Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 291.
Dienstag den IO, Dezember
1S5O,
Die Naff. Allg. Zeitung n.it dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolro-Format, mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrLnumecationSvreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenIkumS Hessen, der Landgrasschan Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. — Inserate werden die dreisvaltige Vetitjeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den »nächst gelegenen Vostämtern ;u machen.
Uebersicht.
Der nassauische Landtag, dessen Dauer und Befugnisse.
Rede deS Ministers v. Manteuffel.
Deutschland. Wiesbaden (Assisenverhandlung. Bericht des Präsidenten Vollbracht über Schleswig-Holstein. Wortlaut deS Olmützer Vertrags. — Vom Taunus (Plastik). — Frankfurt (Kriegszustand für die Truppen. Politischer Ueberblick). — Stuttgart (Die SlaalSschul- dentilgungSkommission). — Gotha (Verschmelzung der thüringischen Staaten). — Leipzig (Die Konstitutionelle Zeitung verboten). — Braunschweig (Die DuichzugS- angelegenheit). — Düsseldorf (Kinkel). — Berlin (Schluß der Adreßdebatte. Die Vervollständigung deS Ministeriums. Die Olmützer Beschlüsse. Das Fürstenkollegium. Erklärung von Seite Mecklenburg -Schwerins). — Kiel (Handstreich). —Wien (Die Landtage. Der ReichS- raih. Reduktion der Armee).
Frankreich. Paris (Note der römischen Regierung an den Fürsten Schwarzenberg. Die Rüstungsdebatte. Vermischtes).
Großbritanien. London (Testament Louis Philipp's» Die Hierarchie. Wiseman. Die Sklavenbill in Nord- Amerika. v. Radowitz).
Spanien. Madrid (Ministerwechsel. Die Staatsschuld). Amerika. Bolivia (Belzu).
Neueste Nachrichten.
L Der nassauische Landtag dessen Dauer und Befugnisse.
Die Regierung hat, nachdem sie in der vorletzten Sitzung deS Landtages demselben ein Budget von 1851 über Straßenbau übergeben hatte, am 6. November die BüdgetS der Ministerial- Abtheilung deS Innern, deS KriegSdeparlemenlS, der Rechnungö- kammer und zder Landesbank für das nächste Jahr vorgelegt und um baldige Berathung derselben — vor 1. Januar 1851 — gebeten, auch die Mitthei- lung der übrigen Budgets, deS Justiz- und deS Finanzministeriums , angekündigt.
Hierauf hat der Abgeordnete Braun den Antrag gestellt, sämmtliche Budgets für 1851, weil der Landtag von 1850 zur Berathung dieser nicht befugt sei, der Regierung zurückzugeben und sie zu ersuchen die Wahlen zu dem Landtage für 185l in dem nächsten Monate auszuschreiben; über diesen Antrag sofort zu b. rathen und Beschluß zu fassen. Die Dringlichkeit dtS Antrags wurde nach einer kurzen Verhandlung, in welcher sich die widersprechendsten Ansichten Geltung zu verschaffen suchten, von dem Landtag abgelehnt, eben an demselben Tage eine Kommission ernannt, welche darüber in der nächsten Sitzung Bericht erstatten soll.
Wir halten eS für zweckmäßig, hier eine kurze Betrachtung anzustellen, sowohl über die Absicht der Regierung, wie über den Antrag deS Abgeordneten Braun.
In der Zusammenstestung des in dem Herzog- thume geltenden SlaatSrechtc heißt cS §. 82:
„Die von den Staatsangehörigen zu erheden- „cm direkten und indirekten Abgaben sind von „der Zustimmung deS Landtags abhängig; sie „werden im Voraus bewilligt, die direkten Ab- „gaben für den Zeitraum eineö JahreS, die in- „direkte nach Gutfinden auf längere Jahre hinaus. „Zu dem Ende ist daS Bedürfniß deS kom- „menden Jahres sammt dem wahrscheinlichen „Ertrage der zu erhebenden Ab aben dem Lanr- „tage in genauen und vollständigen Uebersichten „vorzulegen; auf gleiche Art ist auch die gesche- „Hene Verwendung der früher von dem Landtage „zu angegebenen Staatsbedürfniffen bewilligten „Ausgaben demselben unter gestalteter Einsicht ded „geführten Rechnungen mit den Belegen nachzu- „weisen".
Diese Bestimmnng ist so klar, daß cS gänzlich unbegreiflich ist, wie man behaupten kann, der 1850r Landtag habe nicht das Recht, die BüdgctS für 1851 zu piüfen. Selbst wenn man von der bisherigen PrariS, die Hälfte der Steuern deö kommenden JahreS vor Prüfung der BüdgetS zu bewilligen, absteht hat nach dem Wortlaute deS 8. 82 die R e» gie rung und der Landtag das Recht und die
Pflicht die Budgets mit ihnen die AuSgab- ben und die Einnahmen des Kommend e n- Jahres zu prüfen und zu ordnen. 2c.
