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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Mittwoch den â. Dezember

1S5O,

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wunderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme deâ Sonntag«. Der vierteljährige Prânum ationSdreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtbumâ Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstentbnms Hessen, der Landgraffchail Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S ft, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tariâschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitfeile oder deren Raum mit » fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e lle n b e r g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern ,n machen.

Uebersicht.

Bericht des Ausschusses über den Einnahme-Kasse- Etat Herzoglicher Domäne pro 18SO.

Deutschland. VonderDill (Schilderung der Zustände).

Vom Westerwald (Kunst und Gewerbe). Frank­furt (Die preußischen Truppen aus Baden). München (Die immobilen Truppen). Meiningen (Literat Wi­gand). Gotha (Die Reise des Herzogs). Braun­schweig (Eröffnung des Landtags). Berlin (Der Adreffeentwurf der zweiten Kammer. Die Interpellation Haym betreffend. Die kurheff. Frage. Hr. v. Manteuffel. Die Finanzen der Stadt). H a m» ur g (Admiral Brommy). Kiel (Antrag das allgemeine Wahlrecht betreffend). Rendsburg (Rekognoszirung). Wien (Graf Bern­storff. Gerücht über Schmerlings Abdankung. Aufstand in der Türkei. Die Konferenzen in Olmütz. Das Schwur­gericht. Der bosnische Aufstand).

Dänemark. Kopenhagen (Das Kriegsministerium).

Frankreich. Paris (Vön und Allah).

Türkei. Konstantinopel (Die Unruhen in Aleppo).

Neueste Nachrichten.

Sprechsaal für Stadt und Land.

Bericht des Ausschusses über den Einnahme-Kasse-Etat Herzoglicher

Domäne pro 1850.

Der Einnahme-Etat enthält in verschiedenen Rubriken diejenigen Summen, welche, nach Ansicht der Regierung, im Laufe deS Jahres 1850 zur Kasse fließen werden. Die Beurtheilung uns Beschluß­fassung der Kammern kann nur dahin gehen, zu untersuchen, ob nicht ein oder die andere Summe zu hoch oder zu niedrig gegriffen sei.

Ueber die Domänen-Einnahmen sind uns zwei Etats vorgelegt; ein Verwaltungs- und ein Kassen- Etat.

Der Verwaltungö - Et at enthält die Summen, welche aus den Domäneneinkünften deS Jahres 1850 kommen sollen. In dem Kassen- Etat sind die Einnahmen aufgeführt, welche an Geld auS den Revenüen des JahreS 1850 und Rückständen früherer Jahre eingehen sollen.

Wir legen diesen Etat unserer Berichterstattung zu Grund.

Da wir in den letzten Monaten deS JahreS stehen, so sind die meisten Einnahmen bereits ge­macht. Diese geben den besten Maaßstab, um zu beurtheilen, ob die in Aussicht genommene Summe den Verhältnissen angemessen ist.

Wir haben deßhalb die bis Ende September vorgekommenen Einnahmen ermittelt, und stellen solche, wie folgt, in Vergleichung mit dem Kas, sen-Elat r

Wirkliche KasscnErat Einnahme pro 1850. bis Ultimo Sevt. 1850.

I. Forsten........ 500000 413477

II. Güter in Zeit bestand . . 178000

Für 1849 war der Kassen-Etat

185000 fl. Diese höhere Summe kommt von den Rückständen des Jahres 1848 her. Die bis ult. September eingegangene Summe konnte nicht angegeben werden. Dieselbe kann nicht bedeutend sein, weil die Pächte erst auf Martini d. I. verfallen. Nach der Naiur dieser Rente läßt sich gegen Die Etatssumme nichts ein» wenden.

III. Güter in Erbbestand incl.

Laudemien........ 10000

Die Laudemien sind hierunter mit 400 begriffen.

Zu diesem Posten gilt auch die vorige Bemerkung.

IV. Güter in eigener Admini, stralion........ 14000 16000

Die Steigerung des Wiesener- tragS ist im Werk. Die deßhalb nöthigen Bemerkungen sind im AuSgabe-Etat bereits gemacht.

