die Rechtsfrage bereits in dem Leitartikel dss. Bl. vom 9. dS. Mts. auf dieselbe Weise behandelt worden ist, wie sie von dem Ausschüsse (Großmann, Lang und Tripp) einstimmig beantragt wurde.
Für Prüfung der Rechtsfrage wurde auf die gesetzlichen Bestimmungen rekonvennt, insbesondere auf 8. 2 pos. 3 des KoüstitulionS-EdiklS und auf 8. 82 der Kodifikation des bestehenden StaatSrechlS, worin eS heißt:
„Die Abgaben werden im Voraus bewilligt. Zu dem Ende ist das Bedürfniß des kommenden Jahres in genauen vollständigen Uebersichten dem Landtage vorzulegen".
Diese klare, gesetzliche Bestimmung leide keine andere Auslegung, als daß die Budgets über die Bedürfnisse des Staats für daS kommende Jahr schon in dem vorhergehenden Jahre von der Regiegierung vorgelegt und von der Abgeordneten - Versammlung geprüft und festgestellt werden müßten, wie ein solches Verfahren denn allein der Natur der Sache und der Ordnung im Staatshaushalte entspreche. —
Wenn weiter zur Begründung deS Antrags angeführt werde, daß die breijährige Wahlperiode dieser Versammlung mit dem 31. Dezember 1850 zu Ende gehe, so sei dies eine falsche Voraussetzung, welche ebenwohl den bestimmtesten Gesetzesvorschriften deS §. 29. des Wahlgesetzes vom 5. Sept. 1848 und deS §. 69 der Kodifikation deS bestehenden StaatSrechlS widerspreche, welche letztere lautet:
„Die Wahl der Abgeordneten geschieht für die „Dauer von drei Jahren; nach Ablauf derselben „wird zur neuen Wahl geschritten."
Hieraus ergeben sich, daß jede einmal gewählte Versammlung der Abgeordneten für die Dauer ganzer dreier Jahre gewählt wird und (abgesehen von einer Auflösung deS Landtags) während dieser ganzen Zeit alle Rechte und Pflichten auszuüben habe, welche der Repräsentation deS Landes überhaupt zustehen. Da nun die jetzige Versammlung am 1. Mai 1848 gewählt worden sei, so schließe beren Wahlperiode mit dem 30. April 1851. Demnach sei für die Versammlung auch nicht ver entfernteste Grund vorhanden, sich dem Recht und der Pflicht zur Prüfung der BüdgelS pro 1851 zu entziehen, welche außerdem durch die Zweckmäßigkeit und die Ordnung des Staatshaushalts gebislerisch gefordert werde, wie letzteres denn auch allseitig anerkannt werde. Der Ausschuß könne daher der Versammlung nur empfehcn, über den Antrag deS Hrn. Abg. Braun zur Tagesordnung überzugehen.
Der Abg. Braun ist zwar der Ansicht, daß er nicht die Mehrheit für feinen Antrag gewinnen werde, verlangt aber Prüfung und will eine Einsprache nieterlegen, da er die Interessen deS Landes bedroht sieht.' Es sei Brauch in allen repräsenta. tiven Staaten, baß die laufenden Budgets auch von der Repräsentation deS laufenden Jahres geprüft werden, ausnahmsweise habe zwar eine Prüfung der BüdgelS des kommenden JahreS bei Den Wegbauten bei uns staUgefunden. Diese Ausnahmen dienen aber nur dazu, die Regel zu befestigen, baß Die Bubgets deS laufenden JahreS nur von der Repräsentation desselben laufenden Jahres festgesetzt werden dürften. Der §. 82 der Kodfikation beweise nichts für die Ansicht des Ausschusses. Wie die Regierung jetzt die Prüfung der Budgets durch die Versammlung verlange, so werde man auch die Bewilligung der Steuern für das kommende Jahr von ter Versammlung verlangen und damit in daS Reckt deS nächsten Landtags eingreifen. Greife der Landtag aber einmal über seine Finanzperiode hinaus, so sei kein Ziel mehr, der Landtag könne alsdann die Steuern so gut für zehn Jahre alS für daS nächste oder einen Theil deS nächsten vcrwiUigen. Eben so zweck, mäßig könne die Regierung jetzt die Wahlen auS> schreiben und den neuen Landtag auf den 2. Januar 1551 einrufen und ihm die Budgets vorlegen, so daß dieselben noch zeitig geprüft werden könnten.