In §. 69 der Zusammenstellung 2C. heißt es:
„Die Wahl der Abgeordneten geschieht aus die „Dauer von d r e i Ja h ren ; nach Ablauf der- „selben wird zur neuen Wahl geschritten, wenn „nicht etwa eine außerordentliche Auflösung der „Versammlung verfügt worden ist."
Hiernach der jetzt bestehende Landtag durch 8. 29 deS Wahlgesetzes vom 5. April 1848 auf drei Jahre gewählt worden und zwar vom 1. Mai 1848 bis 1. Mai 1851. Erst nach Ablauf der drei Jahre ist die Regierung berechtigt und verpflichtet die Wahl eines neuen Landtages anzuordnen, wenn nicht der jetzige außerordentlich aufgelöset wird. Die Vornahme jener Wahl für den 1. Mai 1831, mit Ausnahme des angegebenen Falles, ist verfassungswidrig; und die Regierung wie der Landtag kann daher, ohne sich eine Verletzung der Verfassung schuldig zu machen, den Antrag deS Abgeordneten Braun nicht annehmen; Beide müssen den Antrag als einen Verfassungswidrigen abweisen.
Bei Vorlage der gedachten Budgets stützt sich die Regierung auf den obigen §. 82, Wir sind begierig zu erfahren, auf welchen Paragraph der Verfassung der Braun'sche Antrag sich stützt. Die Regierung hat bei Vorlage der Budgets ihre Schuldigkeit gethan; sie hat durch frühzeitige Vorlage der Budgets 1851 ihre Bereitwilligkeit vargelegt, den Staatshaushalt in geregelter Ordnung zu erhalten. Dafür werden ihr alle Freunde des Volkes Dank wissen. Wir hoffen, daß der Landtag, welcher der einzige in ganz Deutschland ist, der seit der Märztage von 1848 noch besteht, und der die Stürme der Jahre 1848 bis 1850 überdauert hat, dieser pflichtmäßigen Handlung der Regierung mit gleicher Bereitwilligkeit entgegen kommen und in fester Verfassungstreue das Wohl des Landes und Volkes wahr nehmen werde. Der Offenheit unserer Regierung und der Einsicht unserer Kammermehrheit verdanken wir cs, daß wir vor den Zerwürfnissen anderer Staaten, namentlich deS Kurhessischen, bewahrt worden sind. Wir hoffen ihnen noch mehr zu verdanken I
Rede des Ministers v. Manteuffel
in der Adreßdebatte der Prenß. zweiten Kammer.
Die Rede welche der Minister Frhr. v. Manteuffel in der Sitzung vom 3. Dezember hielt, lautet nach der „D. Res." vollständig r
Meine Herren: Es ist mir Bedürfniß, mich zu Ihnen offen über die gegenwärtige Lage der Dinge, namentlich über die deutsche Frage, auszusprechen, da ich voraussetzen darf, daß dieser Gegenstand bei der Adreßderalhung vorzüglich inS Ange gefaßt werden wird.
Im Jahre 1849 hat Preußen seine Bestrebungen dahin gerichtet, Deutschland eine seinen Bedürfnissen entsprechende Verfassung zu verschaffen. Diese Be- strebungen haben, wie eS auch in der Thronrede auSgedrückt ist, bisher zu keinem Erfolge geführt. Bereits unterm 8. Oktober ist die Unausführbarkeit derjenigen Verfassung anerkannt worden, auf Grund deren die Einigung Deutschlands Statt finden sollte. DaS Mißlingen eines Planes hat immer etwas Schmerzliches; cS wirkt aber verschieden auf den Starken, verschieden auf den Schwachen. Der Schwache geräth dadurch in eine Gereiztheit; der Starke tritt wohl einen Schritt zurück, behält aber d a S Ziel fest i m A u g e u n v sieht auf welchem andern Wege er eS erreichen kann. (Bravo auf der Rechten.)
„Von Anfang an war daS Begehren Preußens gewesen, daß auf Grund freier Vereinbarung der sämmtlichen Regierungen Deutschlands eine neue Verfassung geschaffen werden solle. Diesen Be- strebungen trat der in Frankfurt versammelte Bundestag entgegen, an welchem sich eine Anzahl der Regierungen Deutschlands detheiligte. ES wurde zwar zugegeben, daß auf freien Konferenzen die endlichen Beschlüsse gefaßt werden sollten; aber der dort versammelte Bundestag, welcher sich in seinem Rechte glaubte, nahm gewisse drängende Fragen vor
weg in die Hand. Preußen war mit seinen Ver» kündeten, weil es sich an dem Bundestage nicht be* theiligen wollte, um der Zukunft nicht zu präjudi, ziren, in die unangenehme Lage versetzt worden, über gewisse wichtige deutsche Fragen nicht mitsprechen zu können. DaS war ein piinlichcs Gefühl.
