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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 281. Donnerstag den 28. November 1850.

Die Nass. Alla. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in Großfolio-Format, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PränumecationSpreiS in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtbumS Nassau, deS Großher;ogthumS und KursuruentdumS Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 8 IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellender g' scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Der Zweck des Aufrufs zu den Waffen". Deutschland. Wiesbaden (Landtag. Asfisen. Dienstprag­matik. Schulwesen. Preußische Truppen). Eltville Kindesraub). Von der Lahn (Unterstützung der bil­denden Kunst). Bon der Dill (Gesetzentwurf über Sicherung de« Eigenthumâ). VomWesterwald (Der Braunkohlenbergbau und das Nisterthaler Eisenwerk). Oberingelheim (Mohr einstimmig gewählt). Frank­furt (Fürst Gortschakoff). Köln (Verbot an die Zei- tung«redaktionen). Luremburg (Die Offizier« der preußischen Garnison). München (Die Pfälzer Ange­klagten). Aug«burg (Stimmen für Volksvertretung beim Bunde). Koburg (Der Herzog nach Berlin). Altenburg (Die Mobilmachung fi flirt). Berlin (Die AntwortSadreff«. Die Schreckschüsse der ministeriellen Politik. Die polnischen Abgeordneten. Erklärungen von Rußland und Baden. Tel. Depesche die Räumung der Btappenstraße betr.). Lübeck (Die Gefion). Kiel (Die Landesversammlung. Verproviantirung von Rends­burg. Untergang eine« dänischen Kriegsschiffes. Lieutenant Linnström). Posen (Pseudo-Fürst Altieri). Wien Schuselka. Der Jungkatholizismus. Befürchtungen vor der kriegerischen Stimmung in Preußen. Abänderung des Fahneneides).

Frankreich. Pari« (Sin Schreiben oeâ Herzogs von Nemours. Legitimistenversammlung. Der Polizeikommiffâr der Nationalversammlung. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

Der Zweck des Aufrufs zu den Waffen".

(Schluß.)

Fünftens am 3. April 1849:

Meine Herren! Die Botschaft, als deren Trä­ger Sie zu mir gekommen sind, hat mich tief ergriffen. Sie hat meinen Blick auf Orn König der Könige gelenkt und auf die heiligen, unantastbaren Pflichten, welche mir als einem der mächtigsten Deutschen Für­sten, obliegen; solch ein Blick meine Herren, macht daS Auge klar und das Herz gewiß. In dem Be« schluffe der deutschen Nationalversammlung, welchen Sie, meine Herren, mir überbringen, erkenne ich die Stimme der Vertreter deS deutschen Volkes. Dieser Ruf gibt mir ein Anrecht, dessen Werth ich zu schätzen weiß. Er fordert, wenn ich ihm folge, unermeßliche Opfer von mir. Er legt mir die schwersten Pflichten auf. Die deutsche Nationalver­sammlung hat auf mich vor Allen gezählt, wo cs gilt, Deutschlands Einheit auf Preußens Kraft zu gründen. Ich ehre Ihr Vertrauen; sprechen Sie meinen Dank darüber aus. Ich bin bereit, durch die That zu beweisen, daß die Männer sich nicht geirrt haben, welche ihre Zu­versicht auf meine Hingebung, auf meine Treu, auf meine Liebe zum gemeinsamen deutschen Vaterlande setzen ... Dessen möge Deutschland ge­wiß sein, und daS, meine Herren, verkündigen Sie in allen seinen Gauen; bedarf eS des preußischen Schildes und Schwertes ge­gen äußere ober innere Feinde, so werde ich auch ohne Ruf nicht fehlen. Ich werde dann getrost den Weg meines Hauses und Volkes gehen; den Weg der deutschen Treue.

SechtenS am 15, Mai 1850.

Meine Regierung hat mit den Bevollmächtigten der größeren deutschen Staaten, welche sich mir angefchlossen, das in Frankfurt begonnene Werk der Verfassung wieder ausgenommen. Diese Ver- faffung soll und wird in kürzester Frist der Nation gewähren, was sie mit Recht verlangt und erwar­tet: ihre Einheit, dargestellt durch eine einheitliche Erekutivgewalt, die nach außen den Namen und die Interessen Deutschlands würdig und kräftig vertritt, und ihre Freiheit, gesichert durch eine Volks-Ver­tretung mit legislativer Befugniß. . . Deutschland vertraue hierin dem Patriotismus und dem RechtS- gefühle der preußischen Regierung; sein Vertrauen wird nicht getäuscht werden. Das ist mein Weg. Nur der Wahnsinn oder die Lüge kann solchen Thatsachen gegenüber die Behauptung wagen, daß ich die Sache der deutschen Einheit aufgegeben, daß ich meiner früheren Ueberzeugung und meinen Zusiche, rungen untreu geworden!