Dagegen führt Abg. Lang auS, daß der Vorredner alles Mögliche in die Frage ungehörig ein mische, daß eS sich jetzt nur um Prüfung ter Budgets, nicht aber um Bewilligung von Steuern handle. Fordere die Regierung Steuern, so müsse sie ihre Anforderung im Wege einer Gesetzesvorlage an den Landtag bringen, der dann deßhalb beschließt, ohne durch die Prüfung der Budgets in seinen Beschlüssen im geringsten behindert oder gebunden zu sein.
Snèll sucht dagegen auszuführen, daß die Dauer der Wahlperiode nach dem Kalenderjahre zu berechnen sei, also mit dem Jahre 1850 ablaufe. Er halte eS nicht anständig, daß die Kammer ihre Kompetenz überschreite.
Auch der Abg. Raht spricht gegen den Antrag Braun'S, dessen Antrag eigentlich verspätet sei, da schon vor längerer Zeit von der Regierung die Budgets über die Wegbauten pro 1851 vorgelegt und die Versammlung an deren Bearbeitung gegangen sei. (Forts, folgt.)
A AuS dem Maingrunde, 5. Dezemb. Die brennendesten Fragen ter Gegenwart haben nur eine anscheinende friedliche Lösung gesunden. Und dpch können wir unS dieser Lösung nicht freuen. DâS deutsche Volk bewegt mehr als ter bloße Gedanke r Krieg oder Frieden. Ihr verlangt nach einer
seinem Bedürfnisse nach Einheit entsprechenden, nach einer seinen gerechten Ansprüchen auf einen vernünftigen Fortschritt genügender Feststellung ver Verhältnisse. So lange diese nicht erfolgt, kann sich daS Volk der Segnungen eines dauerhaften Friedens nicht erfreuen, auch das materielle Wohl kann nicht geheissen. Das ewige Notenwechseln und daS immerwährende Schwanken her Regierungen, welche Deutschlands Geschicke jetzt in Händen zu haben scheinen, wird dann doch nachgerade für Stadt und Land beinahe unerträglich und führt den vollkom- menen Ruin des Mittelstandes herbei. So lange Deutschlands Geschicke nickt vollständig geordnet sind, fehlt das Vertrauen und so lange dieses fehlt, stocken Handel und Gewerbe. Der Winzer hat seine Keller voll Wein und der Bauer feine Früchte auf dem Speicher; jedoch fragt, da man nicht weiß, wie cs Morgen auSsehen kann, kein Käufer weder nach Wein, noch nach Frucht. Wovon nun die gestiegenen SlaatSabgaben, die Zehent» und ZinSab- lösungSgelber bezahlen? Keine Aussicht ist auch noch vorhanden, daß sich die Abgaben vermindern, so lange die Heere ungeachtet der nach allen Richtungen hin auSflatlernden Friedenstauben auf dem Kriegsfuß gehalten werden. Wer ist eS nun am Ende, welcher Geiger und Pfeifer bezahlen muß? Doch nur der Stand der Bauern und Handwerker, denn die projektirte Rentensteuer ist, wie so manches Andere, nicht ins Leben getreten, und her Kapitalist lebt ruhig und sicher wie ein Gott und sein Mammon vergrößert sich, da er die Lebensbedürfnisse jetzt weil wohlfeiler als früher einkauft; von dem Wucherer, welcher die Noth seines Nebenmenschen auf alle Weise zur Vermehrung feines Reichthums mißbraucht, gar nicht zu reden. Man glaube ja nicht, daß dies Uebertreibung sei, denn her Mann, welcher unter dem Volke verkehrt, und feine gefüllten fünf Sinne zusammen hat, kann sich sehr leicht von der Wahrheit des Gesagten überzeugen. Wer weiß — der Privatschulden nicht zu erwähnen — wie die Rückstände in den Gemeindekassen sich anhâufen, „daß der Mittelstand nicht mehr im Stand ist, wegen dem gesunkenen Werth der Produkte, sein Brennmaterial zu bezahlen, der braucht aber kein Prophet zu sein, um vorauözusehen, daß in kurzer Zeit die Konkurse zur Modesache werden. Wenn dies nun schon hier, in der von der Natur so sehr gesegneten Maingegend her Fall ist, wie mag eö dann erst in den ärmeren Gegenben unseres Landes auSsehen?