„ES ist nun gegenwärtig erreicht worden, daß auch diese Fragen, nämlich die hessische und die Hol- steinische, ihre Entscheidung von allen deutschen Regierungen erhalten sollen. Es ist ferner — damit auch in denjenigen Punkten, deren Entscheidung nicht länger verzögert werden durfte, diesem Sinne entsprechend gehandelt werde, — festgesetzt worden, daß Kommissäre, einerseits von Oesterreich und seinen Verbündeten, und andererseits von Preußen und seinen Verbündeten mit gleichen Rechten sich den Verhandlungen über diese Angelegenheit unterziehen sollen. —
»Es ist also auf diesem Felde erreicht, was die Regierung «»gestrebt hat; nur in der hessischen Frage lag die Sache in so fern anders, als die von dem Landesherrn herbeigerufenen Hilfstruppen bereits in das Land gerückt waren. Preußen hat sich diesem Euirücken Anfangs mit Rücksicht auf seine militärische Lage widersetzt. Es ist immer ausgesprochen worden, daß^ Preußen sich in die inneren Angelegenheiten Hessens nicht zu mischen gedenke. Die Frage, ob die dortige Regierung im Recht sei, ob die Kammer und das Land sich im Rechte befinden, ist der diesseitigen Entscheidung niemals unterzogen worden. Niemand hat auf solche Entscheidung provocirt, die Entscheidung dieser Frage ist jetzt, nach dem, was ich die Ehre hatte anzuführen, dem allein berechtigten Organ, nämlich der Gesammtheit der deutschen Regierungen, anheimgestclli. Was die militärischen Rücksichten Preußens betrifft, so sind diese vollständig gewahrt. Es sind nicht nur ausreichende Garantiern für die Benutzung ter Etappenstraßen gegeben, sondern es liegt auch in der preußischen Macht, diese feine Berechtigung in jedem Augenblicke geltend zu machen. Preußen hat daher geglaubt, daß eS ohne Eintrag der Berechtigung, die eS in Bezug auf die Etappenstraßen hat, und welche, selbstredend, nicht den Sinn haben kann, den Uebergang über dieselben Seitens befreundeter Truppen zu verhindern, solchen gestatten könne. (Unruhe zur Linken.) Meine Herren! Die Frage deS Krieges und Friedens ist eine schwer wiegende. Ich weiß sehr wohl, daß, wie in diesem Augenblicke die Stimmung in den hohen Kammern, vielleicht im Lande ist, das Ministerium eine bessere Stellung haben würde, wenn eS sich für den Krieg ausspräche. Ich lege einen hohen Werth auf die Uebereinstimmung der Regierung mit den hohen Kammern, ich lege persönlich einen hohen Werth auf die Meinung, die diese hohe Kammer auSsprichl; aber, meine Herren, mein Gewissen sagt mir, daß, wie die Sachen liegen, deßhalb ein Krieg nicht anzufangen ist. (Unruhe zur Linken.)
„Er könnte meines. Erachtens aus zwei Gründen geführt werden: entweder zum Schutze Der hessischen Verfassung oder um deßhalb, weil uns gewisse Zugcftändnisse anderwärts nicht im Voraus gewährt sind, — Zugeständniffe, welche später erlangt werden können, die aber vorweg zu ertheilen Niemand gezwungen werden kann. Wenn hier gc, sagt wird, ohne solche vorhergehende Zugeständnisse würde der Friede doch von keiner Dauer sein, eS würde dann in kurzer Frist doch zur Entscheidung durch die Waffen kommen, und eS wäre daS nur ein Aufschub, den man nicht haben wolle, so antworte ich darauf: wer unter Ihnen, meine Herren, kann mir sagen, wann ein angefangener Krieg endigen wird? wo seine Gränzen sein werden? Der Feldzug eines JahreS würde Preußen voraussichtlich das Leben von wenigstens 50—60,000 Menschen kosten. (Bewegung zur Linken.)
„Meine Herren! Ich weiß, daß dieß so schwer dieses auch wiegt, kein EmscheidungSgrund da sein kann, wo cS sich um die Ehre handelt. Aber wie die Sachen liegen, um dieser beiden Punkte einen Krieg anzufangen, hat das Ministerium nicht rathen können. Meine Herren! die Ansichten können sehr getheilt sein; ich bin fest überzeugt, daß in diesem Hause Niemand ist, der nicht von dem reinsten Patriotismus geleitet wäre; aber ich bitte Sie inständigst, erwägen Sie, was auf der einen und auf der andern Seite liegt, mit ruhigem, kaltem Muthe; ich glaube auch auf den Patriotismus Anspruch zu