V Weinberge..... 60000 76169

Der Hauptertrag kommt von der

. , Wirklich- Äasstmgtat Einnahme pro 1850. bis Ultimo

Erbacher Weinversteigerung her. ES sind zwar dabei auch ältere KabinetSweine versteigert wor­den. Dagegen sind jüngere auf dem Lager geblieben. Die Preise der älteren waren so hoch, daß wir den Verkauf nur für eine gute Finanzoperation erklären können.

VI. Grundrenten.....

1. Lehengefâlle ......

Hier ist nichts in Aussicht ge­nommen. Dagegen müssen wir die Ablösung der Lehen um so mehr erinnern, da nach der Er­klärung deS Ministeriums deS Innern in der Sitzung vom 16. Juli 1849 die Gutachten der Be- hörven damals bereits eingcgan-

S-Pt. 1850.

gen waren.

(Ständcverhandlungen vom Jahr

1849, 2t Band, Seite 8.)

2. Frucht- und kleine Zehenten 50000 26000 Der Haupteingang geschieht auf Martini, also im 4. Quartal.

3. Weinzehenten 85 Der Eingang ist ein Rest frühe­rer Jahre.

4. Zinsen von Ablösung-kapitalien 270000 Der bereits erfolgte Eingang konnte nicht angegeben werden.

Eine ausführliche Begutachtung dieses Postens folgt am Ende.

5. Grundzinsen (Geld und Wein) 1708 Wegen deS Ablösungsgesetzes ist nichts auSgeworfen. Der Ein, gang kommt von früheren Resten.

6. Entschädigungsrenten . . . 168 Ist eine ständige Rente, gegen die nichts zu erinnern ist.

7. Schäferei und Wcibrechte . . 1200 850 Nichts zu erinnern.

VII. Badeanstalten..... 55000 Wegen des für dieselben so du* ßerst günstigen JahreS werden, nach Versicherung der Behörden, 80,000 fl. eingehcn.

VIII. Berg-, 'Hütten- und Ham­merwerke ........ 75000 49000

, Der Rest gehet erst später ein, weil Die Termine meistens auf Martini stehen.

IX. Jagd- und Fischerei . . . 2000 3220 NicbtS zu erinnern.

X. Mühlen« und Bannrechte . . 6000 4875

XL Gebäude....... 9600 9400

XII. Mainzoll ...... 36000 30000

Nach Versicherung Der Behörden sind noch 10,000 fl. zu erwarten.

XIII. Mineralwasser ..... 90000 Der bereits geschehene Eingang konnte nicht angeben werden.

Dagegen ist zu erwarten, daß Die für die Badanstalten so gün­stigen Verhältnisse auch hier so eingewirkt haben, daß Die veran­schlagte Summe, mit Sicherheit zu erwarten ist.

XIV. Zinsen von Aktivkapitalien 30000 20000 Unter diesen Ausständen befinden sich 130 Stück KursaalSaktien â 500 fl. Die Verwaltungsakten dieser Aktien-Gesellschaft sind so voluminös, daß sie Gegenstand einer besondern Untersuchung sein müßte. Wir haben daS Büdget deS laufenden JahreS Ungesehen und gefunden, daß eine Dividente von 5 pCt. ober 25 fl. pr. Aktie in Aussicht genommen ist.

XV. Außerordentlich..... 3000 Der Eingang kommt von Ersatz­posten alter Rechnungen her.

XVI. Verkaufte Früchte . . 120000 95000 Die Totalsumme deS Kaffen-ElatS pro 1850 beträgt 1,506,968 fl. Nach der Versicherung der

Behörden war am 1. Oktober so weit diese Summe eingegangen, daß nur noch 216,000 fl. zurückstanbcn.

Im Allgemeinen müssen wir bemerken, daß eine gründliche Beurtheilung deS Domänen-Ver­mögens und seiner Verwaltung nur statlfiiiden kann, wenn ein Inventar über daS Aktiv und Passivver­mögen der Domänen vorgelegt wird. Nach Ver­sicherung der Behörde ist ein solches noch nicht voll­ständig aufgestellt. Wir müssen daher daS dringende Ansuchen stellen, daß solches bald geschehen mögte.

Auch wiederholen wir daS Gesuch, die nun­mehr überflüssig gewordenen Jagdremisen, durch Ver­pachtung oder Verkauf rentable zu machen. Wir haben nunmehr nur noch einen, aber sehr wesent­lichen Punkt zu erörtern, nämlich Kapitel VI. Tit. 4, Zinsen von A b l ö f u n g S«K a p i a l i e n.

