Nassauische Allgemeine Zeimng.
M 282» Mittwoch den 11» Dezember 1850»
Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wand erer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrännmecationSdreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstentbumS Hessen, der LandgraffchaN Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarlsschen Verwaltungsgebietes 8 fl. ii> kr. — Inserate werden die dreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr» berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenbcrg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Vostämtern zu machen.
Uebersicht.
Offene Vorstellung, die Streichung der Frucht- prozente der Rezepturen betr.
Deutschland. Wiesbaden (Assis-n. Forstschule. Gemeinderath -Wahl). — Vom obern Rheingau (Entgegnung). — Ems (Die freien Konferenzen). — Weilburg (Postulate), — AusderGegend von § erbotn (Durchzug preuß. Truppen). — Hünfeld (Vorrücken der Bundestruppen. Ueberschreitung der Etappenstraße). — Kassel (Truppenwechsel. Rückkehr de« Kurfürsten. Verordnung). — München (Baldige Einberufung des Landtags). — Leipzig (Zeitungsverbot). — Berlin (Vorkehrungen gegen die Presse. Graf Arnim-Boitzenburg. Einstellung der Rüstungen. Das Fürstenkollegium. Die schleswig-holsteinische Streitfrage. Neutralität Englands). — Bremerh afen (Ankunft der Gefion). — Aus Holstein (Prof. Gervinu«), — R endsbur g (Gefecht. Proklamation der Statthalterschaft. Austritt des General v. Wil- lisen). — Wien (Die Olmützer Konferenzen. Die Eisen- i bahn nach Pesth. Bankausweis).
Großbritanien. London (Antipapistische Bewegungen. | V. Rad»witz).
Neueste Nachrichten.
Offene Vorstellung
an
die Nassauische Ständekammer,
den von derselben angenommenen Antrag des Abgeordneten Born, die Streichung der Fruchtprozente der Rezepturen betr.
Verehrliche Kammer!
Der Antrag deS Abgeordneten Herrn Born: den MMlurbeamten den s, g. Mause,ratz (eigentlich Abgang an Frucht durch Eintrocknung während der Lageruiigszeit »nv durch Ungeziefer) zu entziehen, ist von der Kammer angenommen worden*), ohne daß jedoch den Rezepturbeamten, die hierdurch bedeutend in ihrem Einkommen geschmälert werden, irgend eine Entschädigung dafür, viel weniger noch eine Schadloshaltung für den wirklichen Abgang an Früchten in Aussicht gegeben worden ist.
Verehrliche Kammer wird nicht in Abrede stellen,
1) daß durch daS Eintrocknen der Früchte wirklich ein Abgang stalistndet, wie es die Erfahrung lehrt und nach physischen Gesetzen bewiesen werden kann, welcher Schaden bei nassen Ernten und dadurch feucht einkommenden Früchten um so größer ist;
2) daß in Folge des öfteren Wen enS der Früchte, wegen deren Konservirung, nämlich durch das Abstoßen der Spitzen (Kahne»), wodurch die Früchte sich bei dem Ausmessen mehr zusam- mendrücken, mithin ein geringeres Volumen einnehmen, als bei dem Einmesse», und ferner
3) durch Ungeziefer, wovon die auSgefressenen Hülsen Zeugniß geben, unzweifelhaft ein Abgang entsteht und unvermeidlich ist.
Unter Ihnen, meine Herren Abgeordnete, befinden sich Oekonomen, mithin Männer von Fach, denen diese unleugbaren Thatsachen nicht fremd sein können.
So ehrenhaft der Antrag des Abgeordneten Herrn Born: durch Streichung der Fruchtprozente dem Lande einen Vortheil hinzuweisen, immerhin sein mag; so hätte doch auch billig erwartet werden dürfen, daß derselbe hierbei die Besoldungsver- Hältnisse der Rezepturbeamten, womit die Frucht- Prozente eng in Verbindung stehen, zur Sprache gebracht habe. —
Sie erinnern sich, meine Herren Abgeordnete! daß die Besoldung der Rezepturbe.amtcn bei der Regulirung im Jahre 1841 gegen den Gesetzentwurf der Regierung weit geringer festgestellt wurde, weil die Kammer hervorhob, daß die Rezepturbeamten noch andere Emolumente, wozu namentlich die Fruchtprozente gehören, bezögen. Allein cs ist auffallend, daß, während die Kammern von 1841 die Fruchtprozente und sonstige Emolumente der Rezepturbeamten passiven ließ, eben weil sie daS Maximum der Besoldung der Rezepturbeamten um 3 00 fl. verkürzt hatte, die jetzige Kammer durch Annahme deS Antrags deS Abge-
•) Bis jetzt ist blos die Jnnbetrachtnahme diese« Anträge« beschlossen. Die Red.
ordneten Herrn Born beabsichtiget, nun auch die Fruchtprozente zu streichen, ebenso wie dieselbe bereits die Rezepturbeamten durch Streichung der Hebgebühren von den Revenuen deS Zenlral-Stu« diensondS 2C. in ihrem Einkommen verkürzt hat. —
Verehrliche Kammer!
