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M 28« Mittwoch den 27. November L8S«.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich in G r o H fo l i o - Fürmat, mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânumr .alivnsvreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerjogthumS Nassau, des Großh.erzogthumS und Kunuriientlmmâ Hessen, der Landgrafschaft Messen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt ., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen VerwaltnngSgebieteâ 5 sl. i« rr. Inserate werden die dreisvaltige Peiitzeile oder deren Naum mit ;i fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

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u e b er sicht.

Amtlicher Theil.

Dieustnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Der Zweck des Aufrufs zu den Waffen".

Deutschland. Wi eâbaden (Landtag. Entgegnung. Ass l- sen. Preußische Truppen). Eltville (Geschwornen­wahl). Limburg (Der Gewerbeverein). Hachen­burg (PreußischeTruppen. Die Arsfelder Brücke). Vo m Westerwald (Forstschule). Frankfurt (Abberufung des lurembnrgischen BundeStagS-Gesandten). Fulda (Mangel an Proviant und Fourage). (Kassel (Stim­mung in Wilhelmsbad. Reservetruppen. Steuererhebung. Hassenpstug). Hannover (Empfang des Grafen Nostitzf.

_ Berlin (Stimmung Englands. Erklärung an Braun­schweig. Die Mitglieder des Fürstenkollegiums. Stand der Dinge). Altona (Hr. v. Hammerstein). Prag (Beitrag des Königs von Preußen zum Radetzkymonument).

Gratz (Haynau). Wien (Die Vergiftung des Sul­tans. Koffuth's Flucht. Das Schreiben des Königs von Preußen. Der österr.-ital. Postverein).

Frankreich. Paris (Sympathie für Kardinal Wiseman. Österreichische und preußische Offiziere).

Großbritannien. London (Kardinal Wiseman. Die Times.)

Italien. Mailand (Verbot an die Zeitungsredaktionen). ^Radetzky'« Hauptquartier). Turin (Ministerwechsel. Rückkehr des Großherzogs von Toskana. Fürst Windisch- grâtz. Die Kammern).

Rußland. Petersburg (Ordensverleihungen. Telegra­phenlinien).

Türkei. Belgrad (Bulgarien zum selbständigen Fürsten­thum erhoben).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Der Kandidat Kleinschmidt von Idstein ist zum Pfarrvikar zu Nauheim ernannt worden.

Der von deS Herrn Fürsten Thurn und TariS, Durchlaucht erfolgten Präsentation deS Posterpedi- torS Schmidt gen zu Winkel zu der erledigten Posterpeditorstclle zu Hadamar, ist die landesherr­liche höchste Bestätigung ertheilt worden.

Adolph Diefenbach von Herborn und Karl Ullrich von Miehlen find nach erstandener Prü­fung in die Zahl der geprüften Kandidaten der evangelischen Theologie ausgenommen worden.

Nichtamtlicher Theil.

Der Zweck des Aufrufs zu den Waffen".

Unter der obenstehenden Aufschrift bringt die Const. Ztg." einen Leitartikel, der wenn wir anders recht unterrichtet sind einiger Maßen die Bedeutung eines Programms haben und auf den Grundgedanken der nächsten Adreßdebatten ^vorbe- reilen soll. Wir nehmen denselben deßhalb seinem wesentlichen Inhalte nach in diese Spalten herüber.

Wcßhalb" so beginnt derselbe rief der König das gesammte Volk unter die Waffen? Weß- halb (inserierte sein Wille den Millionen so schwere Opfer? Wcßhalb sind so zahlreiche Bande der bür­gerlichen Gesellschaft gelockert? Ein großer Zweck muß eS sein, der so gewaltiger Mittel bedarf. . . . Weßhalb also glaubte man diese Wehrhaftigkeit ohne Gleichen, diese Waffenbereitschaft eines ganzenin Waffen, in Freiheit und in Gehorsam gebornen"" Volkes herausgefordert?"

Und die Antwort lautet:DaS verpfän­dete WortdeS KönigSFriedrichWilhelm deS Vierten einzulösen, deßhalb bewaff­nete sich das preußische Volk."

Denn unerträglich, wie dem Könige selbst, ist jedem Preußen der Gedanke, daß eS möglich sein könnte, der Nachwelt zu überliefern, ein König von Preußen wäre wortbrüchig geworden. Und darum, als eS nun mit übermenschlicher Gewalt auf Preußen hereindrängte, als ob die heiligen und feierlichen Gelübde Friedrich Wilhelms nicht erfüllt

werden sollten, darum antwortete ein unaussprech­licher Jubel auf des Königs Ruf; Tausende küßten unter Thränen die theure Fahne, welche dem Siege unserer Väter und Ahnen vvraufgelcnchtei; Tausende schwuren, die Waffen nicht lüedcrzulcgen, biS Preußens Ehre makellos und rein sei.