In Der Anlage zum Einnahme-Etat pro 1850 Kapitel VI., Tit. 4 sind die Zehent - Ablösungs- Kapitalien auS Domanial-Zehenten, welche die Lan« ! deSbank übernommen hat auf 3,906,692 fl. 23 fr angegeben.

Da nach der bei der Zehent-Ablösung von der Regierung gegebenen Uebersicht die am Ende 1847 bereits abgelöstcn Domanialzehenten auf 5,663,157fl. 6 fr angegeben sind, also um 1,756,464 fl. 43 fr. höher wie dermalen, so haben w r unS an die Be­hörden mit der Anfrage gewendet:Ob diese Dif­ferenz durch Abschreiben deS bei Der Zehent-Ablö« sung entstandenen Verlustes, der dadurch entstanden sei, daß Die Domanialdireklion diesen Betrag von der Landesbank bezogen habe." Für den letzteren Fall baten wir zugleich um Auskunft, wie dieses Kapital verwendet worden sei?

Wir erhielten zur Antwort, daß die Domäne diesen Betrag von Der Landesbank bezogen habe und daß dieselbe zu Akquisitionen, Bauten, Kapital- Aulagen und namentlich zur Ablösung von Lasten, welche auf dem Domänenvermögen gehaftet haben, verwendet worden sei.

Da hieraus folgt, daß die Verminderung, welche durch daS ZehenlablösungSgesetz Die Domanial« Zehenten getroffen, keineswegs abgcschrieben seien, sondern Die Domânenkaffe in dieser Hinsicht ganz wie ein Privatmann behandelt worden ist; so wand­ten wir unS wiederholt an die Behörden und erhiel­ten Die bestimmte Erklärung:

Die Domäne sei rücksichtlich Der Zehentablösung gerade wie ein Privatmann zu behandeln; an dem bereits abgelösten Zehent resp, ihr dafür erwachsener Anspruch an Die LandeSbank dürften Die/ nicht abgeschrieben werden und ebenso verlange sie bei Den noch nicht abgelösten Zehen- ten den Ersatz der 2/i« von der LanveS-Sleuer- Kasse."

Die Ende 1847 bereits abgelöstcn Domänen« i Zehenten betragen 5,663,157 fl. 6 kr. Die 7 ! hiervon machen 1,568,882 fl. Die V». der Ende 1847 noch nicht abgelöstcn Domänen-Zchentcn be­tragen 68,668 fl. Diese beiden Summen zusam­men machen 1,637,570 fl, welche nach Ansicht Der Domänen - Behörden der Landessteuerkasse zur Last kämen. Diese Summe wird sich übrigens noch ver­größern, Da in Der mehr erwähnten Uebersicht der Zehenlablösungen sich auch noch 241,180 fl 30 fr. finden, wofür Die Verträge abgeschlossen, jedoch noch nicht vollzogen waren. Da wir daS Schicksal dieser Verträge nicht kennen, so haben wir die Berechnung deS daran erwachsenen Verlustes unterlassen.

An Den Zehenten, welche nicht der Domäne gehört haben, beträgt der Ersatz der/i» und J/18 über 1,100,000 fl.

Ihre Kommission ist der Ansicht, daß dieser Verlust von der Landessteuerkaffe zu tragen sei.

Wenn dagegen auch noch der an Den Domä­nenzehenten statlgehable Verlust von der LanbeS- steuerkasse zu tragen wäre, so würde Diese eine Be­lastung von mehr als 2'/, Millionen erleiden.

Die Regierung tritt jetzt zum erstenmal mit dieser Ansicht hervor; im vorigen Jahre (2r Band Seite 11 der Kammerverhandlungen) ist der Ver­lust an Domänenzchnten zu Lasten der Domäne ge­rechnet worden. Die Anlage zu Kap. VI. Tit. 4 des BüdgctS pro 1849 enthält die Berechnung deS Verlustes Der Domänenkasse nach demselben Grund­satz, wie er hier Nachsicht.

Der Berichterstatter hat über diesen Punkt mehr­fach mit den Behörden verhandelt, allein die gegen­seitigen Ueberzeugungen sind dieselben geblieben.