:§: Rüdesheim, 6. Dez. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Zufälliger Weise finde ich heute bei einem meiner Freunde die Nro. 283 der Freien Zeitung vom 29. v. Mts. und darin eine Entgegnung aus meine in Nro-L?9 gegenwärtigen BlatieS ge- iMWle Mittheilung , bezüglich der bei der diesjährigen Konskription stattgefundenen Unordnungen, weßhalb ich heute erst Nachstehendes erwidere.
Zuvörderst glaube ich meinem von der Politik tief beseelten Gegner bemerken zu müssen, daß er anscheinenb zwischen Recht und Rohheit keinen Unterschied zu machen versteht, oder auS Gründen nicht zu machen beabsichtigt, oder auch nur der Popularität wegen wahrheitsgetreue Mittheilungen, vielleicht ohne spezielle Kenntniß der Sache absichtlich zu verfälschen.
Ich muß unterstellen, daß derselbe noch keine Gelegenheit gefunden hat, oder nicht finden will, sich von der Richtigkeit meiner Angaben und speziell davon zu überzeugen, wie nothwendig eS thut , im Interesse Vieler eine Verminderung der Wirthschaften zu veranlassen und eine bessere Handhabung her Polizei durch die Gemeindebehörde, waS ich ja nur bezwecken wollte, anordnen zu lassen. Würde er sehen oder sehen wollen, wie die Bürschchen von 16 Jahren auS den StrauSwirthschaften taumeln, und sich an Niemand kehrend, über die Straße die anstößigsten und gemeinsten Lieder singen, er würde gewiß mit mir einverstanden fein.
Meine Worte finden indeß trotz seiner Einwendung Anklang. Schon aus der letzten Nummer des „Volksbolen" kann sich der Verfasser obiger Antwort davon überzeugen, daß ter KreisbezirkSrath in seiner letzten Sitzung für RüveSheim allein acht WirthschaftSkonzessionen eingezogen hat, ^unv in Folge der unangenehmen Erfahrungen im Einverständnisse mit der Gemeindebehörde nur darauf bedacht ist, die Wirthschaften wo immer thunlich zu vermindern, um dem im Uebermaße stallfindenben Unfuge einigermaßen zu steuern.
Die am 18. v. MtS. bei Gelegenheit der Konskriptions - Verhandlungen stattgefundenen ungewöhnlichen Erzessen daher in der Kartenmsschung der Diplomaten des Wohls und Wehe Dentsch- landS suchen zu wollen, dazu gehört in der That ein bedeutender Mangel von Begriffen bet' Politik, und in meiner Behauptung die Blindheit oder die Gesinnungslosigkeit eines Reaktionärs zu finden, verdient mindestens eine lächerliche Anmaßung genannt zu werden.
Möchte doch der Herr Korrespondent der Freien Zeitung eS selbst einsehen, wie nothwendig eS thut, leere, wider alle Intelligenz gehende Worte als eine Entgegnung und zur Unterdrückung wohlmeinender Gesinnungen zu vermeiden.
Frankfurt, 8. Dez. Die D. Ztg. schreibt: Der Wortlaut der Olmützer Beschlüsse ist nun da, und enthält für unS allerdings übergenug, aber sicher nicht das Ganze. Es ist einmal bekannt, daß fast alle Verträge gewisse geheime Anhängsel und Claufeln haben, von denen man gerade so viel inS Publikum gelangen läßt, als man eben will; und dann enthält das, was man uns als ganzen Wortlaut des Vertrags preisgibt, auch keine Sylbe von Dingen, welche zur Sprache gekommen sein müssen und Den beiden Großmächten noch mehr am Herzen liegen mußten, als die kurhessische und sch les. wig-holsteinische Frage, nämlich ihre eigene vorläufige Stellung. Eben diese Lücke muß uns mehr als bedenklich machen, und stellt die offizielle Mittheilung in ein eigenes Licht, oder würde beweisen, daß Preußen sich ohne die allerminbeste Garantie unbedingt Oesterreich und den Ministerialkonferenzen überliefert habe. Eines oder bas Andere muß man annehmen. Im Vertrage selbst sind nur Garantien über die Okkupation KurhessenS erwähnt in Bezug auf die preußischen Interessen, t. h. doch wohl nur die Etappenstraßen. Vollständige Mittheilungen sind auch der Adreßkommiision der preußischen Kammer nicht gemacht worden , waS keinen Sinn haben würde, wenn der jetzt mitgetheiUe Wortlaut des Olmützer Vertrags alle Verabredungen enthalten würde. Man wird unS daher erlauben, ferner wie vorher unsern Muthmaffungen nachzuhängen und diese nach Gestalt der Sachen und nach Maßgabe der neuen „rettenden Thaten" einzurichten, nicht nach einem Aktenstücke, dessen ganzen wahren Umfang herauszufinden, bis jetzt noch einige Schwierigkeit haben möchte.
