, Hehner, Snell, Dünkelberg, Müller,11. und Wehlfritz.

Die Versammlung ging sodann zur 2ten Lesung der Feldfrevelordnung, welche in der Nachmittags- sitzung mit Annahme dieses Gesetzes endigt. (Der Bericht über die vieSfällige Verhandlung folgt.)

t Wiesbaden, 11. Dezember. Die Geschwore- neu haben die an fie gestellte Frage: Ist August Ludwig Herrmann 47 Jahre alt, ehemaliger Ele- w.ntarlehrer zu Becheln schuldig, am 29. Mai l. I. in dem Walddistrikt Oberlahnsteiner Hecken bei Becheln, der M. M. Metz von Becheln welche, wie ihm bekannt, im schwangeren Zustande sich befand, in der mit Vorbedacht gefaßten und ausgeführten Absicht, dieselbe zu tödten, mit einem schneidenden Werkzeuge eine Wunde am Hals beigebracht zu haben, welche den Tod der M. M. Metz zur Folge hatte bejaht.

Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten übereinstimmend mit dem Antrag der Staatsbehörde zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe.

Die Verhandlung wurde von dem Asfisen Prä­sidenten Trep ka geleitet. AlS StaatSanwal t fun- girle LtaalSprokuralor-Substitut Flach, die Ver­theidigung führte Prokurator von Arnoldi.

* Wiesbaden, 12. Dezbr. (Assiscnverhandlung gegen Johann Hammer von Reifenberg, 24 Jahr alt, Schneider, wegen ausgezeichneten Diebstahles.)

Johann Hammer ist ein Dieb von Gewerbe, seit dem Jahr 1839 beständig in Untersuchung oder Strafe oder einem lankstreicherischen Leben ergeben gewesen. Derselbe ist nun angeklagt am 5. Ja­nuar 1850 in dem Gasthause zum Adler in Stutt­gart durch Oeffnung einer verschlossenen Zimmer, thüre mit einem falschen Schlüssel und gewaltsamer Erbrechung eines verschlossenen KofferS dem Kausm. Wilh. Ferd. Weber von Rötgen bei Aachen nebst mehreren kleinen Gegenständen eine Geldsumme von 520 fl. 24 kr. theils in Gold, theils in Silber ge. stöhlen, und in der Zeit vom 27. Nov. v. I. bis zum 11. Januar b. I. ohne einem ordentlichen ErwerbSzweig außerhalb seines Wohnortes umher- gczogcn zu sein.

§8 Aus dem Nassauischen. DaS nassauische jüngste Stcmpelgesctz jchrcibl zu Vorstellungen an Herzog!. StaatSministerium «stempel N. 4 und zu Vorstellungen an alle andere Behörden Stempel No.

3 vor. Die bei Erscheinen des StempelgesctzcS ge­wesenen Behörden haben jetzt durchgängig andere Formen angenommen und eS wäre sehr zu wün.

schcn, wenn in Bälde ein neues Stempelgesetz er« schiene. So ist z. B. nirgends zu ersehen, ob der um Rezeption bei dem Gemeinderath Nachsuchenbe, seine Bitte mündlich, oder schriftlich auf Freipapier oder auf Stempel No. 2, 3 oder gar 4 vorbringen kann und soll. DaS Stempelgesetz gerade so ohne sorgfältige Berathung in die Welt zu senden, ist nicht rathsam, aber dann dürfte eine provisorische Verfügung sehr heilsam sein.