Siebentes am 9. Mai 1850 an die zu Berlin versammelten Fürsten der deutschen Union:

Er, der König, dürfte sich nicht verhehlen, wie daS Bündniß vom 26, Mai und seine Zwecke bei der kaiserl. österreichischen Regierung ein wenig gerechte Beurtheilung finde. Die Bemühungen der königl. Regierung, zu einer Verständigung mit der kaiserl. österreichijchen zu gelangen, hätten keinen erwünschten Erfolg gehabt. Oesterreich trete den von den Mitgliedern deS Bündnisses vom 26. Mai gehegten Planen zur Erfüllung wahrhafter Bedürf- Nisse ihrer Staaten mit unseligem Mißtrauen, so wie mit Mißdeutungen ihrer Ansichten entgegen. Allerdings sei die Verbindung mit Oesterreich un­umgänglich nothwendig für Deutschland: die Freund, schaft mit dem Kaiserstaate die erste Bedingung eines siegreichen Kampfes gegen die Revolution; aber nie könne der König von Preußen rathen, sich Anfor­derungen zu beugen, welche die Unabhängigkeit der deutschen Regierungen und daS Wohl ihrer Völker bloßstellen und gefährden würben. Preußen würde Oesterreich gegenüber fortfahren in feinen Bemühun­gen , eine Aussöhnung und ein gemeinschaftliches Handeln herbeizuführen. Sollten aber diese Be­mühungen fehlschlagen, sollte die kaiserliche Regierung so weit gehen, Rechte, die auS dem von den hier Anwesenden allseitig anerkannten Fortbestände deS deutschen Bundes vermeintlich hervorgehen sollen, in Wahrheit aber darin keine Begründung finden, mit den Waffen in der Hand geltend zu machen, so würde der Souverän von Preußen wissen, waS seine königliche Pflicht sei ... . Einem solchen Bruche deS Landfriedens würde der König von Preußen mit aller Kraft der Waffen entgegen zu treten wissen. Sollte aber zur Entscheidung deS RechtSsteiteS eine Anrufung der Mächte erfolgen, die den Bund garantirt haben, so vertraut Preußen daß selbst den fremden Mächten nicht verborgen bleiben wird, auf wessen Seite daS Recht ist.

DaS sind des Königs Versprechungen, welche mit seinem Blute wahr zu machen das Volk sich voll edeln Stolzes berufen glaubte. Denn jetzt be­durfte Deutschland deS preußischen Schildes in Schleswig-Holstein, des preußischen Schwertes ge­gen innere Feinde in Kurhcffenl Nicht niederzule, gen dachte eS die Waffen, bis vor Europa künd­bar geworden, daß Preußens König fein Wort ein­gelöst habe. Ihr täuscht den Glauben des Volkes, wenn Ihr andere und geringere Zwecke dem Waffen­rufe unterschiebt; Ihr schmälert dem Könige die Ehre, wenn Ihr uns nicht loslaßt, so weit wie jene Worte tragen 1"

Der Grundgedanke des Aufrufs zu den Waffen kann vom Volke und folglich auch von den Kam­mern nicht gelinget und nicht anders aufgefaßt werden. Die vollsteFreiwilligkeit" soll allen Ein, k zelstaaten in Bezug auf alle inneren deutschen An- gelegensten gewahrt werden; aber eben diese Frei- Willigkeit und mit ihr den eben offenen Weg, die recht­liche Möglichkeit, in friedlicher Entwickelung dem nationalen Bedürfnisse der Einheit und Freiheit ge- recht zu werden, auch gegen Angriffe von jeder anderen Seite zu schützen, daS ist daS Mindeste, was die Ehre deS Königs und der Nation verlangt!

Deutschland.

* Wiesbaden, 26. November. (29. LandtadS- sitzung.) Abgeordneter Keim erklärt nachträglich, daß er nun nach eingeholter näherer Information dem Anträge Leislers beilrete.

v. Eck erstattet Bericht über den Einnahmen- Etat von 1850. AuS diesem ergibt sich Folgendes: I. Die Landessteuer-Kasse hat nach dem Rech­nungsabschluß für 1849 (Einnahme 3,109,427 fl. 7 kr.; Ausgabe 3,347,564 fl. 31 fr.) ein Defizit von 238,137 fl. 23 kr.; die Domänenkaffe dagegen (Einnahme 1,819,868 fl. 43kr.; Ausgabe 1,767,530fl. 22 fr.) einen Ueberschuß von 52,338 fl. 23 fr.

II. Die Einnahmen für 1850 betragen 3,903,566 fl. und zwar a. Domänenkaffe 1,506,960 fl.; b. Ver- einSzollgefälle 500,000 fl.; c. indirekte Steuern 726,606 fl.; d. 4% Simpel direkter Steuern mit 1,170,000 fl.