Fulda, 9. Dez. (F. I.) Spät deS Abends gehen mir noch Die folgenden Nachrichten zu, welche um deßwillen als wichtig bezeichnet werden können, weil sie auf einen Theil deS zwischen Preußen und Oesterreich getroffenen ArrangemeneS schließen lassen. DaS Hauptquartier deS Fürsten TariS geht morgen von Hünfeld nach Hers feld; die Preußen räumen Hersfeld so lange, bis die BundeStruppen durch, marschirt sind. Die ofiert. Jäger stehen in Hersseld. — Die hiesigen beurlaubten kurhessischen Soldaten der Garde und deS JägerbataillonS find in ihre KantonnementSorte im Hanauischen ein berufen worden. — Heute sind österreichische Truppen aus Bayern in daS kurhessische Gebiet, Amt Neuhof und Schlüchtern, eingerückt.
Landau, 3. Dezbr. (Pf. Ztg.) Eine Ver- loosung weiblicher Arbeiten zum Besten der Verwundeten in Schleswig-Holstein hat hier nahe an 1400 fl. eingetragen.
Stuttgart, 8, Dezbr. (Fr. I.) Die Regie- trifft, wie wiederholt versichert wird, alle Vorbereitungen für einen bald zu berufenden Landtag; ob derselbe aber schon im Januar zusammenkommen werde, wie da und dort behauptet wurde, dürfte zweifelhaft sein. Jedenfalls aber im Februar.
Als Preis für die Entschädigung an den Fürsten von Thurn und Taris, so wie für daS vorhandene Inventar an Gebäuden, Wagen u. s. w. nennt man die Summe von 1,300,000 Gulden. Eö wird sich bald zeigen, waS daran ist; sicher ist, daß sich die Sache im letzten Stadium Der Unterhandlung befindet.
Von der Saale, 6. Dezember. (D. Allg. Z.) Der Generalstab deS 4ten Armeekorps unter Ge, nerallieuienant von Hedemann wird Halle, woselbst er vor ein paar Tagen eingetroffen, bereits morgen wieder verlassen und sich nach Dessau begeben. Den Aeußerungen höherer Offiziere zufolge wird trotz der friedlichen Aussichten sogar auch daS zweite Aufgebot unserer Landwehr noch ferner unter den Waffen bleiben.
Nürnberg, 6. Dezember. (N. C.) Die beiden bayerischen Kürasstercgimenter kamen auf ihrem Rückinarsch aus Hessen gestern und heute in ihren vorläufigen Kantonnements zwischen Bamberg und Forchheim an. Heute paisiric ein österreichischer PonionSirain unsere Stadt auf der Eisenbahn von AusgSburg her nach Bamberg. .
Die Versteigerung der von schleswig-holsteinischen Frauen Dem hiesigen UnlerstützungSverein eins gesandten Arbeiten hat im Ganzen 1362 fl. ringe, tragen.
Berlin, 7. Dezember. Heute endlich hat her StaaiSanzeigec die Entlassung des Herrn v. Ladenberg gebracht. Die Vervollständigung deS Ka- binetS stößt auf immer größere Schwierigkeiten, wahrscheinlich in Folge Der Olmützer Vereinbarungen. Die Verhandlungen, welche bisher mit einzelnen Personen zur Uebernahme deS Portefcuille'S des Innern und deS Kultus stattgehabt, sind so gut wie gescheitert. (Die N. Pr. Z. sagt, daS Ministerium scheine nicht geneigt, sich sofort zu vervollständigen , vielmehr solle jetzt nur das Unterministerium befett werden, um den Austritt des Herrn v. Ladenberg zu ermöglichen; die übrigen erledigten Stellen im Ministerium würden erst um diese Zeit