Das KöniqSwort aber, bejfen Einlösung unser Volk zu so schweren Opfern begeisterte, lautet im Folgenden buchstäblich, wie Friedrich Wil­helm IV. feierlich und vor aller Welt als seinen Willen und fein Gelübde kund gethan auf könig­liche Ehre:

Zuerst am 15. Okl. 1840.

Ich will vor Allem dahin trachten, dem Vater- lande die Stelle zu sichern, auf welche eS die gött­liche Vorsehung durch eine Geschichte ohne Beispiel erhoben hat, auf welcher Preußen zum Schilde geworden ist für die Sicherheit u n v b i e R e ch t e Deutschlands.

Sodann am Morgen des 18. März 1848:

Jetzt finden Wir Und vor Allem bewogen, nicht allein vor Preußen , sondern vor Deutschlands so eS GotteS Wille ist bald innigst vereintem Volke laut und unumwunden auSzusprcchen, welches die Vorschläge sind, die Wir Unsern deutschen Bun- deSgenossen zu machen beschlossen haben. Vor Allem verlangen Wir, daß Deutschland auS einem S tagtenb und in einen Bundesstaat ver­wandelt werde. Wir erkennen an, daß dies eine Reorganisation der BundeS-Verfassung voraussetzt, welche nur im Vereine der Fürsten mit dem Volke auSgesührt werden kann......Wir ver­langen eine allgemeine deutsche Wehrverfassung und werden beantragen, solche im Wesentlichen derjeni­gen nachzubilden, unter welcher Unsere Preußens Heere in den Freiheitskriegen unverwelkliche Lor­beeren sich errangen. Wir verlangen, daß das deutsche BundcS-Heer unter Einem Bundes-Banner vereinigt werde, und hoffen, einen BunveS-Felbherrn an seiner Spitze zu sehen. Wir verlangen eine deutsche Bundes - Flagge, und hoffen, daß in nicht zu langer Frist eine deutsche Flotte dem deutschen Namen auf nahen und fernen Meeren Achtung ver­schaffen werde. Wir verlangen ein deutsches Bundes-Gericht zur Schlichtung aller Streitig­keiten staatsrechtlichen Ursprungs zwischen den Fürsten undStänden, wie auch zwischen den verschiedenen deutschen Regierungen .... Das sind Unsere Vorschläge, Unsere Wünsche, deren Ver­wirklichung Wir mit allen Unseren Kräften zu erstre­ben suchen werden.

Drittens am 21. desselben MonatS:

Mit Vertrauen sprach der König vor 35 Jah­ren in den Tagen hoher Gefahr zu seinem Volke, und sein Vertrauen ward nicht zu Schanden; der König, mit seinem Volke vereint, rettete Preußen und Deutschland von Schmach und Erniedrigung. Mit Vertrauen spreche ich heute, wo das Vaterland in höchster Gefahr schwebt, zu der deutschen Ra­tion, unter deren edelste Stämme mein Volk sich mit Recht rechnen darf. Deutschland ist von innerer Gährung ergriffen und kann durch äußere Gefahr von mehr als Einer Seite bedroht werden. Rettung auS dieser doppelten dringenden Gefahr kann nur auS der innigsten Vereinigung der deutschen Fürsten und Völker unter Einer Leitung hervorgehen. Ich übernehme heute diese Leitung für die Tage der Gefahr. Mein Volk, daS die Ge­fahr nicht scheut, wird sich mit Vertrauen anschlie- ßen.....Solche vaterländische Rüstung und Er- klärung werden Europa Achtung einflößen.....

Viertens am 24,:

Ich habe mich der Wahrung der deutschen Sache für die Tage der Gefahr unterzogen , nicht um die Rechte Anderer zu usurpiren, sondern um das Be­stehende nach außen und im Innern nach Kräften zu erhalten. Zu diesem bestehenden Rechte rechne ich dasjenige der Herzogthümer Schleswig-Hol­stein, welches in den die Rechte des Königreichs Dänemark in keiner Weise verletzenden Sätzen aus­gesprochen ist: 1) daß die Herzogthümer selbststän­dige Staaten sind; 2) daß sie fest miteinander ver­bundene Staaten sind; 3) daß der Mannesstamm in den Herzogthümer» herrscht. In diesem Sinne habe ich mich bereits beim Bundestage erklärt, und bei diesem bestehenden Rechtsverhältnisse bin ich be­reit, in Betracht des Bundes-Beschlusses vom 17. Scptbr. 1846 die Herzogthümer Schleswig-Holstein

gegen etwaige lieb ergriffe und Angriffe mit den geeignetsten Mitteln zu schützen. Ich hoffe übrigens, daß der Nationalität der Herzog­thümer keine ernstliche Gefahr droht, und bin ent« gkgengesetzen Falles der festen Zuversicht, daß meine deutschen Bundesgenossen, gleich Mir, zum Schutze derselben herbeieilen werden.