Bei der Debatte über die Regalien stellt der Abgeordnete Zollmann die Anfrage an die Re­

gierung, ob sie in Gemäßheit des vorjährigen Kam, Meldeschlusses auch in diesem Jahr die Konvention mit der fürstlich Thurn und Tariö'schen Postver- waltung wieder auf nur 1 Jahr verlängert habe?

Minist.-Prâs. ».Wintzingerode bejaht diese Frage mit dem Bemerken, daß Unterhandlungen im Zuge sind, um eine Postkonvenlion mit mehreren Nachbarstaaten abzuschUeßen.

AuS der Verhandlung über daS Münzregal ergibt sich, baß Nassau zur Erfüllung der Münz, konvention noch 455,366 fl. in Halden, ganzen und Zweiguldenstücken und Doppelthalern zu prägen habe. Der Ausschußantrag: in Erwägung, daß die Nassauische Münze außer dem eigenen Bedürfniß auch noch daS anderer kleiner Staaten befriedigen kann; die Regierung anzugehen, sie möge mit Nach­barstaaten wegen Uebernahme der AuSmünzung un­terhandeln, wird nach Anhörung der Adg. Zollmann, Bertram und Schmidt angenommen.

DaS Salzmonopol betreffend werden nach einer längeren Debatte die Anträge deö Ausschusses; a. dem SlaalSministcrium die Erwägung zu empfehlen, ob nicht die Entrichtungen für SalztranSponfcheine und die Gebühren aufzuheben seien; b. daS StaatS, Ministerium um die Einführung deS Viehsalzes zu ersuchen, falls dadurch daS Salzmonopol nicht be­einträchtigt würde; c. die Regierung möge bei den übrigen Zollvercinöstaaten aniragen, daß der Preis deS Kochsalzes herabgesetzt werde und endlich der Antrag deS Abg. Bertram: die Salzsäcke im Eberbacher KorrektionShauS zu 50 Kilogramm ma­chen zu lassen angenommen.

*d Wiesbaden, 26. Nov. Welche Gründe lie­gen vor, welche Erfahrungen haben die Nothwen­digkeit dargethan , daß in die den Ständen vorge­legte StaatSbienerpragmatik die Bestimmung über Arreststrafen für niedere Diener ausgenommen wer, den müssen und weßhalb sind nicht auch Stockprü, gel dazu gesetzt worden ? so fragten wir und nach Durchlesung der betreffenden Stelle. Die Ursache ist und unbekannt, eine Veröffentlichung derselben würde sehr am Orte sein. Nicht genug damit, daß man diese niederen Diener in bad größte Abhän, gigkeilöverhältniß setzen will, indem man den Chefs der Behörden die willkürliche Anstellung und Ent, laffung derselben neben der Belegung mit Geld­strafen in die Hand gibt, nein man will sie bevor sie an die Luft gesetzt werden, erst noch mit enteh, renden Strafen brandmarken können. Wenn man dagegen cinwendet, eS sei die Arreststrafe nur für solche Diener, welche vorzugsweise mit mechanischen Verrichtungen beschäftigt sind, und diese befänden sich meist, oder doch ausnahmsweise noch so im Naturzustände, baß um sie zu bändigen, zur Soli­dität und zum Fleiße zu zwingen solche Bestrasung in gewissen Fällen nöthig sei; so wird dieß kein Vernünftiger glauben. ES muß bei jedem StaatS- biener vorausgesetzt werden, daß er Charakter und Ehrenhaftigkeit besitzt. Hat er beides nicht, so kann er ein solches Ehrenamt nicht bekleiden, und muß entfernt werden.

Viele wollen auS dem fraglichen PassuS im Gesetzentwurf deutlich entnehmen, mit welcher Ge, ringschätzung, mit welch eingefleischter Verachtung man an gewissen Orten auf diejenigen herabzu­blicken gewohnt ist, welche bad Glück, der Zufall und Naturgaben nicht befähigt haben, einen hohen Rang zu erreichen. Die Demuth, die Kriecherei, welche schon hier und da blühen soll, müßen durch ein solches Gesetz bis zum Eckel hinaufgeschraubt werden.

Aber ebenso der innere verhaltene Grimm, mit dem ein untergeordnetes Geschöpf sich selbst entschädigt. Dieser heimliche Haß, diese noihgedrungene innere Bosheit, würde sich natürlich in tausend Kanälen versteckt (in Kneipen ic.) Luft machen und so in den unteren Schichten Unzufriedenheit und Neid nähren und unterhalten helfen. Die Mauldieneret würde die Rechtlichkeit manchmal zum Sturz brin­gen, und die Lüge würde den Chefs auf Prâsentir- tellern vorgesetzt werden. Druck erzeugt Gegendruck, und gewaltsame Einpressung muß über kurz oder lang zu Erplosionen führen.

War eS sodann nicht genug Abstand zwischen höheren und niederen StaatSdienern, daß die erste, ren von Sr. Hoheit dem Herzog selbst, die anderen von dem Staatsministerum ihre Anstellung erhikl«