+ Vom Rhein, Anfang Dezember. WaS soll bei diesen politischen Wirren nnv Entwickelungen auS unserm Zollverein werden? Der Kasseler Zoll­tag ist ohne Resultat auseinander gegangen, weil Braunschweig sich nach dem Wunsche einer mâchti, gen Partei in Preußen sich aller Verbesserungen deö Zolltarifs, wie sie von West« und Süddeuischland gewünscht wurden, widersetzt hat. Die schlechte po­litische Organisation deS Vereins war Schuld, daß ein so kleines Ländchen sich dem Wunsche so vieler Millionen cntgegensteUcn konnte. Aller Wahrschein­lichkeit nach wird nun auch in Berlin diejenige Partei anS Ruder kommen, welche eine größere Zärtlichkeit für die englischen als die deutschen In­dustriellen im Busen trägt. WaS werden nun die Regierungen SüdoentschlandS thun, wenn Preußen den vorwiegend finanziellen Charakter des Zoll­vereins mit freihändlcrischer Tendenz festhalten will, während in Südwcsldeutschlanb in allen Klassen deS Volkes nur Eine Stimme darüber herrscht daß unsere Industrie pädagogischer Schutzzölle bebars? Wird sich Südwestdeutschland noch länger in daS Schlepp­tau der pommer'schen Landjunker, welche Kornhan­del nach England treiben, nehmen lassen. Wir glau­ben es nicht. Wenn die Vorichläge deS gegenwärti­gen preußischen HandelSministerS auf dem Kasseler I ZoUlage durchgegangen wären, hätte die von Oester« reich propoairre ZvllriuiMng zu einem alUejneinen. deutschen HandclSbunvc dalv auf leichte Weise durch« geführt werden können; denn beide Zollkörper hatten auf wesentlich gleicher Grundlage beruht. Sie wä­ren einander von selbst zugewachsen. So aber wird die Trennung und Zersplitterung Deutschlands in den einflußreichsten Lebensverhältniffen neu besiegelt werden. Werden nun die süddeutschen Regierungen ferner an den hohen Finanzeinkünfien zum doppelten Schaden deS Volkes festhalten, oder werden sie sich dem volkSwirtblchasilichen Systeme Oesterreichs und damit diesem selbst anschließ.n? Damit würde die unheilvolle Trennung zwischen Nord- und Süd« deutschland, durch welche Nassau durch seine Lage am meisten zu leiden hätte, und welche der Zollverein auSzugleichen begonnen, von Neuem in ihrer gan­zen Schroffheit hervortrelen, Hoffen wir daher, daß der Stern Preußens und Deutschlands die Handelspolitik deS Berliner KabinetS auf die Bah­nen einer natinoalen Politik lenke.

+ Dom Taunus. Anfang Dezember. Was neuerdings zuerst von den protestantischen Freun­den zu Halle, besonders von WiSlizenuS kräftig befürwortet wurde, daß der protestantische Kultus eine Umgestaltung erleiden müsse, wenn er dem re­ligiösen Bedürfnisse der Gegenwart genügen wolle, ilt nun auch von der anderen Seite, von dem Kir­chentag zu Stuttgart in diesem Herbste ausgespro­chen worden. An beiden Orten wurde hauptsächlich auf eine Umgestaltung deS schleppenden Gesanges gedrungen und es ist zu erwarten, daß diese Reform bald allgemein eintreten werde, da sie von den ver, schiedensten Parteien angestrebt wirb. Nicht so leicht sind geschmacklose Gotteshäuser zu beseitigen; doch läßt sich auch hier vieles verhüllen und ergänzen. Der Aufschwung der Redekunst in unserm ganzen Volksleben wird avmälig seinen wohlthätigen Ein­fluß auch auf die Kanzclbcrediämkcil auSüben, so dag diese, eingedenk ihrer hoher Würde, alS Der« kündigerin deS ewigen GoiieSworicS alle Unnatur, alle Schnörkeln, alles falsche Pathos von sich ab­thun wird, um den göttlichen Geist in wahrhaft schöner Form zu verkünden, ohne auch in weltliche Künsteleien zu verfallen. Der Gottesdienst muß nach allen Seiten ein wahrhaftes religiöses Kunst­werk werden und die GotteSgaben der Bild-, Ton- und Redekunst nicht verschmähen.

Wir wollen dasWort" in unserer Kirche nicht durch andere Einwirkungen und seien eS diejenigen der trefflichen Künste, schmälern; denn wir wissen«