(Schluß folgt.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 23. Nov. (28. Landtagssitzung, Schluß.) Reg -Kom. Tippe l. Ich gebe zu, daß das Zehentablösungsgesetz einzig und allein ent­scheide; ich habe die staatsrechtliche Zusammenstel­lung nicht dafür angeführt, wie daS Zehentablö, i sungSgesetz zu verstehen sei, sondern lediglich dafür, daß eS Bedürfniß fei, die Domänengefälle und die LandeSgcfälle getrennt aufzuziffern, um der ver­fassungsmäßigen Bestimmung in der einen und der andern Rechnung zu tragen. Wenn der Eigen­thümer keine Erpeopriation vornehmen kann, so wäre der Domänenzehent noch vorhanden Der Zehentherr hat nicht mehr von feinem Recht erlas­sen, als int Gesetz bestimmt worden ist; dieses be­stimmt genau, welche Verluste den Zchenlhcrrn tref­fen sollen. Zwischen dem Zehentherrn und dem DomänenftskuS ist kein Unterschied.

Wimpf Bei Berathung deS ZehentgescheS habe man nicht an einen Ersatz deS Verlustes ge­dacht, im Jahre 1850, wo der Wind wieder günstig weht, wolle man der Kammer zumulhen, denselben auS den Steuern zu ersetzen. Er gibt Beispiele von zwei Personen, die verschiedene Geschäfte ttei« den; wenn diese auch eine VermögenSgemeinschast eingehen, werde der Verlust doch jenem zugercchnet, den er getroffen. Hier müsse der Verlust von der Domäne getragen werden.

Reg.-Kom. Tipp el. ES handelt sich nicht um einen Ersatz für die Domänen, sondern um die Un­terstützung der Zehentpflichligen.

v. Eck. Die Frage, wie die streitigen Zinsen zu verrechnen sind, schien nur eine Formalität zu sein. Nach der Regierungserklärung ist eS anders. In der Thronrede wurde die Zehentablösung bc- rührt. Bei Vorlage deS Gesetzes hat die Regie­rung keine Motive angegeben. Das Unbillige frü­herer Zehenlablösungen soll nicht mehr Vorkommen, also soll auch dem Lande nicht wieder das aufgc# rechnet werden, waS man erlassen. Man hat den Do. mänenzehent nicht dem Zehent von Privaten oder Korporationen gleich gesetzt: ES heißt sogar in der ! Verhandlung: Vergütung mit Ausnahme deS Staates. Damals hat die Regierung die Sache nicht so auSgelegt, wie jetzt. Nach damali­gen Regierungserklärungen wollte man BilligkeitS- rückstchlen obwalten lassen. Ein Theil des Do­mänenvermögens ist verloren gegangen, dieser kann nicht mehr in die Rechnung kommen. Hier ist die Frage nicht von praktischer Wichtigkeit, erst bei Be­rathung der Zivilliste wird man sich mit ihr zu be­schäftigen haben; eS wird sich dann zeigen, ob die Zehcntablösung in einem so schreienden Mißverhält­niß siche. Vielleicht kann eS zum Prozeß kommen, wie cs deren schon einige gibt.

Reg.-Kom. Tippe l. Der §. 20 deS Zehent, ablösungSgesetzeS spricht nur von Privaten nicht vom FiSkuS. Die Regierung konnte wohl Private verpflichten, die Regierung vertritt den FiSkuS, und kann daher sich selbst nicht verbieten, mehr zu fordern.

Leisler. Das Jahr 1848 hat die Regierun­gen zu Konzessionen bewogen. Dabei wirkte theils die Furcht theils die Einsicht, daß Reformen noth­wendig sind; ich will bei unserer Regierung nicht daS erstere unterstellen. Für die Zehentablösung halten sich schon früher in Süddeutschland, den bei­den Hessen, in Baden, Stimmen erhoben, nur in Nassau wollte man nicht darauf eingehen. Die Domäne hatte früher zu viel genommen, deßhalb mußte sic später mehr zurückgeben. Früher hat man den 25fa$en Betrag für billig erachtet, die Kam­mer wollte billigere Bedingungen. Für das früher unbillig Bezogene hat die Domäne keine Vergütung anzusprechen.