Die Gründe, welche auf der einen Seite gelten, müssen auch auf der andern Geltung haben; — nichts wäre sonst inkonsequenter. —
Man muß darum gerecht sein; von Ihnen, meine Herren! kann man nichts anderes erwarten.
Sollten Sie, meine Herren Abgeordnete! beabsichtigen, den Rezepturbeamten für die denselben zu entziehenden Fruchtprozente weder eine Entschädigung an deren Besoldung, noch eine solche für den Ausfall an Früchten zu verwilligen, wahrlich: Sie würden einen Akt der Ungerechtigkeit begehen.
Sind Sie, meine Herren! etwa der Ansicht: die Rezepturbeamten seien doch gut gestellt?
Während Sie den Steuer-Kommissariaten entsprechende Vergütung für Reisekosten und Gehilfen (durchschnittlich 800 fl jährlich) verwilligen, während es Ihnen nicht unbekannt sein kann, daß die Landoberschultheißen halbe Ministerbesoldung in ihren Gebühren beziehen, worunter sich daS Land bedrückt fühlt*) (man vergleiche deren Gebührenüberträge), während bei jedem Landtage daS Uebermaß an Dienst- arbeit der Rezeptur immer noch mehr angehäuft wird, sind die Rezepturbeamten, gewiß die meisten derselben, in der Lage, um sich der Wucht deS Dienstes entgegen zu stemmen, bedeutende Zubußen von ihrem Einkommen für Privatgehilfen zu machen; — sie müssen es thun um nicht, moralisch unter= zugehen. —
Kein Mensch denkt an die Beschwerlichkeit dieses Dienstes, an daS tägliche Ungemach womit, die Rezepturbeamten kämpfen, an ihre eminente und zwar m a tert elir Verantwortlichkeit, nicht allein für sich selbst, sondern auch (eS ist eine monströse Zumuthung; — in keinem andern Lande zu finden) für alle Erheber ihres Bezirks.
Gerade das Gegentheil thut man!
Man ladet den Rezepturbeamten immer mehr auf, man schmälert deren Einkommen, wovon sie einen bedeutenden Theil auf den Dienst selbst verwenden müssen, der Größe, daß sie nicht mehr im Stande sein werden, im Drange dcS Dienstes entstandene Kaffenausfälle zu decken, geschweige denn für Privatgehilfe noch Etwas verwenden zu können.
ES ist ein bekannter Staatögrundsatz, (vergleiche Eschenmeyers Anleitung zu einer systmatischen Einrichtung deS SlaalSrechnungSwesenS) die Kasienbe- amten in der Besoldung nicht zu gering zu stellen, nicht zwar allein zur Verhütung von Kasseneingriffen _ wozu meist die Noth, bei geringer Besoldung, die ! erste Veranlassung gibt, sondern weil eS eine von der ganzen Geschäsiswelt anerkannte Erfahrung ist, daß bei Geld- und überhaupt der Verwaltung roher Stoffe, — wozu auch Früchte gehören — Verluste ganz unvermeidlich sind.
Selbst bei Privatverwallungen, z. D. bei Eisenbahnen 2C. wird dem Kassenverwalter eine gewisse Summe als Zählgelv (Ersatz für unverschuldete Ausfälle) verwilligct: den Rezepturbeamten dagegen, durch deren Hände Hundertlausende gehen: nicht nur Nichts! sondern man entzieht denselben sogar durch Schmälerung ihres Einkommens das Mittel, unverschuldete Kassenausfälle, wozu auch das im Drange deS Dienstes eingenommene falsche, oftmals von dem ächten nicht zn unterscheidende, Geld gehört, ersetzen zu können.
Was wird die Folge hiervon sein?
Ich lege diese Frage Ihrer eigenen Beurtheilung vor. —
Doch! erlauben Sie mir, dieselbe selbst zu beantworten.
Die Folge davon ist unfehlbar jene, daß die R e z e p t u r b e a m t e n n c b st dem Dienste 5 u Grunde gerichtet werden.
Die Stelle der Rezepturen, ohne welche kein Staatshaushalt denkbar, mithin auch kein Staat bestehen kann, werden durch das Uebermaß an Ar
*) Soviel UN« besonnt, sind diese den Steuerkommissâren bewilligten Averfionalsummen schon mehrfach als zu gering bezeichnet und weisen auch die Gebührenmaimalic» der Landoberschultheisen vielfach bei weitem nicht mehr die früheren hohen Summen nach. Der Aversional- summen und Wohnungsemolumente der Rezepturbeamten dagegen wird nicht gedacht. Di« Red.
beit, durch Verantwortlichkeit, durch Schmälerung deS Einkommens so diskreditiret werden, daß man an dem Verstände desjenigen zweifeln müßte, welcher eine solche Stelle, bei welcher man täglich den einen Fuß im Verderben stehen hat, künftig noch übernehmen wird, — eS feien denn Glücksritter, gewiß nicht Männer von Einsicht, denen noch Etwas an ihrem eignen und dem Wohle ihrer Familien gelegen ist.
Deßhalb wolle verehrliche Kammer in reifliche Erwägung ziehen, und zu dem Beschlussegelangen:
1) daß es eine unpraktische, ja selbst gefährliche Sache sei, das Diensteinkommen der Rezepturbeamten noch weiter und auf einen Grad zu schmälern, der mit der Verantwortlichkeit deS Dienstes in keinem Verhältniß steht;
2) daß eS unerläßlich fei , wegen deS Ausfalls der Fruchtprozente die Besoldung der Rezeptur- beamten maßgeblich deS Gesetzentwurfs vom Jahr 1841 neu zu requiiren ;
3) daß der Fruchtausfall am Schluffe der Verrechnung konstatirt und an dem Vorrathe abge, schrieben werde;
4) daß es in Betracht der gesteigerten Dienstverhältnisse dringend erforderlich sei, den Rezepiur- beamten die erforderlichen Gehilfen durch Aver- sionalsummen der Größe zu verwilligen, wodurch sie in den Stand gesetzt werden, die Gehilfen ohne Zubuße befriedigen zu können.
Alle diese Motive sind so einleuchtend, so wahr und getreu den Verhältnissen entnommen, daß eS einer Verwahrung gegen selbstsüchtige Bestrebungen nicht bedarf.
Werden Sie, hochzuverchrende Herren! bei Aufhebung der Fruchtprozente diesem Rechnung tragen, glauben Sie mir es fest: Sie werden dem Dienste der Rezepturen diejenige Sorgfali widmen, welche als ein Gegenstand von hoher Wichtigkeit für Ihre ernstlistche Betrachtung reif geworden ist.
VerehrungsvoU zeichnet:
Ein Rezepturbeamter.
Deutschland.
* Wiesbaden, 9. Dez. (Asfisenverhandlung.) Franz Benedikt v. Zu den ist des ihm zur Last gelegten Verbrechens der Verleitung zur Unzucht schuldig erkannt. DaS Erkenntniß des Gerichtshofes lautet auf eine 8jährige Zuchthausstrafe.
* Wiesbaden, 10. Dezbr. (Asstsenverhandlung gegen August Ludwig Herrmann, Elementarlehrer zu Becheln, wegen Mordes.)
Die 28jährige Maria Magdalena Metz ging am 29. Mai l. I. AbendS aus der Wohnung ihrer Mutter in Becheln nach dem eine Stunde entfernten Badeort EmS. Sie kehrte erst den folgenden Mittag nach Hause zurück. Ihr Gesicht war mit Blut bedeckt, sie ging in ihr Schlafzimmer und legte sich zu Bette. Sie hatte an der linsen Seite deS Halses eine tiefe Schnittwunde. Auf Befragen, wer sie verwundet habe, sprach sie, obwohl durch die Wunde am Sprechen gehindert, vernehmlich den Namen „Herrmann" und auch das Wort „Schulmeister" und bestätigte dies auf Befragen, ob der Schulmeister H e r r m a n n aus Becheln dieses gethan habe, wiederholt und mit der größten Bestimmtheit. Ihr Haar mar verwirrt, voll Laub und MooS und sie deutete durch Zeichen an, daß Herrmann sie mit beiden Händen an der Kehle gepackt, niekergewor- fen, ihr sodann mit einem Messer die Wunde am Halse beigebracht und dqS Messer mehrercmal in der Wunde umgedieht, und sie nach der That durch die Büsche geschleppt habe. Sie schrieb auch auf einen Zettel: „Der Herrmann hat eS gethan gestern Abend um 11 Uhr, von der Zeit habe ich in der Heck' gelegen und konnte von der Stelle nicht."
Eine Viertelstunde von Becheln, in dem zu den Lahnstelner Hecken gehörigen Distrikte Kirschkopf fanden sich auf einem Platze nicht weit vom Fußpfade von Becheln nach EmS ver worrene Fußtritte, welche auf einen Kampf hindeutcten, und nebst einer Messerklinge ein abgerissener Leinwandbesatz der zu einem Beinkletbe gehört, daS Herrmann am 29. und 30. Mai getragen, und ein schwarzes Stülp- küppchen, wie sie der Angeklagte zu tragen pflegte, gefunden. In der Wohnung des Angeklagten fand